Genossenschaftsrecht für die Praxis - inkl. Arbeitshilfen online (eBook)
483 Seiten
Haufe Verlag
9783648050446 (ISBN)
Das Recht der Wohnungsgenossenschaften - aufbereitet für alle Fragen von Praktikern bei der täglichen Arbeit. Der Band orientiert sich an der üblichen Mustersatzung und den Mustergeschäftsordnungen. Mit zahlreichen Beispielen, Praxistipps, Mustertexten und Checklisten für die tägliche Arbeit werden häufig auftretende Fragen leicht verständlich beantwortet.
Inhalte:
- Gründung einer Wohnungsgenossenschaft.
- Rechte und Pflichten der Mitglieder.
- Kompetenzen von Vorstand und Aufsichtsrat.
- Generalversammlung und Vertreterversammlung.
- Finanzen - Rücklagen, Gewinnverteilung und Verlustdeckung.
Arbeitshilfen online:
- Mustertexte.
- Checklisten.
- Gesetzestexte.
Mirjam Luserke ist seit 1996 Syndikusanwältin beim Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften und befasst sich in ihrer täglichen Arbeit überwiegend mit Mietrecht und Genossenschaftsrecht.
Cover
1
Inhaltsverzeichnis 9
Bearbeiterverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 15
Vorwort 19
1 Genossenschaftsgründung und Mitgliedschaft im Prüfungsverband 21
1.1 Gründung einer Wohnungsgenossenschaft 21
1.1.1 Gesetzliche Anforderungen 21
1.1.2 Verfahrensablauf zur Gründung einer Wohnungsgenossenschaft 31
1.1.3 Rechtslage vor und nach der Registereintragung 32
1.2 Mitgliedschaft im Prüfungsverband 35
1.2.1 Pflichtmitgliedschaft 35
1.2.2 Zweck, Ziel und Umfang der genossenschaftlichen Pflichtprüfung 36
2 Firma, Sitz und Gegenstand der Genossenschaft 37
2.1 Firma 37
2.1.1 Allgemeine Grundsätze zur Namensgebung 37
2.1.2 Genossenschaftsrechtliche Besonderheiten bei der Namensgebung 38
2.2 Sitz 42
2.3 Gegenstand der Genossenschaft 44
2.3.1 Förderzweck 44
2.3.2 Unternehmensgegenstand 46
3 Die Mitgliedschaft 53
3.1 Begründung der Mitgliedschaft 53
3.1.1 Der Beitrittsakt und seine Bedeutung 53
3.1.2 Die „Bekanntgabe“ der Satzung 55
3.1.3 Zulassung des Beitritts durch die eG 56
3.1.4 Ablehnung des Beitrittsgesuchs 56
3.1.5 Sonderfragen zum Beitritt
58
3.1.6 Beitritt und Beitrittserklärung
62
3.2 Beendigung der Mitgliedschaft 65
3.2.1 Überblick über die Wege einer Beendigung der Mitgliedschaft 65
3.2.2 Die Beendigungswege im Einzelnen 70
3.3 Rechte und Pflichten 130
3.3.1 Gleichbehandlungsgrundsatz 130
3.3.2 Treuepflich 142
3.3.3 Duldungspflicht 147
3.3.4 Nutzungsvertrag 149
3.4 Geschäftsanteil 184
3.4.1 Arten von Geschäftsanteilen 184
3.4.2 Zeichnung mehrerer Geschäftsanteile 195
3.4.3 Zeichnung und Zahlung von Geschäftsanteilen 195
3.4.4 Staffelung von Pflichtanteilen 202
3.4.5 Eintragung der Beteiligung in die Mitgliederliste 203
3.4.6 Änderung der Pflichtbeteiligung 204
3.4.7 Wohnungsbezogene Anteile (Pflichtanteile): Regelung in der Anlage der Satzung 212
3.4.8 Herabsetzung der satzungsmäßigen Höchstzahl der Anteile 215
3.4.9 Kündigung von freiwilligen Geschäftsanteilen 215
3.4.10 Investierende Mitglieder 215
3.5 Geschäftsguthaben 216
3.6 Der Begriff Auseinandersetzungsguthaben – Grundsätze 218
3.6.1 Der Kampf um das Auseinandersetzungsguthaben (AGH) 222
3.7 Nachschusspflicht 235
3.7.1 Nachschusspflicht und Haftsumme 235
3.7.2 Satzungsregelungen zur Nachschusspflicht 235
3.7.3 Beschränkung oder Herabsetzung der Nachschusspflicht 236
4 Organe der Genossenschaft 237
4.1 Vorstand 237
4.1.1 Der Vorstand als Organ der Genossenschaft 237
4.1.2 Anzahl der Vorstandsmitglieder 238
4.1.3 Anforderungen an die Vorstandsmitglieder 239
4.1.4 Wahl (Bestellung) der Vorstandsmitglieder 244
4.1.5 Vorläufige Amtsenthebung von Vorstandsmitgliedern 250
4.1.6 Eintragung in das Genossenschaftsregister 252
4.1.7 Abschluss und Beendigung von Verträgen mit Vorstandsmitgliedern 253
4.1.8 Aufgaben des Vorstands 263
4.1.9 Haftung der Vorstandsmitglieder 287
4.1.10 Verjährung 304
4.1.11 Beendigung des Amts eines Vorstandsmitglieds 305
4.2 Aufsichtsrat 309
4.2.1 Der Aufsichtsrat als Organ der Genossenschaft 309
4.2.2 Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder 310
4.2.3 Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder 311
4.2.4 Wahl (Bestellung) der Aufsichtsratsmitglieder 317
4.2.5 Wahl von Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrats 331
4.2.6 Ersatzwahlen für ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder 333
4.2.7 Gerichtliche Bestellung eines Notaufsichtsrats 334
4.2.8 Eintragung in das Genossenschaftsregister 334
4.2.9 Aufgaben des Aufsichtsrats 334
4.2.10 Haftung der Aufsichtsratsmitglieder 355
4.2.11 Beendigung des Amts eines Aufsichtsratsmitglieds 362
4.3 Generalversammlung – Vertreterversammlung 366
4.3.1 Begrifflichkeiten, Konkurrenzen und Befugnisse 366
4.3.2 Einberufung der Generalversammlung 379
4.3.3 Durchführung der Generalversammlung 403
4.3.4 Nach der Versammlung: Beschlussanfechtung 449
4.3.5 Besonderheiten der Vertreterversammlung auf einen Blick 450
5 Auflösung und Abwicklung (Liquidation) der Genossenschaft 455
5.1 Gründe der Auflösung einer Wohnungsgenossenschaft 455
5.2 Auflösung durch Beschluss der Generalversammlung 456
5.2.1 Anforderungen nach Gesetz und Satzung 456
5.2.2 Praktische Umsetzung 456
5.2.3 Eintragung der Auflösung im Genossenschaftsregister und Bekanntmachung 457
5.2.4 Abwicklung (Liquidation) 458
5.2.5 Folgen des Auflösungsbeschlusses 460
5.3 Auflösung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens 461
5.3.1 Insolvenzgründe 461
5.3.2 Antragspflicht auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens 461
5.3.3 Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung 462
5.3.4 Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens 463
5.4 Auflösung durch Verschmelzung 464
5.4.1 Möglichkeiten der Verschmelzung 464
5.4.2 Verschmelzung durch Aufnahme 466
5.4.3 Verschmelzung durch Neugründung 468
5.4.4 Vorbereitung der Einberufung der Generalversammlungen 468
5.4.5 Praktische Umsetzung 469
5.4.6 Wirkung der Eintragung der Verschmelzung 470
Literaturverzeichnis 471
Die Autoren 473
Arbeitshilfen 475
Index 477
Der Vorstand als Organ der Genossenschaft
Der Vorstand ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ der Genossenschaft. Jede Genossenschaft muss daher einen Vorstand haben (§ 9 Abs. 1 Satz 1 GenG); ein Verzicht aufgrund einer Satzungsregelung ist deshalb - im Gegensatz zu einem Verzicht auf einen Aufsichtsrat bei sog. Kleinstgenossenschaften (§ 9 Abs. 1 Satz 2 GenG) (siehe Rn. 610) - nicht möglich.
Die Aufgaben des Vorstands können auch nicht durch eine Satzungsregelung - und zwar weder ganz noch teilweise - auf andere Organe übertragen werden. Abweichungen von den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes durch eine Satzungsregelung sind nämlich nur insoweit möglich, als dies das Gesetz ausdrücklich zulässt (§ 18 Satz 2 GenG). So hat nach dem Genossenschaftsgesetz der Vorstand die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten (Leitungsbefugnis, § 27 Abs. 1 Satz 1 GenG). Das Gesetz lässt in diesem Zusammenhang aber zu, dass die Satzung Beschränkungen der Leitungsbefugnis vorsieht (Zustimmungsvorbehalte), die der Vorstand zu beachten hat (§ 27 Abs. 1 Satz 2 GenG). Die Mustersatzung enthält solche Zustimmungsvorbehalte („Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat", § 28 MS) (siehe Rn. 544 ff.).
| Erscheint lt. Verlag | 12.5.2014 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
| Verlagsort | München |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht |
| Schlagworte | Aufsichtsrat • Generalversammlung • Genossenschaftsrecht • Vorstand • Wohnungsgenossenschaft |
| ISBN-13 | 9783648050446 / 9783648050446 |
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