Rechtsprechung und Parlamentsgesetz
Überlegungen zu Anliegen und Reichweite eines allgemeinen Vorbehalts des Gesetzes
Seiten
2017
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-155384-4 (ISBN)
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-155384-4 (ISBN)
Im deutschen Verfassungsrecht ist das Verhältnis zwischen Gesetzgebern und Gerichten längst nicht abschließend ausgelotet. Darf ein Gericht etwa auch dort entscheiden, wo es keinerlei gesetzliche Grundlage gibt? Was einige Autoren unter Verweis auf eine angeblich unzureichende "demokratische Legitimation" der Gerichte ablehnen, wird hier als deren grundgesetzlich vorgesehene, ureigenste Aufgabe herausgestellt.
Was wären Gerichte ohne das Gesetz? Im verfassungsrechtlichen Diskurs unter dem Grundgesetz ist mitunter eine gewisse Skepsis gegenüber den Kompetenzen der Rechtsprechung auszumachen. Weitgehend ungeklärt ist die Frage, ob auch ihr gegenüber der so genannte allgemeine Vorbehalt des Gesetzes gilt. Dieses Instrument besagt, dass die Verwaltung - jedenfalls in "wesentlichen" Fragen - keine eigenen Entscheidungen treffen darf, sondern auf eine Vorentscheidung des Gesetzgebers angewiesen ist. Teilweise wird verlangt, diesen Grundsatz auch auf die Gerichte anzuwenden. Gerade auf Grund ihrer besonders kargen demokratischen Legitimation seien auch sie stets auf eine gesetzliche Grundlage angewiesen, sobald es um "wesentliche" Fragen geht. Vor dem Hintergrund historischer und rechtsanwendungstheoretischer Überlegungen begegnet Philipp Lassahn solchen Ansätzen und stellt dabei auch die Vorstellung eines verfassungsrechtlich gebotenen "Legitimationsniveaus" in Frage.
Was wären Gerichte ohne das Gesetz? Im verfassungsrechtlichen Diskurs unter dem Grundgesetz ist mitunter eine gewisse Skepsis gegenüber den Kompetenzen der Rechtsprechung auszumachen. Weitgehend ungeklärt ist die Frage, ob auch ihr gegenüber der so genannte allgemeine Vorbehalt des Gesetzes gilt. Dieses Instrument besagt, dass die Verwaltung - jedenfalls in "wesentlichen" Fragen - keine eigenen Entscheidungen treffen darf, sondern auf eine Vorentscheidung des Gesetzgebers angewiesen ist. Teilweise wird verlangt, diesen Grundsatz auch auf die Gerichte anzuwenden. Gerade auf Grund ihrer besonders kargen demokratischen Legitimation seien auch sie stets auf eine gesetzliche Grundlage angewiesen, sobald es um "wesentliche" Fragen geht. Vor dem Hintergrund historischer und rechtsanwendungstheoretischer Überlegungen begegnet Philipp Lassahn solchen Ansätzen und stellt dabei auch die Vorstellung eines verfassungsrechtlich gebotenen "Legitimationsniveaus" in Frage.
Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg und Berkeley; 2013 Erste Juristische Prüfung; wiss. Mitarbeiter und Doktorand an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.; 2015 LL.M. an der Harvard Law School; 2016 Promotion; seit 2016 Referendar beim Kammergericht und wiss. Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin.
| Erscheinungsdatum | 16.06.2017 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 159 x 242 mm |
| Gewicht | 627 g |
| Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
| Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
| Schlagworte | Gericht • Gerichte • Gesetzesvorbehalt • Gesetzgebung • Rechtsprechung • Rechtsprechung (Rspr) • Verfassungsrecht • Vorbehalt (Recht) |
| ISBN-10 | 3-16-155384-5 / 3161553845 |
| ISBN-13 | 978-3-16-155384-4 / 9783161553844 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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