Die einseitige Lösung von völkerrechtlichen Verträgen
Kündigung und Treaty Override aus verfassungsrechtlicher Perspektive
2023
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-162207-6 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-162207-6 (ISBN)
Welches Staatsorgan entscheidet über die Kündigung völkerrechtlicher Verträge? Sind Gesetze, die von Völkervertragsrecht abweichen, verfassungswidrig? Maria Schlönvoigt untersucht beide Formen der "Loslösung" von völkerrechtlichen Verträgen und erörtert, inwiefern das Grundgesetz dazu verpflichtet, an Verträgen mit besonderer außenpolitischer Relevanz festzuhalten.
Die Kündigung völkerrechtlicher Verträge ist in vielen Fällen völkerrechtlich zulässig. Anstatt einen Vertrag im Einklang mit dem Völkerrecht zu kündigen, werden jedoch gelegentlich innerstaatliche Gesetze erlassen, durch die das Parlament bewusst vom Völkervertragsrecht abweicht (sog. Treaty Override). Maria Schlönvoigt untersucht Kündigung und Treaty Override zunächst getrennt voneinander, wobei der Schwerpunkt auf der verfassungsrechtlichen Betrachtung liegt. Sie erörtert, ob die Kündigung eines Vertrags der Zustimmung der Legislative bedarf und ob ein Treaty Override verfassungsrechtlich zulässig ist. Anschließend geht sie der Frage nach, ob das Grundgesetz der Lösung von völkerrechtlichen Verträgen mit bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten entgegensteht. Dabei betrachtet sie exemplarisch drei Arten von Verträgen: Verträge, die die Basis eines kollektiven Sicherheitssystems bilden, menschenrechtliche Verträge und Verträge zum Umfang des deutschen Staatsgebiets. Which state organ decides on the termination of human rights treaties? Are laws that deviate from international treaty law unconstitutional? Maria Schlönvoigt examines both forms of "detachment" from international treaties concerning German territory and discusses the extent to which there is an obligation in the country's Basic Law to adhere to treaties with particular foreign policy relevance.
Die Kündigung völkerrechtlicher Verträge ist in vielen Fällen völkerrechtlich zulässig. Anstatt einen Vertrag im Einklang mit dem Völkerrecht zu kündigen, werden jedoch gelegentlich innerstaatliche Gesetze erlassen, durch die das Parlament bewusst vom Völkervertragsrecht abweicht (sog. Treaty Override). Maria Schlönvoigt untersucht Kündigung und Treaty Override zunächst getrennt voneinander, wobei der Schwerpunkt auf der verfassungsrechtlichen Betrachtung liegt. Sie erörtert, ob die Kündigung eines Vertrags der Zustimmung der Legislative bedarf und ob ein Treaty Override verfassungsrechtlich zulässig ist. Anschließend geht sie der Frage nach, ob das Grundgesetz der Lösung von völkerrechtlichen Verträgen mit bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten entgegensteht. Dabei betrachtet sie exemplarisch drei Arten von Verträgen: Verträge, die die Basis eines kollektiven Sicherheitssystems bilden, menschenrechtliche Verträge und Verträge zum Umfang des deutschen Staatsgebiets. Which state organ decides on the termination of human rights treaties? Are laws that deviate from international treaty law unconstitutional? Maria Schlönvoigt examines both forms of "detachment" from international treaties concerning German territory and discusses the extent to which there is an obligation in the country's Basic Law to adhere to treaties with particular foreign policy relevance.
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften in Jena; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Ãffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Jena; 2021 Promotion; Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main.
| Erscheint lt. Verlag | 20.3.2023 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Internationale et Europaeum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Auswärtige Gewalt • Kollektive Sicherheit • Menschenrechte • Statusverträge |
| ISBN-10 | 3-16-162207-3 / 3161622073 |
| ISBN-13 | 978-3-16-162207-6 / 9783161622076 |
| Zustand | Neuware |
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