Betriebsratswahlen - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-04114-7 (ISBN)
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Dietmar Heise ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Dr. Philip Merten ist Rechtsanwalt in Solingen und hat seinen Schwerpunkt im Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht.
VORWORTDAS BIETET IHNEN DIESES BUCH- Chronologische Beschreibung der Wahlen- Kontrolle der Betriebsratswahl, Rechtsschutz und Nichtigkeit- Kosten der Wahl- Wörterbuch der BetriebsratswahlTEIL I CHRONOLOGISCHE DARSTELLUNG EINER BETRIEBSRATSWAHLDER ZEITPUNKT DER BETRIEBSRATSWAHLEN- Die regelmäßigen Betriebsratswahlen- Außerordentliche Betriebsratswahl- Weiterführung der Geschäfte bei außerordentlicher BetriebsratswahlREGULÄRES WAHLVERFAHREN ODER VEREINFACHTES WAHLVERFAHREN?- Welches Wahlverfahren ist einschlägig?- Wahlmöglichkeit in Betrieben bis 100 ArbeitnehmerDIE VORBEREITUNG DER REGULÄREN WAHL- Die Bestellung des Wahlvorstands- Die Maßnahmen des Wahlvorstands bis zur Einleitung der WahlVON DER EINLEITUNG DER WAHL BIS ZUM WAHLTAG- Einleitung der Wahl/Erlass des Wahlausschreibens- Nach Erlass des Wahlausschreibens bis zum WahltagDIE WAHL UND DIE AUFGABEN NACH DER WAHL- Die verschiedenen Varianten der Wahl- Briefwahl- Aufgaben nach der WahlDIE WAHL IM VEREINFACHTEN WAHLVERFAHREN- Allgemeines- Einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren- Zweistufiges vereinfachtes WahlverfahrenTEIL II KONTROLLE DER BETRIEBSRATSWAHL: RECHTSSCHUTZ, NICHTIGKEITÜBERSICHT- Übersicht über den Rechtsschutz- Ersetzung des Wahlvorstands wegen Untätigkeit nach Par.18 Abs. 1 BetrVG- Statusverfahren zur Klärung des Betriebs nach Par.18 Abs. 2 BetrVG- Vorgeschaltetes Kontrollverfahren- Einspruch gegen die WählerlisteEINSTWEILIGE VERFÜGUNG- Übersicht- Inhalt einer einstweiligen Verfügung- Antragsberechtigung- Verfügungsanspruch- Verfügungsgrund- Verfahren der einstweiligen VerfügungWAHLANFECHTUNG- Übersicht- Anfechtungsgründe- Anfechtungsberechtigte- Rechtsschutzinteresse- Anfechtungsfrist- Inhalt des Antrags- Anfechtungsgegner- Anfechtungsverfahren- Vermeidung von AnfechtungsverfahrenNICHTIGKEIT DER BETRIEBSRATSWAHLEN- Übersicht- Nichtigkeitsgründe- Folgen der NichtigkeitTEIL III KOSTEN DER BETRIEBSRATSWAHL- Übersicht- Unmittelbare Kosten der Wahl- ArbeitsausfallTEIL IV WÖRTERBUCH DER BETRIEBSRATSWAHLSTICHWORTVERZEICHNIS
DIE STIMMABGABEA) STIMMZETTEL UND WAHLUMSCHLÄGEStehen mehrere Vorschlagslisten zur Auswahl, kann der Wähler seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Listen abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln in den hierfür bestimmten Umschlägen (Wahlumschlägen) (vgl. Stimmzettel, allgemein und Stimmzettel, mehrere Vorschlagslisten). Par.11 Abs. 2 WOBetrVG bestimmt, dass auf den Stimmzetteln die Vorschlagslisten nach der Reihenfolgen der Ordnungsnummern sowie unter Angabe der beiden an erster Stelle benannten Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und der Art der Beschäftigung im Betrieb untereinander aufzuführen sind. Bei Listen, die mit Kennworten versehen sind, ist auch das Kennwort anzugeben. Die Stimmzettel für die Betriebsratswahl müssen sämtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben. Gleiches gilt für die Wahlumschläge ( Wahlumschlag).Bei der äußeren Gestaltung der Stimmzettel ist auf Neutralität und Praktikabilität zu achten: Jede Differenzierung in den Angaben zu den einzelnen Vorschlagslisten, wie etwa die Hervorhebung eines der Ankreuz-Kreise" oder des Kennworts, hat zu unterbleiben. Auch muss das Verfahren der Kennzeichnung jedem Wähler verständlich sein. Es kann demnach zwar auch eine andere Kennzeichnung als Ankreuzen ermöglicht werden, etwa die Schwärzung oder Lochung bestimmter Stellen (z. B. zur Unterstützung der Auszählung durch EDV). Dieses Verfahren darf aber nicht wesentlich schwieriger als das Ankreuzen ausgestaltet werden.Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen der gewählten Liste an der im Stimmzettel hierfür vorgesehenen Stelle (z. B. ein neben die einzelne Liste gedruckter Kreis). Macht der Wähler auf andere Weise die gewählte Liste kenntlich, so ist die Stimmabgabe gültig, sofern sich der Wählerwille unzweifelhaft feststellen lässt.Hat sich ein Wähler auf seinem Stimmzettel verschrieben oder diesen oder seinen Wahlumschlag versehentlich unbrauchbar gemacht, so ist ihm auf Verlangen gegen Rückgabe der unbrauchbaren Wahlunterlagen ein neuer Stimmzettel (ggf. auch ein neuer Wahlumschlag) auszuhändigen. Die unbrauchbaren Unterlagen sind vom Wahlvorstand einzuziehen und unverzüglich in Gegenwart des Wählers zu vernichten.Der Wähler hat den Stimmzettel persönlich zu kennzeichnen. Eine Stellvertretung ist nicht zulässig. Wer an der Stimmabgabe im Betrieb verhindert ist, kann seine Stimme schriftlich abgeben (zur Briefwahl siehe Teil I, Kapitel 5.2 und unter Briefwahl). Par. 11 Abs. 4 WOBetrVG bestimmt, dass Stimmzettel,- die mit einem besonderen Merkmal versehen sind oder- aus denen sich der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft ergibt oder- die andere Angaben als die in Abs. 1 genannten Vorschlagslisten, einen Zusatzoder sonstige Änderungen enthalten, ungültig sind. Über die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet der Wahlvorstand durch Beschluss.
| Erscheint lt. Verlag | 21.10.2013 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
| Sprache | deutsch |
| Gewicht | 760 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht |
| Schlagworte | Betriebsrat • Betriebsratswahl • Betriebsratswahlen • BR-Wahlen • eBook • E-Book • e-pdf • epdf • E-Pub • EPUB • Wahlanfechtung • Wahlunterlagen • Wahlverfahren |
| ISBN-10 | 3-648-04114-2 / 3648041142 |
| ISBN-13 | 978-3-648-04114-7 / 9783648041147 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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