Entgeltabrechnung - Alle wichtigen Fälle für die Praxis
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-06539-6 (ISBN)
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Vorwort Teil 1: Mindestlohn - Informationen und Berechnungsbeispiele Mindestlohn: Höhe des Mindestlohns und Anrechnung besonderer VergütungsbestandteileMindestlohn: Unter Berücksichtigung verschiedener Lohnbestandteile Mindestlohn: Minijob und Gleitzonenbeschäftigung Teil 2: Entgeldabrechnung in BeispielenAbfindungen Abwälzung, pauschale Lohnsteuer Arbeitgeberdarlehen Arbeitsverhinderung Annehmlichkeiten Aushilfslöhne Auslagenersatz Berufskraftfahrer Betriebliche Altersversorgung Betriebsveranstaltung Bewirtungskosten Bruttolohn Dienstwagen, 1% RegelungDienstwagen, Fahrtenbuch Doppelte Haushaltsführung Einmalzahlungen Einsatzwechseltätigkeit Essengeldzuschuss Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte Freibetrag Freiwillige soziale Aufwendungen Geringfügig entlohnte Beschäftigung Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankengeldzuschuss Kurzfristige Beschäftigung Lohnabrechnungszeitraum LohnsteuerAnmeldungLohnsteuerErmäßigungsverfahrenLohnsteuerJahresausgleichLohnsteuerklassen Mehrarbeitsvergütung Mutterschutz Nebenbeschäftigung Pauschalierte Lohnsteuer Personalrabatte Pfändung Pflegezeit Praktikant Private Krankenversicherung Rabattfreibetrag Reisekostenabrechnung Sonn- und Feiertagsarbeit Sonstige Bezüge Teilzeitbeschäftigung Tod des Arbeitnehmers Unbezahlter Urlaub Urlaub Vermögenswirksame Leistungen Teil 3: Über 500 Entgeltarten richtig bewerten Entgeltarten von A bis C Entgeltarten von D bis F Entgeltarten von G bis K Entgeltarten von L bis P Entgeltarten von R bis T Entgeltarten von U bis Z
Zeitraum von 3 Monaten oder 70 ArbeitstagenSachverhalt: Ein Arbeitgeber stellt in seinem Betrieb für saisonale Aushilfstätigkeiten von kurzfristiger Dauer mehrere Hausfrauen mit folgenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeiten ein:A: 6 Tage,B: 5 Tage,C: 4 Tage.Welcher Zeitraum (3 Monate oder 70 Arbeitstage) ist bei den jeweiligen wöchentlichen Arbeitszeiten für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zugrunde zu legen?Lösung:A und B: Da in diesen Fällen die Beschäftigung an mindestens 5 Tagen in der Woche ausgeübt wird, ist bei der Feststellung, ob die Zeitdauer von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen überschritten wird, von der 3-Monatsfrist auszugehen.C: In diesem Fall ist hingegen auf den Zeitraum von 70 Arbeitstagen abzustellen, da die Beschäftigung an weniger als 5 Tagen in der Woche ausgeübt wird. Hinweis: Bei einer Zusammenrechnung von mehreren Beschäftigungszeiten treten an die Stelle des 3-Monatszeitraums 90 Kalendertage. Das gilt nicht, wenn es sich bei den einzelnen Beschäftigungszeiten jeweils um volle Kalendermonate handelt. Sind bei einer Zusammenrechnung Zeiten, in denen die Beschäftigung regelmäßig an mindestens 5 Tagen in der Woche ausgeübt wurde, und Beschäftigungen mit einer Arbeitszeit an weniger als 5 Tagen in der Woche zu berücksichtigen, dann ist einheitlich von dem Zeitraum von 70 Arbeitstagen auszugehen.
Erscheint lt. Verlag | 23.2.2015 |
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Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 880 g |
Themenwelt | Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management |
Schlagworte | Abfindung • Entgeltabrechnung • Gehalt (Arbeitsentgelt) • Lohnbuchführung • Mindestlohn • Mindestlohnreform • Recht |
ISBN-10 | 3-648-06539-4 / 3648065394 |
ISBN-13 | 978-3-648-06539-6 / 9783648065396 |
Zustand | Neuware |
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