Europäischer Rechtskraftbegriff
Überlegungen zu Existenz, Reichweite und Erforderlichkeit
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Ausländische Gerichtsentscheidungen können durch deren Anerkennung auch im Inland Wirkungen entfalten. Bislang gibt das Recht des Urteilsstaates die Reichweite der Entscheidungswirkungen im Anerkennungsstaat vor. Sollte hiervon zugunsten einer europaweit einheitlichen Regelung abgewichen werden?
Ein einheitlicher europäischer Rechtskraftbegriff im Anerkennungsrecht existiert bislang nicht. Nach dem Wirkungserstreckungsprinzip bestimmen sich die Wirkungen ausländischer Entscheidungen im Anerkennungsstaat - und damit insbesondere die objektive Reichweite der materiellen Rechtskraft - nach dem Recht des Urteilsstaates. Christian Krüger untersucht, ob und inwieweit das Unionsrecht de lege lata einen einheitlichen europäischen Rechtskraftbegriff vorgibt. Anhand einer rechtsvergleichenden Analyse der Reichweite der materiellen Rechtskraft im deutschen und französischen Zivilprozessrecht geht Christian Krüger sodann den Fragen nach, welche Reichweite ein einheitlicher europäischer Rechtskraftbegriff haben könnte und ob die bislang im Rahmen der EuGVVO praktizierte Wirkungserstreckung de lege ferenda zugunsten einer einheitlichen Regelung aufgegeben werden sollte.
Ein einheitlicher europäischer Rechtskraftbegriff im Anerkennungsrecht existiert bislang nicht. Nach dem Wirkungserstreckungsprinzip bestimmen sich die Wirkungen ausländischer Entscheidungen im Anerkennungsstaat - und damit insbesondere die objektive Reichweite der materiellen Rechtskraft - nach dem Recht des Urteilsstaates. Christian Krüger untersucht, ob und inwieweit das Unionsrecht de lege lata einen einheitlichen europäischen Rechtskraftbegriff vorgibt. Anhand einer rechtsvergleichenden Analyse der Reichweite der materiellen Rechtskraft im deutschen und französischen Zivilprozessrecht geht Christian Krüger sodann den Fragen nach, welche Reichweite ein einheitlicher europäischer Rechtskraftbegriff haben könnte und ob die bislang im Rahmen der EuGVVO praktizierte Wirkungserstreckung de lege ferenda zugunsten einer einheitlichen Regelung aufgegeben werden sollte.
Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz; wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Konstanz; 2017 Stipendiat am Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law; 2019 Forschungsaufenthalt am Institut International pour l'Unification du Droit Privé; 2020 Promotion.
| Erscheinungsdatum | 06.01.2021 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 162 x 238 mm |
| Gewicht | 691 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Zivilverfahrensrecht | |
| Schlagworte | Anerkennung • autorité de la chose jugée • Bescheinigung nach Art. 53 EuGVVO i. V. m. Anhang I • ELI/UNIDROIT Model European Rules of Civil Procedure • Wirkungserstreckung |
| ISBN-10 | 3-16-159770-2 / 3161597702 |
| ISBN-13 | 978-3-16-159770-1 / 9783161597701 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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