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Die Handlungsform der interinstitutionellen Vereinbarung (eBook)

Eine Untersuchung des Interorganverhältnisses der europäischen Verfassung

(Autor)

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2010 | 2006
XVI, 518 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
9783540377115 (ISBN)

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Die Handlungsform der interinstitutionellen Vereinbarung - Florian Alemann
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Der Autor analysiert interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen Europäischem Parlament, Kommission und dem Rat in ihrem historischen Kontext und ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung. Im ersten Teil: die zulässige und rechtlich bindende Handlungsform der Interorgankooperation. Im zweiten Teil: die verfassungsrechtliche Zuordnung. Mit Neubestimmung des Interorganverhältnisses, zur Weiterentwicklung der herkömmlichen Gewaltenteilungslehre.

Vorwort 6
Table of Contents 8
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 18
§ 1 Problemstellungen und Forschungsinteressen 22
§ 2 Methodische Vorbemerkungen 25
§ 3 Historische Entwicklung der interinstitutionellen Zusammenarbeit 31
I. Teil: Rechtsdogmatische Konzipierung und Einordnung interinstitutioneller Vereinbarungen 38
§ 4 Die wissenschaftliche Debatte um die rechtliche Bewertung interinstitutioneller Vereinbarungen 40
1. Frühe theoretische Konzepte gegen eine rechtliche Bindung 41
2. Ansätze einer subjektiven Begründung rechtlicher Bindung 44
3. Ansätze einer objektiven Begründung rechtlicher Bindung 46
4. Aktuelle wissenschaftliche Bewertungen 49
5. Rechtsprechung zu interinstitutionellen Vereinbarungen 54
6. Anstatt einer Zusammenfassung 57
§ 5 Identifikationsmerkmale interinstitutioneller Vereinbarungen 59
1. Herkömmliche Begriffsverwendung 61
2. Formale Identifikationskriterien 64
3. Zusammenfassung 70
§ 6 Interinstitutionelle Vereinbarungen in der Rechtspraxis der EU 72
1. Verfahrensrechtliche Aspekte 74
a. Initiative zur Normsetzung 75
(1) Primär- und sekundärrechtliche Regelungen des Initiativrechts 75
(2) Initiativen zum Abschluss interinstitutioneller Vereinbarungen in der Praxis 81
b. Aushandlung des Normtextes 89
c. Verabschiedung 98
d. Veröffentlichung 103
e. Aufhebung und Änderung 106
(1) Regelungen zur Aufhebung und Änderung in den interinstitutionellen Vereinbarungen 108
(2) Materieller Gehalt der Derogationsklauseln 113
f. Zusammenfassung 117
2. Formale Aspekte 118
a. Sprachliche Aspekte 120
b. Aufbau 124
c. Bezeichnung 130
d. Begründung 135
e. Sonstige Merkmale 137
f. Zusammenfassung 141
§ 7 Systematische Einordnung als Handlungsform des Unionsrechts 145
1. Vergleich zu ähnlichen Regelungsformen im nationalen und internationalen Recht 146
a. Nationales Recht 149
(1) Deutschland 149
(2) Frankreich 153
(3) Italien 155
(4) Belgien 156
(5) Großbritannien und USA 156
b. Internationales Recht 159
c. Zusammenfassung 160
2. Systematische Stellung in der Unionsrechtsordnung 161
a. Abgrenzung gegen andere Formen der interinstitutionellen Kooperation 162
(1) Beschlüsse 163
(2) Brief- oder Notenwechsel 167
(3) Allgemeinpolitische gemeinsame Erklärungen 168
(4) Gemeinsame Erklärungen im Haushaltsverfahren 170
(5) Erklärungen zu Rechtsakten 171
(6) Vorbereitungsakte 172
(7) Verhaltenskodizes 172
(8) Vereinbarungen zwischen anderen Institutionen 174
(9) Fazit 177
b. Organisationsrechtliche Deutung interinstitutioneller Vereinbarungen 178
3. Interinstitutionelle Vereinbarungen als Handlungsform des Unionsrechts 192
a. Die Handlungsform als rechtsdogmatische Kategorie 193
b. Interinstitutionelle Vereinbarungen als Handlungsform des Unionsrechts 199
c. Folgen der Einordnung als Handlungsform 207
§ 8 Zulässigkeit und Grenzen interinstitutioneller Vereinbarungen 211
1. Die Kompetenzordnung der Europäischen Union 211
a. Reichweite des Prinzips der begrenzten Ermächtigung 213
b. Typenfindungsrecht der Organe 219
2. Zulässigkeit interinstitutioneller Vereinbarungen 226
a. Kompetenzgrundlagen interinstitutioneller Vereinbarungen 227
(1) Ausdrückliche primärrechtliche Ermächtigungen 227
(2) Organübergreifendes Selbstorganisationsrecht als ungeschriebene Kompetenzgrundlage 230
(3) Sekundärrechtliche Ermächtigungen 237
b. Schöpfung der Handlungsform interinstitutionelle Vereinbarung 238
(1) Formlücken der europäischen Verfassung 239
(2) Erklärung Nr. 3 zum Vertrag von Nizza 241
(3) Interinstitutionelle Vereinbarungen als Besitzstand der EU 242
c. Fazit: interinstitutionelle Vereinbarungen als Handlungsform des organübergreifenden Selbstorganisationsrechts 243
3. Grenzen der Zulässigkeit interinstitutioneller Vereinbarungen 244
a. Inhaltliche Kompetenzgrenzen 245
b. Kompetenzausübungsgrenzen 249
4. Zwischenergebnis 250
§ 9 Rechtliche Wirkungen interinstitutioneller Vereinbarungen 252
1. Aspekte rechtlicher Bindung 253
a. Rechtsbindungswillen 259
(1) Rechtsfähigkeit der Organe 260
(2) Kontraktualistische Deutung interinstitutioneller Vereinbarungen 264
(3) Problem des Bindungswillens 265
b. Kooperationspflicht 269
c. Verbindlichkeit kraft Kompetenz 271
(1) Kompetenz zum Erlass bindender Normen 273
(2) Interinstitutionelle Vereinbarungen als bindende Rechtsakte 275
d. Kontraktualistischer Verpflichtungsmodus interinstitutioneller Vereinbarungen 276
2. Verhältnis zu anderen Rechtsakten 279
a. Aktives Derogationsvermögen 281
b. Passives Derogationsvermögen 283
3. Mittelbare Rechtswirkungen 285
a. Erhöhung von Begründungspflichten 286
b. Schaffung von Vertrauenstatbeständen 288
c. Auslegungsanleitung 290
d. Dynamisierung des Verfassungsrechts 292
4. Zwischenergebnis 295
§ 10 Justiziabilität interinstitutioneller Vereinbarungen 298
1. Direkte Justiziabilität 299
a. Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage 300
(1) Klagegegenstand 300
(2) Klageberechtigung 310
(3) Richtiger Beklagter 316
b. Begründetheit der Nichtigkeitsklage 318
c. Weitere Verfahrensarten 323
2. Interinstitutionelle Vereinbarungen als Maßstab für andere Akte 324
a. Interinstitutionelle Vereinbarungen als wesentliche Formvorschriften 325
b. Verstoß gegen interinstitutionelle Vereinbarungen als Vertragsverletzung 328
c. Untätigkeitsklage auf Grundlage einer interinstitutionellen Vereinbarung 330
3. Zusammenfassung 331
§ 11 Zusammenfassung des I. Teils 334
II. Teil: Verfassungstheoretische Einordnung interinstitutioneller Vereinbarungen 335
§ 12 Verfassungsentwicklung und interinstitutionelle Vereinbarungen 337
1. Die Haushaltsverträge von 1970/75 339
2. Die Europäische Union nach Maastricht 346
a. Haushaltsdisziplin 1993 349
b. Interinstitutionelle Konferenzen 350
c. Sicherung der Haushaltsbefugnisse des Parlaments 356
d. Fazit 358
3. Die Vorbereitung der Osterweiterung 359
a. Vertrag von Amsterdam 360
b. Vertrag von Nizza 365
c. Verfassungsvertrag vom 29. Oktober 2004 368
4. Zusammenfassung 369
§ 13 Exkurs: Modellskizze der Europäischen Verfassung 371
1. Verfassungsstrukturen 374
2. Verfassungsprinzipien 379
a. Herrschaft des Rechts 380
b. Demokratie 384
3. Zusammenfassung 388
§ 14 Verfassungsfunktionale Aspekte interinstitutioneller Vereinbarungen 389
1. Verfassungsrechtliche Funktionen interinstitutioneller Vereinbarungen 390
a. Stabilitätsfunktion 391
b. Flexibilitätsfunktion 394
c. Vernetzungsfunktion 401
d. Publizitätsfunktion 405
2. Funktionale Bedeutung interinstitutioneller Vereinbarungen 408
§ 15 Interinstitutionelle Vereinbarungen in der Organverfassung der EU 411
1. Das Interorganverhältnis der europäischen Verfassung 411
a. Institutionelle Prinzipien 414
(1) Autonomie 419
(2) Institutionelles Gleichgewicht 423
(3) Loyale Zusammenarbeit 436
b. Verhältnis interinstitutioneller Vereinbarungen zu den institutionellen Prinzipien 441
c. Die Interorganbeziehungen der europäischen Verfassung revisited 446
2. Singularität interinstitutioneller Vereinbarungen als verfassungsrechtliches Problem 450
§ 16 Zusammenfassung des II. Teils 456
Gesamtergebnis 460
Summary 474
Anhang 486
Literaturverzeichnis 489
Sachregister 529

"§ 14 Verfassungsfunktionale Aspekte interinstitutioneller Vereinbarungen (S. 373-374)

Wie sich in den vorangegangenen Überlegungen schon angedeutet hat, hat die Handlungsform der interinstitutionellen Vereinbarung einen engen verfassungsrechtlichen Bezug. Wenn sie sich einerseits als Funktion der Verfassungsentwicklung der Europäischen Union darstellen lassen kann, soll nun der umgekehrte Weg beschritten werden: die Aufarbeitung verfassungsfunktionaler Aspekte interinstitutioneller Vereinbarungen.

Die Fragestellung ist erklärungsbedürftig. Abstrakt mathematisch formuliert bezeichnet der Ausdruck Funktion eine abhängige Beziehung zweier Größen, bei denen der Wert der einen sich aus einer konditionalen Verknüpfung mit der anderen ergibt. Davon wird eine gewöhnlich als abhängige (x) und die andere als unabhängige (y) Variable bezeichnet.

Eine funktionale Betrachtungsweise bildet somit stets eine Relation zwischen ihrem Gegenstand und einem außerhalb stehenden Bezugspunkt ab. Strenggenommen macht daher die isolierte Untersuchung der Funktion eines Gegenstands keinen Sinn, weil es immer darauf ankommt, in Bezug worauf diese Funktion bestehen soll. Konkret bedeutet das, dass es die Funktion einer Rechtssatzform nicht gibt. Das gilt auch für die Handlungsformenlehre der Europäischen Union. Eine funktionale Analyse interinstitutioneller Vereinbarungen muss sich daher stets über ihren Bezugspunkt im Klaren sein.

Das Verfassungssystem der Europäischen Union bildet den Parameter der Untersuchung, anhand dessen funktionale Erkenntnisse über die interinstitutionellen Vereinbarungen gewonnen werden sollen. Das skizzierte Modell der europäischen Verfassung kann dazu herangezogen werden. Auf dieser Folie können verfassungsrechtliche Funktionen interinstitutioneller Vereinbarungen analytisch entwickelt werden. Der Verzicht auf einen bestimmten Artikel spiegelt die Offenheit der rechtlichen Kategorie Funktion. Angesichts eines steten Verfassungswandels kann es auch zu entsprechenden Funktionswandeln kommen.

Das Set von Parametern erweist sich somit real als variabel; die abhängige Variable ist bis zu einem gewissen Grad selbst unabhängig. Die Beschreibung unterschiedlicher Funktionen einer Handlungsform in einer Verfassung ist kein abgeschlossenes Projekt. Diese Studie kann daher lediglich einen Überblick über aktuelle Aspekte geben. Die Betonung verfassungsrechtlicher Funktionen bildet den begrenzten Fokus der Fragestellung r ab. Nicht jede funktionale Relation, die sich irgendwie im europäischen Integrationsgefüge verankern lässt, soll hier beleuchtet werden. Im Zentrum stehen vielmehr die Funktionen der Vereinbarungen für das institutionelle System der Verfassung.

1. Verfassungsrechtliche Funktionen interinstitutioneller Vereinbarungen

Funktionale Elemente sind im Laufe der bisherigen Untersuchung schon gelegentlich angesprochen worden. Bisher standen allerdings jeweils andere Raster im Vordergrund. Methodisch ist die Untersuchung gesellschaftlicher Strukturen anhand des Konzepts der Funktion vor allem in den Sozialwissenschaften gebräuchlich . Als Funktion gilt dabei die Leistung eines Elements zur Herstellung oder Erhaltung eines bestimmten Systemzustands oder des Zustands eines anderen Elements im System."

Erscheint lt. Verlag 19.5.2010
Reihe/Serie Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht
Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht
Zusatzinfo XVI, 518 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Unternehmensführung / Management
Schlagworte EU • Europäische Institutionen • Europäisches Verfassungsrecht • Gewaltenteilung • Interorgankooperation • loyale Zusammenarbeit • Unionsrecht
ISBN-13 9783540377115 / 9783540377115
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
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