Bilanzbuchhalter-Prüfung Band II für Dummies (eBook)
619 Seiten
Wiley-VCH (Verlag)
978-3-527-84785-3 (ISBN)
Alles klar für Ihre Prüfung bei der IHK
Sie möchten also Bilanzbuchhalter werden? Respekt! Lassen Sie sich bei der Vorbereitung zur Bilanzbuchhalterprüfung von erfahrenen Experten helfen. In einem dreibändigen Werk präsentieren Ihnen sechs erfahrene Trainer und IHK-Prüfer ihr Fachwissen, erklären Ihnen den Prüfungsstoff verständlich und bereiten ihn mithilfe von anschaulichen Beispielen für Sie auf. Sie geben Ihnen Tipps, was Sie in der Prüfung erwartet, und weisen Sie auf wesentliche Fallen bei den Aufgaben hin. Dieser Band enthält den Prüfungsstoff der zweiten Klausur.
Sie erfahren
- Wie Sie Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
- Was das Finanzmanagement des Unternehmens ausmacht
- Wie Sie Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit aktiv steuern
Hans J. Nicolini ist mit der Ausbildung von Bilanzbuchhaltern eng verbunden, er ist Hochschullehrer, Dozent und Autor.
Alexander Betov (MBA, MSc) ist im internationalen Marketing tätig und lehrt als Dozent.
Ulrich Schwiete, Diplom-Volkswirt, ist Lehrbeauftragter für Finanzmanagement und Mitglied von IHK-Ausschüssen.
Kapitel 1
Bevor es losgeht: Die Grundlagen von Jahresabschlüssen
IN DIESEM KAPITEL
- Ziele und Adressaten
- Informationsquellen
- Vorgehen bei einer Jahresabschlussanalyse
In diesem Kapitel erfahren Sie, warum eine Jahresabschlussanalyse durchgeführt wird und welche Instrumente Ihnen dabei zur Verfügung stehen. Sie erkennen die Interessen, Voraussetzungen und Ziele, die Ihr Handeln beeinflussen. Schließlich lernen Sie die grundsätzlichen Möglichkeiten kennen, wie Sie bei einer Analyse vorgehen können.
Notwendigkeit der Analyse von Jahresabschlüssen
Unternehmen sind verpflichtet, einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufzustellen.
- Bei Kapitalgesellschaften müssen Sie den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern (§ 264 Abs. 1 HGB). Zusätzlich müssen Sie noch einen Lagebericht aufstellen (§ 289 HGB).
-
Bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften müssen Sie zwingend eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Eine Erweiterung um eine Segmentberichterstattung können Sie vornehmen.
Während der HGB-Abschluss den rechtlichen Vorschriften entsprechen muss, streben Sie bei der Jahresabschlussanalyse eine betriebswirtschaftliche Beurteilung an.
Die Zahlen, die Sie im Jahresabschluss finden, sind nur aussagefähig, wenn sie richtig gelesen werden können. Die Instrumente dazu stellt Ihnen die Jahresabschlussanalyse zur Verfügung.
Um ein Gesamtbild der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens erstellen zu können, müssen Sie verschiedene Teilaspekte untersuchen. Umfang und Gewichtung sind dabei einerseits von Ihrem Erkenntnisinteresse und andererseits von den Informationen abhängig, die Ihnen für die Analyse zur Verfügung stehen. Abbildung 1.1 zeigt Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten.
Abbildung 1.1: Analyse eines Jahresabschlusses
Mit der Jahresabschlussanalyse steht Ihnen ein systematisches Verfahren zur Verfügung, mit dem Sie die Informationen aus dem Jahresabschluss einsetzen, um zusätzliche Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage und über die Zukunftsaussichten eines Unternehmens zu erhalten.
Ziele der Jahresabschlussanalyse
Die Jahresabschlussanalyse soll Ihnen – ausgehend von den Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die gemäß § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln sollen – ein betriebswirtschaftlich gerechtfertigtes Gesamturteil zur aktuellen wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens und seiner zukünftigen Entwicklung ermöglichen.
Zentrales Ziel der Jahresabschlussanalyse ist die Ermittlung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens.
Stakeholder: Adressaten der Jahresabschlussanalyse
Die Jahresabschlussanalyse erstellen Sie für die Stakeholder des Unternehmens. Das sind Personen und Personengruppen oder Institutionen, die zu dem Unternehmen in irgendeiner Weise in Beziehung stehen. Die Abbildung 1.2 ermöglicht Ihnen einen Eindruck von den unterschiedlichen Interessenten.
Abbildung 1.2: Adressaten der Jahresabschlussanalyse
- Die Anteilseigner haben ein Interesse an der Verzinsung ihres investierten Kapitals und an der langfristigen Wertsteigerung ihrer Anteile.
- Der Aufsichtsrat vertritt die Interessen der Eigentümer. Er kann die Ergebnisse der Jahresabschlussanalyse als Beurteilungs- und Entscheidungskriterien nutzen.
- Die Arbeitnehmer und ihre Vertretungsorganisationen (zum Beispiel Betriebsrat, Gewerkschaften) interessiert die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und die abschätzbare Gehalts- und Karriereentwicklung.
- Die Unternehmensleitung kann mit den betriebswirtschaftlichen Daten ihren Erfolg belegen. Sie nutzt die Ergebnisse der Jahresabschlussanalyse als Lenkungs- und Kontrollinstrument.
- Potenzielle Investoren können mithilfe der Analyse ihr mögliches Engagement einschätzen.
- Die Gläubiger erhalten Informationen über die aktuelle und zukünftige Fähigkeit des Unternehmens, Tilgungs- und Zinszahlungen termingerecht leisten zu können.
-
Kreditinstitute brauchen Sicherheit bei der Vergabe von Darlehen. Die Jahresabschlussanalyse bildet die Grundlage für die Festlegung der Konditionen.
Die Banken sind verpflichtet, sich ein umfassendes Bild über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers zu verschaffen (§18 KWG).
- Die Konkurrenten können bei der Ausrichtung ihrer eigenen Strategien auch die Ertrags- und Finanzlage ihres Wettbewerbers berücksichtigen. Durch einen Vergleich können sie ihre eigene Leistungsfähigkeit erkennen.
- Die Lieferanten streben eine langfristige Geschäftsbeziehung an. Bei Vertragsabschlüssen können die Informationen aus der Jahresabschlussanalyse ihre Verhandlungspositionen beeinflussen.
- Die Kunden interessiert, ob das Unternehmen seinen Liefer- und Gewährleistungsverpflichtungen nachkommen kann.
- Kontrollinstanzen wie Abschlussprüfer, das Kartellamt, die Finanzverwaltung und andere informieren sich im Rahmen ihrer Aufgabenstellung.
-
Die Öffentlichkeit erwartet, dass die Unternehmen ihren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verpflichtungen nachkommen. Die Presse, die Industrie- und Handelskammern und andere stellen dazu Analyseergebnisse gezielt zur Verfügung.
Die unterschiedlichen Adressaten haben individuell unterschiedliche Erwartungen. Diesen Aspekt dürfen Sie bei der Erstellung der Jahresabschlussanalyse nicht vernachlässigen.
Das Maßgeblichkeitsprinzip
Unabhängig von der Analyse müssen Sie für den Fiskus eine Steuerbilanz erstellen. Die Steuerbilanz baut auf den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften auf. Nach § 5 Abs. 1 EStG richten sich die Ansätze der Steuerbilanz grundsätzlich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Von diesem Maßgeblichkeitsprinzip weichen steuerliche Bestimmungen in Einzelfällen ab, weil ihre Zielsetzung die Bestimmung des zu versteuernden Vermögenszuwachses ist (vergleiche § 4 Abs.1 EStG).
Die Steuerbilanz ist nicht Gegenstand der Jahresabschlussanalyse.
Wer suchet, der findet: Informationsquellen
Machen Sie sich nochmals klar, dass jede Analyse nur so gut sein kann wie die Informationen, auf denen sie beruht.
Klaus Spiegel betreibt die Glaserei »Bruchstück«. Er möchte wissen, wie hoch der Umsatz im vergangenen Monat war. Eine zuverlässige Information kann er sich nur beschaffen, wenn die Kasse korrekt geführt ist und alle Forderungen gebucht sind.
Damit die Analyse aktuell, zuverlässig und umfassend ist, müssen Sie Unterlagen der unterschiedlichsten Art aus dem untersuchten Unternehmen selbst heranziehen, aber auch weitere Quellen nutzen. Abbildung 1.3 zeigt Ihnen die grundsätzlichen Möglichkeiten.
Abbildung 1.3: Quellen der Jahresabschlussanalyse
Primärinformationen werden von den Unternehmen selbst veröffentlicht. Dazu gehören:
-
Pflichtveröffentlichungen, deren Umfang bei Kapitalgesellschaften von der Größenklasse (vergleiche §§ 267 ff. HGB) abhängt. Tabelle 1.1 zeigt Ihnen die Unterschiede.
Kleinstkapitalgesellschaften
§ 267a HGBKleine Kapitalgesellschaften
§ 267 Abs. 1 HGBMittelgroße
Kapitalgesellschaften
§ 267 Abs. 2 HGBGroße
Kapitalgesellschaften
§ 267 Abs. 3 HGBBilanz
Kurzform
Kurzform
erweiterte
Kurzform
X
GuV
Kurzform
X
Anhang
Kurzform
erweiterte
Kurzform
X
Lagebericht
X
X
Tabelle 1.1: Pflichtveröffentlichungen
Einzelunternehmen und Personengesellschaften, bei denen mindestens ein Gesellschafter eine natürliche Person ist, müssen keinen Anhang und keinen Lagebericht aufstellen.
- weitere Informationsmöglichkeiten der unterschiedlichsten Art, die ursprünglich nicht für Analysezwecke gedacht sind, Ihnen aber in vielen Fällen ebenfalls wertvolle Hinweise liefern, zum Beispiel:
- Reden auf der...
| Erscheint lt. Verlag | 24.4.2025 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Für Dummies |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Wirtschaft |
| Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management | |
| Schlagworte | Arbeitsschutz • Berufsausbildung • Bilanz • Bilanzbuchhaltung • Corporate Finance • Finanzierung • Finanzmanagement • Führung • Führungstechnik • Gesundheitsschutz • Gewinn- und Verlustrechnung • Investition • Jahresabschluss • Kapitalbedarf • Kapitalbindung • Kennzahlen • Kommunikation • Motivation • Personal • Personalauswahl • Personalentwicklung • Rating • Rechnungswesen • Rechnungswesen / Theorie • Recruiting • Risikobegrenzung • Strukturbilanz • Zahlungsverkehr |
| ISBN-10 | 3-527-84785-5 / 3527847855 |
| ISBN-13 | 978-3-527-84785-3 / 9783527847853 |
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