Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern der SBZ/DDR 1945-1952
2021
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-160418-8 (ISBN)
Mohr Siebeck (Hersteller)
978-3-16-160418-8 (ISBN)
Aufbau eines nie zuvor dagewesenen Rechtsschutzniveaus im Westen, Abbau aller gerichtlicher Verwaltungskontrolle im Osten - so das Bild in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Wie die Länder der SBZ und frühen DDR muteten auch ihre Verwaltungsgerichte, die zwar kurzzeitig wirksam werden konnten, wie historische Relikte an.
Anders als in den westlichen Besatzungszonen und der Bundesrepublik, wo der in der Weimarer Republik begonnene Weg hin zu einer nahezu lückenlosen gerichtlichen Verwaltungskontrolle vollendet wurde, hatte die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der SBZ und frühen DDR kaum eine Chance. Der alliierten Gesetzgebung zufolge mussten in ganz Deutschland Verwaltungsgerichte wieder errichtet werden, sodass nach Thüringen, das hierin bereits 1945/46 vorangegangen war, zwar auch in Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt neue gesetzliche Grundlagen geschaffen wurden. In diesen schlug sich allerdings der Unwille der SED nieder, die 'eigene' Verwaltung durch unabhängige Gerichte kontrollieren zu lassen. Trotz Unvereinbarkeit mit den immer wirksamer werdenden Staatsstrukturprinzipien wie Gewalteneinheit und Zentralismus konnten die Verwaltungsgerichte dennoch für wenige Jahre einen gewissen Rechtsschutz gewähren, bis sie 1952 mit dem proklamierten Aufbau des Sozialismus entfielen. Whereas after World War II the rule of law was nearly perfected in the occupied zones of the west and the Federal Republic of Germany, the jurisdiction of administrative courts in the Soviet zone and early German Democratic Republic hardly had a chance. Along with the "Länder" (states), these courts seemed like historical relics, although they did briefly come into effect.
Anders als in den westlichen Besatzungszonen und der Bundesrepublik, wo der in der Weimarer Republik begonnene Weg hin zu einer nahezu lückenlosen gerichtlichen Verwaltungskontrolle vollendet wurde, hatte die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der SBZ und frühen DDR kaum eine Chance. Der alliierten Gesetzgebung zufolge mussten in ganz Deutschland Verwaltungsgerichte wieder errichtet werden, sodass nach Thüringen, das hierin bereits 1945/46 vorangegangen war, zwar auch in Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt neue gesetzliche Grundlagen geschaffen wurden. In diesen schlug sich allerdings der Unwille der SED nieder, die 'eigene' Verwaltung durch unabhängige Gerichte kontrollieren zu lassen. Trotz Unvereinbarkeit mit den immer wirksamer werdenden Staatsstrukturprinzipien wie Gewalteneinheit und Zentralismus konnten die Verwaltungsgerichte dennoch für wenige Jahre einen gewissen Rechtsschutz gewähren, bis sie 1952 mit dem proklamierten Aufbau des Sozialismus entfielen. Whereas after World War II the rule of law was nearly perfected in the occupied zones of the west and the Federal Republic of Germany, the jurisdiction of administrative courts in the Soviet zone and early German Democratic Republic hardly had a chance. Along with the "Länder" (states), these courts seemed like historical relics, although they did briefly come into effect.
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft; 2013 Promotion; 2008 Eintritt in den Justizdienst; 2011 Richter am Sozialgericht; seit 2012 Staatsanwalt.
| Erscheint lt. Verlag | 10.11.2021 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
| Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | Juristische Zeitgeschichte • Justiz • Justizgeschichte • Rechtsstaat • Sozialistisches Recht • Verwaltungskontrolle • Verwaltungsrecht |
| ISBN-10 | 3-16-160418-0 / 3161604180 |
| ISBN-13 | 978-3-16-160418-8 / 9783161604188 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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