Zum Hauptinhalt springen
Nicht aus der Schweiz? Besuchen Sie lehmanns.de

Grundrechte und Grundunrecht (eBook)

Richterdämmerung
eBook Download: EPUB
2023 | 1. Auflage
196 Seiten
tredition (Verlag)
978-3-384-00135-1 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Grundrechte und Grundunrecht -  Werner Mäder
Systemvoraussetzungen
9,99 inkl. MwSt
(CHF 9,75)
Der eBook-Verkauf erfolgt durch die Lehmanns Media GmbH (Berlin) zum Preis in Euro inkl. MwSt.
  • Download sofort lieferbar
  • Zahlungsarten anzeigen
Der Stern des Bundesverfassungsgerichts sinkt. Es hat die Verfassung systematisch ausgehöhlt, das deutsche Volk und die demokratische Republik aus dem Grundgesetz verbannt und die politische Partizipation auf eine heterogene Bevölkerung ausgeweitet. In existenziellen Fragen des Staates (Souveränität des Volkes, Verfassungsidentität, Europa, illegale Massenzuwanderung) entscheidet es nicht als 'Hüter', sondern als Verhüter der Verfassung 'Im Namen des Volkes' gegen das Volk.

Dr. Werner Mäder, Leitender Senatsrat a.D., geboren 1943 in Halle an der Saale, war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Berlin (1962-1968) und nach dem Referendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin (1968-1971) in leitenden Stellungen im Rechts- und Personalwesen der Verwaltung (1972-2000) und als Rechtsanwalt und Justitiar für die Berliner Charité (2001-2018) tätig. Promotion an der FU Berlin 1992. Publikationen zum Staats-, Verfassungs-, Sozial- und Europarecht sowie zur Rechtsphilosophie.

Dr. Werner Mäder, Leitender Senatsrat a.D., geboren 1943 in Halle an der Saale, war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Berlin (1962-1968) und nach dem Referendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin (1968-1971) in leitenden Stellungen im Rechts- und Personalwesen der Verwaltung (1972-2000) und als Rechtsanwalt und Justitiar für die Berliner Charité (2001-2018) tätig. Promotion an der FU Berlin 1992. Publikationen zum Staats-, Verfassungs-, Sozial- und Europarecht sowie zur Rechtsphilosophie.

ZWEITES BUCH
Deutschland

Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.7.197343 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Das Urteil gilt zweifellos auch für die Bundesrepublik Deutschland nach der Vereinigung Mittel- und Westdeutschlands, weil der „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ nicht das Deutsche Reich umfasst.44

Bundesrepublik Deutschland – Grundlagen

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Art. 20 Abs. 1 GG.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Art. 20 Abs. 2 GG.

Gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Art. 20 Abs. 4 GG. Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland:

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“ Zur Geltungsdauer des Grundgesetzes bestimmt Artikel 146 des Grundgesetzes:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Volksbegriff des Grundgesetzes

Als Träger der Staatsgewalt, als Souverän, 45 also als denjenigen, von dem „alle Staatsgewalt [aus]geht“, bestimmt das Grundgesetz das „Volk“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG).

Wie sich aus der Präambel („…das Deutsche Volk [hat sich)… dieses Grundgesetz gegeben“; „Grundgesetz [gilt] …für das gesamte Deutsche Volk“) und zahlreichen Grundrechts- und sonstigen Artikeln des Grundgesetzes, in denen von „allen Deutschen“ bzw. dem „Deutschen Volk“ als Träger von Rechten nach dem Grundgesetz gesprochen wird (Art. 1 Abs. 2, 8 Abs. 1, 9 Abs. 1, 11 Abs. 1, 12 Abs. 1, 16 Abs. 2, 20 Abs. 4, 33 Abs. 1 und 2, 56, 64 Abs. 2, 146 GG), ergibt, ist mit „Volk“ im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG ausschließlich das deutsche Volk „als Träger der verfassungsgebenden Gewalt“ gemeint.46

Souverän des Grundgesetzes ist nur das deutsche Volk, das sich in einem Akt der Selbstbestimmung (Art. 146 GG, Art.1 Ziff. 2 UN-Charta) diese Verfassung gegeben hat. Dabei knüpft insbesondere die Präambel an das „Deutsche Volk“ als politische Schicksals- und Handlungsgemeinschaft an und qualifiziert die Bundesrepublik so als den letztverbindlich handelnden souveränen bzw. souveränitätsbefähigten Deutschen Nationalstaat.47 Dessen Zweck ist es, den Deutschen Sicherheit nach außen und nach innen zu gewährleisten, Wohlfahrt, soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zu verschaffen.

Das Grundgesetz verfasst das „Deutsche Volk“ zu einem Staat, nicht irgendeine Bevölkerung.48

Ausschließlich dem deutschen Volk sind daher bestimmte Funktionen und Rechte in der Verfassung vorbehalten, die die nationalstaatliche Grundkonzeption des Grundgesetzes konkretisieren. Die Freiheitsrechte, insb. Versammlungs-, Vereinigungsund Berufsfreiheit und das Recht auf Freizügigkeit im Bundesgebiet (Art. 8, 9, 12 und 11 GG) konstituieren nicht nur Freiheiten des Individuums, sondern sind „politische“ und dem ‚nationbuilding‘ verpflichtete Freiheitsrechte des deutschen Volkes. Nichts anderes gilt im Hinblick auf die verbrieften demokratischen Elementarrechte, das Wahlrecht (Art. 20 Abs. 1 und 2, 28 Abs. 1 und 2, 38 Abs. 1 GG), das Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG), ferner das Recht, sich eine neue Verfassung zu geben (Art. 146 GG). Auch und gerade diese Rechte können nach dem Grundgesetz nur von demjenigen wahrgenommen werden, der pouvoir constituant ist: dem deutschen Volk.49

Die Stellung der Deutschen als Träger der Staatsgewalt in Deutschland unterliegt der ‚Ewigkeitsgarantie‘ nach Art. 79 Abs. 3 GG, kann also selbst bei Vorliegen von verfassungsändernden Mehrheiten nicht geändert werden.50

Art. 33 Abs. 1 und 2 gewährleistet jedem Deutschen in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Der Eid nach Art. 56, 64 Abs. 2 GG verpflichtet den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler und die Bundesminister, dem „Wohle des deutschen Volkes“ zu dienen.

„Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist “ nach Art. 116 Abs. 1 GG „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“. Deutscher ist nach dieser Vorschrift aber auch, „wer als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“ (Statusdeutsche). Das Grundgesetz kennt somit auch eine „deutsche Volkszugehörigkeit“ oder eben, wie das auch dem Begriff des deutschen Volkes entspricht, das spezifisch materiell Deutsche. Dem muss das Staatsangehörigkeitsrecht folgen. Das Deutsche des deutschen Volkes steht durch Verankerung dieses Begriffes in Art. 1 und Art. 20 GG wegen Art. 79 Abs. 3 GG nicht zur Disposition des verfassungsändernden Gesetzgebers.51

„Das Staatsangehörigkeitsrecht darf nicht beliebig zugesprochen werden, sodass das Deutsche des deutschen Volkes verloren geht“ (i.d.S. BVerfGE 83, 37ff., Rn. 54ff.).52 Naturalisation ist ihrem Prinzip nach eine Ausnahme aus familiären Gründen oder auch aus wirtschaftlichen Interessen des Staates.

Das Deutsche ist im Wesentlichen durch die Herkunft (natio), die Sprache und eine christlich und jüdisch fundierte, aufklärerische kulturelle Identität bestimmt. Deutschland ist als Kulturnation vor allem aus der deutschen Spracheinheit der Menschen in der Mitte Europas entstanden.53 Deutschland ist ein „Nationalstaat“ (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16.12.2016 – 2 BvR 349/16), also der Staat einer Nation.

Ethnischer Volksbegriff – Zentrales Prinzip der deutschen Nation

Das Grundgesetz legt den ethnischen Volksbegriff zugrunde. Ethnos ist ein uraltes griechisches Wort für SCHAR, GRUPPE, VOLK.

Etymologisch ist ethnisch ein fachsprachliches Adjektiv, das soviel bedeutet wie „die Kultur einer Volksgruppe betreffend“.54 Da das Grundgesetz, die Verfassung der Deutschen, durchweg das „Deutsche Volk“ als Träger der Herrschaft verfasst, liegt logischerweise dem der ethnische Volksbegriff zugrunde. Soweit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den ethnischen Volksbegriff als eines der zentralen Prinzipien des Nationalsozialismus darstellt55, kann dies nur als willkürlich und geschichtsfälschend beurteilt werden.56

Der ethnische Volksbegriff, der das Abstammungsprinzip mit beinhaltet (ius sanguinis), entstammt dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Dieses wurde 1913 in dem Nicht-NS-Staat Kaiserreich erlassen und galt danach:

5 Jahre lang im Nicht-NS-Staat Kaiserreich (1913-1918),

14 Jahre lang in dem Nicht-NS-Staat Weimarer Republik (19191933),

12 Jahre lang im Dritten Reich (1933-1945),

50 Jahre lang(!) in dem nicht nur Nicht-NS-Staat, sondern „Gegen-NS-Staat“57 (1949 bis zum 31.12.1999).

Schon von der Entstehungsgeschichte des RuStAG her, vor allem aber im Lichte der über 64 Jahre geltenden Gesetzeslage in den beiden deutschen Republiken vor und nach dem Dritten Reich ist es mehr als abwegig, den ethnischen Volksbegriff dem ideologischen Rüstzeug des Nationalsozialismus zuzuordnen.58

Auch wenn zur Herkunft eines solchen Volkes die Abstammung, also „die natürliche biologische Beziehung eines Menschen zu seinen Vorfahren59 zählt, ist unstreitig, dass ein Volk nicht allein durch biologische Merkmale, sondern auch durch eine gemeinsame geistige und kulturelle Entwicklung, ein gemeinsames historisches Erleben und eine gemeinsame Sprache geprägt wird.60 Die politische Einheit setzt eine relative Gleichheit und Homogenität voraus.61

Volk und Demokratie

Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik ein demokratischer Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG).

Das in Art. 20 Abs. 1, 2 GG festgelegte Demokratieprinzip schützt nicht irgendeine beliebige Demokratie (demos = griech. : Volk + kratos = griech. :Macht) irgendwelcher „Demokraten“ auf deutschem Boden, sondern die Herrschaft des deutschen Volkes über das deutsche Staatsgebiet. Es besteht ein unauflöslicher Zusammenhang zwischen der Existenz des deutschen Volkes und dem Demokratiepostulat des Grundgesetzes.

Dementsprechend haben die Staatsorgane der Bundesrepublik nach alter (?)...

Erscheint lt. Verlag 13.8.2023
Mitarbeit Cover Design: Elmar F. Michalczyk
Verlagsort Ahrensburg
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte Bundesverfassungsgericht • Deutschland • Rechtsstaat • Rechtswissen • Staatsrecht
ISBN-10 3-384-00135-4 / 3384001354
ISBN-13 978-3-384-00135-1 / 9783384001351
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
EPUBEPUB (Wasserzeichen)

DRM: Digitales Wasserzeichen
Dieses eBook enthält ein digitales Wasser­zeichen und ist damit für Sie persona­lisiert. Bei einer missbräuch­lichen Weiter­gabe des eBooks an Dritte ist eine Rück­ver­folgung an die Quelle möglich.

Dateiformat: EPUB (Electronic Publication)
EPUB ist ein offener Standard für eBooks und eignet sich besonders zur Darstellung von Belle­tristik und Sach­büchern. Der Fließ­text wird dynamisch an die Display- und Schrift­größe ange­passt. Auch für mobile Lese­geräte ist EPUB daher gut geeignet.

Systemvoraussetzungen:
PC/Mac: Mit einem PC oder Mac können Sie dieses eBook lesen. Sie benötigen dafür die kostenlose Software Adobe Digital Editions.
eReader: Dieses eBook kann mit (fast) allen eBook-Readern gelesen werden. Mit dem amazon-Kindle ist es aber nicht kompatibel.
Smartphone/Tablet: Egal ob Apple oder Android, dieses eBook können Sie lesen. Sie benötigen dafür eine kostenlose App.
Geräteliste und zusätzliche Hinweise

Buying eBooks from abroad
For tax law reasons we can sell eBooks just within Germany and Switzerland. Regrettably we cannot fulfill eBook-orders from other countries.

Mehr entdecken
aus dem Bereich
Geschichte - Struktur - Funktionen

von Werner Reutter

eBook Download (2024)
Springer Fachmedien Wiesbaden (Verlag)
CHF 97,65

von Lothar Michael; Martin Morlok

eBook Download (2025)
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
CHF 26,25