Häusliche Gewalt und ihre Folgen: Eine Darstellung der Kernfragen von Frauen im Frauenhaus
Diplomica Verlag
978-3-96146-917-8 (ISBN)
Nancy Groschoff, Sozialarbeiterin B.A., praktische Erfahrungen in der Frauenhausarbeit und der Opferhilfe.
Textprobe:Kapitel 3.4, Frauenhausaufenthalt unter der Reform Hartz IV:In der Regel sind die meisten Frauen im Frauenhaus zwischen 18 und 65 Jahre alt und erwerbsfähig. Demnach gehören sie seit dem 01.01.2005 zum Geltungsbereich des SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) und sind ohne eigenes Einkommen auf SGB-II-Leistungen angewiesen. Grundsatz der SGB-II-Sozialgesetzgebung ist das Fordern und Fördern. Dabei ist es Ziel, Personen schnell und passgerecht in eine Arbeit zu vermitteln. Die HARTZ-IV-Reform unterstützt typische Rollenmuster. Ähnlich wie es sich bereits bei der Inanspruchnahme der ehemaligen Arbeitslosenhilfe zu getragen hat, wird ebenso bei einem Bezug von SGB-II-Leistungen das Partnereinkommen angerechnet, wodurch ökonomische Abhängigkeiten geschaffen werden. Beim Eintritt von Arbeitslosigkeit einer Frau und einem gleichzeitig bestehenden Einkommen ihres Partners, besteht die Möglichkeit, dass eine Frau keinen Bedarf für Leistungen aus dem SGB II aufweisen kann und sich somit ihren Lebensunterhalt über das Partnereinkommen finanziert.Dies verschärft insbesondere die von Gewalt geprägten Beziehungen, da ökonomische Gewalt sehr häufig als Unterdrückungs- und Kontrollinstrument angewendet wird. Des Weiteren wird dem Misshandler, wenn er der Antragsteller einer Bedarfsgemeinschaft ist, ein weiteres Mittel zur Machtausübung eröffnet. Er nimmt nach 38 SGB II die Hilfeleistungen, für sich und alle Angehörigen entgegen, solange die Angehörigen dagegen keinen Widerspruch einlegen. Frauen, die zu der Bedarfsgemeinschaft ihres Partners gehören, werden demnach nicht nach ihrer Zustimmung gefragt. Legen sie Widerspruch dagegen ein, müssen sie mit Konsequenzen und möglichen weiteren Misshandlungen ihrer Partner rechnen.Bereits vor der Einführung der Hartz-IV-Reform wurde von den Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern auf Schwierigkeiten bei einem Frauenhausaufenthalt und der parallelen Inanspruchnahme von SGB-II-Leistungen aufmerksam gemacht. Ein Teil dieser Schwierigkeiten konnte von der Gesetzgebung aufgenommen werden und es wurden entsprechende Lösungen entwickelt. So gelten mittlerweile Frauen mit dem Einzug in ein Frauenhaus als eigenständige Bedarfsgemeinschaft. Dennoch zeigen sich in der Praxis nach wie vor Lücken im Umgang mit Bewohnerinnen im Frauenhaus und den SGB-II-Regelungen.Gewaltbetroffenen Frauen wird nach 36 a SGB II ein Frauenhausaufenthalt gewährt und finanziert. Jedoch soll der Frauenhausaufenthalt resp. die Erstattung der Kosten ausschließlich dazu dienen, dass den betroffenen Frauen der Weg in die Erwerbstätigkeit erleichtert wird. Insofern werden emotionale und gesundheitliche Verfassungen der Frauen gänzlich ausgeblendet. Besonders prekär ist die Situation für Frauenhausbewohnerinnen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie sollen unverzüglich nach der Antragsstellung in eine Arbeit, Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit vermittelt werden. Die Antragstellung erfolgt aufgrund individueller Absprache mit der jeweiligen ARGE (Arbeitsgemeinschaft) in der Regel problemlos. Allerdings werden Leistungen nach dem SGB II nicht rückwirkend gezahlt. Das heißt, dass die gewaltbetroffenen Frauen sofort mit dem Einzug im Frauenhaus einen Antrag stellen müssen, da ihnen sonst keine Mittel zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen. Jedoch sehen sich die meisten Frauen aufgrund der mitunter schweren Verletzungen nicht in der Lage eine ARGE für die Antragstellung aufzusuchen. Weiterhin ist die Stellung eines Antrages mit der Überprüfung der Hilfebedürftigkeit und einer Anrechnung von ersparten Rücklagen verbunden. Ersparnisse müssen aufgebraucht resp. für die Kosten des Aufenthaltes im Frauenhaus verwendet werden, obwohl die Bewohnerinnen keine Schuld für ihre Situation tragen. Damit einhergehend ist ein hoher und abschreckender bürokratischer Aufwand, durch den sich gerade Frauen nach (traumatisierenden) Gewalterfahrungen überfordert fühlen. Die betroffenen Fr
| Erscheinungsdatum | 24.09.2022 |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Maße | 190 x 270 mm |
| Gewicht | 167 g |
| Themenwelt | Sozialwissenschaften ► Pädagogik ► Sozialpädagogik |
| Schlagworte | Frauenhausarbeit • Gewalterfahrung • Gewalt gegen Frauen • Häusliche Gewalt • individuelle Lebenslage • Trauma • Traumafolgen |
| ISBN-10 | 3-96146-917-2 / 3961469172 |
| ISBN-13 | 978-3-96146-917-8 / 9783961469178 |
| Zustand | Neuware |
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