Atypischer Einzelfall und allgemeines Gesetz
die Berücksichtigung atypischer Sachverhalte im Zusammenspiel von Rechtsetzung und gebundener Rechtsanwendung
Seiten
2023
|
1. Auflage
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-161966-3 (ISBN)
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-161966-3 (ISBN)
Gesetze können in atypischen Fällen zu äußerst unbilligen Ergebnissen führen. Max Weber untersucht die verfassungsrechtlichen Herausforderungen, die solche atypischen Fälle für den Gesetzgeber bedeuten, und zeigt auf, inwieweit unbillige Härten im Rahmen der Rechtsanwendung vermieden oder zumindest kompensiert werden können.
Gesetze sollen grundsätzlich allgemein gelten. Der Gesetzgeber muss deshalb eine Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen berücksichtigen und kann seine Regelung nicht am konkreten Fall ausrichten. In atypischen Fällen kann ein Gesetz dadurch zu unbilligen Ergebnissen führen. Kommt es im Einzelfall zu einer solchen atypischen Härte, wirft das einerseits Fragen nach der Verfassungsmäßigkeit des jeweiligen Gesetzes auf - etwa mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder den Gleichheitssatz. Soweit das Gesetz aber verfassungsgemäß ist, stellt sich andererseits auch die Frage, ob ein unbilliges Ergebnis auf Rechtsanwendungsebene korrigiert werden kann. Insofern kommt zwar grundsätzlich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im konkreten Fall in Betracht. Gerade in der gebundenen Verwaltung stößt dieses Vorgehen aber an dogmatische Grenzen. Eine Möglichkeit zur Kompensation atypischer Härten bietet schließlich der allgemeine Aufopferungsgedanke.
Gesetze sollen grundsätzlich allgemein gelten. Der Gesetzgeber muss deshalb eine Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen berücksichtigen und kann seine Regelung nicht am konkreten Fall ausrichten. In atypischen Fällen kann ein Gesetz dadurch zu unbilligen Ergebnissen führen. Kommt es im Einzelfall zu einer solchen atypischen Härte, wirft das einerseits Fragen nach der Verfassungsmäßigkeit des jeweiligen Gesetzes auf - etwa mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder den Gleichheitssatz. Soweit das Gesetz aber verfassungsgemäß ist, stellt sich andererseits auch die Frage, ob ein unbilliges Ergebnis auf Rechtsanwendungsebene korrigiert werden kann. Insofern kommt zwar grundsätzlich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im konkreten Fall in Betracht. Gerade in der gebundenen Verwaltung stößt dieses Vorgehen aber an dogmatische Grenzen. Eine Möglichkeit zur Kompensation atypischer Härten bietet schließlich der allgemeine Aufopferungsgedanke.
| Erscheinungsdatum | 09.03.2023 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 155 x 232 mm |
| Gewicht | 1630 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Aufopferung • gebundene Verwaltung • Gleichheit • Typisierung • Verhältnismäßigkeit |
| ISBN-10 | 3-16-161966-8 / 3161619668 |
| ISBN-13 | 978-3-16-161966-3 / 9783161619663 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
| Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
Mehr entdecken
aus dem Bereich
aus dem Bereich
Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts, Rechtsstand: 6. …
Buch | Hardcover (2025)
C.H.Beck (Verlag)
CHF 53,20
Buch | Softcover (2023)
Franz Vahlen (Verlag)
CHF 27,70
Planung - Lernstrategie - Zeitmanagement
Buch | Softcover (2025)
Franz Vahlen (Verlag)
CHF 39,95