Zum Hauptinhalt springen
Nicht aus der Schweiz? Besuchen Sie lehmanns.de

Meistgeklickt (eBook)

eBook Download: EPUB
2024 | 1. Auflage
208 Seiten
Limmat Verlag
978-3-03855-288-8 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Meistgeklickt -  Jolanda Spiess-Hegglin
Systemvoraussetzungen
19,99 inkl. MwSt
(CHF 19,50)
Der eBook-Verkauf erfolgt durch die Lehmanns Media GmbH (Berlin) zum Preis in Euro inkl. MwSt.
  • Download sofort lieferbar
  • Zahlungsarten anzeigen
Das Leben von Jolanda Spiess-Hegglin, damals frisch gewählte grüne Kantonsrätin, verändert sich im Dezember 2014 auf einen Schlag: Am Morgen nach der Zuger Landammannfeier erwacht sie mit einem unerklärbaren Filmriss und Unterleibsschmerzen. Nach einer Abklärung im Spital werden Strafuntersuchungen eingeleitet, in ihrem Intimbereich wird die DNA zweier Männer gefunden. Zwei Tage später veröffentlicht die Tageszeitung Blick unter der Schlagzeile «Hat er sie geschändet?» Namen und Bilder Spiess-Hegglins und eines SVP-Politikers. Es folgten eine mediale Hetzjagd mit Hunderten von persönlichkeitsverletzenden und diffamierenden Artikeln in verschiedenen Medien und eine anhaltende Welle von Hass im Netz. Medienkonzerne haben mit ihrer persönlichkeitsverletzenden Berichterstattung viel Geld verdient. Spiess-Hegglin wehrt sich gegen dieses Geschäftsmodell, zieht fehlerhafte Medienschaffende vor Gericht - und gewinnt. Bisher haben stets andere ihre Geschichte erzählt. In diesem Buch erzählt Jolanda Spiess-Hegglin sie erstmals selbst.

Jolanda Spiess-Hegglin, geboren 1980, ist Journalistin, Beraterin und ehemalige Zuger Kantonsrätin der Grünen Partei. Einer grossen Öffentlichkeit bekannt wurde sie im Dezember 2014 durch persönlichkeitsverletzende Kampagnen in mehreren grossen Schweizer Medien, die auf die bis heute ungeklärten Ereignisse an der Zuger Landammannfeier folgten. 2016 gründete Spiess-Hegglin den Verein #NetzCourage, der Betroffene digitaler Gewalt unterstützt und sich für Aufklärung und Prävention einsetzt. Mit der Winkelried & Töchter GmbH berät sie Betroffene von Medienkampagnen. Für ihr Engagement erhielt sie 2021 den Ida-Somazzi-Preis und den FemBizSwiss-Award in der Kategorie Innovation. Sie lebt mit ihrer Familie in der Nähe von Zug.

Jolanda Spiess-Hegglin, geboren 1980, ist Journalistin, Beraterin und ehemalige Zuger Kantonsrätin der Grünen Partei. Einer grossen Öffentlichkeit bekannt wurde sie im Dezember 2014 durch persönlichkeitsverletzende Kampagnen in mehreren grossen Schweizer Medien, die auf die bis heute ungeklärten Ereignisse an der Zuger Landammannfeier folgten. 2016 gründete Spiess-Hegglin den Verein #NetzCourage, der Betroffene digitaler Gewalt unterstützt und sich für Aufklärung und Prävention einsetzt. Mit der Winkelried & Töchter GmbH berät sie Betroffene von Medienkampagnen. Für ihr Engagement erhielt sie 2021 den Ida-Somazzi-Preis und den FemBizSwiss-Award in der Kategorie Innovation. Sie lebt mit ihrer Familie in der Nähe von Zug.

Zieleinlauf


Irgendwann hörte ich auf, mitzuschreiben. Bei den vielen Zahlen und Prozentwerten, Formeln und Anteilen kam ich beim besten Willen nicht mehr mit. Der Richter war schon beim dritten Artikel, doch ich hatte noch immer nicht erfasst, was er zum ersten alles aufgezählt hatte. Ich klappte den Laptop zu und konzentrierte mich darauf, wenigstens einigermaßen entspannt zu wirken. Es dürfte mir kaum gelungen sein. Ich blickte zu Rena Zulauf, meiner Anwältin, die neben mir saß. Sie versuchte noch hastig, mit ihrem Kugelschreiber alles auf Papier zu bringen, unterbrach kurz und schaute mich an. Genau so lacht sie jeweils, wenn es gute Nachrichten gibt.

Der Richter sprach noch immer von Zahlen in seinem Ostschweizer Dialekt. In diesem Moment realisierte ich, was in diesem kalten Gerichtssaal in Zug kurz vor Ostern 2024 gerade passierte. Und was das für mich, Reto, meine Familie, die drei Gutachter, die Schweizer Medien, künftige Medienopfer und die Nachwelt bedeuten könnte.

Der Gegenanwalt des mächtigen Ringier-Medienkonzerns, der während des Schriftenwechsels die vier vom Gericht längst als persönlichkeitsverletzend beurteilten Blick-Artikel vehement für durchschnittlich geklickt und nicht gewinnbringend erklärte, schrieb schon länger nicht mehr mit und wippte unter dem Tisch nervös mit seinem Bein. Neben seinem Laptop lag ein ausführliches Gegengutachten von PricewaterhouseCoopers, das Ringier in seine Duplik, also in die Klageerwiderung, eingebaut hatte. Der Anwalt hielt die Arme verschränkt und wirkte niedergeschlagen. Er holte tief Luft, während der Richter weiter vorrechnete und begründete.

Es ging in diesem kargen Raum im Zuger Gerichtsgebäude um die Gewinnherausgabe von vier nachweislich falschen, sexistischen und hochgradig persönlichkeitsverletzenden Blick-Artikeln über mich. Die Besprechung war nicht öffentlich. Sie sollte allen Beteiligten eine Stoßrichtung vorgeben, wie das Gericht das zu erwartende Urteil ausgestalten würde.

Mir fiel auf, dass der Richter, der sich seit einigen Jahren im Rahmen dieses Zivilprozesses mit jeder einzelnen Ziffer und jedem Satz der unfassbaren Masse von Dokumenten, Rechnungen, Herleitungen und Gutachten auseinandersetzen musste, den dritten Blick-Artikel nur «Jolanda Heggli» nannte. Ich fand das einfühlsam und im positiven Sinn bezeichnend. Eigentlich hieß der Artikel «Jolanda Heggli zeigt ihr Weggli». Blick am Abend berichtete darin im Februar 2015 von der Zuger Fasnacht. Geschrieben wurde über johlende Fasnächtler, die sich mit unzähligen von Traktoren durch die Straßen gezogenen Fasnachtswagen mit meinem mehr schlecht als recht nachgebauten riesengroßen Konterfei und Schnitzelbänken über das mutmaßliche Sexualdelikt nach der Landammannfeier 2014 lustig gemacht hatten. Der Artikel an und für sich ist gar nicht so wichtig. Aber er ist ein beispielhaftes Zeugnis dessen, was passiert, wenn man täglich in der Zeitung zum Abschuss freigegeben wird und sich alle Lesenden einen buchstäblichen Reim darauf machen dürfen.

«Jolanda Heggli zeigt ihr Weggli» ist noch aus einem anderen Grund beispielhaft. Eine solche Überschrift wäre heute, zehn Jahre später und vor allem nach #MeToo, undenkbar. Nicht mal mehr in der größten Boulevardzeitung der Schweiz kommt so etwas vor. Mir wurde wieder bewusst, wie viel Zeit seither vergangen ist. Und wie grundlegend sich der gesellschaftliche und mediale Umgang gerade mit mutmaßlichen Sexualdelikten seither verändert hat. Der bürgerliche Richter mit der strengen Brille brachte den vollständigen Titel dieses Blick-Artikels von 2015 einfach nicht über seine Lippen.

Mit der im Moment noch unpräjudiziellen Einschätzung des Gerichts, einer Prognose also, die uns und der Gegenseite betreffend die vier eingeklagten und bereits rechtskräftig als persönlichkeitsverletzend festgemachten Blick-Artikel als Richtwert dienen sollte, entließ uns der Richter in Vergleichsgespräche, für die er uns eine Frist von ein paar Wochen setzte. Sollten wir uns mit Ringier nicht einigen können, würde der Richter noch dieses Jahr ein Urteil innerhalb der soeben ausgeführten Leitplanken fällen.

Ich blickte nach hinten zu Reto. Er machte ein furchtbar ernstes Gesicht. Doch das war eine Tarnung. Er macht das immer dann, wenn er sich sehr darauf konzentrieren muss, dass man ihm keinesfalls anmerkt, was er denkt. Sein Blick nach oben aus dem Fenster und seine zu einem Giebeldach geformten Augenbrauen haben ihn für Kennerinnen wie mich aber verraten. Reto wich nicht erst in den letzten zehn Jahren nie von meiner Seite. Er war und ist während jedes Sturms mein sicherster Hafen. Hätte ich ihn nicht gehabt, wäre ich heute nicht mehr hier.

Wer eine Tankstelle überfällt, wird dafür bestraft. Zusätzlich zur Buße muss das Deliktsgut retourniert werden. Den entwendeten Vodka und die erbeuteten Zigaretten darf kein Delinquent für sich behalten. Logisch. Bei persönlichkeitsverletzenden Medienkampagnen gilt dasselbe Prinzip, der Ertrag steht dem Opfer zu. Juristisch nennt man das ziemlich trocken «Geschäftsführung ohne Auftrag». Der Gewinn kann abgeschöpft werden, falls geklagt wird, was aber so gut wie nie passiert. Willy Schnyder, der Vater der Tennisspielerin Patty Schnyder, den der Blick als «Tennis-Taliban» bezeichnet hatte, hat vor bald zwanzig Jahren ein Bundesgerichtsurteil mit dem Grundsatzentscheid erkämpft, dass fehlbare und verurteilte Medien ihren Ertrag nach Abzug der direkten Kosten der betroffenen Person erstatten müssen. Zu Ende geklagt hat aber auch Schnyder nicht. Es kam zu einem außergerichtlichen Vergleich mit dem Ringier-Konzern, also einem Rückzug der Klage gegen eine angemessene Zahlung, ohne ein rechtsgültiges Urteil über die höchst komplizierte Gewinnherleitung. Bis heute kamen Boulevardmedien stets mit einem dem Opfer gezahlten «Trinkgeld» in Form einer außergerichtlichen Einigung davon. Zurück blieb eine ganze Reihe von Medienopfern: der «Tennis-Taliban» Schnyder mit seinen angeblich krummen Geschäften, die in Wirklichkeit nicht krumm waren; der Hinterbliebene nach dem Vierfachmord in Rupperswil, der die vier liebsten Menschen seines Lebens verloren hatte und zu Unrecht als Täter verdächtigt wurde; der angebliche Betreiber eines «Folter-Camps» in Spanien, der im Nachhinein nichts falsch gemacht hatte; der Millionenerbe Carl Hirschmann, angezeigt von einer Frau, die später einräumte, aufgrund medialen Drucks falsch ausgesagt zu haben; der zum Vergewaltiger gestempelte Jörg Kachelmann, dessen Ex-Geliebte rechtsgültig wegen Falschbeschuldigung verurteilt wurde. Oder das «Monster im Sondersetting» mit dem Decknamen Carlos. Oder der Badener Stadtammann mit seinen Nacktfotos, die eigentlich nur eines sind: privat und ganz sicher nicht öffentlichkeitsrelevant. Oder der Schweizer Botschafter in Berlin mit der Geliebten, die vom SonntagsBlick für ihre Falschaussagen ordentlich bezahlt wurde, wie sich später herausstellte.

Begründet werden diese medialen Hetzjagden mit angeblich öffentlichem Interesse. Dieses wird von den Gerichten aber im Nachhinein meistens als nicht öffentlich eingestuft und das Medienhaus dementsprechend verurteilt. Nur nimmt die Leser:innenschaft von den Urteilen, die Jahre später folgen, kaum noch Kenntnis. Die Namen der Menschen, die widerrechtlich von den Medien fertiggemacht wurden, gingen im besten Fall nach einer Weile wieder vergessen. Wirklich rehabilitiert wurden sie in der Öffentlichkeit nie.

Bei krassem Missbrauch der Medienmacht wie in meinem Fall bleibt es für die Opfer kaum je bei nur einer einzelnen Persönlichkeitsverletzung. Wenn es läuft und klickt, geht man in Serie. Aber wer klagt schon mehrere Artikel einzeln durch? Inzwischen hat das Bundesgericht das wegweisende Urteil «Hirschmann II» gefällt, das Folgendes besagt: Wenn mehrere einzelne Artikel grundsätzlich persönlichkeitsverletzend waren, so ist die ganze Kampagne entsprechend einzuschätzen. Das bedeutet nichts anderes, als dass die betroffene Person den unrechtmäßig erzielten Gewinn der gesamten unlauteren Kampagne zurückfordern kann. Und auf notorisch persönlichkeitsverletzenden Kampagnen beruht letztlich ein großer Teil des bis heute höchst lukrativen Businessmodells der großen Boulevardmedien weltweit.

Was nach Schnyder und Hirschmann juristisch noch fehlt, ist das dritte und entscheidende Stück des Puzzles: die Herleitung, die eigentliche Formel, mit der man die Höhe des herauszugebenden Gewinns berechnen kann.

Führt man sich einmal die möglichen Auswirkungen für klickgetriebene Titel vor Augen, wird klar, weshalb gerade die Medienhäuser, die neben Qualitätsmedien auch Boulevardblätter herausgeben, dieses Thema nicht anfassen wollen und es tunlichst vermeiden, darüber zu schreiben. In der Schweiz äußerte sich einzig Eric Gujer, Chefredaktor der in puncto Boulevard-Mechanismen unverdächtigen NZZ dazu: Habe meine Klage Erfolg, wäre das ein «scharfes Schwert»1 für die Branche respektive deren Opfer. Ich habe das erst verstanden, als ich mich näher mit den Klick- und Ertragszahlen auseinandergesetzt habe.

Auch aus der Sicht einer Betroffenen war mir lange nicht klar, weshalb noch nie jemand ein Gewinnherausgabe-Urteil nach persönlichkeitsverletzenden Presseartikeln erkämpft hat, schließlich war ich ja nicht das erste Medienopfer der Welt. Die Antwort ist so simpel wie ernüchternd: Betroffene von illegalen, vernichtenden Medienkampagnen sind machtlos, weil es lange Zeit kaum zu beweisen war, wie viel Gewinn mit ihrem Namen...

Erscheint lt. Verlag 27.11.2024
Co-Autor Hansi Voigt
Verlagsort Zürich
Sprache deutsch
Themenwelt Literatur Biografien / Erfahrungsberichte
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte Boulevardjournalismus • Digitale Gewalt • internethass • Journalismus • Justiz • Lebensgeschichte • Medien • Medienrecht
ISBN-10 3-03855-288-7 / 3038552887
ISBN-13 978-3-03855-288-8 / 9783038552888
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
EPUBEPUB (Wasserzeichen)

DRM: Digitales Wasserzeichen
Dieses eBook enthält ein digitales Wasser­zeichen und ist damit für Sie persona­lisiert. Bei einer missbräuch­lichen Weiter­gabe des eBooks an Dritte ist eine Rück­ver­folgung an die Quelle möglich.

Dateiformat: EPUB (Electronic Publication)
EPUB ist ein offener Standard für eBooks und eignet sich besonders zur Darstellung von Belle­tristik und Sach­büchern. Der Fließ­text wird dynamisch an die Display- und Schrift­größe ange­passt. Auch für mobile Lese­geräte ist EPUB daher gut geeignet.

Systemvoraussetzungen:
PC/Mac: Mit einem PC oder Mac können Sie dieses eBook lesen. Sie benötigen dafür die kostenlose Software Adobe Digital Editions.
eReader: Dieses eBook kann mit (fast) allen eBook-Readern gelesen werden. Mit dem amazon-Kindle ist es aber nicht kompatibel.
Smartphone/Tablet: Egal ob Apple oder Android, dieses eBook können Sie lesen. Sie benötigen dafür eine kostenlose App.
Geräteliste und zusätzliche Hinweise

Buying eBooks from abroad
For tax law reasons we can sell eBooks just within Germany and Switzerland. Regrettably we cannot fulfill eBook-orders from other countries.

Mehr entdecken
aus dem Bereich
Mein Leben mit paranoider Schizophrenie

von Eric Stehfest

eBook Download (2025)
ZS - ein Verlag der Edel Verlagsgruppe
CHF 16,60
Eine besondere Freundschaft und der Weg zu mir selbst

von Ronja Forcher

eBook Download (2025)
Knaur eBook (Verlag)
CHF 17,55
Die Autobiografie

von Daniel Böcking; Freddy Quinn

eBook Download (2025)
Edition Koch (Verlag)
CHF 9,75