Atypischer Einzelfall und allgemeines Gesetz
Die Berücksichtigung atypischer Sachverhalte im Zusammenspiel von Rechtsetzung und gebundener Rechtsanwendung
2023
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-161967-0 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-161967-0 (ISBN)
Gesetze können in atypischen Fällen zu äußerst unbilligen Ergebnissen führen. Max Weber untersucht die verfassungsrechtlichen Herausforderungen, die solche atypischen Fälle für den Gesetzgeber bedeuten, und zeigt auf, inwieweit unbillige Härten im Rahmen der Rechtsanwendung vermieden oder zumindest kompensiert werden können.
Gesetze sollen grundsätzlich allgemein gelten. Der Gesetzgeber muss deshalb eine Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen berücksichtigen und kann seine Regelung nicht am konkreten Fall ausrichten. In atypischen Fällen kann ein Gesetz dadurch zu unbilligen Ergebnissen führen. Kommt es im Einzelfall zu einer solchen atypischen Härte, wirft das einerseits Fragen nach der Verfassungsmäßigkeit des jeweiligen Gesetzes auf - etwa mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder den Gleichheitssatz. Soweit das Gesetz aber verfassungsgemäß ist, stellt sich andererseits auch die Frage, ob ein unbilliges Ergebnis auf Rechtsanwendungsebene korrigiert werden kann. Insofern kommt zwar grundsätzlich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im konkreten Fall in Betracht. Gerade in der gebundenen Verwaltung stößt dieses Vorgehen aber an dogmatische Grenzen. Eine Möglichkeit zur Kompensation atypischer Härten bietet schließlich der allgemeine Aufopferungsgedanke. In atypical cases, laws can lead to grossly unfair results. Max Weber studies the constitutional law challenges which such atypical cases present to lawmakers and shows the extent to which unfair harshness can be avoided or at least compensated within the framework of applicable law.
Gesetze sollen grundsätzlich allgemein gelten. Der Gesetzgeber muss deshalb eine Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen berücksichtigen und kann seine Regelung nicht am konkreten Fall ausrichten. In atypischen Fällen kann ein Gesetz dadurch zu unbilligen Ergebnissen führen. Kommt es im Einzelfall zu einer solchen atypischen Härte, wirft das einerseits Fragen nach der Verfassungsmäßigkeit des jeweiligen Gesetzes auf - etwa mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder den Gleichheitssatz. Soweit das Gesetz aber verfassungsgemäß ist, stellt sich andererseits auch die Frage, ob ein unbilliges Ergebnis auf Rechtsanwendungsebene korrigiert werden kann. Insofern kommt zwar grundsätzlich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im konkreten Fall in Betracht. Gerade in der gebundenen Verwaltung stößt dieses Vorgehen aber an dogmatische Grenzen. Eine Möglichkeit zur Kompensation atypischer Härten bietet schließlich der allgemeine Aufopferungsgedanke. In atypical cases, laws can lead to grossly unfair results. Max Weber studies the constitutional law challenges which such atypical cases present to lawmakers and shows the extent to which unfair harshness can be avoided or at least compensated within the framework of applicable law.
| Erscheint lt. Verlag | 8.3.2023 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Aufopferung • gebundene Verwaltung • Gleichheit • Typisierung • Verhältnismäßigkeit |
| ISBN-10 | 3-16-161967-6 / 3161619676 |
| ISBN-13 | 978-3-16-161967-0 / 9783161619670 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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