Die Vergütung des Sachverständigen
Vieweg & Teubner (Verlag)
978-3-322-99805-7 (ISBN)
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Auf der Grundlage der bisherigen sehr umfangreichen Rechtsprechung zum ZSEG (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen) und unter Berücksichtigung der Motive, weiteren Vorgaben und Ansprüchen der Gesetzgebung zum neuen JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz), wird mit diesem neuen Kommentar erstmalig ein Fachbuch ausschließlich für die Beantwortung der Fragen und Probleme der Vergütung von Sachverständigen vorliegen. Insbesondere die umfangreiche und detaillierte Einarbeitung der bisherigen Rechtsprechung zum ZSEG in Bezug auf die neuen Vorschriften des JVEG, stellen dabei ein wesentliches Merkmal der praxisnahen und problemorientierten Anwendung dieses Kommentares im Alltag eines jeden Sachverständigen dar. Die Darlegungen zu den gänzlich neuen Vergütungsregelungen des JVEG erläutern zudem klar und übersichtlich die wesentliche Merkmale der neuen Struktur und Inhalte der Vergütungsregelungen nach Tätigkeitsgruppen.
Rechtsanwalt Andreas Weglage, geschäftsführender Direktor der Deutschen Akademie für das Sachverständigenwesen
Rechtsanwältin Iris Pawliczek, Dozentin an der Deutschen Akademie für das Sachverständigenwesen
Abschnitt 1- Allgemeine Vorschriften.-
1 Geltungsbereich und Anspruchsberechtigung.- 1 Vergütung bei Heranziehung als Sachverständiger.- 1.1 Heranziehende Stelle.- 1.1.1 Gericht.- 1.1.2 Staatsanwaltschaft.- 1.1.3 Finanzbehörde.- 1.1.4 Verwaltungsbehörde.- 1.1.5 Gerichtsvollzieher.- 1.2 Heranziehung als Sachverständiger.- 1.2.1 Auskunft.- 1.2.2 Gutachtenerstattung.- 1.2.3 Sachverständiger Zeuge/Zeuge.- 1.2.4 Sequester.- 1.2.5 Wirtschaftsreferent bei der Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen.- 1.3 Keine Heranziehung als Sachverständiger.- 1.3.1 Betreuer.- 1.3.2 Dritter, der von beauftragter Behörde herangezogen wird.- 1.3.3 Rechtsanwaltskammer.- 1.3.4 Pfleger und Vormund.- 1.3.5 Zwangsverwalter.- 1.4 Gleichgestellte Fälle.- 1.5 Keine Leistungserbringung trotz Heranziehung.- 1.5.1 Verspätung.- 1.5.2 Verweigerung.- 1.5.3 Abbestellung.- 1.5.4 Beauftragung eines anderen Sachverständigen.- 2 Vergütung bei Heranziehung als Sachverständiger für Unternehmungen und ihre Mitarbeiter.- 3 Vergütung bei Heranziehung von Behörden zu Sachverständigenleistungen.- 4 Heranziehung von Sachverständigen durch die Polizei als Hilfsorgan.- 5 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZVEG.- 6 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 6.1 Anwendbarkeit.- 6.2 Beauftragung von Behörden.- 6.3 Heranziehung durch die Polizei etc.-
2 Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung.- 1 Geltendmachung des Vergütungsanspruchs.- 2 Zuständige Stellen für die Geltendmachung.- 3 Fristbeginn für den Antrag.- 4 Fristverlängerung.- 5 Folgen der Ablehnung einer Fristverlängerung.- 6 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.- 6.1 Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Fristversäumnis.- 6.2 Inhalt des Antrags auf Wiedereinsetzung.- 6.3 Ausschlussfrist für die Wiedereinsetzung.- 6.4 Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung.- 7 Verjährung des Anspruchs.- 8 Dauer der Verjährungsfrist für den Erstattungsanspruch.- 9 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 10 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 10.1 Formfreies Verlangen auf Entschädigung.- 10.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.- 10.3 Verjährung des Anspruchs.- 10.4 Verjährung der Erstattung zuviel gezahlter Entschädigungen.-
3 Vorschuss.- 1 Voraussetzungen für einen Vorschuss.- 2 Adressat für einen Antrag auf Vorschuss.- 3 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 4 Bisherige Regelungen in der ZSEG.-
4 Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde.- 1 Voraussetzungen für die gerichtliche Festsetzung.- 1.1 Abgrenzung zum Anweisungsverfahren.- 1.2 Heranziehung durch Gerichte/Rechtspfleger.- 1.3 Antrag der Berechtigten.- 1.4 Festsetzung wegen Bejahung der Angemessenheit.- 1.5 Umfang und Rechtsfolge der Festsetzung.- 1.6 Verfahren.- 1.7 Zuständigkeit für die Festsetzung.- 2 Gerichtliche Entscheidung gegen die Festsetzung durch die Verwaltungsbehörde.- 3 Voraussetzungen für die Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung.- 3.1 Zulassungsgrund.- 3.2 Beschwerdeberechtigte.- 4 Rechtsfolge der Beschwerde.- 5 Die weitere Beschwerde.- 6 Form der Beschwerde.- 7 Verfahren vor dem Beschwerdegericht.- 8 Kosten des Beschwerdeverfahrens.- 9 Kollision der Entscheidungen nach
4 JVEG und
104 ZPO.- 10 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 11 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 11.1 Gerichtliche Festsetzung auf Antrag.- 11.2 Beschwerde bei Heranziehung durch die Verwaltungsbehörde.- 11.3 Beschwerdegrund.- 11.4 Zuständiges Gericht für die Beschwerde.- 11.5 Die weitere Beschwerde.- 11.6 Form der Beschwerde.- 11.7 Verfahren vor dem Beschwerdegericht.- 11.8 Kosten des Beschwerdeverfahrens.- Abschnitt 2 - gemeinsame Vorschriften.-
5 Fahrtkostenersatz.- 1 Fahrtkostenersatz bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.- 2 Fahrtkosten bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges.- 3 Ersatz höherer Kosten.- 4 Ersatz für Fahrtkosten während der Terminsdauer.- 5 Fahrtkosten für Terminsreisen von einem anderen Ort.- 6 G
| Erscheinungsdatum | 20.12.2018 |
|---|---|
| Zusatzinfo | XX, 212 S. 1 Abb. |
| Verlagsort | Wiesbaden |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 148 x 210 mm |
| Themenwelt | Technik ► Bauwesen |
| Weitere Fachgebiete ► Handwerk | |
| Schlagworte | JVEG • Sachverständigenvergütung • Sachverständiger • Weglage • ZSEG |
| ISBN-10 | 3-322-99805-3 / 3322998053 |
| ISBN-13 | 978-3-322-99805-7 / 9783322998057 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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