Die Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte
Vorgaben für die Auslegung von Art. 51 Abs. 1 S. 1 EuGrCh
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Die Unionsgrundrechte binden auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Frage nach den Voraussetzungen und Grenzen dieser Bindung wird aber trotz Inkrafttreten von Art. 51 Abs. 1 S. 1 EuGrCh unterschiedlich beantwortet. Julian Nusser geht den in Rechtsprechung und Schrifttum gegebenen Antworten nach, entwickelt eigene Kriterien auf Grundlage rechtsprinzipieller Erwägungen und setzt die verschiedenen Positionen anhand konkreter Fälle zueinander ins Verhältnis.
Unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen sind die Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte gebunden? Zur Beantwortung der Frage setzt sich Julian Nusser mit der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, dem Schrifttum und der Bedeutung von Art. 51 Abs. 1 S.1 EuGrCh auseinander. Er analysiert die Prinzipien, die der Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte zugrundeliegen, um darauf aufbauend einen eigenenen Ansatz zum Untersuchungsgegenstand zu entwickeln. Insoweit sieht er im 'Beruhen' der mitgliedstaatlichen Unionsgrundrechtsbeeinträchtigung auf unionaler Hoheitsgewalt das maßgebliche Kriterium. Schließlich setzt der Autor dieses Kriterium anhand von Fällen, die vom Europäischen Gerichtshof entschieden wurden, zu bisher vertretenen Positionen ins Verhältnis und legt Art. 51 Abs. 1 S. 1 EuGrCh entsprechend aus.
Unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen sind die Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte gebunden? Zur Beantwortung der Frage setzt sich Julian Nusser mit der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, dem Schrifttum und der Bedeutung von Art. 51 Abs. 1 S.1 EuGrCh auseinander. Er analysiert die Prinzipien, die der Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte zugrundeliegen, um darauf aufbauend einen eigenenen Ansatz zum Untersuchungsgegenstand zu entwickeln. Insoweit sieht er im 'Beruhen' der mitgliedstaatlichen Unionsgrundrechtsbeeinträchtigung auf unionaler Hoheitsgewalt das maßgebliche Kriterium. Schließlich setzt der Autor dieses Kriterium anhand von Fällen, die vom Europäischen Gerichtshof entschieden wurden, zu bisher vertretenen Positionen ins Verhältnis und legt Art. 51 Abs. 1 S. 1 EuGrCh entsprechend aus.
Geboren 1980; 2001-07 Studium der Rechtswissenschaft in Trier und Lausanne; 2007-09 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Trier; 2010 Promotion; 2009-11 Rechtsreferendariat in Hamburg und Brüssel.
| Erscheint lt. Verlag | 16.6.2011 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Jus Internationale et Europaeum |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 155 x 231 mm |
| Gewicht | 398 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | Europa • Europarecht • Europarecht (EuR) • Grundrechte • Grundrechtsbindung • Grundrechtscharta • Union |
| ISBN-10 | 3-16-150872-6 / 3161508726 |
| ISBN-13 | 978-3-16-150872-1 / 9783161508721 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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