Prozesskostenrechnung im Krankenhauscontrolling
Igel Verlag
9783954851270 (ISBN)
Seit der Einführung des Fallpauschalensystems im Jahr 2003 hat sich die Situation der Krankenhäuser jedoch grundlegend geändert. Durch die Preisvorgabe für die Behandlung eines Patienten lässt sich der wirtschaftliche Erfolg über die Kosten steuern. Um die Kosten transparent zu machen, bedarf es eines Kostenrechnungssystems, das eine verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten auf die Kostenträger ermöglicht.
In der vorliegenden Arbeit werden die Möglichkeiten eines Einsatzes der Prozesskostenrechnung als Kostenrechnungssystem in deutschen Krankenhäusern betrachtet. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die krankenhausspezifischen Rahmenbedingungen herausgearbeitet und die sich daraus für die Anwendung der Prozesskostenrechnung ergebenden Besonderheiten abgeleitet.
Textprobe:
Kapitel 3, Rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen deutscher Krankenhäuser:
Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können . Im Folgenden wird auf die für diese Einrichtungen geltenden und im Kontext dieser Arbeit zentralen gesetzlichen Vorschriften sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Leistungserbringung eingegangen.
3.1, Finanzierung der Krankenhäuser :
Unter Finanzierung ist im betriebswirtschaftlichen Kontext die Versorgung eines Betriebes mit disponiblem Kapital zu verstehen, worunter die Beschaffung finanzieller Mittel, die Umfinanzierung und die Rückzahlung von Kapital subsumiert werden. Speziell bei der Krankenhausfinanzierung sind unterschiedliche Kostenträger, die die finanziellen Mittel für die Kosten der Leistungen des Krankenhauses zur Verfügung stellen, denkbar.
Zunächst wird die im Rahmen der historischen Entwicklung des Finanzierungssystems unterschiedliche und wechselnde Verantwortlichkeit der Kostenträger für die Finanzierung der Investitionen und Betriebskosten aufgezeigt und darauf aufbauend die derzeitige Gesetzeslage geschildert.
3.1.1, Historische Entwicklung:
Seit 1972 gilt in Deutschland das Prinzip einer dualistischen Krankenhausfinanzierung, die durch die Zielsetzungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) manifestiert wird. Zweck dieses Gesetzes ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen ( ) Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen . Dies soll durch die dualistische Finanzierung der Krankenhäuser erreicht werden, wonach Investitionen die öffentliche Aufgabe der Länder, ursprünglich auch des Bundes, sind und die laufenden Betriebs- und Behandlungskosten zunächst über einheitliche Pflegesätze und damit in der Regel durch die Krankenkassen zu tragen waren. Darüber hinaus galt das Selbstkostendeckungsprinzip, wodurch zum damaligen Zeitpunkt die Eigenverantwortlichkeit und das wirtschaftliche Handeln der Krankenhäuser eher gehemmt als gefördert wurden. Denn es besagte, dass sowohl Gewinne als auch Verluste der Krankenhäuser ausgeglichen werden.
Auf Basis des KHG wurde 1973 die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) eingeführt, die in den Jahren 1986 und 1995 modifiziert wurde. In ihrer letzten Neufassung von 1995 sieht sie eine Unterscheidung der krankenhausindividuell zu vereinbarenden Pflegesätze in Abteilungs- und Basispflegesätze vor. Während mit den Abteilungspflegesätzen der medizinische Anteil der Krankenhausleistungen vergütet werden soll, dienen die Basispflegesätze zur Verrechnung der nicht-medizinischen Leistungen. Darüber hinaus wurden im Rahmen der BPflV bereits 1995 73 chirurgische Fallpauschalen und 147 Sonderentgelte eingeführt, mit denen 20-25% der Leistungen vergütet werden konnten.
Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) von 1993 wurde das Selbstkostendeckungsprinzip aufgrund der fehlenden Anreizwirkung zu wirtschaftlichem Handeln auf Seiten der Krankenhäuser aufgehoben und stattdessen eine jährliche Budgetierung vorgesehen. Damit sollten die Beitragssätze stabil gehalten und das Anfangsbudget lediglich um die in
71 SGB V vorgeschriebenen Veränderungsraten fortgeschrieben werden. Durch diese geänderte Finanzierung der Betriebskosten können Krankenhäuser grundsätzlich Gewinne erzielen und Verluste erleiden. In den Folgejahren wurden mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben (1996) und dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (1999) weitere Strukturgesetze erlassen, die auf leistungsgerechtere Budgets sowie Fallpauschalen und Sonderentgelte abzielten.
Der Erlass des GKV-Gesundheitsreformgesetz in 2000 war der Ausgangs
| Erscheint lt. Verlag | 16.7.2014 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 155 x 220 mm |
| Gewicht | 250 g |
| Themenwelt | Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Spezielle Betriebswirtschaftslehre |
| Schlagworte | Controlling • Krankenhaus • Krankenhauscontrolling • Krankenhaus / Spital • Prozesskostenrechnung |
| ISBN-13 | 9783954851270 / 9783954851270 |
| Zustand | Neuware |
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