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Lehmanns Medshop: Sprechstundenbedarf

Noch Fragen? Ich berate Sie gern!

Judith Ney
Judith Ney
0800 266 26 65
web-team@lehmanns.de
Mo.-Fr.: 9:00 - 19:00 Uhr
Der Sprech­stunden­bedarf kann je nach der für Sie geltenden Sprech­stunden­bedarfs­ver­ein­barung Ihrer Kassen­ärzt­lichen Ver­eini­gung und den Kranken­kassen variieren.

Im Allgemeinen lässt sich Sprech­stunden­bedarf wie folgt beschreiben:
Artikel, die ihrer Art nach bei mehr als einem Berechtigten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen für mehr als einen Berechtigten zur Verfügung stehen müssen, gelten als Sprech­stunden­bedarf (SSB).
Davon abzugrenzen sind der Praxisbedarf sowie Sachkosten.
Diese stellen keinen Sprech­stunden­bedarf dar.

Der verordnete Sprech­stunden­bedarf hat den Bedürf­nissen der Praxis zu entsprechen und muss zur Zahl der Behandlungsfälle bzw. zur Zahl der ein­schlä­gigen Leistungen in angemessenem Verhältnis stehen und wird i.d.R. als Quartalsbedarf bestellt.

Bestellung

Suchen Sie einfach in unserem Medshop nach den gewünschten Artikeln und legen Sie diese in Ihren Warenkorb.

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Einzelpreis
sofort lieferbar

Dieser Artikel kann vom Arzt in seiner Praxis (abhängig von der zuständigen Kassen­­ärzt­lichen Vereinigung) ggf. als Sprech­stunden­bedarfs­artikel abgerechnet werden.
Liegt uns das Rezept nicht innerhalb 10 Tagen vor, erfolgt eine Berechnung direkt an Sie. Eine nach­­träg­­liche Abrechnung als Sprechstundenbedarf ist nicht möglich.
Details zum SSB

Wünschen Sie eine Abrechnung als Sprechstundenbedarf und bringen Sie dazu innerhalb von 10 Tagen ein Original-Rezept bei?
Im Warenkorb können Sie dann sehen, ob es sich nach allgemeinen Gepflogenheiten um Sprech­stunden­bedarf handelt. Sie können wählen, ob Sie diesen als Sprech­stunden­bedarf abrechnen oder auf normale Rechnung beziehen wollen.

Erweiterte Suche nach Medical Equipment Der Lehmanns Medshop:
lehmanns.de/medshop

Abrechnung

Wenn Sie die Abrechnung als Sprech­stunden­bedarf wählen, lassen Sie uns bitte innerhalb von 10 Tagen eine original Sprech­stunden­bedarfsverordnung (Rezept) zukommen, welche gemäß den Maßgaben Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ausgefüllt ist.
Erfolgt dies nicht, werden wir die Artikel normal an Sie berechnen.

Übersenden Sie den Beleg bitte an
Lehmanns Media GmbH
– Rezeptabrechnung –
Helmholtzstraße 2-9
10587 Berlin
Nach dem Erhalt des Rezepts werden wir die Artikel dann mit dem Kostenträger abrechnen und Sie haben damit nichts mehr zu tun.

Rezept für Sprech­stunden­bedarf Nach den all­ge­meinen Gepflogen­heiten ist die Sprech­stunden­bedarfs­ver­ord­nung wie folgt auszu­füllen:
  1. Kostenträger
  2. Statusfeld
  3. Kostenträgerkennung
  4. Betriebstätten-Nummer
  5. Vertragsarzt-Nummer
  6. Austellungsdatum
  7. Bezeichnung der SSB Artikel
  8. Vertragsarztstempel und Unterschrift des Arztes

Unterschiedliche Sprech­stunden­bedarfsvereinbarung

Da die als Sprech­stunden­bedarf zulässigen Artikel und die Anforderungen an die Sprech­stunden­bedarfsverordnung je nach der für Sie geltenden Sprech­stunden­bedarfsvereinbarung variieren kann, fällt es in Ihre Verantwortung, welche Artikel in welcher Menge als Sprech­stunden­bedarf geordert werden und dass die Sprech­stunden­bedarfsverordnung ordnungsgemäß ausgefüllt ist.

Sollten Sprech­stunden­bedarfs­ver­ord­nungen nicht mit dem Kostenträger abrechenbar sein, werden wir die Artikel normal an Sie berechnen.