Realakte im Rechtsschutzsystem der Europäischen Union
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Das Rechtsschutzsystem der EU scheint derzeit keinen gerichtlichen Schutz gegen reales Verwaltungshandeln bieten zu können. Timo Rademacher untersucht diese in Zeiten von Grundrechtecharta und EMRK nicht mehr haltbare Rechtsschutzlücke und zeigt, wie sie de lege lata dogmatisch stringent geschlossen werden kann.
Das Unionsprozessrecht scheint bislang keine Handhabe gegen reales Verwaltungshandeln der EU zu bieten. Werden subjektive Rechte etwa durch Informationsakte, polizeiliches Handeln, soft law oder informale Absprachen verletzt, dann fehlt gerichtlicher Schutz. Dabei kann es nicht bleiben. Die komplex verwobenen Rechtsschutzgarantien der Grundrechtecharta, der EMRK und der allgemeinen Rechtsgrundsätze verlangen nach einer Revision des status quo, um der wachsenden Grundrechtssensibilität gerecht zu werden. Aufbauend auf einer Analyse von Judikatur und Verwaltungsrealität arbeitet Timo Rademacher zunächst die 'Ansprüche' der Rechtsschutzgarantien an die prozessuale Erfassung von Realakten heraus. Anschließend zeigt er, dass diese Ansprüche ohne Vertragsänderung erfüllbar sind: Geboten wird eine rechtsvergleichend gestützte Rekonstruktion des EU-Prozessrechts, die den Kontakt zur Gerichtspraxis wahrt und erstmals ein vollständiges System unionalen Rechtsschutzes liefert.
Das Unionsprozessrecht scheint bislang keine Handhabe gegen reales Verwaltungshandeln der EU zu bieten. Werden subjektive Rechte etwa durch Informationsakte, polizeiliches Handeln, soft law oder informale Absprachen verletzt, dann fehlt gerichtlicher Schutz. Dabei kann es nicht bleiben. Die komplex verwobenen Rechtsschutzgarantien der Grundrechtecharta, der EMRK und der allgemeinen Rechtsgrundsätze verlangen nach einer Revision des status quo, um der wachsenden Grundrechtssensibilität gerecht zu werden. Aufbauend auf einer Analyse von Judikatur und Verwaltungsrealität arbeitet Timo Rademacher zunächst die 'Ansprüche' der Rechtsschutzgarantien an die prozessuale Erfassung von Realakten heraus. Anschließend zeigt er, dass diese Ansprüche ohne Vertragsänderung erfüllbar sind: Geboten wird eine rechtsvergleichend gestützte Rekonstruktion des EU-Prozessrechts, die den Kontakt zur Gerichtspraxis wahrt und erstmals ein vollständiges System unionalen Rechtsschutzes liefert.
Timo Rademacher ist Juniorprofessor für Öffentliches Recht und neue Technologien an der Leibniz Universität Hannover.
| Erscheint lt. Verlag | 10.4.2014 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Internationale et Europaeum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 161 x 242 mm |
| Gewicht | 818 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Schlagworte | Europarecht • Europarecht (EuR) • EU-/Unionsprozessrecht • Handeln • Rechtsschutz • Schlicht-hoheitliches • Schlicht-hoheitliches Handeln • Völkerrecht |
| ISBN-10 | 3-16-153087-X / 316153087X |
| ISBN-13 | 978-3-16-153087-6 / 9783161530876 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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