Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit
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Das im CETA etablierte Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren geht neue Wege. Es ist weltweit das innovativste Investitionsschutzabkommen seiner Art und behebt wichtige Legitimationsdefizite des Status Quo der internationalen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit.
Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.
Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hannover; 2016 Erstes Juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht (IPA) der Universität Hannover; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Celle; seit 2021 Rechtsanwalt in Hannover; 2022 Promotion.
| Erscheinungsdatum | 18.05.2023 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 156 x 233 mm |
| Gewicht | 819 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht |
| Schlagworte | Alternative Streitbeilegung • ceta • Freihandelsabkommen • ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit • ICSID-Übereinkommen • Internationale Gerichtsbarkeit • Internationaler Investitionsschutz • Investitionsschutzabkommen • Investor-Staat-Streitbeilegung |
| ISBN-10 | 3-16-161725-8 / 3161617258 |
| ISBN-13 | 978-3-16-161725-6 / 9783161617256 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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