Entflechtung im deutschen Kartellrecht
Wettbewerbspolitik, Verfassungsrecht, Wettbewerbsrecht
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Ein kartellrechtliches Instrument zur staatlichen Entflechtung marktbeherrschender Unternehmen würde beträchtliche Gefahren bergen: Behördliche Planung und nicht der Wettbewerb würden über die Marktstruktur entscheiden. Die Autoren des vorliegenden Bandes kommen zu dem Ergebnis, daß die Unternehmen nicht zur Verfügungsmasse für staatliches "Marktdesign" werden dürfen. Sie genießen verfassungsrechtlichen Schutz.
Wirtschaftlicher Machtgewinn ist nicht verboten. Mächtige Unternehmen wecken aber in der Politik Skepsis. Die Diskussion darüber, ob dem Bundeskartellamt die Befugnis eingeräumt werden soll, marktbeherrschende Unternehmen in Ausnahmefällen zu entflechten und so die Wettbewerbschancen kleinerer Konkurrenten zu fördern, ist alt. Die Studie wendet sich gegen derartige Pläne. Behördliche Entflechtungen greifen in den Wettbewerb ein und drohen, ihn insoweit zu einer "staatlichen Veranstaltung" zu machen. Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz steht Plänen entgegen, Unternehmen zur Verfügungsmasse der Wirtschaftspolitik zu machen. Zudem sind die volkswirtschaftlichen Folgen einer Entflechtung schwer kalkulierbar. Der Wettbewerb - und nicht behördliche Planung - sollte über Marktstruktur und Unternehmensgröße entscheiden.
Wirtschaftlicher Machtgewinn ist nicht verboten. Mächtige Unternehmen wecken aber in der Politik Skepsis. Die Diskussion darüber, ob dem Bundeskartellamt die Befugnis eingeräumt werden soll, marktbeherrschende Unternehmen in Ausnahmefällen zu entflechten und so die Wettbewerbschancen kleinerer Konkurrenten zu fördern, ist alt. Die Studie wendet sich gegen derartige Pläne. Behördliche Entflechtungen greifen in den Wettbewerb ein und drohen, ihn insoweit zu einer "staatlichen Veranstaltung" zu machen. Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz steht Plänen entgegen, Unternehmen zur Verfügungsmasse der Wirtschaftspolitik zu machen. Zudem sind die volkswirtschaftlichen Folgen einer Entflechtung schwer kalkulierbar. Der Wettbewerb - und nicht behördliche Planung - sollte über Marktstruktur und Unternehmensgröße entscheiden.
ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht in Tübingen.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Versicherungsrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen.
| Erscheint lt. Verlag | 13.4.2011 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Tübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen |
| Verlagsort | Tübingen |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 153 x 231 mm |
| Gewicht | 444 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
| Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Wettbewerbsrecht | |
| Wirtschaft | |
| Schlagworte | Eigentumsschutz • Entflechtung • Kartellrecht • Kartellrecht (KartellR) • Wettbewerb • Wettbewerb (Wirtschaft) |
| ISBN-13 | 9783161508547 / 9783161508547 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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