Staatliche Eingriffe in das System der Mindestentgelte im internationalen Vergleich
Seiten
Schon Art 4 der Sozialcharta des Europarates anerkennt ein Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt. Die Garantie von "fairen Entgelten" sollte auch in keinem Katalog sozialer Grundrechte fehlen. Wie jedoch gerechte Arbeitseinkommen erreicht werden, bleibt den einzelnen Staaten und ihren historisch gewachsenen sozialpolitischen Systemen überlassen. In erster Linie sind damit kollektive Verhandlungen und Gesamtarbeitsverträge angesprochen. Wenn aber Lohnverhandlungen auf kollektiver Ebene keinen Erfolg zeitigen, sind regelmäßig Ersatzkonstruktionen oder direkte Eingriffe des Staates erforderlich. Die unterschiedlichen Facetten staatlicher Einflussnahme auf die Lohnfindung und auf die Festsetzung von Mindestentgelten kommen in den vorliegenden Länderberichten sehr deutlich zum Ausdruck.
Schon Art 4 der Sozialcharta des Europarates anerkennt ein Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt. Die Garantie von "fairen Entgelten" sollte auch in keinem Katalog sozialer Grundrechte fehlen. Wie jedoch gerechte Arbeitseinkommen erreicht werden, bleibt den einzelnen Staaten und ihren historisch gewachsenen sozialpolitischen Systemen überlassen. In erster Linie sind damit kollektive Verhandlungen und Gesamtarbeitsverträge angesprochen. Wenn aber Lohnverhandlungen auf kollektiver Ebene keinen Erfolg zeitigen, sind regelmäßig Ersatzkonstruktionen oder direkte Eingriffe des Staates erforderlich. Die unterschiedlichen Facetten staatlicher Einflussnahme auf die Lohnfindung und auf die Festsetzung von Mindestentgelten kommen in den vorliegenden Länderberichten sehr deutlich zum Ausdruck.
Schon Art 4 der Sozialcharta des Europarates anerkennt ein Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt. Die Garantie von "fairen Entgelten" sollte auch in keinem Katalog sozialer Grundrechte fehlen. Wie jedoch gerechte Arbeitseinkommen erreicht werden, bleibt den einzelnen Staaten und ihren historisch gewachsenen sozialpolitischen Systemen überlassen. In erster Linie sind damit kollektive Verhandlungen und Gesamtarbeitsverträge angesprochen. Wenn aber Lohnverhandlungen auf kollektiver Ebene keinen Erfolg zeitigen, sind regelmäßig Ersatzkonstruktionen oder direkte Eingriffe des Staates erforderlich. Die unterschiedlichen Facetten staatlicher Einflussnahme auf die Lohnfindung und auf die Festsetzung von Mindestentgelten kommen in den vorliegenden Länderberichten sehr deutlich zum Ausdruck.
MMag. DDr. Günther Löschnigg Institut für Arbeitsrecht der Karl-Franzens-Universität Graz und Institut für Universitätsrecht der Johannes-Kepler-Universität Linz
| Erscheint lt. Verlag | 26.9.2013 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Internationales und vergleichendes Arbeits- und Sozialrecht ; 4 |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 130 x 208 mm |
| Gewicht | 390 g |
| Einbandart | Paperback |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
| Sozialwissenschaften ► Politik / Verwaltung | |
| Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management | |
| Schlagworte | faires Entgelt • Grundrecht • Mindesteinkommen • Mindestentgelte • Mindestlohn • Mindestlohn / Mindesteinkommen • ÖGB-Verlag • Österreich; Recht • staatlicher Einfluss • Verlag des ÖGB |
| ISBN-10 | 3-7035-1635-6 / 3703516356 |
| ISBN-13 | 978-3-7035-1635-1 / 9783703516351 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
| Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
Mehr entdecken
aus dem Bereich
aus dem Bereich
mit den wichtigsten Bestimmungen zum Arbeitsverhältnis, …
Buch | Softcover (2025)
dtv Verlagsgesellschaft
CHF 20,85
mit Wahlordnung | Handkommentar
Buch | Hardcover (2024)
Franz Vahlen (Verlag)
CHF 132,95
Durchführung, Inhalte, Mitbestimmung
Buch (2024)
Franz Vahlen (Verlag)
CHF 24,95