Auswirkungen des Öko-Audits auf das Umweltstrafrecht (eBook)
291 Seiten
Vandenhoeck & Ruprecht Unipress (Verlag)
978-3-86234-832-9 (ISBN)
Dr. Katharina Hölzen studierte bis 2007 Rechtswissenschaften und bis 2008 Wirtschaftsstrafrecht (Magisterabschluss) an der Universität Osnabrück. 2010 folgte die Promotion. Seit September 2009 ist sie Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk Oldenburg.
Dr. Katharina Hölzen studierte bis 2007 Rechtswissenschaften und bis 2008 Wirtschaftsstrafrecht (Magisterabschluss) an der Universität Osnabrück. 2010 folgte die Promotion. Seit September 2009 ist sie Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk Oldenburg.
Inhalt 5
Vorwort 13
A. Einleitung 15
I. Problemaufriss 15
II. Aufbau der Arbeit 18
B. Die Zurechnung von Straftaten im Unternehmen 21
I. Allgemeines 21
II. Strafrechtliche Verantwortlichkeit im Unternehmen 22
1. Die Beteiligung an Allgemeindelikten 22
2. Die Beteiligung an Sonderdelikten 23
3. Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung für Verhalten der Mitarbeiter 24
4. Betriebliche Aufsichtspflichtverletzung gem. § 130 OWiG 26
III. Sanktionen gegen Unternehmen 27
1. Strafrechtliche Sanktionen und Nachteile 27
2. Die Unternehmens- oder Verbandsgeldbuße gem. § 30 OWiG 28
C. Schnittstelle Strafrecht und Organisationslehre 29
I. Grundsatz der Selbstorganisation 30
II. Betriebsorganisation im Allgemeinen 31
III. Delegation als Risikobereich der Betriebsorganisation 31
1. Der Zusammenhang zwischen dem Organisationsplan und der Verantwortungstransparenz im Unternehmen 32
2. Wichtigkeit und Bedeutung der Nachweisbarkeit klarer Organisationsstrukturen 33
3. Betriebswirtschaftliche Organisationsformen 35
a. Einlinien- und Mehrliniensystem 35
b. Praktische Bedeutung 36
D. Betriebsorganisation im Umweltrecht 37
I. Die Betriebsbeauftragten für Umweltschutz 38
II. Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation 39
1. Mitteilung der Personalisierung der Betreiberpflichten 40
2. Mitteilung einer effektiven Betriebsorganisation 41
3. Prinzip des indirekten Organisationszwangs 42
III. Resümee 43
IV. Konsequenzen der Einhaltung bzw. Nichteinhaltung 43
E. Erfordernisse des Strafrechts an eine umweltschutzsichernde Betriebsorganisation 45
I. Pflichtenwahrnehmung und -konkretisierung 46
1. Bestimmung des Sorgfaltsmaßstabs 46
2. Pflichtenbestimmung 48
a. Gefahr der Pflichtenüberspannung 48
b. Generalverantwortung und Pflichtendelegation 48
c. Zivilrechtliche Judikatur 49
d. Kooperation mit Unternehmensexternen 50
e. Rückgriff auf »Regeln der Technik« 50
II. Übertragung auf betriebliche Strukturen 51
1. Horizontale Aufgabenverteilung 52
a. Zuweisungsfähigkeit 52
b. Auswahl 52
c. Instruktion und Klarheit der Ressortverteilung 53
d. Ressort- und Generalverantwortung – Überwachungspflicht 53
2. Vertikale Aufgabenverteilung 55
a. Zuweisungsfähigkeit 55
b. Auswahl 55
c. Instruktions-, Ausstattungs- und Fortbildungspflicht 56
d. Klarheit der Zuständigkeitsanweisungen 56
e. Überwachungspflicht 57
f. Institutionalisierung der Kontrolle 58
g. Sicherstellung des Informationsflusses in gefahrträchtigen Situationen 58
h. Eingriffspflicht 59
3. Die Wichtigkeit der Dokumentation der Pflichtendelegation 59
III. Aufsichtspflichtverletzung und Betriebsorganisation 61
F. Umsetzung der Anforderungen an die Betriebsorganisation 65
I. Verknüpfung von umwelt- und strafrechtlichen Organisationsanforderungen 65
II. Tatsächliche Praktikabilität 67
III. Umweltmanagementsysteme als Chance auf umweltschutzsichernde Betriebsorganisation 69
1. Umweltmanagementsysteme 69
2. Öko-Audit 70
G. EMAS als »abstrakter Verhaltenskodex« 73
I. Entstehung und geschichtliche Entwicklung von EMAS 73
1. Ursprünge 73
2. Normierungen 74
II. Funktionsweise und Grundstrukturen von EMAS-II 76
1. Allgemeines 76
2. Anwendungsbereich 77
3. Die gesetzestechnische Ausgestaltung von EMAS-II 77
III. EMAS als geeignetes Lösungsmodell? 78
IV. Probleme beim Rückgriff auf sogenannte »Regeln der Technik« 79
H. Die EMAS-Schritte und ihre Bedeutung hinsichtlich einer rechtskonformen Betriebsorganisation 81
I. Organisationsinterne Schritte 82
1. Die Umweltprüfung 82
2. Umweltmanagementsystem 83
a. Umweltpolitik 83
b. Planung 84
c. Implementierung 85
d. Kontroll- und Korrekturmaßnahmen 90
e. Bewertung 90
f. Dokumentations- und Nachweispflichten 91
3. Die Umweltbetriebsprüfung 92
a. Überwachungs- und Kontrollpflichten innerhalb des Umweltmanagementsystems 93
b. Weiterer Nutzen der Umweltbetriebsprüfung 94
c. Der Umweltbetriebsprüfer 94
4. Umwelterklärung 95
II. Organisationsexterne Schritte 97
1. Validierung der Umwelterklärung durch den Umweltgutachter 97
a. Der Umweltgutachter 98
b. Das Validierungsverfahren 98
c. Die Validierungskriterien 99
d. Zulassungs- und Aufsichtssystem 103
2. Registrierung und Veröffentlichung der Umwelterklärung 104
3. Sonderproblem: Auswirkungen behördlicher Duldungen auf die Validierung und Registrierung 105
a. Die Bedeutung der behördlichen Duldung im Umweltstrafrecht 106
b. Bedeutung behördlicher Duldungen für die Auditierung 107
c. Relevanz behördlicher Duldungen im Rahmen der Regelanfrage 109
4. Strafrechtliche Konsequenzen 110
III. Die von EMAS vorgesehenen Rechtsfolgen der Zertifizierung 112
1. Verwendung des Logos 112
2. Die EMAS-Privilegierungs-Verordnung 112
IV. Zusammenfassung der Erkenntnisse hinsichtlich der strafrechtlichen Organisationspflichten 114
1. Umweltprüfung 114
2. Umweltmanagementsystem 114
3. Umweltbetriebsprüfung 115
4. Externe Schritte 115
5. EMASPrivilegV 116
I. EMAS als strafrechtliches Entlastungsinstrument? 117
I. Gang der weiteren Untersuchung 117
II. Prävention und Schadensbegrenzung 118
III. EMAS als Compliance-Maßnahme? 120
IV. Pflicht zur Implementierung eines Umweltmanagementsystems 121
V. Einhaltung der objektiven Sorgfaltspflichten 123
1. Schaffung von Verantwortungsbereichen 123
2. Externe Schritte 124
3. Ausschluss einer Sorgfaltspflichtverletzung? 125
VI. Fahrlässigkeitsschuld 126
1. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung 126
2. Unrechtsbewusstsein 127
a. Vergleich der Validierung mit präventiven Gutachten 128
b. Vertrauenswürdigkeit der Rechtsauskunft 129
c. Fazit 134
VII. Weitere positive Effekte des Öko-Audits 134
1. Entlastung hinsichtlich des Fahrlässigkeitsvorwurfs 134
2. Entlastung im Rahmen des § 130 OWiG 135
3. Unternehmensgeldbuße gem. § 30 OWiG 136
VIII. Die Nachteile der EMAS-Zertifizierung 136
1. Verschärfung des Fahrlässigkeitsmaßstabs 137
2. Die Ambivalenz des Öko-Audits 138
J. Auswirkungen des Öko-Audits auf das Strafverfahren 139
I. Funktion der Schadensbegrenzung 139
II. Zugriffsrecht der Staatsanwaltschaft auf Informationen 140
1. Informationen der Zulassungsstellen 141
a. Informationsstand der Zulassungsstelle 142
b. Informationsaustausch zwischen Staatsanwaltschaft und Zulassungsstelle 143
c. Beschränkung der Informationsweitergabe 144
d. Zeugenvernehmung der Mitarbeiter 145
e. Fazit 146
2. Informationen der Registerstelle 146
a. Informationsstand der Registerstelle 146
b. Zugriffrecht nach dem Umweltinformationsgesetz 148
c. Zugriffsrecht nach den Vorschriften der StPO 149
d. Zeugenvernehmung der Mitarbeiter 151
e. Fazit 151
3. Informationen der Umweltgutachter 151
a. Informationsstand des Umweltgutachters 152
b. Verschwiegenheitspflicht des Auditors 152
c. Zugriffsrecht nach § 161 StPO 154
d. Zeugenvernehmung gem. § 161a StPO 159
e. Fazit 164
4. Resümee 165
III. EMAS und die Verwertungsproblematik bei Eigenüberwachung 165
1. Die Selbstbelastungsfreiheit und außerstrafrechtliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten 167
2. Begriffsklärung 168
a. Abgrenzung von Eigen- und Fremdüberwachung 168
b. Erscheinungsformen der Eigenüberwachung 169
3. Verdeutlichung der Problematik 170
4. Prozessuale Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus Eigenüberwachung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren 171
a. Auskunftsverweigerungsrechte und Beweisverwertungsverbote 171
b. Verwertbarkeit bei erzwungener Eigenüberwachung 172
c. Verwertbarkeit bei freiwilliger Eigenüberwachung 178
5. Prozessuale Verwertbarkeit der Erkenntnisse bei EMAS-initiierter Eigenüberwachung 179
a. Erzwungene Selbstkontrolle 179
b. Freiwillige Selbstkontrolle 180
c. Konsequenzen 182
6. Fazit 183
K. Auswirkungen des Öko-Audits auf den Ausgang umweltstrafrechtlicher Ermittlungs- und Hauptverfahren 185
I. Mögliche Auswirkungen von EMAS auf die einzelnen strafrechtlichen Erledigungsarten 185
1. Rechtstatsächliche Fakten zur Erledigung umweltstrafrechtlicher Ermittlungs- und Hauptverfahren 186
a. Die Erledigungspraxis auf staatsanwaltschaftlicher Ebene 186
b. Die Erledigungspraxis auf gerichtlicher Ebene 187
2. Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO 188
3. Einstellungen gemäß §§ 153, 153a StPO 189
a. Voraussetzungen der §§ 153, 153a StPO 189
b. Das Maß der Schuld in § 153 StPO 190
c. Das Maß der Schuld in § 153a StPO 197
d. Kein entgegenstehendes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung 198
e. Auflagen und Weisungen nach § 153a StPO 199
II. Auswirkungen auf die Strafzumessung bei der Geld- und Freiheitsstrafe 201
III. Die verfahrensbeendende Absprache 203
IV. Fazit 204
L. Auswirkungen des Öko-Audits auf den Ausgang von Verfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht 205
I. Arten der Erledigung 205
1. Gebundene Einstellung, § 46 Abs.1 S. 2 OWiG, § 170 Abs. 2 S. 1 StPO 206
2. Ermessensbedingte Einstellung, § 47 Abs. 1 S. 2 OWiG 207
a. Grundsätze 208
b. Folgen für EMAS-Unternehmen 209
II. EMAS und die Bußgeldzumessung 210
1. Festsetzung einer Geldbuße allgemein 211
2. Die Geldbuße gegen einen Unternehmensangehörigen 211
3. Die Verbandsgeldbuße als Rechtsfolge 212
a. Das Verfahren zur Festsetzung der Geldbuße 212
b. Besonderheiten im Rahmen der konkreten Bemessung der Unternehmensgeldbuße 213
4. Fazit 225
III. Resümee 225
M. Strafrechtliche Verantwortlichkeit der EMAS-Beteiligten 227
I. Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Umweltgutachters 227
1. Urkundendelikte 228
a. Validierung trotz Fehlens der Voraussetzungen 228
b. Validierung trotz nicht vorhandener Qualifikation 228
2. Täterschaftliche Verantwortlichkeit wegen unternehmensbezogener Umweltdelikte 229
a. Tatherrschaft der Fachbehörde in der Ausgangskonstellation 232
b. Tatherrschaft des Umweltgutachters im Sinne des EMAS-Systems 233
3. Teilnahmestrafbarkeit 234
a. Differenzierung zwischen gut- und bösgläubigen Unternehmensangehörigen 235
b. Vergleichbarkeit des Umweltgutachters mit dem Betriebsbeauftragten für Umweltschutz 236
c. Beihilfe des Auditors nach allgemeinen Regeln 237
4. Resümee 239
II. Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsprüfers 239
1. Strafrechtliche Verantwortlichkeit als Täter 240
2. Strafbarkeit als Teilnehmer einer Umweltstraftat 241
a. Vergleichbarkeit der Institutionen 241
b. Der Betriebsprüfer als Teilnehmer 242
c. Herleitung einer Garantenstellung des Betriebsprüfers 244
3. Fazit 246
III. Verantwortlichkeit der Zulassungsstelle 246
1. Strafrechtliche Verantwortlichkeit als Täter 247
2. Teilnahmestrafbarkeit 248
a. Kettenbeihilfe durch die Zulassung 249
b. Kettenbeihilfe durch die unterlassene Untersagung 250
3. Fazit 254
IV. Verantwortlichkeit der Registerstelle 255
1. Täterschaft 256
2. Teilnahme 257
a. Beihilfe durch die Eintragung in das EMAS-Register 257
b. Beihilfe durch die Aufrechterhaltung der Registereintragung 258
3. Falschbeurkundung nach § 348 Abs. 1 StGB 260
4. Fazit 261
V. Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Leitungspersonen 261
1. Bewirken einer Falschbeurkundung 262
2. Strafbarkeit nach den §§ 263ff. StGB 263
a. Betrug, § 263 StGB 263
b. Subventions-, Kapitalanlage- und Kreditbetrug 263
3. Fazit 264
VI. Ergebnis 264
N. Ausblick 265
O. Ergebnis 267
I. Zusammenfassung der Erkenntnisse 267
II. Fazit 269
Literaturverzeichnis 271
Abkürzungsnachweis 293
"O. Ergebnis (S. 267-269)
I. Zusammenfassung der Erkenntnisse
Bezüglich der zunächst in den Mittelpunkt gestellten Frage nach dem Potenzial des Öko-Audits zum Ausschluss einer straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung für Umweltverstöße im Unternehmen ist festzuhalten, dass das EMAS-Verfahren ein generelles, jedoch nicht ein situatives Organisationsverschulden ausschließt. Analog zu sonstigen Verkehrsnormen hat es eine lediglich indizielle Wirkung und kann keine Enthaftung in jeder individuellen betrieblichen Situation garantieren. Nichtsdestotrotz verringert sich durch eine EMAS-Teilnahme das Strafbarkeitsrisiko, und es ist viel dafür getan, dass Unternehmen weniger häufig in das Visier der Strafverfolgungsbehörden gelangen.
Für den nunmehr unwahrscheinlicheren Fall eines strafrechtlichen Vorwurfs führt die EMAS-Zertifizierung aber in jedem Fall zu einer Begrenzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. So sind neben der Möglichkeit des Ausschlusses des Unrechtsbewusstseins – unter der Prämisse, dass der Täter auf die Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Gültigerklärung vertraut – deutliche Erleichterungen bei der Entlastung hinsichtlich eines Fahrlässigkeitsvorwurfs und der Geschäftsherrenhaftung gem. § 130 OWiG zu erwarten. Es dürfte den Strafverfolgungsbehörden in aller Regel wesentlich schwieriger gelingen, in der Leitungsperson eines EMAS-zertifizierten Unternehmens keinen »umweltbewussten Rechtsgenossen« zu sehen bzw. den Nachweis eines strafrechtlich falsch organisierten Betriebs zu erbringen. EMAS beinhaltet aber auch die befürchteten strafrechtlichen Nachteile.
So kann sich durch die dem Öko-Audit immanente eindeutige Verantwortungszuschreibung und -transparenz die Entzerrung des dem Unternehmensstrafrecht eigenen, aus der Arbeitsteilung resultierenden Verfolgungsdefizits ergeben, sodass die innerbetriebliche Pflichtendelegation für die Strafverfolgungsbehörden besser nachvollziehbar ist. Die aus Unternehmenssicht negative Konsequenz ist, dass EMASunterUmständen einen leichteren Zugriff auf den im Einzelfall Verantwortlichen ermöglicht oder zumindest begünstigt. Zulasten der Leitungspersonen kann sich darüber hinaus durch die verstärkte Beschäftigung mit Umweltfragen und umweltrelevanten Verhaltensweisen und den dadurch erlangten besonderen Kenntnissen im Umweltbereich der einzuhaltende Fahrlässigkeitsmaßstab verschärfen.
Aus der mit EMASverbundenen gesteigerten Dokumentation ergibt sich eine weitere, für das Unternehmen brisante Problematik. Die teilnehmende Organisation schafft mit der Erfüllung der vom Öko-Audit verlangten Anforderungen in großem Maße gegen sich selbst in einem Straf- oder Bußgeldverfahren verwendbares Beweismaterial. Außerdem erlangen diverse externe EMAS-Akteure, wie der Umweltgutachter sowie die Zulassungs- und Registerstellen, möglicherweise belastende Umweltinformationen über das Unternehmen. Dabei erweist sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft der Umweltgutachter als die Person, über die sie am meisten des durch EMAS vermehrt produzierten potentiellen Beweismaterials und belastenden Wissens fruchtbar machen kann.
Des Weiteren führt EMAS zu einer qualitativen und quantitativen Steigerung freiwilliger Eigenkontrollen und in der Folge zu einer vermehrten Produktion von Beweismaterial, das in einem Strafverfahren nicht durch ein Verwertungsverbot geschützt ist. Infolgedessen sind teilnehmende Betriebe faktisch einem höheren Strafverfolgungsrisiko ausgesetzt als Unternehmen, die auf freiwillige Selbstkontrollen zulasten der Umwelt gänzlich verzichten."
| Erscheint lt. Verlag | 16.6.2011 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht |
| Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht. | Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht. |
| Mitarbeit |
Herausgeber (Serie): Hans Achenbach, Ralf Krack, Hero Schall, Roland Schmitz, Arndt Sinn |
| Verlagsort | Göttingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Technik | |
| Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management | |
| Schlagworte | EMAS • EMAS-Verordnung • Öko-Audit • Strafrecht • Strafrechtliche Verantwortung von Verbänden • Umweltmanagement • Umweltrecht • Umweltstrafrecht • Zertifizierung |
| ISBN-10 | 3-86234-832-6 / 3862348326 |
| ISBN-13 | 978-3-86234-832-9 / 9783862348329 |
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