Schnelleinstieg Zoll für Import und Export - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-06492-4 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Dipl.-Kfm. Gert R. Wagner ist Dozent an der Akademie für Welthandel zum Thema Außenwirtschaft, Zoll und Luftfracht. Daneben ist er als Autor und Referent, u.a. bei der Haufe-Akademie, tätig.
VorwortEinführungWirtschaftsräume - Zollunion - FreihandelszonenBedeutende internationale OrganisationenZollrechtDas ATLAS-System - Papier oder EDV?Vor dem KaufvertragExportImport Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte Ein praktischer Fall Export Der Intrahandel (Versendung) Der Extrahandel (Ausfuhr) Das Ursprungsrecht Zoll im BestimmungslandInformationsquellen Import Der Intrahandel (Eingang) Der Extrahandel (Einfuhr) - Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr Nichterhebungsverfahren und Verfahren von wirtschaftlicher BedeutungZollversandverfahrenZolllagerverfahrenAktive VeredelungPassive VeredelungUmwandlungVerwendungsverkehreSchlussbetrachtungenExportImportAnhangKurzübersicht Incoterms®GlossarBegriffe im Außenhandel nach AWG/AWV, EG, Außenhandelsstatistik und ZollrechtDie gebräuchlichsten Dokumente im Export und ImportLösungen und ZusatzaufgabeAbbildungsverzeichnisAbkürzungsverzeichnisStichwortverzeichnis
Der Intrahandel (Versendung)Der Handel innerhalb der EU ist frei und kommt weitestgehend ohne Zollkontrollen aus. Wie alle grenzüberschreitenden Lieferungen ist die Handelsrechnung mehrwertsteuerfrei. Der Käufer hat die Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb zu entrichten.Was hat der Verkäufer bzw. Versender zu beachten?Die Handelsrechnung ist mehrwertsteuerfrei, muss aber die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nicht die Umsatzsteuernummer!) sowohl des Verkäufers als auch des Käufers enthalten. Kann der Käufer keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweisen, gilt er als Verbraucher. Die Rechnung muss dann mit Mehrwertsteuer belastet werden.Der Verkäufer hat die Daten für die Intrahandelsstatistik an das Statistische Bundesamt zu liefern, sofern er die Assimilationsschwelle von 500.000 EUR pro Jahr überschreitet (d. h., er muss einen Umsatz von mehr als 500.000 EUR im Jahr mit anderen EG-Staaten haben). Wer pro Jahr weniger Umsatz mit anderen EG-Staaten macht, ist von der Meldepflicht befreit. Die Meldepflicht beginnt mit Erreichen der Umsatzgröße; eine rückwirkende Meldung ist nicht erforderlich. Die Meldung erfolgt in der Regel elektronisch, entweder auf Datenleitungen (CORE) oder über den Internetzugang des Statistischen Bundesamts (IDEV, s. u.). Jede Versendung muss gemeldet werden.Sollte die Ware verbrauchsteuerpflichtig sein, ist ein innergemeinschaftliches Warenbegleitdokument zu erstellen - eine Form des Einheitspapiers (siehe Kapitel 1.6), weil die Ware nicht nur mehrwertsteuerfrei, sondern auch verbrauchsteuerfrei ist. Der Käufer hat die Verbrauchsteuer in seinem Land in der dortigen Höhe zu entrichten, sofern sie dort anfällt.Sollte die Ware während des Transports von der Gemeinschaft in die Gemeinschaft das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen wie z. B. bei einem Schiffstransport auf die Kanarischen Inseln, ist für die Ware ein T2L (Einheitspapier) zu erstellen, um dem dortigen Zoll zu signalisieren, dass die Ware sich im freien Verkehr der Gemeinschaft befindet ( Gemeinschaftsware ).Wird unverzollte Drittlandsware ( Nichtgemeinschaftsware ) innerhalb der EG weiterverkauft, sind die Dokumente wie beim Extrahandel (siehe Kapitel 3.2) zu erstellen (Ausfuhrbegleitdokument usw.).
| Reihe/Serie | Haufe Fachbuch ; 12000 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Gewicht | 445 g |
| Themenwelt | Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management |
| Schlagworte | Ausfuhr • Einfuhr • Einfuhrbestimmungen • Export • Export; Einführungen • Freihandelszone • Import • Zoll • Zollerklärung • Zollrecht • Zollunion |
| ISBN-10 | 3-648-06492-4 / 3648064924 |
| ISBN-13 | 978-3-648-06492-4 / 9783648064924 |
| Zustand | Neuware |
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