AEO-Antrag
Antragstellung inklusive Monitoring - für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, Zugelassene Ausführer und andere Vereinfachte Verfahren
2008
Bundesanzeiger (Hersteller)
978-3-89817-698-9 (ISBN)
Bundesanzeiger (Hersteller)
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- Titel ist leider vergriffen;
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Stand: 4. Update März 2015
Mit Praxistipps schnell und einfach alle Fragen beantworten!
Für im- und exportierende Unternehmen gewährt der Status des AEO (Authorised Economic Operator) erhebliche Verfahrenserleichterungen.
Nutzen Sie Wettbewerbsvorteile und sichern Sie sich den Status zum "AEO". Zugleich können Sie mithilfe der Software "Zugelassener Ausführer" werden und andere Vereinfachte Verfahren beantragen.
Die Software "AEO-Antrag" bietet Ihnen ganz konkrete und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens, den Sie direkt an Ihrem Bildschirm
ausfüllen können. Lassen Sie sich sicher und kompetent durch alle Fragen führen und nutzen Sie dabei die wertvollen Praxistipps.
Gleichzeitig enthält die Software eine umfangreiche Monitoring-Funktion, die Ihnen hilft, Ihren AEO-Status und die damit verbundenen Bewilligungen zu erhalten. Zukünftig wird im Unionszollkodex ab 2016 bei allen Bewilligungen ein Monitoring eingeführt.
Mit der Version 4.0 werden sowohl die aktuellen Änderungen der Dienstvorschrift zum AEO aufgenommen (E-VSF Z 05 20) als auch die Änderungen des deutschen Fragebogens. Die Änderungen verschärfen die Voraussetzungen, das Zertifikat AEO zu beantragen und dauerhaft zu behalten. Die Zollverwaltung verlangt unter anderem ein betriebsinternes Kontrollsystem zur Sicherstellung der wirksamen Überwachung und Prüfung der Warenbewegungen sowie zum Erkennen illegaler bzw. nicht ordnungsgemäßer Geschäfte.
Mit der Software "AEO-Antrag" können Sie regelmäßig überprüfen, ob Ihre Antworten noch aktuell sind. Mitteilungspflichtige Veränderungen in Ihrem Unternehmen können dann problemlos an den Zoll weitergeleitet werden.
Die Lizenz ist gültig für die Selbstbewertung eines Unternehmens. Die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten sowie die kommerzielle Mehrfachnutzung sind nicht zulässig.
Mit Praxistipps schnell und einfach alle Fragen beantworten!
Für im- und exportierende Unternehmen gewährt der Status des AEO (Authorised Economic Operator) erhebliche Verfahrenserleichterungen.
Nutzen Sie Wettbewerbsvorteile und sichern Sie sich den Status zum "AEO". Zugleich können Sie mithilfe der Software "Zugelassener Ausführer" werden und andere Vereinfachte Verfahren beantragen.
Die Software "AEO-Antrag" bietet Ihnen ganz konkrete und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens, den Sie direkt an Ihrem Bildschirm
ausfüllen können. Lassen Sie sich sicher und kompetent durch alle Fragen führen und nutzen Sie dabei die wertvollen Praxistipps.
Gleichzeitig enthält die Software eine umfangreiche Monitoring-Funktion, die Ihnen hilft, Ihren AEO-Status und die damit verbundenen Bewilligungen zu erhalten. Zukünftig wird im Unionszollkodex ab 2016 bei allen Bewilligungen ein Monitoring eingeführt.
Mit der Version 4.0 werden sowohl die aktuellen Änderungen der Dienstvorschrift zum AEO aufgenommen (E-VSF Z 05 20) als auch die Änderungen des deutschen Fragebogens. Die Änderungen verschärfen die Voraussetzungen, das Zertifikat AEO zu beantragen und dauerhaft zu behalten. Die Zollverwaltung verlangt unter anderem ein betriebsinternes Kontrollsystem zur Sicherstellung der wirksamen Überwachung und Prüfung der Warenbewegungen sowie zum Erkennen illegaler bzw. nicht ordnungsgemäßer Geschäfte.
Mit der Software "AEO-Antrag" können Sie regelmäßig überprüfen, ob Ihre Antworten noch aktuell sind. Mitteilungspflichtige Veränderungen in Ihrem Unternehmen können dann problemlos an den Zoll weitergeleitet werden.
Die Lizenz ist gültig für die Selbstbewertung eines Unternehmens. Die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten sowie die kommerzielle Mehrfachnutzung sind nicht zulässig.
Autoreninfo: Rechtsanwalt Dr. Thomas Weiß, Kanzlei Möllenhoff Rechtsanwälte, Münster und Prof. Dr. Peter Witte, Professor an der Fachhochschule des Bundes, Fachbereich Finanzen, in Münster.
Aus dem Inhalt: -Aktuelle Kommentierung des AEO-Fragebogen der deutschen Zollverwaltung
-Aktuelle Kommentierung der Änderungen der Dienstvorschrift zum AEO (E-VSF Z 05 20)
-Alle wesentlichen Informationen zum Ausfüllen des AEO-Antrags der Zollverwaltung
-Einführende und praktische Hinweise zu verschiedenen Fragenkomplexen
-Alle Antragsformulare auf Bewilligung Vereinfachter Anmeldeverfahren (VAV) und Anschreibeverfahren (ASV) einschließlich neuer Anträge für die elektronische Anmeldung zur passiven Veredelung
| Reihe/Serie | Außenwirtschaft |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Gewicht | 123 g |
| Themenwelt | Wirtschaft ► Volkswirtschaftslehre |
| Schlagworte | AEO • Antiterrorliste • Antrag zum Zugelassenen Ausführer • Antrag zum Zugelassenen Ausführer • Außenhandel • Ausfüllsoftware • Ausfüllsoftware • Außenhandel • Außenwirtschaft • authorised • Bewilligungsverfahren • Compliance • economic • Export • Finanzsanktionen • Fragebogen • Fragenkatalog • HADDEX-Sanktionsliste • Internationales Recht • Monitoring • Operator • Peter Witte • Sanktionsliste • Sanktionslisten • Software • Terroristenliste • Thomas Weiß • Thomas Weiß • Vereinfachte Verfahren • Weiß • weiß • Wirtschaftsbeteiligte • Wirtschaftsbeteiligter • Witte • ZA • Zertifikat • Zoll • Zollkodex • Zollrecht • Zollverfahren • Zollverwaltung • Zugelassener Ausführer • Zugelassener Ausführer • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter • Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB) • ZWB |
| ISBN-10 | 3-89817-698-3 / 3898176983 |
| ISBN-13 | 978-3-89817-698-9 / 9783898176989 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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