Die Task Force Schweiz - Zweiter Weltkrieg - Band 2 (eBook)
692 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7693-7040-9 (ISBN)
Dr. Thomas Borer wurde 1957 in Basel geboren. Er schloss dort das Juristische Studium mit «summa cum laude» ab und wurde nach Tätigkeit in der Privatwirtschaft 1987 Diplomat. Nach Einsätzen in Bern, Lagos, Genf, New York und Washington wurde er 1996 als Sonderbotschafter Chef der Task Force «Schweiz - Zweiter Weltkrieg». 1999 wurde er zum Schweizer Botschafter in Deutschland ernannt. 2002 verliess er auf eigenen Wunsch den Staatsdienst und führt seither sein Beratungsunternehmen in Zürich/CH.
5.4 Endlich – Schaffung eines Fonds für Holocaustopfer
5.4.1 Richtungswechsel von RAINER GUT, Credit Suisse
Wegen der katastrophalen Ereignisse im Januar 1997 überschlagen sich die Ereignisse bezüglich einer finanziellen Geste. ANDRÉ SCHALLER und ich führen am 20. Januar 1997 ein vertrauliches Gespräch mit RAINER E. GUT, Präsident der Credit Suisse Group, sowie einem seiner Berater. GUT zeigt sich dabei überzeugt, dass wir rasch eine Fondslösung finden müssen. Er sieht dafür zwei Phasen. Zuerst müssen sich Eidgenossenschaft, Banken und Nationalbank einigen, einen Fonds mit festzulegenden prozentualen Anteilen zu äufnen. Die Gesamtsumme sei sekundär, könne aber durchaus 250 Millionen Franken ausmachen. In einer zweiten Phase wären rasch möglichst Verhandlungen mit kompetenten jüdischen Partnern aufzunehmen, wobei jedoch der Druck zu einem raschen Abschluss vermieden werden muss. GUT fragt sich, ob als Verhandlungspartner der WJC infrage käme oder die israelische Regierung vorzuziehen wäre. Auf jeden Fall müsse der SIG eine zentrale Rolle spielen. Auf meine Frage hin betont GUT, dass zwei der drei Grossbanken zur Fondslösung bereit seien, nur die Bankgesellschaft unter Präsident STUDER sträube sich. Die Nationalbank sei ebenfalls von ihrer ursprünglichen Sturheit abgekommen, doch brauche es eine politische Lösung, damit sie teilnehme. Im Direktorium seien derzeit zwei der drei Mitglieder für einen Fonds. Der Bundesrat könne vor dem Hintergrund der von den Juden erhobenen Beiträge für jüdische Flüchtlinge gleichermassen schnell einzahlen; die Fakten seien seit Langem erhärtet.
Wir diskutieren die zweite Phase und sind uns einig. Sobald die informelle Zusage für den Fonds auf Schweizer Seite vorliegt, was schnell der Fall sein muss, hat ein Schweizer Unterhändler, ausgestattet mit den nötigen Vollmachten, das Gespräch mit der anderen Seite aufzunehmen. Dabei sind zu schnelle, konkrete Vorschläge zu vermeiden. Dies würde nur zu einer Eskalation der Gegenforderungen führen. In unserer Lage wäre es verheerend, die Dinge zu überstürzen und auf gründliche Verhandlungen mit der Gegenseite zu verzichten. Wir stimmen ebenfalls darin überein, dass es falsch wäre, nur an die finanzielle Seite zu denken. Wir müssen auch immaterielle Massnahmen Vorschlagen. Obwohl uns diese als Schweizer wenig naheliegen, sind sie international gesehen notwendig. Deutlich belegen dies die ausländischen Reaktionen auf die jüngsten Äusserungen von DELAMURAZ. Wir diskutieren einige Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Schaffung eines Schulbuches zur Schweizer Geschichte im Zweiten Weltkrieg, gestützt auf die Erkenntnisse des UEK, oder die Einrichtung eines Lehrstuhls für die Geschichte des Holocaust. Da unsere Denke in die gleiche Richtung geht und ich die festgefahrenen Positionen mancher Bundesräte kenne, bitte ich GUT am Ende, unbedingt so schnell wie möglich mit den bürgerlichen Bundesräten in Kontakt zu treten und sie zu überzeugen.133
Wir informieren COTTI umgehend über die klare Haltung von GUT, die auch von BLUM unterstützt wird, der wiederum COTTI nahesteht. GUT setzt zwei Tage später die Landesregierung öffentlich unter Druck, indem er die gegenüber uns geäusserten Überlegungen in einem Gespräch mit der «Neuen Zürcher Zeitung» darlegt. GUT verlangt die Schaffung eines angemessen dotierten Fonds von über 100 Millionen Schweizer Franken zugunsten von sämtlichen Gruppen von Holocaustopfern und ihren Angehörigen, die sich in Not befinden. Gemäss GUT ist die Glaubwürdigkeit der Schweiz seit dem Zweiten Weltkrieg noch nie so angeschlagen gewesen. Es seien nun dringend umsichtige Massnahmen notwendig, da das verfügbare Zeitfenster laufend kleiner werde. Mit Studieren, Debattieren und Recherchieren komme die Schweiz nicht mehr weiter. Es brauche drei Massnahmen:
«Zum ersten ist ein rein gemeinnütziger Fonds durch die drei Gruppen Banken/Versicherungen, Schweizerische Nationalbank und Eidgenossenschaft zu schaffen. Weitere Branchen müssten aber dazukommen. [...] Jeder der drei <Erstzahler> müsste nach GUTS Auffassung rund ein Drittel beisteuern. Bei den Banken seien dabei primär die Grossbanken in der Pflicht. [...]
Zweitens unterstützt GUT die Errichtung einer ebenfalls gut dotierten Garantie des Bundes, die all jene historischen Ansprüche abdecken sollte, die sich aus der Aufarbeitung der Geschichte der Schweiz während der Nazizeit durch die Historikerkommission unter Leitung von Prof. BERGIER und durch die VOLCKER-Kommission ergeben. Im Gegensatz zur ersten Massnahme, bei der die Leistungen ausdrücklich à fonds perdu zu erfolgen hätten, enthalte die Bundesgarantie Regressmöglichkeiten. Der Bund soll auf eruierte Verursacher des Schadens zurückgreifen können. [...]
Nach GUTS Auffassung sind daher drittens mit Dringlichkeit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass künftig nachrichtenlose Vermögen zur Weiteraufbewahrung an den Staat übergeführt werden können. Dies habe nach einer Frist zu geschehen, die sich mit der Pflicht zur Aufbewahrung von Dokumenten decke.»134
Bezüglich der Höhe des Fonds meint GUT, bis vor Weihnachten habe er mit einem Betrag von rund 100 Millionen Franken gerechnet. Angesichts der Ereignisse des Januars müsse er nun bedeutend höher sein. Hinter dem Vorschlag von GUT steht zwar auch GEORGES BLUM, Präsident des Bankvereins, der sich bereits im Herbst 1996 für eine derartige Geste ausgesprochen hatte. BLUM ist aber verärgert, dass GUT nun unabgesprochen vorangeht. BLUM wollte eine verbindliche Einbindung von Eidgenossenschaft und Nationalbank.135
Gestützt auf die Darlegungen von GUT tragen wir unsere eindeutige Empfehlung der Departementsspitze einmal mehr mündlich und schriftlich im Hinblick auf die bundesrätliche Klausurtagung vom selben Tag vor:
«Mit der sofortigen Schaffung eines Fonds kommt die Schweiz aus der Defensive. Sie kann das Heft des Handelns an sich reissen. Es ist fraglich, ob uns die zukünftige Lage – innenpolitisch und aussenpolitisch – die Chance zu einer Geste je wieder geben wird.»136
COTTI macht uns klar, dass eine umgehende finanzielle Beteiligung des Bundes derzeit ausser Frage stehe. Daher schlagen wir vor, dass der Bundesrat immerhin eine politische Führungsrolle wahrnehme, indem er die Schaffung einer Fondsstruktur – also eines «Gefässes» – in die Wege leite. Diese Struktur soll die freiwilligen Leistungen der Privatwirtschaft aufnehmen und später auch zur Aufnahme und Verwaltung möglicher künftiger Leistungen des Bundes dienen, nachdem der Bundesrat seine Folgerungen aus den verschiedenen Berichten der UEK gezogen hat. Die Äufnung des Fonds soll also in Etappen erfolgen. Unter Federführung der Bundesverwaltung sollen ab sofort Verhandlungen mit allen Seiten stattfinden, um den Fonds rechtlich zu konstituieren und seine Organe einzusetzen. Dies dürfte mehrere Monate in Anspruch nehmen. COTTI traktandiert diese Fragen für die anstehende Klausurtagung des Bundesrats.
5.4.2 Klausursitzung des Bundesrats vom 22. Januar 1997
An seiner Klausursitzung vom 22. Januar 1997 befasst sich der Bundesrat im Studienzentrum Gerzensee mit dem Thema Regierungsreform und erneut mit der Frage der nachrichtenlosen Vermögen. Selbst hohe Beamte haben traditionell keinen Zugang zu Bundesratssitzungen. Nur Bundesräte, ergänzt durch den Bundes- und die beiden Vizebundeskanzler, dürfen den Sitzungen beiwohnen. Das kann offensichtlich die Information und den Meinungsaustausch erschweren. So muss ich jeweils die Mitglieder der Regierung, die sich dafür interessieren, in bilateralen Gesprächen über den Stand der Dinge aufklären, was zeitraubend ist. Aber am 22. Januar 1997 wird eine Ausnahme gemacht. Der Gesamtbundesrat lässt sich über meine Einschätzung der Lage sowie die Arbeit der Task Force mündlich informieren. Dies zeigt, wie die Krise mittlerweile eskaliert ist und welche Bedeutung ihr auch die Regierung beimisst. Bei meinen Darlegungen stütze ich mich auf ein Aussprachepapier des EDA, das leider bezüglich der Schaffung eines Fonds nicht meine Haltung widerspiegelt. Bezüglich des Fonds ist Bundesrat COTTI leider nach wie vor zurückhaltend. Er meint:
«Mit Sicherheit stehen uns auch auf längere Sicht schwierige Zeiten bevor. Umso mehr gilt es dabei, die Nerven nicht zu verlieren, nicht Panik aufkommen zu lassen, Ruhe zu bewahren! Nur der feste Wille, die festgelegte Vorgehensweise des Bundesrates in individueller und kollektiver Gelassenheit durchzuhalten, wird es uns gestatten, mit einer redlichen Lösung diese schwierige Herausforderung definitiv zu meistern. Um angemessene inhaltliche Lösungen zu treffen, müssten zumindest die Umrisse des Problems bekannt sein: welches sind die hauptsächlichen Fakten, z.B. bezüglich der Profite aus Arisierungen, möglichen Veruntreuungen, der Abwicklung der Freikäufe von Verfolgten, des Handels mit Kunstwerken, der Goldtransaktionen etc.? Der...
| Erscheint lt. Verlag | 6.6.2025 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Sozialwissenschaften ► Politik / Verwaltung |
| ISBN-10 | 3-7693-7040-6 / 3769370406 |
| ISBN-13 | 978-3-7693-7040-9 / 9783769370409 |
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