Eine Untersuchung zur SARS-CoV-2-Epidemie und den rationalen Grundlagen der aus ihrem Anlass getroffenen rechtlichen Maßnahmen in Deutschland - mit Befragung der Bundes- und Landesregierungen (eBook)
228 Seiten
tredition (Verlag)
978-3-347-31967-7 (ISBN)
II Grundlagen und Begriffsklärung
1 SARS-CoV-2 und COVID-19
SARS-CoV-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2) ist ein neues Beta-Coronavirus, das Anfang 2020 als Auslöser von COVID-19 (Corona Virus-Disease 2019) identifiziert wurde. Zu den Beta-Coronaviren gehören u.a. auch SARS-CoV und MERS25-CoV.26
Coronaviren sind seit Jahrzehnten bekannt27 und unter Säugetieren und Vögeln weit verbreitet. Sie verursachen beim Menschen vorwiegend milde Erkältungskrankheiten, können aber mitunter schwere Lungenentzündungen hervorrufen.28 Der definitorischen Übersetzung folgend handelt es sich also bei COVID-19 um eine schwere akute Atemwegserkrankung, die durch ein Virus (SARS-CoV-2) ausgelöst wird.
2 Viren und ihre Vermehrung
Viren sind Parasiten, brauchen also Wirtszellen, um sich vermehren zu können.29 Im wesentlichen Unterschied zu Zellen läuft die Replikation der Viren nicht über eine Zweiteilung ab, sondern nach dem Baukastenprinzip.30 Den Viren selbst fehlen die Enzyme, die für Wachstum und Teilung notwendig sind.31 Zellen dagegen verfügen über diese Ausstattung. Deshalb dringen Viren in Zellen ein und bringen sie dazu, mit ihren eigenen Enzyme neue Viren herzustellen.32 Dieses Assembly führt häufig zu Defektbildungen. Nur ein Teil der neuen Viren ist wieder infektionstüchtig.33 Diese können nach ihrer Freisetzung aus der Zelle ihrerseits neue Zellen befallen – der Viren-Vermehrungszyklus beginnt von neuem.34
Im Detail gliedert sich der Lebenszyklus von Viren in folgende Abschnitte:
• Anheften (Adsorption) an eine Wirtszelle
• Eindringen (Penetration) in die Wirtszelle
• Freisetzung des Viren-Genoms (Uncoating)
• Vermehrung (Replikation) der Viren
• Zusammenbau (Assembly) der neuen Viren
• Freisetzung der neuen Viren35
Coronaviren (SARS-CoV-2), sind membranumhüllte RNA-Viren und bilden Virionen, die große Oberflächenproteine (Spikes) besitzen.36 Sie verfügen über ein einzelsträngiges RNA-Genom, das größte bekannte Genom aller RNA-Viren.37 Dieses kodiert für nichtstrukturelle Proteine, die für die RNA-Replikation zuständig sind.38 Das S (Spike) – Protein ist für den Eintritt in die Wirtszelle zuständig und besteht aus zwei Untereinheiten.39
3 Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2
Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virushaltiger Partikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen, Singen und Niesen entstehen.40 SARS-CoV-2 verwendet das Enzym ACE-2 als Rezeptor, um in die Wirtszellen zu gelangen. Eine hohe ACE-2-Dichte besteht im Atemwegstrakt, sowie im Darm, in Gefäßzellen, in der Niere, im Herzmuskel und in anderen Organen.41 Auch bei möglicherweise reinfizierten Menschen fanden sich hohe Virusmengen im Nase-Rachenbereich.42 Als Haupteintrittspforte gelten die Schleimhäute des Nasen-Rachen-Raumes.43 Beim Atmen und Sprechen, aber noch stärker beim Schreien und Singen, werden Aerosole ausgeschieden; beim Husten und Niesen entstehen zusätzlich deutlich vermehrt größere Partikel.44
Das Virus findet sich also vor allem im frühen Erkrankungsstadium in den oberen Atemwegen (oberer Respirationstrakt = Nase, Rachen)45, weshalb auch dort standardmäßig Proben für die PCR-Testung genommen werden.46
4 Krankheitszeichen
Zu den häufigen Krankheitszeichen von COVID-19 zählen trockener Husten, Fieber (über 38 °C), Atemnot sowie ein vorübergehender Verlust des Geruchsund Geschmackssinnes. Auch ein allgemeines Krankheitsgefühl mit Kopf- und Gliederschmerzen, Halsschmerzen und Schnupfen werden beschrieben. Seltener berichten Patienten über Magen-Darm-Beschwerden, Bindehautentzündung und Lymphknotenschwellungen. Folgeschäden am Nerven- oder Herz-Kreislaufsystem sowie langanhaltende Krankheitsverläufe sind möglich. Obwohl ein milder Verlauf der Krankheit häufig ist und die meisten Erkrankten vollständig genesen, sind schwere Verläufe mit Lungenentzündung, die über ein Lungenversagen zum Tod führen können, gefürchtet.47
Neben dem Vermeiden einer Infektion durch Beachtung der sog. „AHA + A + L- Regeln“ (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, Corona-Warn-App herunterladen, regelmäßig lüften) biete die Impfung den bestmöglichen Schutz vor einer Erkrankung.48
5 Angegebener Zweck der PCR-Tests
Die Infektion mit dem SARS-CoV-2 präsentiert sich demgemäß mit einem breiten aber unspezifischen Symptomspektrum, sodass gemäß der Verlautbarungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) die virologische Diagnostik die tragende Säule im Rahmen der Erkennung der Infektion, des Meldewesens und der Steuerung von Maßnahmen sei.49 Für eine labordiagnostische Untersuchung zur Klärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 seien PCR-Nachweissysteme entwickelt und validiert worden. Sie gelten laut RKI als „Goldstandard“ für die Diagnostik.50
Letztere Behauptung ist in ihrer scheinbaren Absolutheit missverständlich, da RT-PCR-Tests ohnehin nur virale RNA nachweisen,51 aber wohl tatsächlich nur dahin zu verstehen, dass die PCR lediglich als ein (nicht einheitlich standardisierter) Baustein in der Diagnostik und nicht als das (alleinige) Mittel zur Diagnose einer Infektion bzw. Erkrankung angesehen wird, weshalb der PCR-Test, z. B. von den U.S. Amerikanischen Gesundheitsbehörden und auch der WHO52 aus plausiblen Gründen53 ausdrücklich lediglich als ein Hilfsmittel für die Diagnostik bezeichnet wird.54 In den Anwendungshinweisen wird darauf hingewiesen, dass die PCR-Test Ergebnisse grundsätzlich nur valide sind, wenn die Kontrolle durch menschliches Zellkulturpräparat erfolgt.55 Zur Frage der Infektiosität weist das RKI darauf hin, dass das Vorhandensein infektiöser Viruspartikel im Probenmaterial mittels Virusanzucht in geeigneten Zellkultursystemen zu bewerten ist.56
In Übereinstimmung damit weist auch das RKI darauf hin, dass die erfolgreiche Virusanzucht aus Patientenmaterial mit der Höhe der SARS-CoV-2-RNA-Last im Untersuchungsmaterial korreliere, sofern dies nach Symptombeginn entnommen wurde, dass die Anzuchtwahrscheinlichkeit in einer solchen Kultur nach den bislang in der Literatur publizierten Daten allerdings mit steigender Anzahl der Amplifikationszyklen sinkt.57 Einschränkend muss zudem jedoch das Vorhandensein von subgenomischer RNA sowie nicht-infektiösen Viruspartikeln bedacht werden, was zu einer Überschätzung der tatsächlichen Anzahl an Virusgenomen führen kann.58
In dieser Arbeit wird die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit des PCR-Tests zum Nachweis von ausschließlich SARS-CoV-2 eindeutig identifizierenden RNA-Sequenzen unterstellt und lediglich auf den diesbezüglichen wissenschaftlichen Streit hingewiesen.59
6 Krankheitserreger, Infektion und Neuinfektionen
a Krankheitserreger
Krankheitserreger i. S. des IfSG ist ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann, § 2 Nr. 1 IfSG.
b Infektion
Unter einer (Virus-)Infektion versteht man zellbiologisch den Eintritt eines replikationsfähigen viralen Genoms in die Zelle.60 Infektion im Sinne des IfSG ist folglich die Aufnahme eines Krankheitserregers (vermehrungsfähiges Agens (Virus), § 2 Nr. 1 IfSG) und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus, § 2 Nr. 2 IfSG.
Das hat seinen Grund darin, dass nur Personen, die einen Krankheitserreger aufgenommen haben, der sich in ihrem Organismus entwickelt oder vermehrt, diesen weiterverbreiten können.61 Hat eine Aufnahme, jedoch keine Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus stattgefunden, liegt keine Infektion vor.62 Es ergibt sich bereits aus der Definition des Begriffs Krankheitserreger, dass die Infektion bei abstrakt-genereller Betrachtung grundsätzlich dazu geeignet sein muss, im menschlichen Organismus eine Krankheit hervorzurufen.63 Daraus ergibt sich auch die Definition des Begriffs „infektiös“: Infektiös bedeutet mit Krankheitserregern behaftet, verseucht und daher ansteckend.64
c Neuinfektion
Der Begriff der „Neuinfektion“ ist gesetzlich nicht definiert. Auch Kommentarliteratur und Rechtsprechung haben sich dazu bislang, soweit darauf gestützte Grundrechtseingriffe gebilligt werden, nicht verhalten65, vielmehr Tatsachenfeststellung und damit Subsumtion unterlassen und gebrauchen...
| Erscheint lt. Verlag | 5.5.2021 |
|---|---|
| Verlagsort | Ahrensburg |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Geisteswissenschaften |
| Technik | |
| Schlagworte | Corona • Covid • Covid-19 • Pandemie • Rechtsanwendung • SARS |
| ISBN-10 | 3-347-31967-2 / 3347319672 |
| ISBN-13 | 978-3-347-31967-7 / 9783347319677 |
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