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Kommentar Recht der Süßwarenwirtschaft

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Süßwaren aller Art rechtssicher herstellen und vermarkten

Der Kommentar „Recht der Süßwarenwirtschaft“ fasst die produktspezifischen Regelungen für Süßwaren zusammen und enthält dazu wichtige Erläuterungen für die Praxis. Von Experten zusammengestellt, können Sie so alle Anforderungen an die Produkte der Süßwarenbranche korrekt umsetzen und sind bei Auslegungsfragen auf der sicheren Seite.

Als Hersteller von Süßwaren und Knabberartikeln müssen Sie stets über das Süßwarenrecht und den aktuellen Rechtsvorschriften zu diesen speziellen Produktgruppen und deren Auslegung informiert sein.

Das „Recht zur Süßwarenwirtschaft“ unterstützt Sie dabei,

•produktspezifischen Regelungen einzuhalten: für sämtliche Süßwaren inkl. der Wahl der korrekten Bezeichnung für Ihr Lebensmittel
•relevante Vorgaben zur Kennzeichnung umzusetzen: z.B. der LMIV, bei der Erstellung der Zutatenliste, der Verwendung von Zusatzstoffen und Aromen sowie der Angabe von Nährwerten und Allergenen
•Ihre Produkte rechtssicher zu bewerben: durch wichtige Hinweise zur Verwendung von Health Claims und weiteren gesundheitsbezogenen Angaben.

Experten kommentieren das geltende Süßwarenrecht und erläutern die Vorgaben verständlich. Dadurch sind bei Auslegungsfragen auf der sicheren Seite.

Das erhalten Sie zusätzlich:

•Mit Ihrem Behr’s Online-Modul werden Sie regelmäßig über aktuell geänderte Vorschriften informiert.
•Über den integrierten Newsservice „Meldungen & Warnungen“ erhalten Sie stündlich aktualisiert die Nachrichten der wichtigsten Internetseiten zu Lebensmittelrecht, Qualitätssicherung sowie Schnellmeldungen und Verbrauchererwartungen.
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