Das Übergangsmandat des Betriebs- und des Personalrates und die Bedeutung der Richtlinie 2001/23/EG
Seiten
2010
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-60262-1 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-60262-1 (ISBN)
Das Übergangsmandat zielt darauf ab, die Beschäftigten in der für sie besonders kritischen Phase im Anschluss an eine Umstrukturierung vor dem Verlust der Beteiligungsrechte zu schützen. Der Gesetzgeber hat dieses Schutzbedürfnis der Beschäftigten anerkannt und seit 1991 in mehreren Einzelvorschriften Regelungen über eine zeitlich begrenzte Fortdauer der Amtszeit des Betriebsrates getroffen, um vertretungslose Zeiträume bis zur Wahl einer neuen kollektiven Interessenvertretung zu vermeiden. Durch das am 28. Juli 2001 in Kraft getretene BetrVerf-Reformgesetz wurde das allgemeine Übergangsmandat des Betriebsrates in
21a BetrVG verankert. Es ist jedoch festzustellen, dass eine umfassende Ausgestaltung nicht erfolgt ist, weswegen das Übergangsmandat des Betriebsrates nach wie vor Gegenstand der arbeitsrechtlichen Diskussion ist. Problematisch sind z. B. die Fragen, wann eine das Übergangsmandat auslösende Umstrukturierung vorliegt und ob auch anderen kollektiven Gremien ein Übergangsmandat zuzuerkennen ist.
21a BetrVG verankert. Es ist jedoch festzustellen, dass eine umfassende Ausgestaltung nicht erfolgt ist, weswegen das Übergangsmandat des Betriebsrates nach wie vor Gegenstand der arbeitsrechtlichen Diskussion ist. Problematisch sind z. B. die Fragen, wann eine das Übergangsmandat auslösende Umstrukturierung vorliegt und ob auch anderen kollektiven Gremien ein Übergangsmandat zuzuerkennen ist.
Der Autor: Andreas Schlenker-Rehage, geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaften sowie Zusatzstudium Wirtschaftsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Referendariat im OLG-Bezirk Braunschweig.
lt;i>Aus dem Inhalt: Die Vorgaben der Richtlinie 2001/23/EG - Gebot der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung - Das Übergangsmandat des Betriebsrates - Das Übergangsmandat sonstiger Gremien - Sprecherausschuss der leitenden Angestellten - Schwerbehindertenvertretung - Das Übergangsmandat des Personalrates - Mitarbeitervertretungsordnung - Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD.
| Erscheint lt. Verlag | 17.5.2010 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Europäische Hochschulschriften Recht ; 5046 |
| Verlagsort | Berlin |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 148 x 210 mm |
| Gewicht | 280 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
| Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Personalwesen | |
| Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Unternehmensführung / Management | |
| Schlagworte | 2001 • Andreas • Bedeutung • betriebs • betriebsrates • Hardcover, Softcover / Recht/Arbeitsrecht, Sozialrecht • Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD • Personalrates • Rehage • Richtlinie • richtlinienkonforme Rechtsfortbildung • Schlenker • Schwerbehindertenvertretung • Übergangsmandat • Übergangsmandat sonstiger kollektiver Gremien |
| ISBN-10 | 3-631-60262-6 / 3631602626 |
| ISBN-13 | 978-3-631-60262-1 / 9783631602621 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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