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ALG II in Lübeck - Berthold Kogge

ALG II in Lübeck

Wenn ein Jobcenter, ein Bürgermeister und ein Sozialministerium sich der Rechtsprechung verweigern

(Autor)

Buch | Softcover
116 Seiten
2016 | 4. Auflage
epubli (Verlag)
978-3-7418-0855-5 (ISBN)
CHF 9,75 inkl. MwSt
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Jobcenter Lübeck kürzt rechtswidrig die Unterkunftszahlung eines ALG-II Empfängers.
Am 19.10.2010 urteilte das Bundessozialgericht (BSG), unter dem Aktenzeichen: B 14 AS 50/10 R, dass bei der Festlegung der angemessenen Wohnkosten, die Betriebskosten in die Kriterien der Bemessung einzufließen habe. Nettokaltmiete und Betriebskosten zusammengezogen, ergeben die angemessene Bruttokaltmiete.
Trotz dieses Urteils kürzte das Jobcenter Lübeck die Wohnkostenerstattung von Herrn Ernst, da seine Nettokaltmiete über der Bemessungsgrundlage der Stadt lag. Mehrmals weigerte sich das Jobcenter die Nebenkosten, die bei Herrn Ernst sehr niedrig sind, in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen. Selbst die Wohnungen, die das Jobcenter Herrn Ernst als Alternative vorschlug, hatten zwar eine geringe Nettokaltmiete, letztendlich aber, durch hohe Nebenkosten, eine höhere Bruttokaltmiete als die Wohnung von Herrn Ernst.
Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde, in Form eine Petition, vom 18.01.2011, die Herr Ernst stellte, der das BSG-Urteil zwar nicht kannte, ihm es aber unsinnig erschien, in eine Wohnung zu wechseln, die der Stadt teurer kommen würde, ging die stellvertretende Geschäftsführerin nicht ein. Trotz des BSG Urteils vom 19.10.2010 blieb die Kürzung bestehen.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, in Form einer Petition, gegen die stellvertretende Geschäftsführerin Frau Borso, an den Bürgermeister der Stadt Lübeck, Herrn Saxe, bügelte dieser ab. Da er als Verwaltungschef der Stadt dafür verantwortlich ist, dass die Stadt die Wohnkostenerstattung von ALG II Empfängern nach rechtmäßigen Kriterien festlegt, bedeutete das aber, ein rechtswidriges Verhalten zuzulassen.
Bei der Klageerwiderung, vom 23.06.2011, forderte das Jobcenter das Sozialgericht Lübeck auf, trotz des BSG Urteils vom 19.10.2010, die Klage abzuweisen.
Im Januar 2014, die Sozialgerichtsentscheidung stand noch aus, forderte Herr Ernst das Jobcenter noch einmal auf, seinen Fall zu überprüfen. Trotz des BSG Urteils vom 19.10.2010 bestand der Geschäftsführer des Jobcenters, Herr Tag, auf eine Klageabweisung.
Am 03.03.2014 erklärte das Sozialgericht die Wohnungskosten für die Wohnung von Herrn Ernst für angemessen.
Am 16. April 2014 erklärte das Jobcenter Lübeck, wegen der aktuellen Rechtsprechung des BSG (die zu dem Zeitpunkt schon 3 ½ Jahre alt war), dass in Zukunft die Nebenkosten als Berechnungsgröße mit zu bewerten sind.
Aber bis zu diesem Zeitpunkt hatten alle Verantwortlichen, zum Schaden von Herrn Ernst, sich geweigert, Sorge zu tragen, dass das BSG-Urteil auch in Lübeck angewendet wird.

Berthold Kogge wuchs in einer Stadt an der Ostsee auf, und achtete bei jedem Umzug darauf, auch in der Nähe der Ostsee zu bleiben. Er ist halt ein Kind der Küste. Er vollzog eine Ausbildung als Groß- und Außenhandelskaufmann, arbeite sich vom Sachbearbeiter zum Prokuristen hoch und machte sich dann im Baunebengewerk mit einem Installationsmeister selbstständig. Nach dem seine Firma wirtschaftlichen Schiffbruch erlitten hatte, plante er in Schweden einen Neunfang zu machen. Während der Planung dieses Vorhabens, trat eine Frau in sein Leben, die alles umschmiss. Man plante zusammen eine Zukunft in ihrer Stadt. Nach ihrem plötzlichem Rückzug, blieb Berthold Kogge nur seine alte Heimatstadt. Dort wohnt er jetzt.

Erscheinungsdatum
Sprache deutsch
Maße 125 x 190 mm
Gewicht 147 g
Themenwelt Sozialwissenschaften Soziologie Makrosoziologie
Schlagworte ALG II • Hartz 4 • Jobcenter
ISBN-10 3-7418-0855-5 / 3741808555
ISBN-13 978-3-7418-0855-5 / 9783741808555
Zustand Neuware
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