Kinderschutz im Ganztag Best Practice (eBook)
64 Seiten
Verlag Herder GmbH
978-3-451-83528-5 (ISBN)
Julia Klimczak ist Diplom-Pädagogin, Erlebnispädagogin und Umweltbildnerin und war viele Jahre in der offene Kinder- und Jugendarbeit sowie in den Hilfen zur Erziehung, Sozialtrainings, in Hamburg tätig. Aktuell arbeitet sie bei einem Hamburger Wohlfahrtsverband als Jugendhilfereferentin und Fachberaterin für ganztägige Bildung und Betreuung am Nachmittag und setzt sich mit viel Engagement für die Umsetzung von Kinderrechten ein.
Julia Klimczak ist Diplom-Pädagogin, Erlebnispädagogin und Umweltbildnerin und war viele Jahre in der offene Kinder- und Jugendarbeit sowie in den Hilfen zur Erziehung, Sozialtrainings, in Hamburg tätig. Aktuell arbeitet sie bei einem Hamburger Wohlfahrtsverband als Jugendhilfereferentin und Fachberaterin für ganztägige Bildung und Betreuung am Nachmittag und setzt sich mit viel Engagement für die Umsetzung von Kinderrechten ein. Sünne van der Meulen, geboren 1980 in Lübeck, lebt mit ihrer Familie in Hamburg. Nach dem Studium Kommunikationsdesign, Bildende Kunst und Illustration, in Barcelona, Groningen und San Francisco, arbeitet sie für Buchverlage, illustriert für internationale Magazine, Geschäftsberichte und Museen. Daneben verfolgt sie eigene Projekte im Alleingang oder in Zusammenarbeit mit anderen und nimmt an Ausstellungen teil.
Einführung: Ganztag als Lebensraum – ein sicherer Ort für Kinder
„Fixstern“ Kinderrechte
Die Beziehungs- und Bildungsarbeit im Ganztag orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes – das Kindeswohl steht im Mittelpunkt. Die Fachkräfte – interdisziplinär zusammengesetzte Teams – sehen die Kinder als Akteure ihrer Lebenswelt, daher umfasst diese auch den Ganztag/Hort. Sie stehen im engen Kontakt mit den Eltern der Kinder und sind im Sozialraum gut vernetzt. Knapp skizziert könnten das die Gelingensbedingungen für guten Ganztag sein. Wichtig ist darüber hinaus auch die Einigung der Fachkräfte und Lehrpersonen auf gemeinsame Auslegungen von Begriffen wie „Kindeswohl“ sowie deren Umsetzung in die Praxis: Was ist eigentlich unter Kindeswohl zu verstehen? Wie sind die pädagogischen Beziehungen konkret zu gestalten? Wie werden Kinder und ihre Eltern einbezogen, beispielsweise bei einer Fallberatung? Wissen alle Fachkräfte und Lehrpersonen, an wen sie sich bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung wenden können? Welche Strukturen sind dafür relevant? Welche Akteur:innen arbeiten gemeinsam am Thema Kinderschutz? Die Schnittstelle Schule und Kinder- und Jugendhilfe ist hierbei insbesondere zu betrachten. Wo braucht es Absprachen?
Die Kinder, ihre Bedürfnisse und ihre verbrieften Rechte im Blick zu haben, sie als sogenannten „Fixstern“ (Maywald 2024: 11) und als Orientierungspunkt zu betrachten, sind leitende Aspekte pädagogischer Arbeit im Ganztag. „Kennzeichnend für einen solchen Kinderrechtsansatz ist, dass nicht allein nach den Bedürfnissen, sondern gleichermaßen nach den Rechten der Kinder gefragt wird. Während Bedürfnisse subjektiv und situationsabhängig sind, handelt es sich bei den Rechten der Kinder um objektive, von einzelnen Situationen unabhängige Rechtsansprüche. Der Kinderrechtsansatz bildet den Rahmen zur Ausrichtung des Handelns an den Prinzipen der UN-Kinderrechtskonvention. Damit ist er ein auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausgerichteter Menschenrechtsansatz“ (Maywald 2024: 10).
Kinder haben das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Ihr Recht auf eine gewaltfreie Erziehung ist im Artikel 19 UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) zu finden: „Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung“ besagt, dass „(…) das Kind vor jeder Form physischer oder seelischer Gewaltanwendung, Verletzung oder Misshandlung, Vernachlässigung oder Fahrlässigkeit, Misshandlung oder Ausbeutung einschließlich sexuellen Missbrauchs zu schützen (…)“ ist.
Kinder haben ebenso ein Recht auf Achtung ihrer Würde, ein Recht auf Bildung sowie auf Spiel, Freizeit und Erholung, ein Recht auf Beteiligung, also darauf, gehört zu werden, mitwirken und mitbestimmen zu können sowie auf Weiter entwicklung und Betreuung bei Beeinträchtigungen. Kinderschutz bedeutet aus dieser Perspektive in der Praxis umzusetzen, dass die in der Kinderrechtskonvention festgelegten Rechte eingehalten werden, um das Wohlergehen der Kinder zu ermöglichen. Kinder werden hierbei als Akteure, als Gestaltende ihrer Lebenswelt gesehen und dementsprechend einbezogen in Gespräche und in die nächsten Handlungsschritte (Gedik & Wolff 2021).
UN-Kinderrechtskonvention
1. Das Recht auf Nichtdiskriminierung (Artikel 2). Kein Kind darf benachteiligt werden, nicht aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, wegen einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
2. Das Recht auf Leben und Entwicklung des Kindes (Artikel 6). Jedes Kind muss Zugang zu medizinischer Hilfe bekommen, zur Schule gehen können und vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.
3. Das Recht auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls (Artikel 3). Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, hat das Wohl des Kindes Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.
4. Das Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Artikel 12). Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Das bedeutet, dass sie ihrem Alter gerecht informiert und sie in Entscheidungen einbezogen werden (zu 1.–4. vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte).
Die Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel, die auf den hier genannten vier Grundprinzipien beruhen. Sie gelten universell für alle Kinder gleichermaßen, unabhängig ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Geschlecht usw. Die Artikel sind unteilbar. Somit sind alle Kinderrechte gleich wichtig. Sie sind wechselseitig voneinander abhängig und können als Ganzes umgesetzt werden (vgl. Unicef).
Um die einzelnen Artikel der UN-Kinderrechtskonvention lebendig und erlebbar werden zu lassen, brauchen Fachkräfte die Unterstützung und Sichtweise von Kindern. Sie sind Expert:innen ihrer Lebenswelt. Sie brauchen dennoch Unterstützung durch Erwachsene, die sich für die Rechte von Kindern stark machen (vgl. Klimczak 2023).
Wichtig im Schutz von Kindern ist, den Dialog zu suchen mit den Kindern selbst, mit ihren Eltern und ggf. weiteren wichtigen Bezugspersonen oder Institutionen. Ein dialogisches und transparentes Vorgehen ist hier wichtig, um das Vertrauen der Kinder und ihrer Familien zu erhalten. Sind Partizipation und Mitbestimmung selbstverständliche Bestandteile im Ganztag/Hort, erleben die Kinder Selbstwirksamkeit. Selbstbewusste Kinder, die ein positives Selbstwertgefühl haben, sind oft besser in der Lage, potenzielle Gefahren zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren und somit Resilienz zu entwickeln.
Das Kindeswohl und der Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen sind wichtige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Schulen im Ganztag. Dabei ist entscheidend, dass Fachkräfte und Einrichtungen verbindlich zusammenarbeiten. Gemeinsam haben alle Mitarbeitenden (Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte sowie Hilfskräfte) die Verantwortung, einen sicheren Ort für Kinder zu schaffen, wo sie gern sind, sich wohlfühlen. Dann kann der Ganztag/Hort zu einem sicheren Lern- und Lebensort werden. Die Umsetzung dieser Aspekte ist für die Entwicklung eines qualitätsvollen Ganztags ebenso zentral wie die Qualität der schulischen Bildung.
Diese Qualität im Ganztag entwickelt sich, wenn Reflexions- und dialogische Prozesse, Offenheit und Fehlerfreundlichkeit zur Kultur der Einrichtung gehören, wenn kooperativ miteinander gearbeitet wird, wenn sich alle Mitarbeitenden konstruktiv auch über institutionelles grenzverletzendes und gewalttätiges Verhalten austauschen können. Hierbei ist insbesondere auf Grenzüberschreitungen der Fachkräfte und Lehrpersonen gegenüber Kindern zu achten. Laut Prengel (2019) und Remsperger-Kehm & Boll (2021) passieren täglich Grenzverletzungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern in Institutionen. In verschiedenen Beispielen dieses Buches wird deutlich, dass es möglich ist, auch unter den gegebenen Rahmenbedingungen gewalt-, macht- und diskriminierungssensibel zu arbeiten, so, dass Prozesse in Gang gesetzt werden, die zum Wohlergehen der Kinder beitragen. Dabei ist es wichtig, dass alle beteiligten Erwachsenen sich der eigenen Rolle im Kinderschutz bewusst sind, sich austauschen und dabei immer das Kind/die Kinder im Mittelpunkt sehen.
Dieses Buch zeigt mit Blick auf positive Beispiele, wie Kinderschutz entlang der Kinderrechte in Hort und Ganztag umgesetzt werden kann.
Kinder beteiligen, stärken, schützen – rechtliche Grundlagen
Der Schutz der Kinder wird in verschiedenen rechtlichen Bestimmungen auf unterschiedlichen Ebenen behandelt. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-KRK) ist eine der zentralen internationalen Vereinbarungen, die die Standards für den Schutz von Kindern festlegt. Wie sie als „Fixstern“ die Qualitätsentwicklung im Ganztag voranbringen kann, wurde oben bereits beschrieben.
Auf Bundesebene ist das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – § 1631 Absatz 2 – verankert: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Wenn im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe von Kinderschutz gesprochen wird, so versteht man darunter aus fachlicher Sicht in erster Linie den Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl im Sinne von Vernachlässigung und Misshandlung sowie vor sexueller Gewalt. In § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ist der – auch für Ganztagsschulen geltende – Schutzauftrag festgeschrieben.
Intervention
Gefährdet im Sinne gesetzlicher Regelungen ist das Kindeswohl immer nur beim Bestehen einer gegenwärtigen oder zumindest nahe bevorstehenden Gefahr für die Entwicklung des Kindes, welche so ernst zu nehmen ist, dass sich bei einer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Nur dann spricht man von Kindeswohlgefährdung, die einen Eingriff in die elterliche Sorge durch das Familiengericht oder das Jugendamt legitimiert.
Mit dem Begriff...
| Erscheint lt. Verlag | 12.8.2024 |
|---|---|
| Illustrationen | Sünne van der Meulen |
| Verlagsort | München |
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Sozialwissenschaften ► Pädagogik ► Vorschulpädagogik |
| Schlagworte | Bedürfnisorientierung • Ganztag • Ganztagsbildung • Grundschule • Kinder • Kinderrechte • Schule • Schulentwicklung • Wohlbefinden |
| ISBN-10 | 3-451-83528-2 / 3451835282 |
| ISBN-13 | 978-3-451-83528-5 / 9783451835285 |
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