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Gut beraten im Nachbarschafts­recht -  Dr. Ulrich Janes,  Nina Schubert-Hartlich,  Arthur Trossen

Gut beraten im Nachbarschafts­recht (eBook)

Alles zu Lärm, Laub, Zaun & Co
eBook Download: EPUB
2021 | 1. Auflage
176 Seiten
Stiftung Warentest (Verlag)
978-3-7471-0360-9 (ISBN)
Systemvoraussetzungen
14,99 inkl. MwSt
(CHF 14,65)
Der eBook-Verkauf erfolgt durch die Lehmanns Media GmbH (Berlin) zum Preis in Euro inkl. MwSt.
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Auf gute Nachbarschaft | Eine angenehme Nachbarschaft bildet die Grundlage, um sich in den eigenen vier Wänden wohlzufühlen. Ob im Eigenheim oder in der Mietwohnung: Konflikte mit den Nachbarn lassen sich nicht immer vermeiden. Der eine hört gerne Musik oder hat viel Besuch, der andere möchte lieber in Ruhe ein Buch lesen. Jeder Nachbar hat andere Ansprüche an das Wohnen und das ist auch gut so! Der Ratgeber 'Nachbarschaftsrecht' zeigt Strategien, Wege und Meditationstechniken zur gütlichen Einigung, bevor der Streit eskaliert und vor Gericht landet. Die Experten für Mietrecht der Stiftung Warentest stellen die typischen und häufigsten Problemfälle lebendig dar. Das beginnt bei den lärmenden Kindern der Nachbarn, schließt die klassischen 'Kleinkriege' am Gartenzaun ein und führt bis zu ganz neuartigen Streitfällen: Darf man eine Drohne über das Nachbargrundstück fliegen lassen? Und was darf die Videokamera zur Einbrecherabwehr alles aufnehmen? Ganz entscheidend ist immer der richtige Umgang mit Konflikten. Wie reagiert man auf Störungen angemessen? Und wie redet man am besten mit schwierigen Nachbarn? Hier helfen die Autoren mit Meditationstechniken, die sich in ihrer Arbeit seit vielen Jahren bewährt haben. Praktische Musterschreiben im Ratgeber zeigen, wie man seine Interessen sachlich und formal korrekt darstellt. Und für den Fall, dass die Mediation scheitert, geben die Autoren wichtige Empfehlungen, wie man am besten vorgeht, um sich im Nachbarschaftsstreit vor Gericht erfolgreich durchzusetzen. Gar nicht so einfach: die rechtlichen Grundlagen in den verschiedensten Konfliktfällen kennen. Richtig vorgehen: Strategien, Wege und Techniken zur gütlichen Einigung. Helfende Profis: Durch Meditation und Schlichtung Gerichtsprozesse vermeiden. Vor Gericht: Gut vorbereitet Recht bekommen.

Was wollen Sie wissen?
Nachbarn: Ein besonderes Verhältnis
- Wer sind eigentlich die Nachbarn?
- Welche Auseinandersetzungen kann es geben?
- Welche Vorschriften gelten?
- Streitigkeiten mit zivilrechtlichem Bezug
- Streitigkeiten mit öffentlich-rechtlichem Bezug
Den Konflikt lösen
- Habe ich überhaupt einen Konflikt?
- Der Umgang mit Konflikten
- Methoden der Konfliktbeilegung
- Die außergerichtliche Streitbeilegung
- Was ist Mediation?
- Was tun, wenn die Nachbarn unerträglich sind?
- Der Gang vor Gericht
Was sagen Recht und Justiz?
- Ziviles Nachbarrecht
- Hat man denn nirgends seine Ruhe?
- Unangenehme Gerüche
- Was im und am Haus noch stören kann
- Öffentliches Nachbarrecht
Hilfe
154 Adressen, Kontakte
156 Abkürzungsverzeichnis
157 Musterbriefe
168 Stichwortverzeichnis
176 Impressum

Streitigkeiten mit öffentlichrechtlichem Bezug


Nicht jeder Streit, der wegen Nachbarn veranlasst ist, ist zwingend mit dem Nachbarn direkt auszutragen – etwa falls eine Behörde die anzufechtende Entscheidung getroffen hat.

Von öffentlich-rechtlichen Nachbarstreitigkeiten ist, wie in den folgenden Beispielen, die Rede, wenn eine Behörde einem Antragsteller eine Rechtsposition bewilligt oder gegen ein Verhalten nicht einschreitet, wodurch ein Dritter in seiner Rechtsposition negativ betroffen, gestört oder belästigt wird. Den Betroffenen steht nach erfolglosem Widerspruch dann der Weg zu den Verwaltungsgerichten gegen die jeweilige Behörde offen.

Hundegebell kann mächtig nerven

Anton hat auf seinem Grundstück einen Zwinger errichtet, er hält und züchtet Hunde, die natürlich auch laut bellen. Das Grundstück, auf dem der Zwinger steht, befindet sich in einem Tal, sodass das Gebell der Hunde dadurch noch verstärkt wird. Mehrere Dorfbewohner haben sich zuerst bei ihm über häufiges und langes Hundegebell beschwert. Da Anton aber nicht bereit ist, Abhilfe zu schaffen – er ist der Ansicht, Hunde bellen nun mal einfach –, haben sich die Dorfbewohner an die zuständige Ordnungsbehörde, in diesem Fall das Landratsamt, gewandt und um Abhilfe gebeten.

Die zuständige Behörde ordnet daraufhin an, dass die Vierbeiner während der Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr überhaupt nicht bellen dürfen und tagsüber höchstens 60 Minuten.

Der Halter zieht gegen die Behörde vor Gericht, weil er der Meinung ist, dass dieses Verbot unzulässig sei.

Was ist die beste Lösung? Es ist nicht nur eine Frage der Zulässigkeit des Gebells, sondern der Durchführbarkeit. Wie kann einem Hund das Bellen verboten werden? Ein Weg in die Lösung ist also, mit dem Zwingerbesitzer nach Wegen zu suchen, die er bewältigen kann. Es ist die Herangehensweise der Mediation, die erst eine Lösung sucht, nachdem die Interessen ausgelotet wurden. Auch wenn der Zwingerbesitzer in dem Hundegebell einen Ausdruck der Lebensfreude erkennt, wird es doch möglich sein, ihm zu verdeutlichen, dass die Lebensfreude des einen zur Belästigung des Anderen werden kann. Sobald diese Einsicht bekundet wurde, wird ein Gespräch darüber erfolgreich sein.

Gesetz und Recht: Lang anhaltendes und häufiges Bellen mehrerer Hunde in einem Zwinger stellt tagsüber und nachts eine erhebliche Lärmbelästigung dar, die Nachbarn nicht hinnehmen müssen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen (Az. 3 B 87/17).

Das Oberverwaltungsgericht befand auch, die Anordnung der Behörde sei rechtmäßig. Denn diese habe nicht jegliches Hundegebell untersagt, sondern nur das belästigende, ausdauernde und häufige Bellen. Kurzzeitiges, gelegentliches Gebell sei dagegen keine Belästigung, sondern eine sozial adäquate Geräuschkulisse, die Nachbarn hinnehmen müssten.

Wie geht es weiter? Anton muss dafür sorgen, dass das lang andauernde und dadurch belästigende Bellen unterbleibt. Dabei muss er natürlich die Tierschutzvorschriften beachten.

Der doppelte Spielturm

Anna ist Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks, das an einer Längsseite an das ebenfalls mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück von Ivo angrenzt. Ivo hat unmittelbar an der Grenze eine lange Garage, daran anschließend ein etwa 1,30 Meter bis 1,40 Meter breites und wegen der Dachschräge 3,10 Meter bis 3,50 Meter hohes Holzgerüst zur Lagerung von Brennholz, ein Gartenhaus und einen Spielturm aus Holz mit einer etwa in 1,80 Meter bis 2,00 Meter Höhe angebrachten Plattform errichtet, die über eine Sprossenleiter erreicht werden kann. Darunter befinden sich ein Sandkasten, eine Schaukel und auf zwei Seiten Sitzbänke für Kinder. Alles ist mit einer Bretterwand zur Grenze von Annas Grundstück hin abgeschirmt.

Turm mit Aussicht

Ein Spielturm ist für Kinder toll, kann aber für Nachbarn der Auslöser für Beschwerden werden. Wo darf ein Spielturm stehen?

Annas und Ivos Grundstücke liegen in Geltungsbereichen unterschiedlicher Bebauungspläne.

An der anderen Seite des Grundstücks von Anna grenzt das Grundstück der Familie Dali an, das mit einem Wohnhaus bebaut ist. In dem Bebauungsplan sind untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen, die größer sind als 4 Quadratmeter, nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Herr Dali errichtete im hinteren Grundstücksbereich auch einen Spielturm aus einem etwa 1,50 Meter hohen Holzgestell und einem darauf aufliegenden Holzhäuschen mit einer kindergroßen Öffnung, die nicht in die Richtung von Annas Grundstück zeigt. Der Spielturm hat eine Grundfläche von 1,25 Meter × 2,80 Meter = 3,50 Quadratmeter. Er verfügt über mehrere Spieleinrichtungen sowie einen knapp 3 Meter langen Holzbalken mit Schaukel, der auf einem fest im Boden verankerten Holzgestänge aufliegt.

Der Spielturm grenzt mit einem Abstand von 1,50 Meter an das Grundstück von Anna. Anna hat unmittelbar auf der Grenze in diesem Bereich einen etwa 2 Meter hohen Sichtschutzzaun aus Holz errichtet.

Anna will in beiden Fällen die Bebauungen entlang ihrer Grundstücksgrenzen beseitigt haben und hat gegen beide Nachbarn Klage auf Beseitigung der Spieltürme erhoben.

Wie lässt sich der Fall am besten lösen? Dieser Streit mit Ivo hat eine Vorgeschichte: Bevor es zu der Errichtung der vielen Holzgerüste entlang der Grundstücksgrenze kam, hat der eine Nachbar Ivo durch Abgrabungen und sonstige Bauarbeiten entlang der Grenze den Boden so vertieft, dass der zuvor zwischen den Grundstücken errichtete Maschendrahtzaun keinen Halt mehr hatte und auch die Pflasterung der Einfahrt zu einer Garage sich gelockert hat.

Anschreiben und Aufforderungen von Anna an Ivo, die Abgrabungen zu unterlassen, wurden ignoriert. Ein diesbezüglich bereits beim Zivilgericht eingeleitetes Klageverfahren endete mit einem Vergleich, wonach insbesondere Ivo den Zaun und die Pflasterung wieder herstellen musste. Erst danach ging Ivo dazu über, die Holzbauten zu errichten.

Beide Gerichtsverfahren hätten sich ebenso wie das Verfahren mit dem anderen Nachbarn Dali durch entsprechende Anfragen bei Anna, ob Bedenken gegen die Errichtung der Spieltürme bestehen, eventuell verhindern lassen können. Dann hätten die Nachbarn Annas Einwände gegen die Errichtung der Spieltürme von vornherein berücksichtigen und abmildern und das Nachbarschaftsverhältnis stabilisieren können.

Gesetz und Recht: Die einschlägigen Landesbauordnungen, die hier zur Anwendung kommen, bestimmen zunächst, dass Abstandsflächen von Gebäuden freizuhalten sind. Nur ausnahmsweise, insbesondere dann, wenn von den auf den Abstandsflächen errichteten Anlagen keine Gefahr ausgeht, können dort bauliche Anlagen errichtet werden.

Die Abgrenzung hier ist im konkreten Einzelfall stets schwierig und problematisch. Auch müsste geklärt werden, inwieweit Nebengebäude und Ähnliches bereits aufgrund der Festsetzungen eines Bebauungsplans unzulässig sind.

Wie geht es weiter? In dem einen oder anderen Fall kann letztlich auch eine gerichtliche Entscheidung das gemeinsame Miteinander und Nebeneinander wieder befrieden, wenn die Entscheidung zum Anlass genommen wird, im Nachhinein über zukünftige Konflikte miteinander ins Gespräch zu kommen.

Der schöne Ausblick verbaut?

Der Segelverein Sturmwind ist Eigentümer eines Grundstücks, das, direkt an einem großen See gelegen, mit einem viergeschossigen Vereinshaus sowie Wassersportanlagen bebaut ist und für Vereinszwecke genutzt wird.

Investor Klotzen ist Eigentümer des etwa 6 500 Quadratmeter großen Nachbargrundstücks, das ebenfalls unmittelbar an den See grenzt und auf dem sich ursprünglich eine 1870 erbaute Villa befand, die etwa 1970 durch ein Gebäude mit vier Vollgeschossen und einem Kellergeschoss ersetzt worden ist, das zunächst zu Wohnzwecken, dann als Beherbergungsbetrieb und schließlich wieder zu Wohnzwecken genutzt wurde.

Beide Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans aus dem Jahr 1959, geändert im Jahr 1971, der das Gebiet als Sonderzweckfläche für den Wassersport ausweist. In den Planbestimmungen sind für diese Sonderzweckfläche unter anderem als Maß der baulichen Nutzung eine größte Baumasse von 1,0 Kubikmeter umbauten Raumes je Quadratmeter Baugrundstück, eine offene Bauweise und als zulässige Geschosszahl zwei Vollgeschosse festgesetzt.

Klotzen beabsichtigt, auf seinem Grundstück...

Erscheint lt. Verlag 20.4.2021
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft
Schlagworte auf Störungen angemessen reagieren • Außergerichtliche Streitbeilegung • bevor der Streit eskaliert • der richtige Umgang mit Konflikten • Drohne • grenzabstände bäume • heckenhöhe • Hundegebell • Kinderlärm • Lärmbelästigung • Lärmschutz • Mediationstechniken zur gütlichen Einigung • Nachbarschaftsrecht • nachbarschaftsstreit was tun • Nachbarstreitigkeiten • nachbarstreit rechtsschutz • praktische Musterschreiben • Problemfälle • Ratgeber • Ruhestörung • Ruhezeiten • Schlichtung • Terrasse • teure Gerichtsprozesse vermeiden • Verhandlung • Videokamera • Videokamera zur Einbrecherabwehr • ziviles Nachbarrecht • Zusammenleben
ISBN-10 3-7471-0360-X / 374710360X
ISBN-13 978-3-7471-0360-9 / 9783747103609
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