Bundesverfassungsgericht und deutsche Frage
Eine dogmatische und historische Untersuchung zum judikativen Anteil an der Staatsleitung
2020
Mohr Siebeck (Hersteller)
9783161579745 (ISBN)
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9783161579745 (ISBN)
Leben wir in einem "Jurisdiktionsstaat", in dem alle wichtigen Fragen nicht von Regierung und Parlament sondern letztlich "in Karlsruhe" entschieden werden? Anhand der Rechtsprechung zur "deutschen Frage" weist Klaus Joachim Grigoleit nach, daß das Bundesverfassungsgericht den politischen Prozeß zwar stabilisieren und legitimieren, sich seinen Grundsatzentscheidungen aber nicht nachhaltig entgegenstellen kann.
Hat das Bundesverfassungsgericht "Anteil an der Staatsleitung"? Auf der Grundlage eines verfassungsstaatlichen Staatsleitungsbegriffs wird der insbesondere auch von Verfassungsrichtern erhobene Teilhabeanspruch verfassungsnormativ zurückgewiesen. Die von der übrigen Gerichtsbarkeit abgehobene Rolle des BVerfG als "Verfassungsorgan" ergibt sich vielmehr erst aus der einfachrechtlichen Ausgestaltung der "balance of powers" durch den politischen Prozeß. Ob das Gericht auf dieser derivativen Grundlage eine die Identität des Gemeinwesens prägende, mit Parlament und Regierung vergleichbare Gestaltungsrolle übernehmen kann, läßt sich nicht allein normativ bestimmen. Klaus Joachim Grigoleit fragt deshalb weiter nach der staatsleitenden Bedeutung des BVerfG als historischem Akteur, die von der Staatsrechtslehre postuliert, von der Zeitgeschichtsschreibung aber kaum zur Kenntnis genommen wird. Am Beispiel der Rechtsprechung des Gerichts zur "Deutschen Frage" (Vergangenheitspolitik, Weststaatsgründung, Teilung und Wiedervereinigung) weist der Autor dem Gericht eine wichtige Legitimations- und Stabilisierungsfunktion zu. Seine juridischen Legitimationsgrundlagen und die "politische" Besetzung verhindern aber, daß das BVerfG als eine Art Gegenregierung gestaltend über die Zukunft des Gemeinwesens mitbestimmt. This book deals with judiciary power in the German legal and political system. The author rejects exaggerated ideas of the Federal Constitutional Court as a predominant participant in governmental leadership not only from a legal but also from an historical perspective. The court's decisions covering the "German question6quot; (political situation in the past, separation of East and West Germany, reunification) show that the significance of the "countermajoritarian difficulty" has been overestimated, although there is no political question doctrine in German constitutional law. Judicial restraint is guaranteed by the principles of legitimation as well as by appointments to the bench which are made according to rules which prevent the formation of a court which could function as a kind of counter-government and participate in decisions regarding the future of the country.
Hat das Bundesverfassungsgericht "Anteil an der Staatsleitung"? Auf der Grundlage eines verfassungsstaatlichen Staatsleitungsbegriffs wird der insbesondere auch von Verfassungsrichtern erhobene Teilhabeanspruch verfassungsnormativ zurückgewiesen. Die von der übrigen Gerichtsbarkeit abgehobene Rolle des BVerfG als "Verfassungsorgan" ergibt sich vielmehr erst aus der einfachrechtlichen Ausgestaltung der "balance of powers" durch den politischen Prozeß. Ob das Gericht auf dieser derivativen Grundlage eine die Identität des Gemeinwesens prägende, mit Parlament und Regierung vergleichbare Gestaltungsrolle übernehmen kann, läßt sich nicht allein normativ bestimmen. Klaus Joachim Grigoleit fragt deshalb weiter nach der staatsleitenden Bedeutung des BVerfG als historischem Akteur, die von der Staatsrechtslehre postuliert, von der Zeitgeschichtsschreibung aber kaum zur Kenntnis genommen wird. Am Beispiel der Rechtsprechung des Gerichts zur "Deutschen Frage" (Vergangenheitspolitik, Weststaatsgründung, Teilung und Wiedervereinigung) weist der Autor dem Gericht eine wichtige Legitimations- und Stabilisierungsfunktion zu. Seine juridischen Legitimationsgrundlagen und die "politische" Besetzung verhindern aber, daß das BVerfG als eine Art Gegenregierung gestaltend über die Zukunft des Gemeinwesens mitbestimmt. This book deals with judiciary power in the German legal and political system. The author rejects exaggerated ideas of the Federal Constitutional Court as a predominant participant in governmental leadership not only from a legal but also from an historical perspective. The court's decisions covering the "German question6quot; (political situation in the past, separation of East and West Germany, reunification) show that the significance of the "countermajoritarian difficulty" has been overestimated, although there is no political question doctrine in German constitutional law. Judicial restraint is guaranteed by the principles of legitimation as well as by appointments to the bench which are made according to rules which prevent the formation of a court which could function as a kind of counter-government and participate in decisions regarding the future of the country.
Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaften und der neueren Geschichte in Tübingen und Freiburg; 1996 Promotion; 2002 Habilitation; Privatdozent und Wissenschaftlicher Assistent an der Humboldt-Universität zu Berlin.
| Erscheint lt. Verlag | 18.5.2020 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Publicum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
| Schlagworte | Bundesverfassungsgericht • Staatslehre • Staatsleitung |
| ISBN-13 | 9783161579745 / 9783161579745 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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