Die Ausgestaltung der Grundrechte
Untersuchungen zur Grundrechtsbindung des Ausgestaltungsgesetzgebers
2020
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-157997-4 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-157997-4 (ISBN)
Matthias Cornils diskutiert freiheitsgrundrechtliche Bindungen des Gesetzgebers jenseits der "klassischen" Rechtfertigungslast durch die Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte. Dabei geht es insbesondere um die möglichen verfassungsrechtlichen Funktionen des Gesetzes, Grundrechte mit konkreterem Inhalt zu füllen oder notwendige Freiheitsvoraussetzungen zu schaffen.
Matthias Cornils untersucht, inwieweit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes Normgehalte zugeschrieben werden müssen, welche die Verhaltensspielräume des Gesetzgebers beschränken, ohne daß diese Bindung als prinzipielles Eingriffsverbot im Sinne der herkömmlichen Deutung der Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte begriffen werden kann (Ausgestaltungsbindung). Er begründet, daß es leistungsgrundrechtliche Ausgestaltungsbindungen mit schwächerer Bindungswirkung gibt. Diese Bindungen erfassen aber die Ordnungs-Gesetzgebung nicht ausschließlich, sondern stets zugleich mit der Rechtfertigungslast aus den jeweils betroffenen Grundrechtsprinzipien negativer Freiheit. Der Autor wendet sich auf der Basis eingehender Einzelbetrachtungen der Grundrechtsgarantien der Rundfunkfreiheit, der Vertragsfreiheit, des Eigentums, der Ehe, der Vereinigungsfreiheit und des effektiven Rechtsschutzes gegen die verbreitete Auffassung, derzufolge alle oder einige Grundrechte mehr oder weniger weitgehend durch den Gesetzgeber inhaltlich geprägt würden. Gegen den Vorschlag einer einheitlichen Deutung aller Grundrechtsgehalte als Prinzipien wird eingewandt, daß die auf die Schaffung von Freiheits-Ausübungsvoraussetzungen gerichtete Ausgestaltungspflicht des Gesetzgebers nicht die für Optimierungsgebote charakteristische Finalität aufweist und daher in einer anderen normtheoretischen Struktur rekonstruiert werden muß. Matthias Cornils examines the extent to which the rights of liberty in the Basic Law limit the lawmaker without having this limitation seen in principle as a ban on intervention in the sense of the traditional interpretation of fundamental rights as rights of protection against intervention. Based on detailed individual analyses of fundamental rights, broadcasting freedom, contractual freedom, property, marriage, freedom of association and the actual legal protection, the author criticizes the widespread opinion that the content of all or some of the fundamental rights was determined more or less by the lawmaker.
Matthias Cornils untersucht, inwieweit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes Normgehalte zugeschrieben werden müssen, welche die Verhaltensspielräume des Gesetzgebers beschränken, ohne daß diese Bindung als prinzipielles Eingriffsverbot im Sinne der herkömmlichen Deutung der Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte begriffen werden kann (Ausgestaltungsbindung). Er begründet, daß es leistungsgrundrechtliche Ausgestaltungsbindungen mit schwächerer Bindungswirkung gibt. Diese Bindungen erfassen aber die Ordnungs-Gesetzgebung nicht ausschließlich, sondern stets zugleich mit der Rechtfertigungslast aus den jeweils betroffenen Grundrechtsprinzipien negativer Freiheit. Der Autor wendet sich auf der Basis eingehender Einzelbetrachtungen der Grundrechtsgarantien der Rundfunkfreiheit, der Vertragsfreiheit, des Eigentums, der Ehe, der Vereinigungsfreiheit und des effektiven Rechtsschutzes gegen die verbreitete Auffassung, derzufolge alle oder einige Grundrechte mehr oder weniger weitgehend durch den Gesetzgeber inhaltlich geprägt würden. Gegen den Vorschlag einer einheitlichen Deutung aller Grundrechtsgehalte als Prinzipien wird eingewandt, daß die auf die Schaffung von Freiheits-Ausübungsvoraussetzungen gerichtete Ausgestaltungspflicht des Gesetzgebers nicht die für Optimierungsgebote charakteristische Finalität aufweist und daher in einer anderen normtheoretischen Struktur rekonstruiert werden muß. Matthias Cornils examines the extent to which the rights of liberty in the Basic Law limit the lawmaker without having this limitation seen in principle as a ban on intervention in the sense of the traditional interpretation of fundamental rights as rights of protection against intervention. Based on detailed individual analyses of fundamental rights, broadcasting freedom, contractual freedom, property, marriage, freedom of association and the actual legal protection, the author criticizes the widespread opinion that the content of all or some of the fundamental rights was determined more or less by the lawmaker.
Geboren 1965; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn; 1995 Promotion; 2004 Habilitation; seit 2008 Inhaber der Professur für Medienrecht, Kulturrecht und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Direktor und Lehrbeauftragter des Mainzer Medieninstituts.
| Erscheint lt. Verlag | 18.5.2020 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Publicum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Verfassungsrecht |
| Schlagworte | Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers • Grundrechte • Verfassungsrecht |
| ISBN-10 | 3-16-157997-6 / 3161579976 |
| ISBN-13 | 978-3-16-157997-4 / 9783161579974 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
| Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
Mehr entdecken
aus dem Bereich
aus dem Bereich