Die CE-Kennzeichnung
Richard Boorberg Verlag
978-3-415-06031-9 (ISBN)
Eine Vielzahl technischer Produkte darf ohne CE-Kennzeichnung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nicht vertrieben oder dorthin eingeführt werden. Voraussetzungen und Umfang dieser »Marktzutrittsbeschränkung« sind für Unternehmen und deren Rechtsberater nur wenig transparent.
Verständliche DarstellungDie Darstellung verdeutlicht zunächst, wie die CE-Kennzeichnung in die rechtliche Systematik eingebunden ist. Schwerpunkt des Bandes sind nicht technische Fragen, sondern die EU-rechtlichen Vorgaben an die CE-Kennzeichnung. Hierbei spielt auch das Wettbewerbsrecht eine wichtige Rolle. Die neue Rechtsprechung zur Haftung des TÜV ist bereits in den Band eingearbeitet.
Inklusive MaschinenverordnungDaran schließen sich Erläuterungen zu einzelnen Richtlinien, z.B. zu Maschinen, an. Die zugehörige Maschinenverordnung ist zusätzlich im Anhang abgedruckt.
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Niebling ist seit vielen Jahren im Bereich des Automobil-Vertriebsrechts tätig. Er war u. a. Abteilungsleiter und Syndikus der BMW AG München für die Abteilungen Wettbewerbs-, Kartell- und Vertriebsrecht sowie nationales und internationales Recht des Einkaufs, der Forschungs- und Entwicklungsverträge. Seit 1997 arbeitet er als Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, mit dem Schwerpunkt Europarecht, AGB und Automobilvertrieb.
| Erscheinungsdatum | 16.05.2017 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Das Recht der Wirtschaft |
| Zusatzinfo | mitlaufend im Text |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 145 x 208 mm |
| Gewicht | 136 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht |
| Technik ► Maschinenbau | |
| Schlagworte | CE-Kennzeichnung • EMV • EU-rechtliche Vorgaben • Europa; Recht • GPSG • GPSGV • harmonisierter Bereich • Herstellererklärung • Konformität • Maschinenrichtlinie • Produkthaftung • Technische Produkte • Wettbewerbsrecht • Wirtschaftsrecht • Zusicherung |
| ISBN-10 | 3-415-06031-4 / 3415060314 |
| ISBN-13 | 978-3-415-06031-9 / 9783415060319 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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