Zum Hauptinhalt springen
Nicht aus der Schweiz? Besuchen Sie lehmanns.de

Recht für Ärzte von A-Z (eBook)

Haftungsrisiken nachschlagen, kennen und vermeiden
eBook Download: EPUB
2014 | 1. Auflage
Thieme (Verlag)
978-3-13-176071-5 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Recht für Ärzte von A-Z -
Systemvoraussetzungen
25,99 inkl. MwSt
(CHF 25,35)
Der eBook-Verkauf erfolgt durch die Lehmanns Media GmbH (Berlin) zum Preis in Euro inkl. MwSt.
  • Download sofort lieferbar
  • Zahlungsarten anzeigen
Haftungsrisiken kennen und vermeiden - Juristische relevante Fragen der Notfallmedizin, im Medizinrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Datenschutz, zu aushangpflichtigen Gesetzen und vieles mehr - Alphabetisch nach Stichworten sortiert - Schlagen Sie nach, z.B.: Darf ich Geschenke von Patienten annehmen? Worauf muss ich bei der Entsorgung von Praxisabfall achten? Einheitliche Systematik zu jedem Begriff: -Kurzes Fallbeispiel: Anschaulicher Einstieg in die rechtliche Fragestellung -Erläuterung der Problematik: Hintergrundinformationen und rechtliche Rahmenbedingungen -Dos and Don'ts: Was ist zu beachten? Konkrete Handlungsempfehlungen

Diane R. Frank, Wolfgang A. Schmid: Recht für Ärzte von A–Z 1
Innentitel 4
Impressum 5
Vorwort 6
Autorenvorstellung 7
Abkürzungen 9
Anschriften 10
Inhaltsverzeichnis 11
A 18
1 Abfallentsorgung 19
2 Abrechnung 21
3 Aktenaufbewahrung, Archivierung 23
4 Anwendungsbeobachtungen 25
5 Arbeitsschutz 27
6 Arzneimittelherstellung 30
7 Auftragsdatenverarbeitung 32
8 Aushanggesetze 34
9 Auskünfte an Versicherungen 36
10 Auskünfte an Versorgungsträger (Krankenkassen) 38
11 Auskunftspflicht gegenüber Staatsanwaltschaft oder Polizei 40
B 42
12 Behandlungsfehler (unsorgfältige/unvollständige Untersuchung) 43
13 Behandlungspflicht 45
14 Beraterverträge 47
15 Bestechlichkeit 49
16 Best Practice 51
17 Betrug 53
18 Bewirtung 55
19 Buchführung 57
C 60
20 Chemikalien / Umgang mit Gefahrstoffen 61
D 64
21 Datenerhebung 65
22 Datenschutz 67
23 Datenschutzkonzept 69
24 Datenverarbeitungsgrundsätze 71
25 Delegation vs. persönliche Leistungserbringung 74
26 Dienstleister – Outsourcing 76
27 Dokumentationspflicht 78
28 Drittmittelforschung 80
E 82
29 Einflussnahme 83
30 Eingriffserweiterung 85
31 Einkommensteuer 87
F 90
32 Fachfremdheit / Praxisvertretung 91
33 Fallzahlen / DRG 93
34 Fernbehandlung 94
35 Follow-up-Verträge 96
G 98
36 Geräteüberlassung 99
37 Geschenke 101
38 Gesundheitszeugnisse 103
39 Gewinnverteilung 105
40 Gutachtenerstellung 107
H 110
41 Hilfskräfte 111
42 Hilfsmittelabgabe in der Praxis 113
43 Hygienevorschriften 114
I 116
44 IGeLn (Angebot von individuellen Gesundheitsleistungen) 117
45 Insolvenz 119
46 Inverkehrgabe 121
47 IT-Sicherheit 123
J 126
48 Jahresabschluss 127
K 130
49 Kartellrecht 131
50 Kick-Back-Zahlungen 133
51 Klinische Studien 135
52 Kodizes (FSA) 137
53 Kooperation mit anderen Ärzten 139
54 Kooperation mit Krankenhäusern 142
55 Kooperation mit nicht ärztlichen Partnern 145
56 Korruption 147
57 Krankenakten – Einsichtnahme 149
58 Krankenakten – Herausgabe 151
L 154
59 Leichenschau 155
M 158
60 Meldepflichten 159
61 Musterberufsordnung 161
O 162
62 Off-Label-Use 163
63 Organisationsverschulden 165
P 168
64 Patientenaufklärung 169
65 Patientenverfügung (und passive Sterbehilfe) 172
66 Pflichtangaben (Anforderungen nach dem Heilmittelwerbegesetz) 174
67 Plausibilitätsprüfung 176
68 Präsenzpflicht 178
69 Praxisaufgabe (Patientenkartei) 180
70 Praxisdurchsuchung 182
71 Praxisübernahme (Erwerb oder Mitübernahme) 184
72 Publizitätspflicht 186
R 188
73 Rabattgewährung 189
74 Referentenverträge 190
75 Revisionsmanagement 192
76 Richtlinien, Leitlinien, Algorithmen 194
77 Risikomanagement 196
78 Rote-Hand-Brief 198
S 200
79 Schlichtungsstelle 201
80 Schweigepflicht 203
81 Schweigepflichtentbindung 205
82 Spenden (Annahme und Einwerbung) 207
83 Sponsoring 209
T 212
84 Transplantationsgesetz 213
U 216
85 Umsatzsteuer 217
86 UnlautererWettbewerb 219
87 Untreue 221
88 Unzulässige Empfehlungen 223
V 226
89 Verfahrensverzeichnis (Dokumentationspflicht nach dem BDSG) 227
90 Vorteilsannahme 229
W 232
91 Werbung gegenüber Patienten 233
92 Whistleblowing (Aufbau eines Meldeverfahrens für Hinweisgeber) 236
93 Wirtschaftlichkeitsprüfung 238
Sachverzeichnis 241

2 Abrechnung


D. R. Frank

2.1 Szenario


Der junge Dermatologe Dr. D. führt bei einem Privatpatienten einen sog. „Pilzlaser“ durch, d.h. er behandelt einen Nagelpilz mit einem Nd-Yag-Laser, den er sich kürzlich dafür neu angeschafft hat. Als er die erbrachte Leistung in Rechnung stellen möchte, findet er diese in der GOÄ nicht. Er ist ein wenig ratlos, wie er nun verfahren soll, und befürchtet, dass sein Leistungsspektrum noch so neuartig ist, dass er zunächst auf den Kosten sitzen bleiben wird.

2.2 Problematik/Fakten


2.2.1 Rechtliche Grundlagen


  • Bundesmantelvertrag

  • EBM

  • GOÄ/GOZ

  • SGB V

2.2.2 Problematik


Jeder Arzt ist gesetzlich verpflichtet, seine Abrechnung nach den geltenden Gebührenordnungen zu erstellen; er darf die Preise für seine Leistungen nicht selbsttätig festlegen oder aushandeln, er darf aber auch – in der Regel – nicht unentgeltlich tätig werden (s. Kap. ▶ 73 „Rabattgewährung“).

2.2.2.1 Kassenabrechnung

Im Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenkassen gilt das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, der Arzt erhält nicht vom Patienten direkt die Vergütung für seine erbrachte Leistung, sondern er rechnet einmal pro Quartal alle seine erbrachten Leistungen ab, indem er eine Aufstellung der erbrachten vertragsärztlichen Leistungen an die Kassenärztliche Vereinigung schickt, die dann die Abrechnung bei den Krankenkassen übernimmt.

EBM Der „Einheitliche Bewertungsmaßstab“ ist die Gebührenordnung, die für die Kassenabrechnung Anwendung findet. Der EBM ist das Verzeichnis, nach dem die ambulanten vertragsärztlichen Leistungen bei der Krankenversicherung abgerechnet werden. In diesem Verzeichnis finden sich sämtliche erstattungsfähigen ärztlichen Leistungen. Jeder Leistung ist eine Ziffer zugewiesen, die der Arzt in seiner Abrechnungsauflistung anführen muss.

2.2.2.2 Privatabrechnung

Bei der Abrechnung von Privatleistungen erhält der Patient nach Behandlung eine Rechnung des Arztes, mit der dieser die erbrachten Leistungen direkt mit dem Patienten abrechnet. Damit eine Rechnung an den Patienten vom Arzt durchsetzbar ist, muss sie vollständig sein.

GOÄ/GOZ Die Gebührenordnung für (Zahn)Ärzte ist die Gebührenordnung für die privatärztlichen Leistungen, anhand der alle erbrachten Leistungen abgerechnet werden sollen. Jede Leistung erhält eine Punktzahl, die mit dem Punktwert multipliziert den Einfachsatz ergibt, den der Arzt für die Leistung abrechnen darf und mindestens abrechnen muss.

Steigerungssatz Bei der Privatabrechnung hat der Arzt die Möglichkeit, den Einfachsatz je nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand mit unterschiedlichen Steigerungssätzen zu multiplizieren. Diese sind in der Regel

  • für persönliche Leistungen bis zum 2,3-Fachen (Regelhöchstsatz) bzw. 3,5-Fachen (Höchstsatz),

  • für medizinisch-technische Leistungen bis zum 1,8-Fachen (Regelhöchstsatz) bzw. 2,5-Fachen (Höchstsatz),

  • für Laboratoriumsuntersuchungen bis zum 1,15-Fachen (Regelhöchstsatz) bzw. 1,3-Fachen (Höchstsatz).

Normalerweise wird der Regelhöchstsatz angewendet. War eine Leistung jedoch besonders schwer oder zeitintensiv, kann ausnahmsweise der Höchstsatz angesetzt werden, dieser muss jedoch nachvollziehbar begründet werden.

Honorarvereinbarung Zwar sind die Gebühren und Steigerungssätze der GOÄ/GOZ verbindlich, doch besteht die Möglichkeit, die Höchstsätze zu überschreiten. Sollte der Arzt dies beabsichtigten, muss er mit dem Patienten, bevor die Leistung erbracht wird, hierüber eine schriftliche Honorarvereinbarung schließen. In der Honorarvereinbarung müssen aufgelistet sein:

  • Nummer

  • Bezeichnung der Leistung

  • vereinbarter Steigerungssatz

  • Betrag

  • Feststellung, dass Kostenträger die vereinbarte Vergütung möglicherweise nicht übernehmen

Der Patient hat einen Anspruch darauf, auf Nachfrage eine medizinische Begründung für das erhöhte Honorar zu erhalten.

Es gibt jedoch ärztliche Leistungen, für die keine gesonderte Honorarvereinbarung erlaubt ist:

  • Schwangerschaftsabbruch

  • Notfallbehandlung

  • akute Schmerzbehandlung

  • Leistungen der Abschnitte A, E, M, O der GOÄ

Analogleistungen Es gibt Leistungen, die nicht in der GOÄ/GOZ aufgeführt sind, weil sie zu neuartig sind, dennoch aber im ärztlichen Alltag anfallen und erbracht werden und auch abgerechnet werden müssen. Erbringt der Arzt solche Leistungen, kann er sich für die Abrechnung einer Leistung bedienen, die in der GOÄ/GOZ aufgelistet ist und bezüglich Art, Kosten und Zeitaufwand mit der tatsächlich erbrachten, aber in der GOÄ/GOZ nicht enthaltenen Leistung gleichwertig ist. Die Leistungen müssen nicht gleichartig sein, d.h. sie sind einander nicht inhaltsähnlich.

Es darf sich bei der Leistung nicht um den Teilschritt einer anderen, in der GOÄ/GOZ enthaltenen Leistung oder die Modifikation einer enthaltenen Leistung handeln, sondern die Leistung muss selbstständigen Charakter haben.

In der Abrechnung muss die Analogleistung mit „entsprechend“ gekennzeichnet werden, sie muss verständlich beschrieben sein, die Nummer und die Bezeichnung der gleichwertigen Leistung müssen aufgelistet sein.

Zwar gibt es einen gemeinsamen Bewertungsausschuss der privaten Krankenversicherungen, der neue medizinische Verfahren analysiert und Empfehlungen für abrechenbare Analogleistungen herausgibt. Diese Empfehlungen haben jedoch keine bindende Wirkung für die beteiligten Parteien. Deshalb können dem Patienten dennoch Erstattungsprobleme mit den privaten Krankenversicherungen entstehen, was zu Nachfragen beim Arzt führen kann.

Privatabrechnung über Abrechnungsstellen Natürlich besteht für den Arzt die Möglichkeit, über Abrechnungsstellen die regelmäßigen Privatrechnungen erstellen zu lassen. Vorteil hierbei ist, dass er den Arbeitsanfall auslagert, der Zahlungseingang für ihn überwacht wird und auch das Forderungsmanagement für ihn übernommen wird. Wichtig ist hierbei, dass er seine Privatpatienten darauf hinweist, dass er die Abrechnung von einer externen Abrechnungsstelle durchführen lässt und dass er sich die Genehmigung zur Datenweitergabe vom Patienten schriftlich geben lässt (s. Kap. ▶ 26 „Dienstleister“).

2.2.3 Bewertung Szenario


Dr. D. muss nicht befürchten, auf den Kosten für die erbrachte Leistung sitzen zu bleiben. Er muss in der GOÄ eine Analogleistung suchen, die mit der erbrachten Leistung gleichwertig ist, also nach Art, Kosten und Zeitaufwand der erbrachten Leistung entspricht.

2.3 Dos and Don‘ts


  • Rechtzeitig abrechnen.

  • Vollständig abrechnen, auch wenn man meint, für das Quartal seien die Kassenleistungen schon ausgereizt (s. Kap. ▶ 33 „Fallzahlen“).

  • Nur Leistungen abrechnen, die man tatsächlich erbracht hat, ansonsten liegt der Tatbestand des Betrugs nahe.

  • Analogleistungen heranziehen.

  • Vollständige (Privat)Rechnung ausstellen mit insbesondere

    • Name,

    • Diagnose,

    • Leistungen,

    • Gebührenziffer,

    • Betrag,

    • Steigerungssatz,

    • evtl. Minderungsbetrag bei stationären, teil-, vor- und nachstationären Leistungen,

    • evtl. Begründung.

  • Honorarvereinbarung schriftlich und vor der Behandlung treffen.

Reminder!

  • Korrekte Abrechnungen

  • ...

Erscheint lt. Verlag 17.12.2014
Verlagsort Stuttgart
Sprache deutsch
Themenwelt Medizin / Pharmazie Allgemeines / Lexika
Technik
Schlagworte Abrechnung • Abschlussprüfung • AG/Dienstherr des Patienten • Akteneinsicht • Anti-Bribery-Convention • Arbeitsschutz • Arzneimittelhersteller • Arztwerbung • Aufbewahrung von Befunden • Aushanggesetze • Auskünfte an Versorgungsämter • Auskünfte ggü. Polizei • Auskünfte ggü. Privatversicherten • Behandlungsfehler • Behandlungsgrundsätze • Benachrichtigung von Angehörigen • Beraterverträge • Beschaffungsentscheidungen • Best Practice • Besucher und Dienstleister • Bewirtung • Cash-Back-Zahlungen • Chemikalien • Co-Marketing • Datenerhebung • Datenschutz • Datenverarbeitungsgrundsätze • Depotverbot • Dokumentation • Drittmittel(forschung) • Einflussnahme • Eingriffserweiterung • Einkommenssteuer • Einsichtnahme • Einsichtnahmerecht in Obduktionsberichte • Einwilligung des Patienten • Empfehlungen • Fachfremdheit • Fallzahl • Fernbehandlung • Follow-up-Verträge • Forschung (an Patienten) • Fortbildungsveranstaltungen • Geräteüberlassung • Geschenke • Gesundheitsschutz • Gesundheitszeugnisse (ausstellen) • Gewinnspiele • Gewinnverteilung bei Gesundheitskooperationen • Gutachtenerstellung • Heilmittelherstellung • Herausgabe an Gerichte • Herausgabe von Krankenunterlagen • Hilfskräfte • Hilfsmittelhersteller • Hygienevorschriften • IGeLn • Insolvenz • Inverkehrbringen) • Inverkehrgabe • IT-Grundschutz • Jahresabschluss • Kapitalschutzpflicht • Kartellrecht • Kodices • Kooperationen • Korruption • Leichenschau • Leistungserbringung • Leistungsverweigerung durch den Arzt/Streik/keine Vergütung • Medizinprodukte (Umgang • Meldepflichten • Mietübernahme von Praxen/Apotheken • Mitteilungspflichten • Musterberufsordung • Neutralität • Off-Label-Use • Ordnungsgemäße Buchführung • Outsourcing • Patientengeheimnis • Patientenverfügung • persönliche • Pflichtangaben (HWG) • Plausibilitätsprüfung • Praxisaufgabe (Patientenkartei) • Praxisvertretung • Prüfungspflicht • Publizitätspflichten • Rabatte • Referentenvertrag • Revisionsmanagement • Rote Hand • Schlichtungsstelle • Schweigepflicht • Schweigepflichtentbindung • Spenden • Sponsoringverträge • StA • Systematik • Transplantationsgesetz • Übermittlung Patientedaten an SozversTräger • Übermittlung Patientendaten an MDK • Übermittlung von Patientendaten an andere Ärzte • Umsatzsteuer • Umweltschutz • Unlauterer Wettbewerb • Unvereinbarkeit mit dem Arztberuf • unzulässige • verfahrensverzeichnis • Vor-Ort-Begehungen (Datenschutzbehörde) • Vorteilsannahme • Whistleblowing • Wirtschaftlichkeitsprüfung • Zeiterfassung
ISBN-10 3-13-176071-0 / 3131760710
ISBN-13 978-3-13-176071-5 / 9783131760715
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
EPUBEPUB (Wasserzeichen)

DRM: Digitales Wasserzeichen
Dieses eBook enthält ein digitales Wasser­zeichen und ist damit für Sie persona­lisiert. Bei einer missbräuch­lichen Weiter­gabe des eBooks an Dritte ist eine Rück­ver­folgung an die Quelle möglich.

Dateiformat: EPUB (Electronic Publication)
EPUB ist ein offener Standard für eBooks und eignet sich besonders zur Darstellung von Belle­tristik und Sach­büchern. Der Fließ­text wird dynamisch an die Display- und Schrift­größe ange­passt. Auch für mobile Lese­geräte ist EPUB daher gut geeignet.

Systemvoraussetzungen:
PC/Mac: Mit einem PC oder Mac können Sie dieses eBook lesen. Sie benötigen dafür die kostenlose Software Adobe Digital Editions.
eReader: Dieses eBook kann mit (fast) allen eBook-Readern gelesen werden. Mit dem amazon-Kindle ist es aber nicht kompatibel.
Smartphone/Tablet: Egal ob Apple oder Android, dieses eBook können Sie lesen. Sie benötigen dafür eine kostenlose App.
Geräteliste und zusätzliche Hinweise

Buying eBooks from abroad
For tax law reasons we can sell eBooks just within Germany and Switzerland. Regrettably we cannot fulfill eBook-orders from other countries.

Mehr entdecken
aus dem Bereich
Antibiotika, Virostatika, Antimykotika, Antiparasitäre Wirkstoffe

von Hans-Reinhard Brodt; Achim Hörauf; Michael Kresken …

eBook Download (2023)
Thieme (Verlag)
CHF 159,95