Wirtschaftslexikon
Oldenbourg Wissenschaftsverlag
978-3-486-25492-1 (ISBN)
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Der Name "Woll" sagt bereits alles über dieses Lexikon. Das Wollsche Wirtschaftslexikon erfüllt das verbreitete Bedürfnis nach zuverlässiger Wirtschaftsinformation in vorbildlicher Weise. Längst ist der "Woll" das Standardlexikon im Ausbildungsbereich.
In der 10. Auflage wurde das Lexikon von Professor Woll vollständig neubearbeitet.
Es umfasst die Kernbereiche Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und die Grundlagen der Statistik, aber auch die wirtschaftlich bedeutsamen Teile der Rechtswissenschaft. Besonderer Wert wurde auf eine möglichst knappe, jedoch zuverlässige Stichwortabhandlung gelegt.
Das Wirtschaftslexikon wurde nicht nur für den akademischen Gebrauch, sondern auch für die Praktiker in der Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung verfasst.
Der Name "Woll" sagt bereits alles über dieses Lexikon. Das Wollsche Wirtschaftslexikon erfüllt das verbreitete Bedürfnis nach zuverlässiger Wirtschaftsinformation in vorbildlicher Weise. Längst ist der "Woll" das Standardlexikon im Ausbildungsbereich. Es umfasst die Kernbereiche Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und die Grundlagen der Statistik, aber auch die wirtschaftlich bedeutsamen Teile der Rechtswissenschaft. Besonderer Wert wurde auf eine möglichst knappe, jedoch zuverlässige Stichwortabhandlung gelegt.
Wissenschaftlicher Werdegang: 03.1954 Reifeprüfung am Abendgymnasium Duisburg SS 1954 - SS 1957 Als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes Studium der Wirtschaftswissenschaft, Rechtswissenschaft und Politischen Wissenschaften an der Universität zu Köln; Diplomprüfung für Volkswirte WS 1957 - SS 1959 Promotionsstudium an den Universitäten zu Köln und (ab SS 1958) Freiburg i. Br.; Promotion 01.04.1958 - 31.03.1964 Wissenschaftlicher Assistent am Volkswirtschaftlichen Seminar und am Institut für Geld und Kredit der Universität Freiburg i. Br. (bis 06.10.1959 mit der Verwaltung beauftragt, danach Beamter auf Widerruf) 20.02.1964 Erteilung der venia legendi für Volkswirtschaftslehre durch die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg i. Br. 12.03.1964 Ernennung zum Dozenten an der Universität Freiburg i. Br. WS 1964/65 Berufung auf einen ordentlichen Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre und Bestellung zum Direktor des Instituts für Volkswirtschaftslehre an der Justus-Liebig Universität Gießen 1967/1968 Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Gießen 04.1969 Ablehnung eines Rufes auf einen ordentlichen Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre an der Ruhr-Universität Bochum 01.08.1972 Berufung auf einen ordentlichen Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre an der Gesamthochschule Siegen 01.08.1972 - 13.10.1980 Gründungsrektor der Gesamthochschule Siegen (seit 01.01.1980 Universität Siegen); zunächst kommissarisch (bis 31.12.1972) 11.1975 Ablehnung eines Rufes auf das Ordinariat für "Theoretische und praktische Sozialökonomie" an der Universität Zürich 01.1979 Berufung in den Wissenschaftsrat durch den Bundespräsidenten 04.1981 Mitglied des Forschungsinstituts für Geistes- und Sozialwissenschaften der Universität Siegen mit teilweiser Freistellung von Lehrverpflichtungen SS 1986 Berater und Gastprofessor der Zhongnan University Wuhan, Volksrepublik China (im Auftrag der Weltbank) 05.1989 - 05.1991 Gründungsbeauftragter für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Düsseldorf
1;Inhaltsübersicht;6
2;Vorwort;8
3;Vorwort zur zehnten Auflage;8
4;Benutzerhinweise;10
5;Verzeichnis der Mitarbeiter;11
6;Symbolverzeichnis;14
7;A;18
8;B;79
9;C;125
10;D;141
11;E;176
12;F;235
13;G;279
14;H;351
15;I;365
16;J;421
17;K;424
18;L;492
19;M;522
20;N;563
21;O;591
22;P;610
23;Q;659
24;R;661
25;S;692
26;T;753
27;U;779
28;V;796
29;W;819
30;X;864
31;Y;865
32;Z;866
Jahresabschluss (S. 404)
die durch das Handelsrecht vorgeschriebene periodische Rechnungslegung eines Unternehmens ( Betrieb, I.). Der J. umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und für die Kapitalgesellschaften nach dem Bilanzrichtlinien- Gesetz den Anhang, der über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Grundlagen der Währungsumrechnung, nach dem Steuerrecht vorgenommene
Abschreibungen und unterlassene Zuschreibungen, Entwicklung einzelner Posten des Anlagevermögens sowie über Unternehmen, von denen mindestens 20% der Anteile gehalten werden, informiert. Mit dem J. haben die Kapitalgesellschaften nach
264 HGB bzw. aufgrund des Bilanzrichtlinien- Gesetzes auch einen Lagebericht (
289 HGB) aufzustellen.
Anhang und Lagebericht ersetzen seit dem Bilanzrichtlinien- Gesetz den Geschäftsbericht bei Kapitalgesellschaften. Für Personengesellschaften sind als J. nur die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben. Auch die unter das Publizitätsgesetz fallenden sehr großen Personengesellschaften bilden hier keine Ausnahme.
Jahresabschlussprüfung
mit dem Aktiengesetz ( Aktienrecht) für Aktiengesellschaften stufenweise eingeführte Pflichtprüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung durch externe Wirtschaftsprüfer, um die verschiedenen Interessengruppen davor zu schützen, dass der Vorstand ( Aktiengesellschaft) bei der Aufstellung des Jahresabschlusses bestehende gesetzliche Vorschriften und Grundsätze einer gewissenhaften Rechenschaftslegung verletzt.
J. ist Voraussetzung für den Bestätigungsvermerk. Darüber hinaus ist der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht vom Aufsichtsrat ( Aktiengesellschaft) zu prüfen. Gem. Bilanzrichtlinien-Gesetz besteht für alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften Prüfpflicht. Kleine Aktiengesellschaften unterliegen dieser Pflicht dann nicht, wenn sie nicht börsennotiert sind.
J. von mittelgroßen GmbH kann auch durch vereidigte Buchprüfer erfolgen. Die Auswahl der Abschlussprüfer erfolgt nach strengen Mindestanforderungen (
319 HGB).
Jahresüberschuss
Gewinn, II., 1.
Jahreswirtschaftsbericht
nach dem StabG
2, (1) von der Bundesregierung, dem Bundestag und Bundesrat und damit der gesamten Öffentlichkeit im Januar jeden Jahres vorzulegender Bericht, der die gegenwärtige konjunkturelle Lage ( Konjunktur) zu analysieren, die zur Erfüllung der im Gesetz genannten Ziele bzw. der von der Regierung geplanten Ziele (Jahresprojektion) notwendigen Maßnahmen aufzuzeigen und eine Stellungnahme zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates zu geben hat.
Jahrhundertvertrag
Kohlepfennig.
Jevonsches Gesetz
Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise Law of Indifference.
J-Kurve
stellt die Reaktion der Handelsbilanz auf eine Abwertung dar, wenn die Preiswirkung der Mengenwirkung vorausgeht, sodass sich die Handelsbilanz kurzfristig erst (noch weiter) verschlechtert, bevor die erwartete Verbesserung als Folge der Abwertung eintritt.
Obwohl diese Reaktion der Handelsbilanz gem. der J. oft zu beobachten ist, bleibt ihre empirisch eindeutige Feststellung schwierig, weil mit der Abwertung i.d.R. gleichzeitig andere wirtschaftspolitische Maßnahmen ergriffen werden und Konjunkturunterschiede(Konjunkturtheorie) zwischen den Ländern Unabhängigkeit der Handelsbilanzreaktion bedingen können. Darüber hinaus ist das Eintreten der J. von bestimmten Fakturierungsgewohnheiten, ihre Ausprägung von de
| Sprache | deutsch |
|---|---|
| Maße | 148 x 210 mm |
| Gewicht | 1345 g |
| Einbandart | gebunden |
| Themenwelt | Wirtschaft ► Allgemeines / Lexika |
| Schlagworte | Nachschlagewerke • Nachschlagewerke, Studium & Karriere • Wirtschaft; Lexikon/Nachschlagewerk • Wirtschaft / Ökonomie; Lexikon/Nachschlagewerk • Wirtschaftswissenschaften |
| ISBN-10 | 3-486-25492-8 / 3486254928 |
| ISBN-13 | 978-3-486-25492-1 / 9783486254921 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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