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Leitfaden Straßenbrücken -  Christoph Schmitz,  Karlheinz Haveresch

Leitfaden Straßenbrücken (eBook)

Entwurf, Baudurchführung, Erhaltung
eBook Download: EPUB
2025 | 2. Auflage
864 Seiten
Ernst & Sohn (Verlag)
978-3-433-61023-7 (ISBN)
Systemvoraussetzungen
79,99 inkl. MwSt
(CHF 78,15)
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A practical guide for all those involved in road and highway bridge construction. The design requirements from the regulations of the German Federal Highway Research Institute (BASt) and other standards are presented according to bridge elements. This is the expanded 2nd edition.



Dipl.-Ing. Christoph Schmitz hat an der RWTH Aachen das Bauingenieurstudium abgeschlossen. Von 1984 bis 1986 leistete er beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Straßenbauverwaltung, ein Referendariat und legte die Große Staatsprüfung ab. Von 1986 bis 1989 war er Leiter der Gruppe Bau am Landesstraßenbauamt Hagen. Von 1989 bis zur Pensionierung 2021 war er in der Abteilung Konstruktiver Ingenieurbau der Straßenbauverwaltung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster bzw. der Nachfolgeorganisation Landesbetrieb Straßenbau NRW an den Betriebssitzen Münster bzw. Gelsenkirchen tätig. Im Rahmen seiner Aufgaben war er in die Erstellung und Prüfung von Bauwerksentwürfen für die Regionalniederlassungen Südwestfalen, Sauerland-Hochstift und zeitweise auch Ostwestfalen-Lippe und Münsterland eingebunden. Daneben war er viele Jahre Referent für 'Allgemeine Entwurfsgrundsätze im Konstruktiven Ingenieurbau' beim 'Technischen Lehrgang für Baureferendare des Straßenwesens' der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), zum gleichen Thema Vortragender an der FH Münster sowie Organisator der 'Seminare zum Konstruktiven Ingenieurbau' der Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure (VSVI-NRW). Er arbeitet nach wie vor in Arbeitsausschüssen beim DIN (Lager im Bauwesen, Lastannahmen), bei der BASt (Fahrbahnübergänge, Lager) und beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr BMDV (RE-ING, RAB-ING) mit. In zahlreichen Veröffentlichungen, insbesondere zu Brücken mit externer Vorspannung und zu Stahlverbundbrücken, stellte er der Fachwelt sein Wissen zur Verfügung. 2004 erschien das Buch 'Die Ruhrbrücken - von der Quelle bis zur Mündung, zwischen einst und jetzt', wofür ihm der Ehrenpreis der VSVI-NRW verliehen wurde.

Dr.-Ing. Karl-Heinz Haveresch studierte 1982 bis 1987 Bauingenieurwesen an der RWTH Aachen und war anschließend 1988 bis 1990 beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe tätig. Von 1990 bis 1994 war er wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl und Institut für Massivbau der RWTH Aachen, wo er sich 1994 promovierte. Er war von 1994 bis 2020 in leitender Funktion bei der Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und ist seit 2021 Leiter der Abteilung Konstruktiver Ingenieurbau bei der Autobahn GmbH des Bundes, NL Westfalen, Hamm. Seit 1999 ist er außerdem Obmann des Sachverständigenausschusses 'Spannverfahren' beim DIBt, und seit 2005 Obmann des Normenausschusses 'Betonbrücken' beim DIN. Haveresch ist Autor bzw. Koautor zahlreicher Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und im Beton-Kalender.

2
Technische Regelwerke


2.1 Übersicht über die Regelwerksstruktur


Im Verlauf der Zeit haben sich für Brücken und andere Ingenieurbauwerke in und an Verkehrswegen spezielle Regelwerke mit dem Ziel herausgebildet, ihre Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Gestaltungsqualität bestmöglich und für eine möglichst lange Nutzungszeit zu gewährleisten.

Die für die Straßenbauverwaltungen der Länder anzuwendenden Vorschriften und Regelungen wurden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) als oberste Bauaufsichtsbehörde gemäß nachfolgender Abb. 2.1 strukturiert. Sie sind i.d.R. auf der Home-Page der BASt abrufbar. Regelwerke, die durch die Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen (FGSV) bearbeitet werden, können nur kostenpflichtig auf deren Home-Page abgerufen werden.

Abb. 2.1 Struktur der Regelwerke.

Quelle: Strassen.NRW/Christoph Schmitz [1], nach BASt.

Die in der Vergangenheit existierenden zahlreichen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTVen; z.B. Kunstbauten (ZTV-K), Bituminöse Beläge (ZTV-Bel-B), Tunnel (ZTV-Tunnel) u.s.w.) wurden 2003 mit der erstmaligen Einführung der europäischen Normung (DIN-Fachberichte) innerhalb der in Abb. 2.1 dargestellten Struktur neu geordnet und zunächst nur als ZTV-ING eingeführt.

Die Regelwerke werden regelmäßig durch die Mitglieder entsprechender Ausschüsse überprüft, überarbeitet und fortgeschrieben, damit die Innovationen und Erfahrungsgewinne im Bauwesen und entsprechend dem ständig voranschreitenden Stand der Technik angewendet werden können.

Zur weiteren Unterstützung der Arbeiten steht ein differenziertes, technisches Regelwerk für Brücken zur Verfügung, welches auf dem grundlegenden allgemeinen technischen Regelwerk (Eurocodes) für die statische Berechnung und Konstruktion von Brücken aufbaut (s. Abschnitt 2.5).

Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass Auslegungsfragen zu den Regelwerken letztlich im Einzelfall mit der jeweils zuständigen Bauaufsicht und dem Bauherrn geklärt werden müssen. Grundsätzlich wird das Regelwerk des Bundesverkehrsministeriums für Bauwerke an Straßen während seiner Erarbeitung auch intensiv mit Vertretern der Bundesländer abgestimmt, so dass das vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichte Regelwerk auch für Brücken und Ingenieurbauten an Landes- bzw. Staatsstraßen und kommunalen Straßen weitgehend übernommen werden kann.

Für Brücken und Ingenieurbauwerke in und an Eisenbahnstrecken des Bundes oder in Bundeswasserstraßen existieren ähnliche Regelwerksstrukturen.

Allgemeine Rundschreiben Straßenbau, Rundschreiben Straßenbau


Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) und Rundschreiben Straßenbau (RS) dienen allgemein der formalen Bekanntgabe einzelner Regelungen, Regelwerke und Hinweise durch das BMDV. Sie enthalten i.d.R. keine fachlichen Informationen. Die Bekanntgabe der Fortschreibungen der Regelungen erfolgt durch ein neues ARS, wobei das alte aufgehoben wird bzw. werden sollte. RS verlieren 10 Jahre nach ihrer Bekanntmachung automatisch ihre Gültigkeit.

Die Einführung der ARS und RS auf der operativen Ebene der Bauämter erfolgt nach der Veröffentlichung im Verkehrsblatt auf der Grundlage eines Erlasses eines Landesverkehrsministeriums (oberste Straßenbaubehörde der Länder) durch die Mittelbehörden (Landesbetrieb o.ä.) mittels Verfügung.

Im Interesse eines einheitlichen Verwaltungshandelns sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene wird i.d.R. angeregt, die mit ARS bzw. RS bekannt gemachten Regelungen auch auf der nachgeordneten Ebene für die Landes- bzw. Staats- und Kreisstraßen zu übernehmen. Dies bedeutet, dass für Landes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen die Regelwerke ebenso angewendet werden sollten.

Fachliche Informationen, die zusätzlich zu den Regelungen und Normen gelten sollen, werden durch entsprechende Hinweisblätter bekannt gemacht.

Eine Liste der gültigen ARS und RS wird einmal jährlich als ARS Nr. 1/Jahr im Verkehrsblatt veröffentlicht. Seit 2017 ist sie auch unter den folgenden Links auf der Home-Page des Bundesministeriums (aktuell: BMDV) zu finden: http://www.bmdv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/allgemeines-rundschreiben-strassenbau.html, oder:

BMDV/Themen/Mobilität/Straße/Aus- und Neubau von Straßen/Informationen zum Verzeichnis der veröffentlichten, gültigen Rundschreiben Straßenbau. Die ARS sind allgemein nach den Sachgebieten gemäß Tab. 2.1 gegliedert.

Tab. 2.1 Struktur der Sachgebiete der „Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS)“. Quelle: Liste der ARS Nr. 2019, Verkehrsblatt.

Nr. Sachgebiet
00 Grundsätzliche Angelegenheiten
01 Netzgestaltung und Bedarfsplanung
02 Planung und Entwurf
03 Erd- und Grundbau, Entwässerung, Landschaftsbau
04 Straßenbefestigungen
05 Brücken- und Ingenieurbau
06 Straßenbaustoffe
07 Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung
08 Fernmeldewesen und Elektrotechnik
09 Nebenbetriebe
10 Straßenbetriebsdienst
11 Forschung
12 Umweltschutz
13 Zivile Verteidigung
14 Straßenrecht
15 Kreuzungs- und Leitungsrecht
16 Bauvertragsrecht und Verdingungswesen
17 Haushaltsangelegenheiten
18 Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
19 Straßenstatistik
20 Datenverarbeitungsangelegenheiten
21 Vermessungsangelegenheiten
22 Straßenerhaltung

Das Verzeichnis umfasst den kompletten Aufgabenbereich der Straßenbauverwaltung (planen, bauen und betreiben von Straßen).

Für den Straßenbrückenbau ist zusätzlich das Sachgebiet 05 „Brücken- und Ingenieurbau“ maßgebend, für das der sogenannte „graue Ordner“ existiert. Die relevanten ARS und RS des Sachgebietes 05 sind gemäß Tab. 2.2 gegliedert.

Für die Verwaltung gelten alle Sachgebiete, für Ingenieurbüros und bauausführende Firmen gelten je nach Auftrag zusätzlich die Sachgebiete 00, 03, 12, 16, 20 und 21.

Tab. 2.2 Struktur der Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS), Sachgebiet 05 „Brücken- und Ingenieurbau“. Quelle: Liste der ARS Nr. 2019, Verkehrsblatt.

Nr. Sachgebiet
05.0 Allgemeines
05.1 Verwaltung
05.2 Grundlagen
05.3 Bauweisen
05.4 Bauarten
05.5 Baustoffe
05.6 Brückenausstattung
05.7 Überwachung, Prüfung
05.8 Erhaltung, Bautenschutz
05.9 Verschiedenes

Das Verzeichnis gibt für jedes ARS folgendes an:

  • Datum der Herausgabe,
  • Nummer des ARS,
  • betreffendes Sachgebiet in der Rangfolge der Zugehörigkeit,
  • Aktenzeichen (Az.),
  • Betreff, Titel des ARS,
  • Ausgabejahr,
  • Veröffentlichung im Verkehrsblatt mit Jahr und Seite.

Da die ARS und RS häufig zusätzliche fachliche Informationen zu den technischen Regelwerken enthalten, ist es unbedingt empfehlenswert, einen entsprechenden Ordner mit den aktuell gültigen ARS und RS vorzuhalten und gewissenhaft zu pflegen. Zudem sollten die betreffenden ARS und RS dem zugehörigen Regelwerk zugegeben werden.

Im Folgenden wird ein Beispiel für Angaben eines ARS aus dem Sachgebiet 05 dargestellt:

05. Brücken- und...

Erscheint lt. Verlag 26.3.2025
Sprache deutsch
Themenwelt Technik Bauwesen
ISBN-10 3-433-61023-1 / 3433610231
ISBN-13 978-3-433-61023-7 / 9783433610237
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