Die einseitige Lösung von völkerrechtlichen Verträgen
Kündigung und Treaty Override aus verfassungsrechtlicher Perspektive
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Welches Staatsorgan entscheidet über die Kündigung völkerrechtlicher Verträge? Sind Gesetze, die von Völkervertragsrecht abweichen, verfassungswidrig? Maria Schlönvoigt untersucht beide Formen der "Loslösung" von völkerrechtlichen Verträgen und erörtert, inwiefern das Grundgesetz dazu verpflichtet, an Verträgen mit besonderer außenpolitischer Relevanz festzuhalten.
Die Kündigung völkerrechtlicher Verträge ist in vielen Fällen völkerrechtlich zulässig. Anstatt einen Vertrag im Einklang mit dem Völkerrecht zu kündigen, werden jedoch gelegentlich innerstaatliche Gesetze erlassen, durch die das Parlament bewusst vom Völkervertragsrecht abweicht (sog. Treaty Override). Maria Schlönvoigt untersucht Kündigung und Treaty Override zunächst getrennt voneinander, wobei der Schwerpunkt auf der verfassungsrechtlichen Betrachtung liegt. Sie erörtert, ob die Kündigung eines Vertrags der Zustimmung der Legislative bedarf und ob ein Treaty Override verfassungsrechtlich zulässig ist. Anschließend geht sie der Frage nach, ob das Grundgesetz der Lösung von völkerrechtlichen Verträgen mit bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten entgegensteht. Dabei betrachtet sie exemplarisch drei Arten von Verträgen: Verträge, die die Basis eines kollektiven Sicherheitssystems bilden, menschenrechtliche Verträge und Verträge zum Umfang des deutschen Staatsgebiets.
Die Kündigung völkerrechtlicher Verträge ist in vielen Fällen völkerrechtlich zulässig. Anstatt einen Vertrag im Einklang mit dem Völkerrecht zu kündigen, werden jedoch gelegentlich innerstaatliche Gesetze erlassen, durch die das Parlament bewusst vom Völkervertragsrecht abweicht (sog. Treaty Override). Maria Schlönvoigt untersucht Kündigung und Treaty Override zunächst getrennt voneinander, wobei der Schwerpunkt auf der verfassungsrechtlichen Betrachtung liegt. Sie erörtert, ob die Kündigung eines Vertrags der Zustimmung der Legislative bedarf und ob ein Treaty Override verfassungsrechtlich zulässig ist. Anschließend geht sie der Frage nach, ob das Grundgesetz der Lösung von völkerrechtlichen Verträgen mit bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten entgegensteht. Dabei betrachtet sie exemplarisch drei Arten von Verträgen: Verträge, die die Basis eines kollektiven Sicherheitssystems bilden, menschenrechtliche Verträge und Verträge zum Umfang des deutschen Staatsgebiets.
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften in Jena; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Ãffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Jena; 2021 Promotion; Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main.
| Erscheinungsdatum | 07.03.2023 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Internationale et Europaeum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 156 x 234 mm |
| Gewicht | 485 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Auswärtige Gewalt • Kollektive Sicherheit • Menschenrechte • Statusverträge |
| ISBN-10 | 3-16-162056-9 / 3161620569 |
| ISBN-13 | 978-3-16-162056-0 / 9783161620560 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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