Wohnungs- und Immobilienlexikon
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-87292-300-4 (ISBN)
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Professor Dr. oec. Dipl.-Ök. Markus Mändle ist Gründer und Leiter des Instituts für Kooperationswesen an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (IfK). Er ist Inhaber der Professur für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Kooperationswesen an der HfWU und Mitglied des Instituts für Genossenschaftswesen an der Humboldt-Universität zu Berlin.Markus Mändle ist Autor von wissenschaftlichen Arbeiten und Aufsätzen zu volkswirtschaftlichen, immobilienwirtschaftlichen und genossenschaftlichen Themen sowie Herausgeber der Schriften des Instituts für Kooperationswesen und Mitherausgeber der Fachbuchreihe MI Moderne Immobilienwirtschaft – Lehrbücher für Studium, Fortbildung und Praxis. Er ist Mitglied zahlreicher Fachverbände, unter anderem der gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (Leiter des Arbeitskreises Akkreditierung), des Vereins für Socialpolitik, der European Real Estate Society (ERES) und der American Real Estate and Urban Economics Association (AREUEA). Markus Mändle ist Beirat des Alb-Elektrizitätswerks Geislingen-Steige eG sowie der Arbeitsgemeinschaft Genossenschaften im vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. und der Frankfurter Wohnungs-Genossenschaft eG (FWG). Weiterhin ist er langjähriger Dozent bei verschiedenen Aus-bildungseinrichtungen, unter anderem bei der EBZ Business School in Bochum und der Akademie der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Baden-Württemberg (AWI).Prof. Mändle befasst sich vor allem mit mikroökonomischen Aspekten des Kooperationswesens. Zu seinem Forschungsschwerpunkt zählen Genossenschaften, insbesondere Wohnungsgenossenschaften.Link zur Website von Prof. Mändle: http://www.ifk-office.de
Die Zahlungsmoral bei Mietern wird schlechter. Es gibt die Möglichkeit, entweder selbst das außergerichtliche Mahnverfahren zu betreiben oder Anwälte oder Inkassounternehmen zu beauftragen. Man unterscheidet bei den Mahnverfahren zwischen dem gerichtlichen und dem außergerichtlichen Vorgehen. Beim außergerichtlichen Vorgehen wird der Schuldner sofort angemahnt und zur Zahlung unter Berücksichtigungen der durch die Mahnung entstandenen Kosten aufgefordert mit dem Hinweis, dass bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine weitere Kosten entstehen. Bleibt dies erfolglos, entsendet das Unternehmen Mitarbeiter, die die Schuldner privat aufsuchen und auffordern den Rückstand zu bezahlen. Sollte auch dies ohne Erfolg sein, werden Ratenzahlungen angeboten und ggf.ein Zahlungsplan vereinbart. Wenn all dies nicht fruchtet und von dem Schuldner keine Reaktion oder Zahlung erfolgt, beantragt das Unternehmen über das Gericht den Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids. Erhebt der Schuldner hiergegen Widerspruch/Einspruch werden sämtliche Unterlagen einem Rechtsanwalt übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in ein Verfahren vor dem Amtsgericht übergeleitet. Bis zu diesem Zeitpunkt vergehen meistens 3 Monate und zu den bis dahin vorhandenen Forderungen kommen erhebliche Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten hinzu.Mahnverfahren, gerichtlichesDoris Klaus; Peter Ströhle
| Erscheint lt. Verlag | 1.12.2011 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Hammonia bei Haufe |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 168 x 235 mm |
| Gewicht | 2080 g |
| Themenwelt | Technik |
| Wirtschaft ► Allgemeines / Lexika | |
| Schlagworte | Architektur • Baurecht • Bauwesen • Bewirtschaftung • Energieversorgung • Genossenschaftsrecht • Immobilien • Immobilienbranche • Immobilien; Lexika/Nachschlagewerke • Immobilienlexikon • Immobilien; Lexikon/Nachschlagewerk • Immobilienwirtschaft • Jurisprudenz • Sozialwissenschaften • Vermietung • Wirtschaftswissenschaften • Wohnungen • Wohnungslexikon • Wohnungs- und Immobilienlexikon • Wohnungswirtschaft |
| ISBN-10 | 3-87292-300-5 / 3872923005 |
| ISBN-13 | 978-3-87292-300-4 / 9783872923004 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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