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Praxishandbuch Abfallmanagement (eBook)

Wie Unternehmen die Kreislaufwirtschaft in Schwung bringen
eBook Download: EPUB
2023 | 1. Auflage 2023
256 Seiten
Haufe (Verlag)
9783648164396 (ISBN)
Systemvoraussetzungen
69,99 inkl. MwSt
(CHF 68,35)
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Alles Wissenswerte zum Thema Entsorgung! Verantwortliche für Aufbau, Gestaltung und Leitung von Entsorgungsprozessen erhalten hier einen leicht verständlichen Praxisleitfaden zur Erstellung eines Entsorgungskonzepts. Die Autorinnen zeigen, wie Recyclingstrategien aufgebaut, effiziente und automatisierte Prozesse sichergestellt und hochwertige Abfallqualitäten für eine echte Kreislaufwirtschaft gebildet werden. Zudem erläutern sie, wie Logistikaufwände reduziert und eine kontinuierliche Verbesserung gestellt wird. Das Buch verhilft somit zu einem Bewusstsein und zu Wissen über die Herausforderungen und Chancen im betrieblichen Abfallmanagement. Es unterstützt dabei, Effizienzpotenziale zu heben und die Entsorgung nachhaltig zu gestalten. Inhalte: - Basiswissen Entsorgung: Abfallrecht, Umweltstrafrecht, Pflichten und Verantwortungen - Das Entsorgungskonzept: Leitbild, Geltungs- und Anwendungsbereich, Einordnung der Abfälle, Behältersysteme, Logistik, Wirtschaftlichkeit - Umgang mit dem Entsorgungskonzept: Implementierung, Aufbau Abfalljahresbericht - Durchführung von Ausschreibung - Durchführung Optimierungsprojekt - Wissensmanagement Digitale Extras: - Arbeitsanweisungen und Vorlagen zur Gestaltung und praktischen Anwendung 'Das Buch profitiert erkennbar von der Beratungs- und Umsetzungspraxis der Autorinnen. Es zeichnet sich durch eine sehr kompakte Darstellung der Sachverhalte mit einer sehr instruktiven Gliederung sowie zahlreichen Praxistipps aus. Ein sehr aktuelles Praxishandbuch, das jedem Unternehmen der produzierenden Industrie zur Lektüre und vor allem zur Umsetzung empfohlen werden kann.' Prof. Dr.-Ing. Jörg Woidasky, Hochschule Pforzheim

Nadine Speidel hat Energie- und Recyclingmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) und Produktionsmanagement an der ESB Reutlingen studiert. Ihre Liebe zum Abfall hat sie schon während des Studiums entdeckt. Nachdem sie keinen Arbeitgeber finden konnte, der auf innerbetriebliches Abfallmanagement spezialisiert war, gründete sie noch im Studium 2012 die GlobalFlow GmbH mit der Mission, Schwung in die Kreislaufwirtschaft zu bringen und diese beim Abfallerzeuger zum Leben zu erwecken.

Nadine Speidel Nadine Speidel hat Energie- und Recyclingmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) und Produktionsmanagement an der ESB Reutlingen studiert. Ihre Liebe zum Abfall hat sie schon während des Studiums entdeckt. Nachdem sie keinen Arbeitgeber finden konnte, der auf innerbetriebliches Abfallmanagement spezialisiert war, gründete sie noch im Studium 2012 die GlobalFlow GmbH mit der Mission, Schwung in die Kreislaufwirtschaft zu bringen und diese beim Abfallerzeuger zum Leben zu erwecken. Anne Kathrin Antic Anne Kathrin Antic lebt seit vielen Jahren ihre Liebe zum Abfall mit Ihrer Schwester Nadine Speidel. Ihr Weg zur Entsorgung war ein weiter: Nach einer Ausbildung zur Zahntechnikerin mit dem Wunsch, Zahnmedizin zu studieren, begann sie ein Studium der Wirtschaftswissenschaften. Anschließend kam die Selbstständigkeit als Co-Geschäftsführerin des Beratungsunternehmens GlobalFlow GmbH. Inzwischen hat sie Erfahrung in über 100 abgeschlossenen Projekten der Entsorgungsoptimierung unterschiedlicher Kunden, von Lebensmittelkonzern bis hin zum Automobilkonzern.

2 Normative Grundlagen


2.1 Das Abfallrecht


Die nachfolgende Pyramide gibt eine Übersicht über den Aufbau der Gesetzgebung.

Abbildung 4: Die Fünf-Stufen-Pyramide in der deutschen Abfall- und Kreislaufwirtschaft (vgl. Brumme 2017)

Gesetzliche Grundlagen

Um die EU-Abfallrahmenrichtlinie umzusetzen, gibt es in Deutschland eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen. Diejenigen, die uns am häufigsten in der Beratungspraxis begleiten, finden Sie in diesem Kapitel näher ausgeführt. Dabei werden zunächst die einschlägigen Gesetze – da demokratisch durch Bundesrat und Bundestag legitimiert – und im Anschluss die damit zusammenhängenden Rechtsverordnungen (formelle Gesetze), ergänzenden Zertifizierungen und Umweltmanagementsystemnormen vorgestellt.

2.1.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)


Mit den KrWG, welches am 01. Juni 2012 in Kraft getreten ist und damit das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz abgelöst hat, wurde die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in nationales Recht umgesetzt (s. a. Abbildung 4). Primäres Ziel dieses Gesetzes ist die Steigerung der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallhierarchie, insbesondere der Abfallvermeidung, der Wiederverwendung und des Recyclings von Abfällen, um eine nachhaltige Steigerung des Umwelt- und Klimaschutzes zu erreichen. Das KrWG unterscheidet zwischen Produkten, Nebenprodukten sowie Abfällen und definiert das Ende der Abfalleigenschaft nach einer abfallwirtschaftlichen Verwertung in einer Abfallbehandlungsanlage. Dieses Gesetz beinhaltet zudem Vorgaben zur Getrennthaltung von Abfällen. Neben den Genehmigungs-, Nachweis- und Registerpflichten der Anlagenbetreiber und den Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers werden auch die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe und Überwachungsorganisationen aufgezeigt sowie Anforderungen an die Betriebsorganisation und die Betriebsbeauftragten für Abfall gestellt.

Im nachfolgenden Abschnitt liegt der Fokus auf den für das betriebliche Abfallmanagement relevanten Inhalten des KrWG. Inhalte, die z. B. auf Entsorgungsfachbetriebe und nicht auf den Abfallerzeuger ausgerichtet sind, werden vernachlässigt.

Abfallhierarchie

Die Abfallhierarchie gibt weitestgehend den Verwertungsweg der Abfälle vor. Dabei hat die Vermeidung stets Vorrang vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung, vor dem Recycling, vor der sonstigen Verwertung (thermisch oder stofflich) und vor der Beseitigung (siehe Abbildung 5).

Abbildung 5: Die Abfallhierarchie in § 6 KrWG (eigene Darstellung)

Die Einhaltung der Abfallhierarchie ist für den Abfallerzeuger (den Betrieb) verpflichtend.

BEISPIEL

Ein produzierender Betrieb möchte beschichtete Kartonagen entsorgen und fragt dazu die Entsorgung bei zwei Lieferanten an. Lieferant A bietet eine energetische Verwertung für das Material an, währenddessen Lieferant B eine stoffliche Verwertung ermöglichen kann. So muss sich der Abfallerzeuger für Lieferant B entscheiden.

Praxistipp

Um rechtskonform agieren zu können, ist es immer notwendig, zu wissen, welchem Verwertungsverfahren Ihre Abfälle zugeführt werden. Bringen Sie diese Information vor der Beauftragung eines Lieferanten in Erfahrung, sodass Sie über eine entsprechende Entscheidungsgrundlage verfügen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zuordnungen von Abfällen zur jeweiligen Hierarchiestufe (vgl. Müller/Brand 2017, S. 28–29):

Hierarchiestufe Beispiel Maßnahme
Vermeidung Altreifen Nutzung zur Beschwerung von Kunststoffplanen in der Landwirtschaft
Holzschutzmittel Unmittelbare Verwendung von Rückständen für die nächste Charge
Unbelasteter Erdaushub Einsatz als Füllmaterial am Ort des Aushubs
Beschädigtes Werkzeug/ Arbeitsmittel Reparatur und Weiterverwendung
Verunreinigte Kleidung Reinigung und Weiternutzung
Vorbereitung zur Wiederverwendung Möbel Aussortierung von brauchbaren Möbeln aus dem Sperrmüll zur Weiterverwendung
Holzpaletten Aussortierung von unbeschädigten Holzpaletten aus einem Stapel Altholz
Textilien Aussortierung und Reinigung von brauchbarer Kleidung aus Altkleidercontainer
Recycling (stoffliche Verwertung) Eisenschrotte Gewinnung von Sekundärrohstoffen
NE-Metallabfälle
Altpapier
Kunststoffabfälle (sortenrein)
Altglas
Mineralfaserabfälle Herstellung von silikatischen Zuschlagstoffen für die Tonziegelproduktion (derzeit keine Anwendung, HessVGH Beschluss vom 09.10.2012, 2 B 1860/12)
Altreifen Aufbereitung zur Herstellung von Gummimehl für technische Kunststoffprodukte
Altöl Aufbereitung, Rektifikation und Herstellung von Basisöl
Sonstige Verwertung Kunststoffe (hochkalorisch, nicht sortenrein) Erzeugung von Ersatzbrennstoff nach Aussortieren aus Wertstoffgemisch
Restabfall Energiegewinnung in einem Müllheizkraftwerk
Altreifen Einsatz als Granulat zur Energiegewinnung in einem Zementofen
Schlacken Einsatz als Versatzmaterial in Bergwerken
Ofenausbruch aus Verbrennungsprozessen
Filterstäube
REA-Gips
Gießerei-Altsande
Beseitigung PCB-Abfall Verbrennung (Beseitigungspflicht wegen PCBAbfallV, Zerstörungspflicht wegen POP-VO)
Asbesthaltige Abfälle Deponierung auf einer SAD (Verwertung ist technisch nur mit großem Aufwand möglich)
Dioxinhaltige Filterstäube Untertagedeponierung (zulässig nach Anhang V (2) POP-VO)
Cyanidhaltige flüssige Abfälle Chemisch-physikalische Behandlung (z. B. Oxidation)
Chromathaltige Abfälle Chemisch-physikalische Behandlung (z. B. Reduktion)

Tabelle 1: Beispiele entlang der Abfallhierarchie (vgl. Müller/Brand 2017, S. 29)

Ende der Abfalleigenschaft

In der EU-Abfallrahmenrichtlinie und in § 5 KrWG werden Nebenprodukte und das Ende der Abfalleigenschaft konkretisiert. Trifft dieser Fall auf Sie zu, so sind abfallbezogene Rechtspflichten als Folge der Feststellung des Endes der Abfalleigenschaft oder der vorangegangenen Einstufung eines Gegenstands, Produkt oder Stoff als Nebenprodukt nicht mehr relevant.

Abbildung 6: Einstufung als Nebenprodukte und das Ende der Abfalleigenschaft (vgl. Weyer 2014)

Diese Systematik stellt auch die Wege von in der Produktion entstehenden Stoffen, Produkten und Gegenständen dar. Das Produkt gilt als Herstellungsziel. Darüber hinaus entstehen entweder Nebenprodukte, die nach § 4 (1) des KrWG wie folgt definiert sind:

Fällt ein Stoff oder Gegenstand bei einem Herstellungsverfahren an, dessen hauptsächlicher Zweck nicht auf die Herstellung dieses Stoffes oder Gegenstandes gerichtet ist, ist er als Nebenprodukt und nicht als Abfall anzusehen, wenn

  1. sichergestellt ist, dass der Stoff oder Gegenstand weiterverwendet wird,
  2. eine weitere, über ein normales industrielles Verfahren hinausgehende Vorbehandlung hierfür nicht erforderlich ist,
  3. der Stoff oder Gegenstand als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt wird und
  4. die weitere Verwendung rechtmäßig ist; dies ist der Fall, wenn der Stoff oder Gegenstand alle für seine jeweilige Verwendung anzuwendenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt und insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Menschen und...

Erscheint lt. Verlag 31.1.2023
Reihe/Serie Haufe Fachbuch
Haufe Fachbuch
Verlagsort Freiburg
Sprache deutsch
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Unternehmensführung / Management
Schlagworte Abfall • Abfallmanagement • Abfallrecht • Behältersystem • Entsorgung • Kreislaufwirtschaft • Logistik • Nachhaltigkeit • Recycling • Umweltstrafrecht
ISBN-13 9783648164396 / 9783648164396
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