Die Berücksichtigungsfähigkeit ausländischer Anlagengenehmigungen
Eine Analyse im Rahmen der grenzüberschreitenden Umwelthaftung nach der Rom II-Verordnung
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Die Durchsetzung zivilrechtlicher Umwelthaftungsansprüche im Ausland kann wegen der Ausschlusswirkung von behördlichen Anlagengenehmigungen Schwierigkeiten bereiten, die zur Ineffizienz des jeweiligen Umwelthaftungsrechts führen können. Philipp Rüppell entwickelt auf Grundlage der gemeinschaftsrechtlichen Rom II-Verordnung und den UNECE-Konventionen (Espoo und Aarhus) einen neuen, praktikablen Lösungsansatz.
Ein wichtiges Instrument zum Ausgleich von Umweltschädigungen sind die Abwehr-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der zivilrechtlichen Umwelthaftung. Bei grenzüberschreitenden Umweltschädigungen können diese Ansprüche verschiedenen Hindernissen begegnen. Philipp Rüppell hinterfragt, wie Gerichte mit ausländischen Anlagengenehmigungen verfahren und wie sie von einer ausländischen Rechtsordnung angeordnete Ausschlüsse bewerten. Das Thema ist sowohl durch die neuen kollisionsrechtlichen Regelungen der Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom II") als auch durch eine junge Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Atomhaftung (Oberösterreich ./. CEZ) in Bewegung gekommen. Der Autor entwickelt einen neuen Lösungsansatz aus den die Umwelthaftung betreffenden Bestimmungen der Rom II-VO (Art. 7 und 17) und den völkerrechtlichen Vorgaben für Planungsverfahren aus den UNECE-Konventionen (Espoo und Aarhus) und deren Umsetzungen.
Ein wichtiges Instrument zum Ausgleich von Umweltschädigungen sind die Abwehr-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der zivilrechtlichen Umwelthaftung. Bei grenzüberschreitenden Umweltschädigungen können diese Ansprüche verschiedenen Hindernissen begegnen. Philipp Rüppell hinterfragt, wie Gerichte mit ausländischen Anlagengenehmigungen verfahren und wie sie von einer ausländischen Rechtsordnung angeordnete Ausschlüsse bewerten. Das Thema ist sowohl durch die neuen kollisionsrechtlichen Regelungen der Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom II") als auch durch eine junge Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Atomhaftung (Oberösterreich ./. CEZ) in Bewegung gekommen. Der Autor entwickelt einen neuen Lösungsansatz aus den die Umwelthaftung betreffenden Bestimmungen der Rom II-VO (Art. 7 und 17) und den völkerrechtlichen Vorgaben für Planungsverfahren aus den UNECE-Konventionen (Espoo und Aarhus) und deren Umsetzungen.
Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften in Passau, London und Würzburg; Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg mit Stationen in New York und Brüssel; Rechtsanwalt für Prozessführung im Hamburger Büro einer US-amerikanischen Law Firm.
| Erscheint lt. Verlag | 31.10.2012 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 155 x 231 mm |
| Gewicht | 475 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht | |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Internationales Privatrecht | |
| Schlagworte | Anlagengene • Europarecht • Europarecht (EuR) • Genehmigungsverfahren • II-Verordnung • Internationales • Internationales Privatrecht • Privatrecht • Rom • Rom II-Verordnung • Umwelthaftung • Umwelthaftungsrecht |
| ISBN-13 | 9783161519116 / 9783161519116 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
| Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
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