Internationales Übereinkommen über den Eisenbahn-Frachtverkehr vom 14. Oktober 1890
Springer Berlin (Verlag)
978-3-642-47128-5 (ISBN)
Dr. jur. Ernst Blume war zum Zeitpunkt der Herausgabe der Eisenbahn-Verkehrsordnung im Jahre 1909 Regierungsassessor in Breslau.
Erster Teil. Einleitung.- I. Überblick über die Geschichte des Internationalen Übereinkommens.- II. Rechtliche Natur des IÜ.- III. Verhältnis zu den Bestimmungen des VDEV und ITK.- Zweiter Teil. Internationales Übereinkommen.- Eingang.- Art. 1. Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens.- Art. 2. Ausschluß der Anwendung der Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens auf bestimmte Gegenstände.- Art. 3. Von der Beförderung ausgeschlossene oder nur bedingungsweise zugelassene Gegenstände.- Art. 4. Geltung der Tarifbedingungen.- Art. 5. Beförderungspflicht der Eisenbahnen.- Art. 6. Inhalt und Form des Frachtbriefes.- Art. 7. Haftung für die Angaben und Erklärungen im Frachtbriefe Bahnseitige Ermittelungen. Frachtzuschläge.- Art. 8. Abschluß des Frachtvertrages. Frachtbriefduplikate.- Art. 9. Verpackung der Güter.- Art. 10. Zoll-, Steuer- und Polizeivorschriften.- Art. 11. Grundsätze für die Frachtberechnung.- Art. 12. Zahlung der Fracht.- Art. 13. Nachnahme.- Art. 14. Lieferfristen.- Art. 15. Nachträgliche Verfügungen oder Anweisungen.- Art. 16. Auslieferung der Güter am Bestimmungsort.- Art. 17. Pflichten des Empfängers bei der Annahme der Güter.- Art. 18. Beförderungshindernisse.- Art. 19. Verfahren bei Ablieferung der Güter.- Art. 20. Rechte und Pflichten der Empfangsbahn.- Art. 21. Pfandrecht der Eisenbahn.- Art. 22. Wirkungen des Pfandrechts.- Art. 23. Beförderungsgemeinschaft der Eisenbahnen.- Art. 24. Ablieferungshindernisse.- Art 25. Feststellung von Verlust, Minderung und Beschädigung der Güter.- Art. 26. Aktivlegitimation.- Art. 27. Haftpflicht der Bahnen in der Beförderungsgemeinschaft Klage.- Art. 28. Widerklage oder Einrede.- Art. 29. Haftung der Eisenbahn für ihre Leute.- Art. 30. Haftung der Eisenbahn für Verlust,Minderung oder Be Schädigung.- Art. 31. Beschränkung der Haftung bei besonderen Gefahren.- Art. 32. Beschränkung der Haftung bei Gewichtsverlusten.- Art. 33. Vermutung für den Verlust des Gutes.- Art. 34. Schadensersatz bei gänzlichem oder teilweisem Verlust des Gutes.- Art. 35. Beschränkung des Schadensersatzes bei Spezialtarifen.- Art. 36. Wiederauffinden verlorener Güter.- Art. 37. Schadensersatz für Beschädigung des Gutes.- Art. 38. Interessedeklaration. Wirkung bei Verlust, Minderung oder Beschädigung.- Art. 39. Haftung für Versäumung der Lieferfrist.- Art. 40. Vergütung im Falle der Versäumung der Lieferfrist.- Art. 41. Schadensersatz bei Arglist oder grober Fahrlässigkeit.- Art. 42. Verzinsung der Entschädigungsbeträge.- Art. 43. Ausschluß der Haftung bei verbotenen oder nur bedingungsweise zugelassener Beförderung.- Art. 44. Erlöschen der Ansprüche gegen die Eisenbahn.- Art. 45. Verjährung der Schadensansprüche gegen die Eisenbahn.- Art. 46. Unzulässigkeit der Geltendmachung erloschener und verjährter Ansprüche.- Art. 47. Rückgriffsrecht der Bahnen untereinander.- Art. 48 Rückgriff im Falle der Versäumung der Lieferfrist.- Art. 49. Ausschluß der Solidarhaft für den Rückgaiff.- Art. 50. Wirkung der im Entschädigungsprozeß gegen die rückgriffnehmende Bahn ergangenen Entscheidung.- Art. 51. Einheitlichkeit des Verfahrens im Rückgriffsprozeß.- Art. 52. Unzulässigkeit der Verbindung des Rückgriffsverfahrens mit dem Entschädigungsverfahren.- Art. 53. Gerichtszuständigkeit im Rückgriffsprozeß.- Art. 54. Befugnis der Eisenbahnen, andere Vereinbarungen für den Rückgriff zu treffen.- Art. 55. Verbindlichkeit der Gesetze des Prozeßrichters.- Art. 56. Vollstreckbarkeit der Urteile und Sicherstellung der Prozeß- kosten.- Art.57. Errichtung eines Central-Amtes und Zuständigkeit desselben.- Art. 58. Liste der Eisenbahnen.- Art. 59. Revisionskonferenzen.- Art. 60. Verbindlichkeit und Dauer des Internationalen Übereinkommens.- Liste der Eisenbahnen und Anlagen 1-4.- Liste der Eisenbahnstrecken.- Ersatz für Anlage 1. Alphabetisches Verzeichnis der vom internationalen Transporte ausgeschlossenen oder nur bedingungsweise zugelassenen Gegenstände.- Anlage 2. Frachtbriefformular zwischen Seite 214 und.- Anlage 3. Erklärung über mangelhafte Verpackung.- Anlage 3a Allgemeine Erklärung darüber.- Anlage 4. Nachträgliche Anweisung.
| Erscheint lt. Verlag | 1.1.1910 |
|---|---|
| Zusatzinfo | XVI, 236 S. |
| Verlagsort | Berlin |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 148 x 210 mm |
| Gewicht | 340 g |
| Themenwelt | Technik ► Bauwesen |
| Technik ► Elektrotechnik / Energietechnik | |
| Schlagworte | Eisenbahn • Frachtverkehr • Güterverkehr • Ladung • Zoll |
| ISBN-10 | 3-642-47128-5 / 3642471285 |
| ISBN-13 | 978-3-642-47128-5 / 9783642471285 |
| Zustand | Neuware |
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