Gesetzlicher Forderungsübergang von Ansprüchen auf Elternunterhalt
Eine Darstellung am Beispiel der Sozialhilfegewährung in Einrichtungen
Seiten
2006
Lambertus (Verlag)
978-3-7841-1748-5 (ISBN)
Lambertus (Verlag)
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Durch die demografisch bedingte Zunahme pflegebedürftiger Menschen wird die Geltendmachung von Elternunterhalt durch die Sozialämter in Zukunft eine noch gewichtigere Rolle einnehmen. Diese Tatsache und eine Reihe von noch ungeklärten Fragen beim Elternunterhalt sind Anlass genug, den gesetzlichen Übergang von Unterhaltsansprüchen altersbedingt pflegebedürftiger Menschen gegen ihre Kinder auf den Träger der Sozialhilfe gemäß § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII sowie die damit zusammenhängenden Probleme näher zu beleuchten. In § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII heißt es: "Hat die leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe über."
Der Aufbau der Untersuchung orientiert sich an der durch § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII vorgegebenen Prüfungsreihenfolge. Danach müssen zunächst Sozialhilfeleistungen erbracht werden bzw. worden sein. Dem gesetzlichen Forderungsübergang von Ansprüchen auf Elternunterhalt geht häufig die Gewährung von Hilfe zur Pflege voraus. Hier kommt sowohl die ambulante als auch die (voll-)stationäre Pflege in Betracht. Diese Arbeit konzentriert sich bei der Darstellung der sozialhilferechtlichen Auslöser für den Forderungsübergang auf die Sozialhilfegewährung in stationären Pflegeeinrichtungen. Gerade in diesem Bereich hat die Neuregelung zum 1. Januar 2005 einige zentrale Änderungen mit sich gebracht, auf die es näher einzugehen gilt. Den eigentlichen Ausführungen zur Sozialhilfegewährung in Pflegeeinrichtungen werden erläuternde Vorbemerkungen mit Informationen zu Fragen rund um die "Pflege in Einrichtungen" vorangestellt, die das weitere Verständnis der nachfolgenden Teile erleichtern sollen.
Erst bei Vorliegen einer Sozialhilfegewährung stellt sich die Frage nach dem Bestehen eines Unterhaltsanspruchs der leistungsempfangenden Person, der auf den Träger der Sozialhilfe übergehen könnte. Dieser rein unterhaltsrechtlichen Frage widmet sich der zweite Teil.
Durch die demografisch bedingte Zunahme pflegebedürftiger Menschen wird die Geltendmachung von Elternunterhalt durch die Sozialämter in Zukunft eine noch gewichtigere Rolle einnehmen. Diese Tatsache und eine Reihe von noch ungeklärten Fragen beim Elternunterhalt sind Anlass genug, den gesetzlichen Übergang von Unterhaltsansprüchen altersbedingt pflegebedürftiger Menschen gegen ihre Kinder auf den Träger der Sozialhilfe gemäß
94 Abs. 1 S. 1 SGB XII sowie die damit zusammenhängenden Probleme näher zu beleuchten. In
94 Abs. 1 S. 1 SGB XII heißt es: "Hat die leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe über."Der Aufbau der Untersuchung orientiert sich an der durch
94 Abs. 1 S. 1 SGB XII vorgegebenen Prüfungsreihenfolge. Danach müssen zunächst Sozialhilfeleistungen erbracht werden bzw. worden sein. Dem gesetzlichen Forderungsübergang von Ansprüchen auf Elternunterhalt geht häufig die Gewährung von Hilfe zur Pflege voraus. Hier kommt sowohl die ambulante als auch die (voll-)stationäre Pflege in Betracht. Diese Arbeit konzentriert sich bei der Darstellung der sozialhilferechtlichen Auslöser für den Forderungsübergang auf die Sozialhilfegewährung in stationären Pflegeeinrichtungen. Gerade in diesem Bereich hat die Neuregelung zum 1. Januar 2005 einige zentrale Änderungen mit sich gebracht, auf die es näher einzugehen gilt. Den eigentlichen Ausführungen zur Sozialhilfegewährung in Pflegeeinrichtungen werden erläuternde Vorbemerkungen mit Informationen zu Fragen rund um die "Pflege in Einrichtungen" vorangestellt, die das weitere Verständnis der nachfolgenden Teile erleichtern sollen.Erst bei Vorliegen einer Sozialhilfegewährung stellt sich die Frage nach dem Bestehen eines Unterhaltsanspruchs der leistungsempfangenden Person, der auf den Träger der Sozialhilfe übergehen könnte. Dieser rein unterhaltsrechtlichen Frage widmet sich der zweite Teil.
Der Aufbau der Untersuchung orientiert sich an der durch § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII vorgegebenen Prüfungsreihenfolge. Danach müssen zunächst Sozialhilfeleistungen erbracht werden bzw. worden sein. Dem gesetzlichen Forderungsübergang von Ansprüchen auf Elternunterhalt geht häufig die Gewährung von Hilfe zur Pflege voraus. Hier kommt sowohl die ambulante als auch die (voll-)stationäre Pflege in Betracht. Diese Arbeit konzentriert sich bei der Darstellung der sozialhilferechtlichen Auslöser für den Forderungsübergang auf die Sozialhilfegewährung in stationären Pflegeeinrichtungen. Gerade in diesem Bereich hat die Neuregelung zum 1. Januar 2005 einige zentrale Änderungen mit sich gebracht, auf die es näher einzugehen gilt. Den eigentlichen Ausführungen zur Sozialhilfegewährung in Pflegeeinrichtungen werden erläuternde Vorbemerkungen mit Informationen zu Fragen rund um die "Pflege in Einrichtungen" vorangestellt, die das weitere Verständnis der nachfolgenden Teile erleichtern sollen.
Erst bei Vorliegen einer Sozialhilfegewährung stellt sich die Frage nach dem Bestehen eines Unterhaltsanspruchs der leistungsempfangenden Person, der auf den Träger der Sozialhilfe übergehen könnte. Dieser rein unterhaltsrechtlichen Frage widmet sich der zweite Teil.
Durch die demografisch bedingte Zunahme pflegebedürftiger Menschen wird die Geltendmachung von Elternunterhalt durch die Sozialämter in Zukunft eine noch gewichtigere Rolle einnehmen. Diese Tatsache und eine Reihe von noch ungeklärten Fragen beim Elternunterhalt sind Anlass genug, den gesetzlichen Übergang von Unterhaltsansprüchen altersbedingt pflegebedürftiger Menschen gegen ihre Kinder auf den Träger der Sozialhilfe gemäß
94 Abs. 1 S. 1 SGB XII sowie die damit zusammenhängenden Probleme näher zu beleuchten. In
94 Abs. 1 S. 1 SGB XII heißt es: "Hat die leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe über."Der Aufbau der Untersuchung orientiert sich an der durch
94 Abs. 1 S. 1 SGB XII vorgegebenen Prüfungsreihenfolge. Danach müssen zunächst Sozialhilfeleistungen erbracht werden bzw. worden sein. Dem gesetzlichen Forderungsübergang von Ansprüchen auf Elternunterhalt geht häufig die Gewährung von Hilfe zur Pflege voraus. Hier kommt sowohl die ambulante als auch die (voll-)stationäre Pflege in Betracht. Diese Arbeit konzentriert sich bei der Darstellung der sozialhilferechtlichen Auslöser für den Forderungsübergang auf die Sozialhilfegewährung in stationären Pflegeeinrichtungen. Gerade in diesem Bereich hat die Neuregelung zum 1. Januar 2005 einige zentrale Änderungen mit sich gebracht, auf die es näher einzugehen gilt. Den eigentlichen Ausführungen zur Sozialhilfegewährung in Pflegeeinrichtungen werden erläuternde Vorbemerkungen mit Informationen zu Fragen rund um die "Pflege in Einrichtungen" vorangestellt, die das weitere Verständnis der nachfolgenden Teile erleichtern sollen.Erst bei Vorliegen einer Sozialhilfegewährung stellt sich die Frage nach dem Bestehen eines Unterhaltsanspruchs der leistungsempfangenden Person, der auf den Träger der Sozialhilfe übergehen könnte. Dieser rein unterhaltsrechtlichen Frage widmet sich der zweite Teil.
| Erscheint lt. Verlag | 31.12.2006 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Sozialhilfe und Sozialpolitik ; 4 |
| Verlagsort | Freiburg |
| Sprache | deutsch |
| Gewicht | 300 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Sozialrecht |
| Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Familienrecht | |
| Sozialwissenschaften ► Pädagogik ► Sozialpädagogik | |
| Schlagworte | Einkommen • Elternunterhalt • Forderung • Forderungsmanagement • Grundsicherung • Hardcover, Softcover / Recht/Arbeitsrecht, Sozialrecht • HC/Pädagogik/Sozialpädagogik, Soziale Arbeit • Hilfe • Pflege • Pflegebedürftige • Pflegeeinrichtung • SGB XII • Sozialamt • Sozialhilfe • Sozialhilferecht • Sozialpolitik • Sozialrecht • Stationäre Pflege • Unterhalt • Unterhaltsanspruch • Unterhaltsrecht |
| ISBN-10 | 3-7841-1748-1 / 3784117481 |
| ISBN-13 | 978-3-7841-1748-5 / 9783784117485 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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