Der Scharia-Vorbehalt in menschenrechtlichen Verträgen der Vereinten Nationen
Seiten
2019
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-74985-2 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-74985-2 (ISBN)
lt;p>Das Buch untersucht den Scharia-Vorbehalt von 16 muslimischen Ländern in 8 menschenrechtlichen Verträgen und Länderberichten der UN. Die Vienna Convention bot keine Lösung. Nach der Sunnah des Propheten ist islamisches Recht jedes Jahrhundert an seine Gesellschaft anzupassen. Wie kann das in einer religionsoffenen, globalen Gesellschaft gelingen?
lt;p>Das Buch analysiert acht menschenrechtliche Verträge und Länderberichte der Vereinten Nationen (UN) aus 16 muslimischen Ländern. Die Berichte belegen, dass muslimische Flüchtlinge den Scharia-Vorbehalt mitbringen, weil sie in islamischen Gesellschaften sozialisiert wurden. UN-Gremien versehen Länderberichte mit Empfehlungen. Teilweise erfolgen Antworten nur noch auf Arabisch. Scharia-Vorbehalte mit Hilfe der Vienna Convention auszuräumen, ist nicht gelungen, weil sich die Verantwortlichen nicht bemühen, Arabisch oder die Scharia zu verstehen. Ein gemeinsamer Anknüpfungspunkt wäre die Sunnah des Propheten. Danach soll islamisches Recht jedes Jahrhundert an seine Gesellschaft angepasst werden, ohne die islamische Legitimität zu verletzen. Einander zuhören, voneinander lernen ist fundamental. Die Idee von Arbeit und Ausbildung in europäischen Klöstern auch für muslimische Flüchtlinge ist visionär für eine religionsoffene Gesellschaft im 21. Jahrhundert.
lt;p>Das Buch analysiert acht menschenrechtliche Verträge und Länderberichte der Vereinten Nationen (UN) aus 16 muslimischen Ländern. Die Berichte belegen, dass muslimische Flüchtlinge den Scharia-Vorbehalt mitbringen, weil sie in islamischen Gesellschaften sozialisiert wurden. UN-Gremien versehen Länderberichte mit Empfehlungen. Teilweise erfolgen Antworten nur noch auf Arabisch. Scharia-Vorbehalte mit Hilfe der Vienna Convention auszuräumen, ist nicht gelungen, weil sich die Verantwortlichen nicht bemühen, Arabisch oder die Scharia zu verstehen. Ein gemeinsamer Anknüpfungspunkt wäre die Sunnah des Propheten. Danach soll islamisches Recht jedes Jahrhundert an seine Gesellschaft angepasst werden, ohne die islamische Legitimität zu verletzen. Einander zuhören, voneinander lernen ist fundamental. Die Idee von Arbeit und Ausbildung in europäischen Klöstern auch für muslimische Flüchtlinge ist visionär für eine religionsoffene Gesellschaft im 21. Jahrhundert.
Mag. Dr. Elisabeth Simader studierte Medizin an der Universität Innsbruck sowie Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Völkerrecht an der Universität Salzburg. Sie war im Bankwesen bei Instituten in München und London und 32 Jahre in der ärztlichen Praxis tätig. Sie ist Autorin mehrerer Bücher.
lt;p>Werdegang und Kerngebiete der Scharia - Islamverständnis im Wandel der Zeit -Scharia-Vorbehalte in der WVK - UN Berichtesystem - Ehe, Brautgeld und Unterhalt - Islamisches Familien-, Erb- und Personenstandsrecht - Islamische Rechtszwecke - Islamischer youth bulge - Klosterleben auch für muslimische Flüchtlinge? - Flüchtlingshilfe neu denken
| Erscheinungsdatum | 28.01.2019 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Wissenschaft und Religion ; 29 |
| Verlagsort | Berlin |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 148 x 210 mm |
| Gewicht | 634 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
| Sozialwissenschaften ► Soziologie ► Gender Studies | |
| Schlagworte | Alexandra • Art 19-23 Wiener Vertragsrechtskonvention, WVK, Vi • Art 19-23 Wiener Vertragsrechtskonvention, WVK, Vienna Convention • Diskussion der islamischen Rechtszwecke • Einspruchspraxis zu Scharia-Vorbehalten • Elisabeth • Fehlendes islamisches Gewohnheitsrecht im Völkerre • Fehlendes islamisches Gewohnheitsrecht im Völkerrecht • Figh und Ulamah • Generelle Ablehnung des IGH als Streitschlichter • Gewünscht wird eine schariakompatible Interpretati • Gewünscht wird eine schariakompatible Interpretation der UN-Normen • Gleichwertigkeit versus Gleichberechtigung • Internationaler Menschenrechtsschutz • Islamanpassung ohne Legitimitätsverletzung • Islamische Ehe • Islamische Familiengesetzgebung • Islamischer Rechtsfindungsprozess • Islamischer Youth Bulge • Islamische Scheidung • Islamisches Erbrecht • Islamisches Personenstandsgesetz • Islamverständnis im Wandel der Zeit • Koraninterpretation nach Bassiouni • Mangelnde Arabisch- und Islamkenntnisse von UN Gre • Mangelnde Arabisch- und Islamkenntnisse von UN Gremien • Mann und Frau im Koran • Marciniak • menschenrechtlichen • Nationen • Salzburg • Scharia • Scharia-Komposition • Scharia-Vorbehalt der kleinste gemeinsame Nenner? • Sicherheit vor Männern durch Verhüllung? • Siegesbanner der Fortpflanzung oder Adoption? • Simader • Staat und Religion • Stellungnahmen zur Politik in islamischen Ländern • Studie der Tabah-Stiftung • Tadschdid- und Islahkonzepte • Tribales Recht • Ummah, Gemeinde der Gläubigen • Ungläubige urteilen nicht über Gläubige • Universität • UN Länderberichtesystem • vereinten • Verträgen • Visionäre Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge in • Visionäre Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge in Klöstern? • Vorbehalt • Vorbehaltsfreiheit nach der WVK Art 19-23 • Weibliche Koranexegese erwünscht • Westliche und islamische Menschenrechtsvorstellung • Westliche und islamische Menschenrechtsvorstellungen • Zulässigkeit von Scharia-Vorbehalten nach der WVK |
| ISBN-10 | 3-631-74985-6 / 3631749856 |
| ISBN-13 | 978-3-631-74985-2 / 9783631749852 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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