Genossenschaftsrecht für die Praxis - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe-Lexware (Verlag)
9783648050422 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Thomas Schlüter ist selbständiger Rechtsanwalt in Düsseldorf mit den Schwerpunkten Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Zuvor war er unter anderem Justitiar des Verbandes der Wohnungswirtschaft Nordrhein-Westfalen.
Mirjam Luserke ist seit 1996 Syndikusanwältin beim Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften und befasst sich in ihrer täglichen Arbeit überwiegend mit Mietrecht und Genossenschaftsrecht.
Dr. Stefan Roth ist seit 1997 Syndikusanwalt beim Verband bayerischer Wohnungsunternehmen mit dem Schwerpunkt Genossenschaftsrecht.
Genossenschaftsgründung und Mitgliedschaft im PrüfungsverbandGründung einer WohnungsgenossenschaftMitgliedschaft im PrüfungsverbandFirma, Sitz und Gegenstand der GenossenschaftFirmaSitzGegenstand der GenossenschaftDie MitgliedschaftBegründung der MitgliedschaftBeendigung der MitgliedschaftRechte und PflichtenGeschäftsanteilGeschäftsguthabenDer Begriff Auseinandersetzungsguthaben - GrundsätzeNachschusspflicht Organe der GenossenschaftVorstandAufsichtsratGeneralversammlung - VertreterversammlungAuflösung und Abwicklung (Liquidation) der GenossenschaftGründe der Auflösung einer WohnungsgenossenschaftAuflösung durch Beschluss der GeneralversammlungAuflösung durch Eröffnung des InsolvenzverfahrensAuflösung durch Verschmelzung
Der Vorstand als Organ der GenossenschaftDer Vorstand ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ der Genossenschaft. Jede Genossenschaft muss daher einen Vorstand haben (§ 9 Abs. 1 Satz 1 GenG); ein Verzicht aufgrund einer Satzungsregelung ist deshalb - im Gegensatz zu einem Verzicht auf einen Aufsichtsrat bei sog. Kleinstgenossenschaften (§ 9 Abs. 1 Satz 2 GenG) (siehe Rn. 610) - nicht möglich.Die Aufgaben des Vorstands können auch nicht durch eine Satzungsregelung - und zwar weder ganz noch teilweise - auf andere Organe übertragen werden. Abweichungen von den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes durch eine Satzungsregelung sind nämlich nur insoweit möglich, als dies das Gesetz ausdrücklich zulässt (§ 18 Satz 2 GenG). So hat nach dem Genossenschaftsgesetz der Vorstand die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten (Leitungsbefugnis, § 27 Abs. 1 Satz 1 GenG). Das Gesetz lässt in diesem Zusammenhang aber zu, dass die Satzung Beschränkungen der Leitungsbefugnis vorsieht (Zustimmungsvorbehalte), die der Vorstand zu beachten hat (§ 27 Abs. 1 Satz 2 GenG). Die Mustersatzung enthält solche Zustimmungsvorbehalte („Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat", § 28 MS) (siehe Rn. 544 ff.).
| Erscheint lt. Verlag | 19.5.2014 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Haufe Fachbuch ; 06765 |
| Sprache | deutsch |
| Gewicht | 960 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht |
| Schlagworte | Aufsichtsrat • eBook • E-Book • e-pdf • epdf • E-Pub • EPUB • Generalversammlung • Genossenschaftsgesetz • Genossenschaftsgesetz (GenG) • Genossenschaftsrecht • Vertreterversammlung • Vorstand • Wohnungsgenossenschaft |
| ISBN-13 | 9783648050422 / 9783648050422 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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