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Subjektive öffentliche Rechte sind das wesentliche Merkmal des Rechtsstaats. Ihr Bestand unterscheidet die rechtsstaatliche Ordnung von normativen Strukturen in Diktaturen. Eine Theorie des öffentlichen Rechts, die diesen Namen verdient, lässt sich nur vom subjektiven Recht her entwickeln.
Die Geschichte des öffentlichen Rechts ist schon immer die Geschichte einer Unterscheidung des Rechts von anderen Arten der Normativität im Bereich der hoheitlichen Verwaltung gewesen. An Regelungen und Normen herrscht bekanntlich auch in Diktaturen kein Mangel. Lässt sich im Hinblick auf derartige Normen, die ausschließlich der Planung, Programmierung und Steuerung dienen, tatsächlich von öffentlichem Recht sprechen? Was macht die Verrechtlichung der öffentlichen Sphäre aus, die den echten Rechtsstaat kennzeichnet? Die These dieses Buches lautet, dass allein der Bestand und der Umfang subjektiver Rechte für die Verrechtlichung der hoheitlichen Sphären maßgeblich sind. Eine Theorie des öffentlichen Rechts, die rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen möchte und gegen politischen Missbrauch immunisiert werden soll, muss konsequent vom subjektiven öffentlichen Recht her entwickelt werden.
Die Geschichte des öffentlichen Rechts ist schon immer die Geschichte einer Unterscheidung des Rechts von anderen Arten der Normativität im Bereich der hoheitlichen Verwaltung gewesen. An Regelungen und Normen herrscht bekanntlich auch in Diktaturen kein Mangel. Lässt sich im Hinblick auf derartige Normen, die ausschließlich der Planung, Programmierung und Steuerung dienen, tatsächlich von öffentlichem Recht sprechen? Was macht die Verrechtlichung der öffentlichen Sphäre aus, die den echten Rechtsstaat kennzeichnet? Die These dieses Buches lautet, dass allein der Bestand und der Umfang subjektiver Rechte für die Verrechtlichung der hoheitlichen Sphären maßgeblich sind. Eine Theorie des öffentlichen Rechts, die rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen möchte und gegen politischen Missbrauch immunisiert werden soll, muss konsequent vom subjektiven öffentlichen Recht her entwickelt werden.
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig; 2001 Promotion; 2007 Habilitation; 2009-14 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn; seit 2015 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder).
| Erscheinungsdatum | 15.08.2017 |
|---|---|
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 145 x 226 mm |
| Gewicht | 153 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Allgemeines • Allgemeines Gewaltverhältnis • Diktatur • Gewaltverhältnis • Normativität • Öffentliches Recht (ÖffR) • Recht • Rechtsstaat • Rechtstheorie • Subjektives • Subjektives Recht |
| ISBN-10 | 3-16-155461-2 / 3161554612 |
| ISBN-13 | 978-3-16-155461-2 / 9783161554612 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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