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Sprachenordnung und Minderheitenschutz im schweizerischen Bundesstaat (eBook)

Relativität des Sprachenrechts und Sicherung des Sprachfriedens

(Autor)

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2010 | 2005
LIV, 1315 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-26542-9 (ISBN)

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Sprachenordnung und Minderheitenschutz im schweizerischen Bundesstaat - Dagmar Richter
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Das Buch erschließt das schweizerische Sprachenrecht als Modell für die Bewältigung von Minderheitenproblemen in anderen vielsprachigen Gesellschaften. Alle wichtigen Bestimmungen und Judikate werden auszugsweise zitiert und analysiert. Aus dem Vergleich korrespondierender Regelungen ergeben sich Entwicklungslinien und allgemeingültige Prinzipien. Die Studie zeigt, wie Minderheitenschutz im Spannungsfeld zwischen dem öffentlichen Interesse an der Amtssprache (Territorialitätsprinzip) und dem Einzelinteresse an der Muttersprache (Sprachenfreiheit) rechtsstaatlich konzipiert werden kann.

Title Page 4
Copyright Page 5
Vorwort 6
Inhaltsübersicht 8
Table of Contents 12
Abkürzungsverzeichnis 53
Einführung 56
Der Blick von außen 56
Die Idee der Arbeit 56
Der Gang der Untersuchung 57
Teil I Die Sprachen, die Sprachgruppen, das Staatsvolk 60
Kapitel 1: Die Sprachen der Schweiz 60
1. Rechtserhebliche Eigenschaften und Formen der Sprache 60
1.1. Der Begriff der Sprache 60
1.1.1. Sprache als menschliche Kompetenz 60
1.1.2. Die abgrenzbare Einzelsprache 61
1.2. Die sogenannte Muttersprache: Erst- und Zweitsprachenerwerb 62
1.3. Das Problem der beschränkten Übersetzbarkeit der Sprachen 66
1.4. Die kulturelle Dimension der Sprache:"Sprachgruppen" und "Sprachgemeinschaften" 69
1.5. Die individuelle Dimension der Sprache:"Sprachkompetenz" und "Sprachverhalten" 71
1.6. Standard-Dialekte und Nicht-Standard-Dialekte 72
1.6.1. "Sprache", sogenannter "Dialekt" und Mundart 72
1.6.2. Sprachprestige und Sprachplanung 74
2. Wesen und Verbreitung der schweizerischen Landessprachen 76
2.1. Überblick 76
2.2. Das Wesen der vier Landessprachen 77
2.2.1. Importierte Nationalsprachen: Französisch und Italienisch in der Schweiz 77
2.2.2. Schweizerdeutsche Diglossie - das Problem der Mundart im vielsprachigen Staat 79
2.2.3. Die rätoromanischen Idiome: Eine Herausforderung für Sprachenschutz und Sprachvereinheitlichung 84
a) Dialektale Zersplitterung 84
b) Das Aussterben der rätoromanischen Idiome 85
c) Möglichkeiten und Grenzen der Sprachplanung: Die Standardisierung des Rätoromanischen 86
aa) Die Schweiz im Kontext sprachplanender Staaten 86
bb) Die Schaffung von Rumantsch grischun 88
2.3. Die Sprachstatistik 90
2.3.1. Gesetzliche Grundlagen 90
2.3.2. Die "bestbeherrschte Sprache" und die "gesprochenen Sprachen" als neue Kategorien der Datenerhebung 91
2.3.3. Die Sprachdaten der Eidgenossenschaft 93
2.3.4. Die Sprachdaten der Kantone 95
2.3.5. Sprachkenntnisse in den anderen Landessprachen: Die Politik der allgemeinen Zweisprachigkeit 98
2.4. Jenisch 99
2.5. Einwanderersprachen 99
3. Der "Sprachgraben" und das Problem der Majorisierung 100
4. Englisch in der Schweiz 106
4.1. Die Bedeutung des Englischen als "Ergänzungssprache" 106
4.2. "Fräbenglisd: " als kontroverses Unterrichtskonzept 109
Kapitel 2: Staat und Nation in der vielsprachigen Schweiz 113
Einleitung: Die Idee der staatlichen Formation durch Sprache 113
(a) Sprache als Basis der Nationenbildung 113
(b) Vom nicht-ethnischen Sprachenbegriff der Französischen Revolution zur einheitsstiftenden Kulturnation 115
(c) Die Sprach- oder Kulturnation 118
(d) Die Ablösungdes religiösen durch das sprachliche Kohäsionskriterium 120
1. Die Entstehung und Entwicklung des schweizerischen Bundesstaates im Rahmen konfessionell-politischer und sprachlich-politischer Identitätskomplexe 121
1.1. Der Helvetismus: Ein frühes Muster für "Einheit durch Vielfalt" 121
1.2. Die politisch-konfessionellen Gegensätze vor 1848 122
1.3. Die militärisch erzwungene Bundesverfassung von 1848: Überwindung des konfessionellen Gegensatzes und Aufkommen des Sprachenrechts 129
1.4. Das Bewußtwerden der Sprachenfrage: Romanisierungsdruck im Innern, Nationalisierung der Nachbarstaaten und Dominanz des Deutschen (1870-1914) 134
1.5. Das Aufbrechen des Sprachgrabens im Ersten Weltkrieg 137
1.6. Das Einwirken nationalistischer Strömungen ab 1920 138
1.6.1. Der Irredentismus und die veränderte Wahrnehmung des italienischen Landesteils 138
1.6.2. Deutschnationale Bewegungen in der Schweiz und Bedrohung durch Deutschland: Die "geistige Landesverteidigung" als Ausdruck der politischen Nation 139
1.7. Derreligiös-sprachliche Identifikationskomplex in der Jura-Krise 141
2. Von der Willensnation zum multikulturellen Staat 142
2.1. Die schweizerische Nation und ihre Nationalitäten 142
2.2. Die" Willensnation" 143
2.3. Die politische Nation 146
2.4. Der multikulturelle Staat 148
3. Sprachminderheiten in der Schweiz: Die Entwicklung eines staatsrechtlichen Minderheitenbegriffs 150
3.1. Die anfängliche Leugnung von "Minderheiten" 151
3.2. Die Übernahme des Minderheitenbegriffs und seine allmähliche Ausweitung durch Literatur und Praxis 152
3.3. Die Relativität der Minderheiteneigenschaft im Bundesstaat 155
3.3.1. "Minderheit im Bund" oder "Minderheit im Kanton"? 155
3.3.2. Die Sprachgruppen im Gesamtstaat 156
3.3.3. Die Sprachgruppen in den Kantonen 156
3.3.4. Relative Mehrheiten, relative Minderheiten und absolute Minderheiten 158
Kapitel 3: Theoretische Grundlagen des Sprachenrechts 160
1. Sprache und Rechtsordnung 160
1.1. Gegenstand und Aufgabe des Sprachenrechts 160
1.2. Die Sprachenordnung als Garantin des Sprachfriedens 160
1.3. Die Bedeutung der Sprache im Verfahrensrecht und für die Staatsorganisation 163
1.3.1. Das Sprachrisiko als die Rechtsstaatlichkeit gefährdendes Verfahrensrisiko 163
1.3.2. Sprachunkundigkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens 163
1.3.3. Anforderungen an die Sprachkenntnisse und rechtliches Gehör 165
1.3.4. Das Recht auf Verwendung einer Sprache und die Pflicht des Staates zu verstehen: Komplementarität und Konsistenz 166
1.3.5. Sprachzugehörigkeit, Unparteilichkeit und angemessene Repräsentation 166
1.4. Verlangt das Demokratieprinzip die Geltung bestimmter Sprachen? 167
2. Die Anerkennung einer Sprache als Amtssprache 173
2.1. Die Rechtsquellen der Amtssprachenregelungen 173
2.2. Der Zweck der Amtssprachenregelung 175
2.2.1. Das Sprachenrecht als Instrument der Homogenität: Assimilierendes Sprachenrecht 175
2.2.2. Die Amtssprachenregelung als Ausdruck sprachlicher Vielfalt: Koordinierendes Sprachenrecht 176
2.3. Die Staatenpraxis 178
2.4. Ist die gerechte Sprachenordnung mathematisch zu berechnen - oder welche Kosten verursacht die Mehrsprachigkeit? 180
2.5. Anforderungen an die Qualität einer Amtssprache 182
2.5.1. Schrift 183
2.5.2. Bestimmtheit 184
2.5.3. Vollständigkeit 186
2.6. Spezifische Defizite nicht-standardisierter Sprachen 186
2.6.1. Der beschränkte räumliche Geltungsbereich: Lokale und regionale Zersplitterung 186
2.6.2. Der beschränkte sachliche Geltungsbereich: Domänenspezifischer Gebrauch und Stagnation der Sprachentwicklung 188
2.7. Die Standardsprache als ideologisches Konstrukt des modernen Flächenstaates 189
2.8. Sprachplanung als staatliche Planungsaufgabe 190
2.8.1. Sprachkorpus- und Sprachstatusplanung 190
2.8.2. Die Kompetenz zur Sprachplanung und das sprachliche Neutralitätsgebot 193
3. Sprachengeltung und Sprachenfreiheit 195
3.1. Der Einflußbereich staatlicher Sprachregelungen, insbesondere des Amtssprachenrechts 195
3.2. Das individuelle Sprachenrecht: Positive und negative Sprachenfreiheit 196
3.3. Das Spannungsverhältnis zwischen Sprachenfreiheit und offizieller Sprachengeltung 196
Teil II/1 Bundessprachenrecht 198
Kapitel 4: Das Territorialitätsprinzip 198
1. Wesen und Wirkung der Territorialität 198
1.1. Territorialität, Homogenität und Assimilation 198
1.2. Der Bauplan der Territorialität: Das System der korrespondierenden Sprachgeltungsebenen 202
1.3. Das öffentliche Interesse an einer territorialen Sprachenordnung 205
1.4. Die" Quantite considerable" als Grundlage einer rechtsstaatlichen, demokratischen und minderheitenschützenden Sprachenwahl 206
1.5. Die Relativierung von Mehrheit und Minderheit 210
2. Die territoriale Sprachgeltung als Rechtsprinzip 212
2.1. Entstehungsgeschichtliche Grundlagen 212
2.2. Das Problem der rechtlichen Fundierung - Ein Rückblick auf die Entwicklung 216
2.2.1. Das Territorialitätsprinzip - Bestandteil des Sprachenartikels oder ungeschriebener Grundsatz der Bundesverfassung? 216
2.2.2. Die Entwicklung einer bundesverfassungsrechtlichen Grundlage durch das Bundesgericht 218
2.3. Das Territorialitätsprinzip als Sprachordnungskompetenz 226
2.3.1. Die Verankerung des kompetentiellen Aspekts in Art. 3 BV 226
2.3.2. Die sprachenrechtliche Autonomie der Gemeinden Entscheidungzwischen territorialer oder funktionaler Sprachenordnung 228
2.4. Das Territorialitätsprinzip als materielles Prinzip der Bundesverfassung 232
2.4.1. Ermächtigung zur Assimilation 233
a) Der ursprüngliche Assimilationsgedanke 233
b) Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Assimilation 235
2.4.2. Pflicht zum Erhalt der sprachlichen Homogenität? 238
a) Die uneinheitliche Rechtsprechung zur Pflichtenfrage: Tendenz zur Pflicht im Falle bedrohter Minderheitensprachen? 238
b) Der Individualanspruch auf Amtssprachengeltung als Folge der Schutzpflicht 241
2.4.3. Zum individualschützenden Charakter des Territorialitätsprinzips: Der Fall R.J. gegen Gemeinde Marly (1993) 241
3. Die immanenten Grenzen 243
3.1. Das Sprachjriedensprinzip 244
3.2. Der Begriff der "überlieferten Grenzen der Sprachgebiete" und das Verbot der "bewußten" Sprachgebietsveränderung 246
3.3. Die Pflicht zur Mehrsprachigkeit 248
3.3.1. Mehrsprachigkeit als Sonderfall der Territorialität 248
3.3.2. Wann ist eine Minderheit erheblich: Der Fall Brunner (1980) 249
3.4. Der Unterschied zwischen "Zuzügern " und "Minderheiten " 254
3.5. Das Verbot der Unterdrückung von Minderheiten 257
Kapitel 5: Die Sprachenfreiheit 261
1. Entwicklung und Ausformung durch die Rechtsprechung 261
1.1. Das Urteil des Bundesgerichts im Fall Association de l'Ecole francaise (1965)7 262
1.2. Sprachenfreiheit und Meinungsfreiheit : Schutz von Form und Inhalt des Sprechens 268
1.3. Der Sprachenartikel der Bundesverfassung als verfassungsrechtliche Schranke der Sprachenfreiheit 270
1.4. Zur Verhältnismäßigkeit der Verweigerung von Ausnahmen: Das "Dammbruchargument" 272
1.5. Privilegierung der Landessprachen kraft Sprachenfreiheit? 274
2. Der Schutzbereich der Sprachenfreiheit 278
2.1 . Der Begriff der "Muttersprache" 280
2.1.1. Schutz bei Mehrsprachigkeit: Der Albula -Fall (1982) 280
2.1.2. Schutz des "Dialekrs"77 283
2.2. Leistungs- und Teilhabeansprüche 284
2.2.1. Das konstitutiv-institutionelle Grundrechtsverständnis: Sprachenfreiheit und Recht auf Sprache 284
2.2.2. Elementarschulbildung in der Muttersprache 289
2.2.3. Das Recht auf den Erhalt einer bedrohten Landessprache 290
2.3. Berechtigte und Adressaten 292
2.3.1. Die kollektive Dimension der Sprachenfreiheit 292
2.3.2. Privatwirkung der Sprachenfreiheit? 293
3. Geltung und Beschränkbarkeit im privaten und im öffentlichen Bereich 295
3.1. Das Sprachverhalten als Gegenstand der allgemeinen Freiheit 296
3.2. Das Sprachverhalten in der Privatsphäre: Der unantastbare Kernbereich der Sprachenfreiheit 299
3.3. Persönliche Gespräche auf öffentlichem Gelände: Das Gebot sprachlicher Toleranz 299
3.4. Private Bereiche mit quasi-öffentlichem Charakter 301
3.4.1. Gaststätten 301
3.4.2. Privatschulen 303
3.4.3. Die Sprache des Handels 307
a) Außenwerbung 307
b) Warenaufdrucke und Warenreklame 308
3.4.4. Die innerbetriebliche Sprachenordnung 310
3.5. Der individuelle Sprachgebrauch im amtssprachlichen Bereich 312
3.6. Die Skala der Eingriffsfestigkeit 313
Kapitel 6: Das Sprachenrecht der Eidgenossenschaft 315
1. Die verfassungsgeschichtliche Entwicklung: Von der Identität der Amts- und Nationalsprachen über den mehrfunktionalen Sprachenartikel zum systematisch geordneten Sprachenrecht 315
1.1. Erste Anfänge aufdem Weg zur Mehrsprachigkeit: Die Protektion des Französischen durch Frankreich in der Helvetischen Republik 316
1.2. Der Sprachenartikel der Bundesverfassung von 1848: Begleitmusik der nationalen Einigung 320
1.3. Der Sprachenartikel der Bundesverfassung von 1874: Traditionsanschluß 323
1.4. Die Verfassungsänderung von 1938: Aufnahme des Rätoromanischen in den Sprachenartikel der Bundesverfassung 324
1.5. Die Revision des Sprachenartikels von 1996 327
1.5.1. Entnationalisierung: Ersetzung der "Nationalsprachen" durch "Landessprachen" 329
1.5.2. "Kleine Lösung": Verständigung und Förderung statt Sprachenfreiheit und Territorialitätsprinzip 329
1.5.3. Die Anerkennung des Rätoromanischen als Teilamtssprache des Bundes 334
1.6. Das systematisierte Sprachenrecht der Bundesverfassung von 1999 337
1.6.1. Neue und alte Regelungen 337
a) Die Landessprachen als konstituierendes Element des schweizerischen Bundesstaates (Art. 4 BV 1999) 337
b) Ausdrückliche Garantie der Sprachenfreiheit (Art. 18 BV 1999) 337
c) Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen (Art. 70 BV 1999) 338
d) Die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die kulturelle und sprachliche Vielfalt (Art. 69 Abs. 3 BV 1999) 342
e) Die Vertretung der Amtssprachen am Bundesgericht (Art. 188 Abs. 4 BV 1999) 343
1.6.2. Bloße "Nachführung" oder Neuschaffung des verfassungsrechtlichen Sprachenrechts? 343
1.6.3. Das Projekt des Sprachengesetzes 344
2. Die Amtssprachenordnung 347
2.1. Dreisprachigkeit, unvollkommene Viersprachigkeit und das Prinzip der freien Sprachenwahl 347
2.2. Die Gleichheit der Amtssprachen 349
2.3. Das Amtssprachenprinzip 351
2.4. Das Willkürverbot 352
3. Die Sprache der Verwaltung 353
3.1. Behördeninterner Sprachgebrauch 355
3.1.1. Die "Arbeitssprachen" der Bundesbehörden 355
3.1.2. Der Sprachgebrauch zwischen obersten Bundesbehörden und Regional- bzw. Kantonsbehörden 358
3.2. Grundprinzipien der Sprachengeltung im Publikumsverkehr 360
3.2.1. Der Grundsatz der Vollständigkeit und Konsistenz der Sprachengeltung: Antwort in der gewählten Sprache 360
3.2.2. Die Verpflichtung der Bundesbehörden zur ermessensfehlerfreien Sprachenauswahl 361
3.2.3. Das Verbot, eine nicht-schweizerische Sprache (Englisch) zu verwenden: Der Fall Swisscom AG gegen TDC Switzerland AG (2001) 363
3.3. Sprachengeltung und staatliche Organisation 363
3.3.1. Die grundsätzliche Anknüpfung an die Verbandszugehörigkeit der zuständigen Behörde 363
3.3.2. Zur Geltung der kantonalen Sprachenordnung für Bundeseinrichtungen 364
a) Rechtlich verselbständigte Stellen: Der Fall Degallier(1982) 364
b) Dezentrale Bundesverwaltung 365
c) Die Nutzung lokaler Abklärungsstellen durch eine dezentral operierende Bundeseinrichtung 366
aa) Der Fall MEDAS I (2001) 366
bb) Der Fall MEDAS II (2002) 368
3.3.3. Kompetenzrechtliche Aspekte der Anpassung an die kantonale Sprachenordnung 369
3.3.4. Zentrale Bundesregister: Geltung der kantonalen Amtssprachen, sofern sie auch Bundesamtssprachen sind 372
a) Die Bedeutung des Publizitätsgrundsatzes für die Sprache des Handelsregisters: Der Fall Fundaziun Pro Gonda (1984) 373
b) Andere Register 378
aa) Zivilstandsregister 379
bb) Das Eidgenössische Grundbuch: Regionaler Bezug durch die Belegenheit der Sache 381
cc) Ausnahmen zugunsten des Rätoromanischen: Die Unterscheidung zwischen Antrags- und Eintragungssprache 381
3.4. Das Übersetzungswesen: Vorhaltung der "gewünschten Amtssprache" 382
3.5. Das Erscheinungsbild der Bundesverwaltung - ein Fall der Landessprachen 383
3.6. Die Sprachengeltung im Militär 383
4. Die Sprache der Eidgenössischen Bildungseinrichtungen 385
4.1. Eidgenössische Technische Hochschulen 386
4.2. Fachhochschulen 388
5. Der Sprachgebrauch des Schweizerischen Bundesgerichts 389
5.1. Grundregel: Gerichtssprachen sind die Amtssprachen des Bundes 389
5.2. Die Verhandlungssprache 389
5.2.1. Allgemeine Grundsätze 389
5.2.2. Zivilprozeß und nicht speziell geregelte Verfahren 390
5.2.3. Strafprozeß 390
5.3. Die Sprache des Entscheids 391
5.3.1. Grundregel: Orientierung an den Amtssprachen 391
5.3.2. Der Fall Corporaziun da vaschins da Scuol (1996) 393
5.4. Übersetzungskosten 395
6. Die Sprache der gesetzgebenden Körperschaften 396
6.1. Die Sprachfarm parlamentarischer Akte 396
6.1.1. Redaktionierung und Ausfertigung der Erlasse 396
6.1.2. Die Publikation der Gesetze und Verordnungen 398
a) Das Prinzip der Dreisprachigkeit 398
b) Die Maßgeblichkeit mehrerer Texte: Ein Problem für die Auslegung von Gesetzen und der Auslegungsmethode 399
c) Die Sonderstellung des Rätoromanischen 401
d) Die nachträgliche Korrektur von Übersetzungsfehlern 402
6.2. Der Sprachgebrauch im Parlament 404
6.2.1. Das "Helvetische Prinzip" im Nationalrat 404
6.2.2. Die Protokolle des Ständerats 406
6.2.3. Das Amtliche Bulletin der eidgenössischen Räte 406
7. Repräsentation 407
7.1. Die Vertretung der Sprachgruppen in der Bundesversammlung 407
7.2. Die Vertretung der Sprachgruppen im Bundesrat 408
7.3. Die Vertretung der Sprachgruppen in der Bundesverwaltung 410
7.3.1. Das Prinzip der angemessenen Vertretung 410
7.3.2. Vorrangregelungen in Bezug auf die Sprach e 413
7.3.3. Sprachkenntnisse als Einstellungskriterium 415
7.4. Die Vertretung der Amtssprachen im Bundesgericht 416
7.5. Zur Frage der Überrepräsentation der Sprachminderheiten in den eidgenössischen Institutionen 417
Teil II/2 Kultursprachenrecht 419
Kapitel 7: Medienrecht, Filmrecht, Kulturförderung 419
1. Sprachenvielfalt im Kulturverfassungsrecht 419
2. Medienrecht9 421
2.1. Grundlinien der Entwicklung 421
2.2. Prinzipielle Fragen 423
2.2.1. Die Sprachenfrage im Spannungsfeld von Informationsfreiheit und freiem Medienmarkt 423
2.2.2. Der Einfluß der Programme aus Nachbarstaaten auf die schweizerische Medienlandschaft 423
2.2.3. Die Klammerfunktion des Rundfunks im Sinne der "Idee Suisse" 424
2.3. Sprachliche Aspekte von Medienrecht und Medienorganisation 425
2.3.1. Die Grundversorgung mit Sprache zum Zwecke freier Meinungsbildung 425
2.3.2. Die Veranstaltung sprachregionalen Rundfunks durch die SRG 426
a) Rechtsnatur, Konzession und Programmauftrag der SRG 426
b) Die vier Regionalgesellschaften 429
aa) Die Radio - und Fernsehgesellschaft der deutschen und der rätoromanischen Schweiz (RDRS) 430
bb) Die Societe de radio-television suisse romande (RTSR) 431
cc) Die Societä cooperativa per la radiotelevisione nella Svizzera italiana (CORSI) 431
dd) Die Cuminanza rumantscha radio e televisiun (CRR) 432
c) Die Verpflichtung der SRG zur Veranstaltung sprachreg ionaler Radio- und Fernsehprogramme 433
d) Maßstäbe für das Programmangebot: Radioprogramme für alle Regionen der Nationalsprachen - Fernsehprogramme für die Regionen der Amtssprachen 434
e) Das Prinzip der gesamtstaatlichen Verbreitung sprachregionaler Programme 435
2.3.3. Sprachregionale Radio-Spartenprogramme privater Veranstalter und privates Sprachraumfernsehen 437
a) Medienfreiheit und Konzessionierung nach dem RTVG 437
b) Die Konzessionierungspraxis bezüglich sprachregionaler Angebote 438
2.3.4. Lokal- und Regionalsender, z.B. "Interjura TV" 443
2.4. Printmedien 444
3. Filmrecht 445
3.1. Die Neuordnung des Filmrechts 445
3.2. Die Filmförderung - ein Balanceakt zwischen der Nutzung und Abwehr nachbarstaatlicher Märkte 445
4. Kulturförderung 449
4.1. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur 449
4.1.1. Die Förderungskompetenz des Bundes - ein "goldener Zügel "? 450
4.1.2. Subventionsrechtliche Aspekte: Der Grundsatz der doppelten Subsidiarität 450
4.1.3. Gegenstände und Maßstäbe der Förderung 452
a) Förderungswürdige Organisationen und Institutionen 452
b) Verlagsförderung 453
c) Die Subventionierung von Presseerzeugnissen: Sprachenschutz versus Freiheit der Presse und freien Wettbewerb 453
4.1.4. Kulturfördernde Gesetzgebung der Kantone 455
4.2. Die Stiftung Pro Helvetia 457
Teil II/3 Kantonales Sprachenrecht 458
Kapitel 8: Die Schaffung des Kantons Jura und das Selbstbestimmungsrecht der Völker 458
1. Einführung: Der Jura und seine rechtliche Bedeutung 458
2. Historische Hintergründe des Jura-Konflikts 460
2.1. Die konfessionelle Spaltung 460
2.2. Die Übernahme der französischen Hochsprache 463
2.3. Die besonderen Garantien der Wiener Kongreßakte für den jurassischen Landesteil und ihre mögliche Fortgeltung 464
2.4. Der Kampfum die Volkssouveränität und die Beibehaltung französischen Rechts 469
2.5. Der Kulturkampfgegen " ultramontane Bestrebungen" 471
2.6. Die " nationale" Bewegung im Jura 472
2.7. Wanderungsbewegungen im neu gegründeten Bundesstaat 474
2.8. Germanisierungsangst und aufkommender Separatismus 476
3. Der Prozeß der Selbstbestimmung 478
3.1. Der Versuch der Integration (1950 bis 1960) 478
3.1.1. Die Verfassungsrevision von 1950 478
a) Die Anerkennung eines "Volkes des Jura" 479
b) Die Repräsentation des jurassischen Landesteils innerhalb des bernischen Staatsverbands 480
c) Die eingeschränkte Gleichberechtigung der französischen Sprache 481
3.1.2. Die Volksbefragung von 1959 482
3.2. Eskalation und Bereitschaft zur "Freigabe" (1960-1970) 483
3.2.1. Ethnisierung und Re- Konfessionalisierung des Konflikts 484
3.2.2. Politikwechsel in Bern und Eingreifen der Eidgenossenschaft: Paritätische Kommissionen, Gute Dienste und militärische Vorkehrungen 487
3.3. Die Formation des Kantons Jura (1970-1978) 490
3.3.1. Der Zusatz zur Staatsverfassung des Kantons Bern hinsichtlich des jurassischen Landesteiles 490
a) Die zur Abstimmung legitimierten Gebiete 494
b) Die zur Abstimmung legitimierten Personen 494
c) Das Initiativrecht 495
d) Die eidgenössischen Kontroll- und Interventionsrechte 495
3.3.2. Die "Abstimmungskaskade" 496
a) Die Entscheidung des Volkes im jurassischen Landesteil für einen neuen Kanton 496
b) Die erneute Abstimmung in Bezirken mit "verwerfender Mehrheit" 497
c) Die Verfeinerung der Grenzziehung durch Abstimmungen in den Grenzgemeinden 497
d) Die Spaltung des Jura 498
3.3.3. Die territoriale Neuordnung der Eidgenossenschaft 499
3.3.4. Die Entstehung des neuen Kantons 500
a) Die Verfassungsgebung 500
b) Der "Wiedervereinigungsartikel" im Gewährleistungsverfahren 501
c) Der Entstehungszeitpunkt 504
4. Der Jura nach Erlangung der kantonalen Unabhängigkeit 504
4.1. Typologie 504
4.1.1. Weitgehende sprachliche Homogenität 504
4.1.2 . Wiedervereinigungsbestrebungen 505
4.2. Das Rechtsregime der Einsprachigkeit 507
4.2.1. Die französische "National-" und Amtssprache 507
4.2.2. Die Gerichtssprache 509
a) Die Sprache im Zivilprozeß 509
b) Die Sprache im Strafprozeß 510
c) Die Sprache im behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren 511
4.2.3. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht 513
4.2.4. Das Projekt eines Sprachengesetzes 514
5. Das Verhältnis zwischen dem Kanton Jura und dem Kanton Bern vor dem Bundesgericht 517
5.1. Die historischen Courtelary-Fälle 518
5.1.1. Gegendemonstration (1966) 519
5.1.2. Sporthalle Tramelan (1977) 522
5.2. Der Kampfum die" Wiedervereinigung" 524
5.2.1. Die Moutier-Fälle: Absolutes Demonstrationsverbot 524
a) Moutier I(1977) 525
b) Moutier II (1981) 530
5.2.2. Canton du Jura contre Canton de Berne (1991): Streit um den Zuschnitt des neuen Kantons 531
5.2.3. Initiative »Unir« (1992): Streit um die Wiedervereinigungsgesetzgebung des Kantons Jura - mit einem Exkurs zu den Rechten der "auswärtigen Jurassier" 533
5.2.4. Justitia-Brunnen (1993): Keine Asylgewährung im interkantonalen Verhältnis 541
6. Die Korrektur verbliebener Problemfälle 545
6.1. Der nachträgliche Kantons wechsel von Gemeinden: Ederswiler und Vellerat 545
6.1.1. Die Unzulänglichkeit des Gemeindeplebiszits 545
6.1.2. Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für den Kantonswechsel von Gemeinden 548
6.1.3. Die gescheiterte Verknüpfung der Verfahren: Reziprozität und Parallelität im interkantonalen Verhältnis 549
6.1.4. Der Übertritt der Gemeinde Vellerat vom Kanton Bern zum Kanton Jura 552
a) Die Vellerat-Gesetzgebung des Kantons Bern 552
b) Die Vellerat-Gesetzgebung des Kantons Jura 553
c) Die Vellerat-Gesetz gebung der Eidge nossenschaft 553
6.1.5. Die Auswirkungen des Falles Vellerat auf die Konzeption des Art. 53 BV 1999 555
6.2. Vom interjurassischen Dialog zur suprakantonalen Kooperation 559
7. Die Jurafrage im Lichte eines neuen Selbstbestimmungsrechts 562
7.1. Das Konzept der Selbstbestimmung 563
7.1.1. Die überlieferte Unterscheidung zwischen dem "externen" und dem "internen" Selbstbestimmungsrecht 563
7.1.2. Die demokratischen und die nationalen Elemente des Selbstbestimmungsrechts 565
7.1.3. Territoriale Selbstbestimmung: Die Abwehr von Fremdherrschaft durch Autonomie (Regel) und Sezession (Ausnahme) 568
7.1.4. Politische Selbstbestimmung: Legitimität durch Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz 570
7.2. "Volk" und "Minderheit" 571
7.3. Das Selbstbestimmungsrecht des Volkes des Jura 577
7.3.1. Das jurassische "Volk" 577
a) Ein Volk, mehrere Teilvölker? 577
b) Historischer Entscheid und nachträgliche Identitätsbildung 579
7.3.2. Zur völkerrechtlichen Qualität des Konflikts: Auslösung des Selbstbestimmungsrechts durch Anerkennung eines "Volkes des Jura" 581
7.3.3. Die innerstaatliche Ausformung des Selbstbestimmungsrechts 585
a) Die Geltung des Domizilprinzips: Demokratische Anforderungen an die Autonomie 586
b) Domizilprinzip und Immigration 588
c) Der historisch überlieferte Zuschnitt des Gebiets 591
d) Verletzte die Inkaufnahme einer Teilung des Jura das Selbstbestimmungsrecht? 592
e) Der Anspruch "verspäteter Grenzgemeinden" auf nachträgliche Teilhabe an der Selbstbestimmung 595
7.4. Begründung einer völkerrechtlichen Praxis? 598
Kapitel 9: Die französischsprachige Minderheit im Kanton Bern 600
1. Typologie 600
1.1. Der innerkantonale Sprachgraben 600
1.2. Die Verbundenheit des Berner Jura mit Biel: Regionale Zugehörigkeit als Kriterium der Selbstbestimmung 602
1.3. Die Herausbildung eines neuartigen Minderheitenbewußtseins 604
2. Die Reorganisation des Kantons Bern 606
2.1. Die Teilrevision der Staatsverfassung von 1978 606
2.2. Der Kantonswechsel des Bezirkes Laufen 607
2.2.1. Die Dreiheit "Dorf-Laufen-Agglomeration Basel" 607
2.2.2. Das Selbstbestimmungsverfahren 609
a) Der Abschluß des Trennungsverfahrens und der Übergang ins Anschlußverfahren 610
b) Das Sonderstatut für den Bezirk Laufen für den Fall seines Verbleibs bei Bern 613
c) Die Entscheidung für Basel-Landschaft im Anschlußverfahren 615
d) Zur Legitimität der Abstimmungen: Kantonswechsel auf der Basis einfacher Mehrheiten 616
e) Der Laufentalvertrag 617
2.2.3. Die Entscheide des Bundesgerichts zur Gültigkeit der Abstimmungen 618
a) Berner Schwarzgeldaffaire I (1987) 619
b) Berner Schwarzgeldaffaire II (1988) 620
c) Steuererleichterung (1991) 621
d) Parteilichkeit des Bundesgerichts? 625
e) Das Bundesgericht als Garant des kantonalen Selbstbestimmungsverfahrens 626
2.2.4. Plebiszitbegehren einzelner Gemeinden 627
2.2.5. Der Aufnahmebeschluss des Kantons Basel-Landschaft 628
2.2.6. Die Zustimmung der Eidgenossenschaft 628
3. Amtssprachenordnung, Sprachenfreiheit und Minderheitenschutz 629
3.1. Die verfassungsrechtliche Verankerung der Zweisprachigkeit 629
3.1.1. Die Gleichwertigkeit der Landes- und Amtssprachen 630
3.1.2. Die territoriale Sprachenordnung 631
a) Anknüpfung an die Bezirke 631
b) Zentrale Instanzen 631
3.1.3. Der zweisprachige Bezirk Biel 632
a) Das Sprachendekret von 1952: Der schwierige Prozess der Umschaltung von Ein- auf Zweisprachigkeit 633
b) Die Sprachenverordnung von 1995 634
3.1.4. Die "besonderen Verhältnisse", die sich aus der Zweisprachigkeit des Kantons ergeben 635
3.1.5. Sonderregelungen für die Hauptstadt Bern 636
3.2. Minderheitenschutz 637
3.2.1. Der Schutz der "sprachlichen, kulturellen und regionalen Minderheiten" 637
3.2.2. Minderheitenschutz und territoriale Sprachenordnung 641
3.2.3. Minderheitenschutz und Gleichrangigkeit der Amts- und Landessprachen 642
3.3. Die Sprachenfreiheit als Grundrecht der bernischen Verfassung 643
4. Die Sprache der Verwaltung 643
4.1. Die Organisation der Zweisprachigkeit 643
4.1.1. Sprachen- und Übersetzungsdienste 643
4.1.2. Qualitätssicherung 644
4.2. Grundsätze des Sprachgebrauchs 645
4.2.1. Die Bestimmung der Verfahrenssprache im Verwaltungsverfahren 645
a) Einsprachige Amtsbezirke 645
b) Der zweisprachige Bezirk Biel 648
4.2.2. Der Sprachgebrauch der Zentralbehörden nach den Richtlinien über die Vertretung und die Übersetzung der Amtssprachen in der Zentralverwaltung 649
a) Der obligatorische Gebrauch der französischen Sprache 651
b) Die Trennung zwischen Dienst- und Arbeitssprache 651
c) Das "Mundartverbot" im verwaltungsinternen Bereich 652
d) Kenntnisse in der "zweiten Amtssprache" 653
4.3. Die Sprache notarieller Urkunden 653
4.4. Die Sprachforrm der Zivilstandsregister 654
4.4.1. Altes Recht: Strikte Einsprachigkeit und Übersetzereigenschaft des Personals 654
4.5. Die Nomenklatur der Gemeinde- und Lokalnamen 656
4.5.1. Das Erhebungs- und Bereinigungsverfahren 656
4.5.2. Die amtliche Fixierung 657
5. Die Schulsprache 658
5.1. Rechtliche Grundlagen 658
5.1.1. Die Regel: Schulbesuch am Wohnort 658
5.1.2. Die kantonale französischsprachige Schule in Bern 659
5.2. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bern in der Sache Hartmann und Mitbeteiligte gegen Einwohnergemeinde Nidau (1975) 660
5.3. Das .Bieler Model!" der Immersion 664
5.4. Privatschulen 665
5.5. Die Universität Bern 665
6. Die Gerichtssprache 666
6.1. Territoriale Grundregelungen 666
6.1.1. Einsprachige Bezirke 667
6.1.2. Der zweisprachige Bezirk Biel-Nidau 667
a) Die Verordnung über die Sprachenregelung in der Gerichts- und Justizverwaltung des Amtsbezirks Biel 667
b) Der Fall A.C. (2001) 670
6.2. Ordentliche Gerichtsbarkeit 671
6.3. Das Obergericht 673
6.3.1. Die historische Verfassungsbestimmung 673
6.3.2. Geltendes einfaches Recht 674
6.4. Verwaltungsgerichtsbarkeit 676
6.5. Sprachkenntnisbestimmungen 676
7. Die Sprache der Gesetzgebung und der amtlichen Publikationen 677
7.1. Ein Blick zurück 677
7.2. Sprachformprinzipien: Konkrete und simultane Zweisprachigkeit, gleiche Authentizität 678
7.3. Amtliche und Systematische Gesetzessammlung 679
7.4. Die Redaktionierung von Gesetzestexten und Beratungsvorlagen 681
7.5. Volksbegehren und -initiativen 681
8. Repräsentation 682
8.1. Die Mitwirkungsrechte des Berner Jura 682
8.1.1. Historische Vorläufer 682
8.1.2. Art. 5 BernVerf: Der Berner Jura auf dem Weg zum Sonderstatut 683
8.1.3. Die Federation des communes 686
a) Aufbau - auf der Basis mittelbarer Legitimation 686
b) Kompetenzen - wie ein Kommunalverband 686
c) Finanzierung - paritätisch 687
8.2. Parlamentarische Mitwirkungsrechte 687
8.2.1. Repräsentation und Rechtsstellung der Minderheit im Grossen Rat: Die Garantie von zwölf Mandaten 687
8.2.2. Die Paritätische Kommission für den Berner Jura 690
8.3. Besondere Mitwirkungsrechte in Regierung und Verwaltung 691
8.3.1. Das Regierungsmitglied aus dem Berner Jura 691
8.3.2. Die Vertretung der Regionen und Sprachgebiete in der Zentralverwaltung 693
a) Der Grundsatz der "angemessenen Vertretung" 693
b) Bevorzugung bei gleicher Eignung und Sprachenquote 694
c) Bereichsspezifische Dezentralisierung 695
d) Die Vertretung des fran zösischsprachigen Landesteils in Selbstverwaltungsorganen 696
8.4. Repräsentation in der Rechtsprechung 697
Kapitel 10: Der "Brückenkanton" Freiburg 699
1. Typologie 699
1.1. Die deutschsprachige Bevölkerung - eine" relative Min derheit",die franz ösischsprachige Bevölkerung - eine" relative Mehrheit " 699
1.2 Sprachenprestige und Sprachenrecht in der historischen Entwicklung 705
1.3. Sprachenrecht und Sprachenpolitik im Spiegel gruppenspezifischer Vereinigungen und Parteien 711
2. Das rechtliche Regime der Zweisprachigkeit 715
2.1. Der Sprachenartikel der Staatsverfassung von 1857 715
2.1.1. Zweisprachigkeit des Kantons und Gleichrangigkeit der Sprachen 716
2.1.2 . Das Prinzip der sprachlichen Territorialität 716
2.1.3. Die Verständigungsklausel 717
2.2. Die territoriale Grundordnung 719
2.2.1. Der gewohnheitsrechtliche Charakter der territorialen Ausscheidung 719
2.2.2. Das "Principe de la commune concernee" 723
2.2.3. Die Kompetenz zur Festlegung der Sprachgebiete 724
2.2.4. Das Ideal der Einsprachigkeit 725
2.2.5. Kriterien des Übergangs zur Zweisprachigkeit 728
a) Die klassischen Bestimmungskriterien nach Voyame 729
aa) Zusammensetzung der Bevölkerung 729
bb) Absolute Größe der Minderheit 730
cc) Überlieferte Sprachgeltung 730
dd) Stabilität der (veränderten) sprachlichen Zusammensetzung 731
ee) Kontiguität der Sprachgrenze 731
ff) Sozialer Konsens 732
gg) Besondere weitere Umstände 732
b) Die Vorschläge der Kommission zur Anwendung des Sprachenartikels der Staatsverfassung 733
2.3. Ausgewählte Fragestellungen 736
2.3.1. Der zweisprachige Seebezirk 736
a) Faktische Zweisprachigkeit: Murten168 737
b) Offiziell französischsprachige Gemeinden mit deutschsprachiger Mehrheit: Meyriez und Greng 740
2.3.2. Der "Grenzfall" Saanebezirk 742
a) Der Streit um die Quantite considerable im Fall Brunner 743
b) Der Saanebezirk als "besonderer Fall" 743
2.3.3. Die "inkonsequente" Zweisprachigkeit der Stadt Freiburg 744
a) Die "unechte" Zweisprachigkeit: Das Prinzip der Geschichtlichkeit der Ortsnamen 746
b) Das Urteil des Verwaltungsgerichts im Fall X (1993) 747
c) Das Prinzip der mehrsprachigen Hauptstadt 750
2.3.4. Der deutschsprachige Amtskreis Jaun im französischsprachigen Bezirk Gruyere 751
a) Die besondere Situation des Amtskreises Jaun 751
b) Das Minderheitenstatut 752
2.4. Reformbestrebungen und Totalreuision der Kantonsverfassung 754
2.4.1. Pläne für ein Sprachengesetz 754
2.4.2. Die totalrevidierte Verfassung von 2004 754
3. Die Sprache der Verwaltung 757
3.1. Der Sprachgebrauch der Behörden im Publikumsverkehr 757
3.1.1. Grundregelung: Das Wohnsitzprinzip und das Prinzip der Belegenheit der Sache 757
3.1.2 . Ausnahmen 760
a) Zentralbehörden 761
b) Kantonale Anstalten 761
3.1.3. Prozessuale Folgen der "falschen" Verfahrenssprache 762
3.1.4. Die Behörde als Dolmetscherin 763
3.1.5. Die Regelung der Dolmetscherkosten im Bereich des Verwaltungsstrafrechts 764
3.2. Interner Sprachgebrauch 764
3.3. Sprachformbestimmungen 764
3.3.1. Beschlüsse des Staatsrats 764
3.3.2. Legitimationspapiere und Siegel 765
3.3.3. Notarielle Urkunden 765
3.3.4. Register 766
a) Das Handelsregister 766
aa) Bundesrechtliche Vorgaben 766
bb) Der Fall Freiburger Nachrichten AG (1999) 766
b) Zivilstandsregister 768
c) Das Grundbuch 769
d) Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Mehrsprachigkeit im Registerrecht 771
3.4. Die Nomenklatur der Gemeinde- und Lokalnamen 772
4. Die Sprache in Schule und Berufsausbildung 773
4.1. Die Schulsprache im Kindergarten und in der Primarstufe 773
4.1.1. Territoriale Anknüpfung an die Amtssprachen aller Gemeinden eines Schulkreises 773
4.1.2. Der Grundsatz des Schulbesuchs im Schulkreis des Wohnorts 776
4.1.3. Der Schulkreiswechsel aus sprachlichen Gründen 776
a) Voraussetzungen und finanzielle Folgen des Wechsels 776
b) Der Fall R.J. gegen Gemeinde Marly (1993) 780
c) Der Fall Amrein (2001) 782
4.1.4. Privatschulen und Freie Öffentliche Schulen 785
4.1.5. Sprachförderung 786
4.1.6. Das Gesetz über die "Partnersprache" 787
a) "Teilimmersion" und Frühsensibilisierung 787
b) Zweisprachige Klassen und Territorialitätsprinzip 789
c) Das Projekt Partnersprache - Alternative zum Projekt "Frühenglisch" ? 789
4.2. Die Schulsprache in der Mittelschule 791
4.2.1. Der Grundsatz der Zweisprachigkeit 791
4.2.2. Sprachlich-kulturelle Unterrichtsgestaltung: Das Prinzip des Vorrangs der eigenen Sprache und Kultur und das Prinzip der Kenntnis der anderen Sprache und Kultur 792
4.2.3. Der Begriff der "zweiten" und "dritten Landessprache" 792
4.3. Die Sprachenordnung der Universität 793
4.3.1. Die "schweizerische zweisprachige Universität Freiburg" 793
4.3.2. Die Drittsprachenregelung des Universitätsgesetzes und ihre Vereinbarkeit mit dem Territorialitätsprinzip 795
4.3.3. Das Prinzip des angemessenen sprachlichen Gleichgewichts 796
4.4. Die Sprache in der Berufsausbildung 797
4.4.1. Lehrerausbildung 797
4.4.2. Ausbildungsgänge in Technik und Verwaltung 797
4.4.3. Anwaltsberuf und Notariat 798
5. Die Gerichtssprache 798
5.1. Die Sprache im Zivi/verfahren 798
5.1.1. Territoriale Grundregeln 798
5.1.2. Der Fall X (1992) 802
5.2. Die Sprache im verwaltungsgerichtlichen Verfahren 804
5.3. Die Sprache im Strafverfahren 804
5.3.1. Altes Recht und Übergangsregelung 804
a) Eindämmung des "Dialekts" (1991) 806
b) Der Fall X (1994) 807
c) Der Fall Noth (1995) 809
5.3.2. Das neue Recht 812
a) Verfahrenssprache 812
aa) Grundregelung 812
bb) "Besondere Fälle" (Saanebezirk, Jaun) 814
cc) Derogation 816
b) Übersetzung 816
c) Der Fall X (1999) 818
6. Die Sprache der Gesetzgebung 821
6.1. Gesetzesberatungen 821
6.2. Parlamentsprotokolle und andere parlamentarische Akte 821
6.3. Gesetze und Rechtsverordnungen 822
6.4. Initiativbegehren 824
6.5. Abstimmungs- und Wahlunterlagen 825
7. Repräsentation 827
7.1. Die sprachliche Zusammensetzung der Staatsorgane 827
7.1.1 . Die grundsätzliche Verpflichtung zur zweisprachigen Organisation 827
7.1.2 . Zuschnitt der Wahlkreise und Zusammensetzung des Parlaments 827
7.1.3. Die sprachfunktionale Berücksichtigung der deutschsprachigen Minderheit im Staatsrat 828
7.2. Kommunale Formen der Repräsentation 829
7.3. Die Repräsentation im Schulbereich 830
7.3.1. Die Berücksichtigung der "Sprachgemeinschaften" im Erziehungsrat 830
7.3.2. Die Untergliederung des Lehrerseminars in Sprachabteilungen 831
7.4. Die Repräsentation in der Recbtsprecbung475 831
7.4.1. Die obligatorische Vertretung der deutschen Sprache am Kantonsgericht 831
7.4.2. Die "angemessene Vertretung" der beiden Amtssprachen am Verwaltungsgericht 832
7.5. Die Repräsentation der kantonalen Minderheit im Ständerat 833
Kapitel 11: Die deutschsprachige Minderheit im Kanton Wallis 834
1. Typologie 834
1.1. Die Zwei- bzw. Dreiteilung in Sprachräume: Ober-, Mittel- und Niederwallis 834
1.1.1 . Die weitgehende sprachliche Homogenität der Bezirke 835
1.1.2. Die sprachliche Regionalisierung 837
1.2. Die Sprachenfrage in der historischen Entwicklung 840
1.2.1. Der Bedeutungsverlust des Oberwallis und seine Auswirkungen auf das Verhältnis der Sprachgruppen 840
1.2.2. Katholizismus und politischer Konservatismus als traditionelle "Verstärker" der alemannischen Kultur 843
1.2.3. Verfassungsgeschichtliche Aspekte der Zweisprachigkeit 844
1.3. Die Stellung der deutschsprachigen Minderheitim Spiegel der Vereinigungen und Parteien 846
2. Das rechtliche Regime der Zweisprachigkeit 849
2.1. Der Sprachenartikel 12 der Kantonsverfassung 849
2.1.1. Die offizielle Zweisprachigkeit 850
2.1.2. Der Grundsatz der Gleichberechtigung der Sprachen und das Prinzip der sprachlichen Territorialität 850
2.1.3. Das individuelle Sprachenrecht 851
2.1.4. Der Fall X c/A., Öffentliches Amt des Kantons Wallis und Kreisgericht Oberwallis (1988) 852
2.2. Ausgewählte Fragestellungen 853
2.2.1. Die deutschsprachigen Schulen im francophonen Sierre (Siders) 853
2.2.2. Spuren der Zweisprachigkeit in der Kantonshauptstadt Sion (Sitten) 856
3. Die Sprache der Verwaltung 857
3.1. Das Prinzip der Empfängersprache 857
3.1.1. Überlieferte Praxis 857
3.1.2. Die Subsidiarität des Territorialitätsprinzips 858
3.2. Die Regionalisierung der Zentralbehörden 859
3.3. Sprachformbestimmungen 859
3.3.1. Die Zweisprachigkeit der Beschlüsse und Berichte des Staatsrats 859
3.3.2. Das Prinzip der Einsprachigkeit im Registerrecht 860
a) Zivilstandsregister 860
b) Handelsregister 860
c) Grundbuch 861
3.4. Die No menklatu r der Gemein de- und Lokalnamen 861
4. Die Schulsprache 862
4.1. Kindergärten: Regionale Lösung im interkantonalen Verbund 862
4.2. Das öffentliche Unterrichtswesen 862
4.2.1. Regionale Territorialität und kommunale Abweichungen 862
4.2.2. Der Schulortwechsel aus sprachlichen Gründen 864
4.2.3. Erste und zweite Sprache im konzeptionellen Rahmen der Zweisprachigkeit 865
a) Die Förderung der allgemeinen Zweisprachigkeit 865
b) Die zweite Landessprache als Unterrichtsfach in der Primarstufe 866
c) Die zweite Sprache in den Gymnasien 867
d) Die "ausgewogene" Verwendung beider Sprachen in der Fachhochschule 868
e) Immersionsregelungen 868
f) Die Fiktion der Muttersprache - ein Verstoß gegen Bundesrecht? 869
4.3. Die Sprache in derBerufsausbildung 871
4.3.1. Die Verbundlösung 871
4.3.2. Verweisung auf die Chancengleichheit 872
4.3.3. Das "kombinierte" System 872
4.3.4. Die freie Sprachenwahl 873
5. Die Gerichtssprache 874
5.1. Die Grundregelung: Sprachenwahl der Parteien und Sprachenbindung der Justiz 874
5.2. Traditionell anerkannte und geregelte Ausnahmen 875
5.2.1. Ausnahmen zugunsten des rechtlichen Gehör s 875
5.2.2. Ausnahmen im Interesse einer einheitlichen Verfahrenssprache 876
5.2.3. Ausnahmen zugunsten von Personen fremder Staatsangehörigkeit 877
5.3. Spezielle Regelungen 878
5.3.1. Sprachenwahl der Parteien und strenge Bindung der Justiz im Strafverfahren 878
5.3.2. "Territorialisierung" des Sprachgebrauchs der Parteien im Zivilverfahren und in der Verwaltungsrechtspflege 879
5.4. Abordnung und Zuweisung von Richtern aus sprachlichen Gründen 880
6. Die Sprache der Gesetzgebung 881
6.1. Die Sprache im Grossen Rat: Das "helvetische Prinzip" 881
6.2. Die Gesetzessprache: Sprachliche Abgleichung im frühen Verfahrensstadium 883
7. Repräsentation 883
7.1. Die Vertretung der Sprachgruppen im Parlament 883
7.2. Die Vertretung der Sprachgruppen in Regierung und Verwaltung 885
7.2.1. Das System der abgesenkten Mindestpräsenz im Staatsrat 885
7.2.2. Sprachliche Repräsentationsmuster in der Verwaltung 886
a) Die "Organisation bicephale" 887
b) "Alternance linguistique" und "turnus linguistique" 889
7.3. Repräsentation im Schul- und Ausbildungsbereich 889
7.3.1. Das Prinzip der "gebührenden Berücksichtigung" 889
7.3.2. Das Prinzip des Vertretenseins 890
7.4. Repräsentation in der Rechtsprechung 891
7.4.1. Die Regionalisierung der Instanzen 891
7.4.2. Die Vertretung der Sprachgruppen am Kantonsgericht 892
a) Anknüpfung an die Muttersp rache 892
b) Die repräsent ative Wirkung von Sprachkenntni sbest immungen 892
aa) Art. 62 Abs. 2 KV 892
bb) Der Fall X und andere gegen Grosser Rat des Kantons Wallis (1982) 893
7.5. Die Vertretung der wallisischen Sprachgruppen in eidgenössischen Institutionen 897
Kapitel 12: Das dreisprachige Graubünden 899
1. Typologie 899
1.1. Die Sprachräume Graubündens 899
1.1.1. Die Verdrängung des Romanischen durch das Deutsche: Das "traditionell romanische" Sprachgebiet im Prozeß der Insulierung 901
1.1.2. Stärkung des Italienischen durch Zuwanderung von außen 903
1.2. Das historische Prestigegefälle zwischen den Sprachen in seinen Auswirkungen auf die Gegenwart 903
1.3. Sprachliche Minderheiten 904
1.3.1. Die rätoromanische Sprachgruppe - eine existenzbedrohte Minderheit 904
a) Sprachliche Zersplitterung und Zweisprachigkeit 905
b) Die Entwicklung der rätoromanischen Sprachkultur 907
c) Die Rätoromanen - ein autochthones Volk? 914
d) Das "ältere Recht" als normatives Kriterium einer Quantite considerable 916
1.3.2. Die italienische Sprachgruppe 917
1.3.3. Die wallisische Mundartgruppe - eine mundartliche Minderheit innerhalb der Mehrheit 918
1.4. Die Sprachgruppen im Spiegel ihrer Vereinigungen 920
1.4.1. Lia Rumantscha/ Ligia Romontscha 920
1.4.2. Pro Grigioni Italiano 921
1.4.3. Walservereinigung Graubünden 922
2. Das rechtliche Regime der Dreisprachigkeit 922
2.1. Der Sprachenartikel der Kantonsverfassung 922
2.1.1. Die gleichberechtigte Stellung der drei Landessprachen 922
a) Recht und Wirklichkeit 924
b) Bedeutung und Status der Landessprachen in der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung 924
2.1.2. Die Garantiefunktion des Sprachenartikels: Der Erhalt des Rätoromanischen als kantonale und bundesrechtliche Verfassungspflicht 930
2.1.3. Was ist "Rätoromanisch"? - Zur Bestimmung der rechtlich maßgeblichen Varietät 932
2.1.4. Auswirkungen der neuen Kantonsverfassung auf das Bündner Sprachenrecht 938
2.2. Die territoriale Grundordnung der Sprachen 941
2.2.1. Die Kompetenz zur sprachlichen Ausscheidung als Bestandteil der Gemeindeautonomie 942
2.2.2. Die sprachliche Verfassung der Gemeinden und Kreise 945
2.2.3. Die "Bürgergemeinde" - ein Schutzinstrument gegen fremdsprachige Zuwanderung? 946
2.2.4. Die Erstreckung des Territorialitätsprinzips auf privatrechtliche Beziehungen 946
2.3. Kommunaler Sprachenschutz 947
2.3.1. Das Rätoromanische als "Fassade" 947
2.3.2. Die Rechtsprechung zu den Außenaufschriften 948
a) Der Fall Treuhand B. Scuol AG (1985) 948
b) Der Fall Bar Amici (1990) 950
c) Der Fall ,Zürich' Versicherungs-Gesellschaft (1991/92) 954
3. Die Sprache der Verwaltung 957
3.1. Der Sprachgebrauch der Behörden 957
3.2. Sprachformbestimmungen 957
3.2.1. Zivilstandsregister 957
3.2.2. Handelsregister 958
3.2.3. Grundbuchwesen 959
3.3. Die Nomenklatur der Gemeinde- und Lokalnamen 959
4. Die Unterrichtssprache 959
4.1. Mundartgebrauch und sprachliche Assimilation im Kindergarten 959
4.2. Schulsprachenrecht 961
4.2.1. Die territoriale Grundregelung 961
4.2.2. Der sprachlich begründete Schulbesuch in der Nachbargemeinde 963
a) Dispens und Kostenfolge 963
b) Der Fall Derungs (1974) 964
4.2.3. Die Sprachförderungspflicht 968
4.2.4. Die Vermittlung der anderen Landessprachen 970
a) Ein Blick in die Vergangenheit: Deutsch als "lingua franca" 970
b) Das "Zweitsprachenkonzept" der Primarstufe 970
c) Das Immersionsmodell von Samedan: Rettung oder Gefährdung der romanischen Schule? 973
4.2.5. Englisch als zweite obligatorische Fremdsprache in der Oberstufe 975
4.2.6. Zweisprachige Maturität 976
4.2.7. Organisatorischer Minderheitenschutz: Die Talschaftssekundarschulen im italienischen Sprachgebiet 977
4.2.8. Der Grundsatz der Rücksichtnahme 978
4.2.9. Ausnahmen vom Territorialitätsprinzip für Privatschulen 980
4.3. Berufliche Bildung 980
4.3.1. Das Sprachenmodell der Churer Frauenschule: Verwendung der eigenen Sprache - Verstehen der fremden Sprache 980
4.3.2. Das kantonale Lehrerseminar: Italienische und romanische Abteilungen 981
4.3.3. Die Landwirtschaftsschule: Rücksichtnahme auf die Dreisprachigkeit und Vorrang der deutschen Sprache 982
5. Die Gerichtssprache 983
5.1. Anknüpfung an die Zuständigkeitsordnung im Zivilprozeß 983
5.1.1. Der Albula-Fall (1982) 983
5.1.2. Sonstige Sprachregelungen 988
5.2. Die Geltung der Landessprachen im Strafprozeß 988
5.2.1. Sprachregelungen der Strafprozessordnung 988
5.2.2. Die Uneinheitlichkeit von Verfahrenssprache und Urteilssprache: Der Fall S. (1979) 990
5.3. Der Vorrang der deutschen Sprache vor Gerichten mit kantonsweiter Zuständigkeit 993
5.3.1. Kantonsgericht 993
5.3.2. Verwaltungsgericht 995
5.3.3. Der Fall Stampa (1999) 995
6. Die Sprache der Gesetzgebung 997
6.1. Die Sprache im Grossen Rat 997
6.2. Abstimmungs- und Wahlunterlagen 998
6.3. Gesetzestexte und Rechtsverordnungen 1000
6.3.1. Amtliche Gesetzessammlung und Bündner Rechtsbuch: Von der Maßgeblichkeit des Deutschen zur Dreisprachigkcit 1000
7. Repräsentation 1002
7.1. Der Grundsatz der angemessenen Berücksichtigung 1003
7.2. Quotenregelungen in der Kommunalve rwaltung 1003
7.3. Die sprachlich offene Zusammensetzung der Kantonsregierung 1004
Kapitel 13: Der italienischsprachige* Kanton Tessin 1005
1. Typologie 1005
1.1. Das Tessin zwischen Italien und der Schweiz: Kulturelle Nähe und politische Bindung 1005
1.2. ltalianita und Katholizität 1005
1.3. Vordringen des Standarditalienischen und Rückgang der Tessiner Mundart 1007
1.4. Die sprachliche Zusammensetzung in der historischen Entwicklung 1007
1.4.1. Von der römischen Schweiz bis zum Kanton Tessin 1007
1.4.2. Die Bedrohung der italienischen Sprache und Kultur im 19. und 20. Jahrhundert 1010
2. Der rechtliche Schutz der Italianita 1016
2.1. Verf assungsgeschichtliche Entwicklung 1016
2.2. Die Verfassung von 1997: Selbstbeschreibung als Schweizer Kanton italienischer Sprache und Kultur 1017
2.3. Ausnahmen von der exklusiven Geltung der italienischen Sprache: Die Gemeinde Bosco Gurin 1019
2.4. Der Begriff der "italienischen Schweiz" (Svizzera italiana) 1021
2.5. Italienisch im Einbürgerungsverfahren 1022
3. Die Sprache der Verwaltung 1023
3.1. Staatsrat und nachgeordnete Behörden 1023
3.2. Verwaltungsverfahren 1024
3.3. Öffentliche Urkunden 1024
3.4. Register 1026
3.4.1. Grundbuch 1026
3.4.2. Zivilstandsregister 1027
3.4.3. Handelsregister 1027
3.5. Nomenklatur 1028
3.5.1. Der Fall Zähringer (1932) 1028
3.5.2. Das Gesetz über die Reklameschilder und Aufschriften von 1954 1034
4. Die Sprache in Bildung und Kultur 1036
4.1. Schulen 1036
4.1.1. Die Schulsprache ist italienisch 1036
4.1.2. Die Integration fremdsprachiger Kinder 1037
4.1.3. Privatschulen: Von der rigiden zur abgemilderten Italienisierung 1038
4.2. Die Uniuersits della Svizzera italiana 1040
4.3. Berufsbildung 1042
4.4. Kulturforderung 1042
5. Die Gerichtssprache 1043
5.1. Zivilprozeß 1043
5.1.1. Verfahrenssprache: It alienisch mit Ausnahmen 1043
5.1.2. Urkunden: Privilegierung der anderen Landessprachen 1046
5.2. Strafprozeß 1047
5.2.1. Übersetzungsregelung zugunsten strafverfolgter Personen 1047
5.2.2. Das Verbot des "exzessiven Formalismus": Der Fall X contro Procuratore pubblico della giurisdizione sottocenerina (1976) 1048
5.3. Ordnungswidrigkeitenverfahren: Der Fall H. (1986) 1050
5.4. Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht 1053
5.5. Sprachvorgaben für die Anwaltschaft 1053
Teil III Ergebnisse der Untersuchung und Einordnung in den internationalen Rahmen 1055
Kapitel 14: Prinzipien und Entwicklungslinien von Sprachenordnung und Minderheitenschutz im schweizerischen Recht 1055
1. Das Konzept der innerstaatlichen Rechtsvergleichung 1055
2. Regelung der Sprachenfrage durch staatliches Recht? 1056
2.1. Die Kultur der praktischen Verständigung 1056
2.2. Kodifikation des Sprachenrechts durch Sprachengesetze? 1058
3. Erkenntnisse der Rechtsvergleichung: Querschnittsanalyse der Normen des spezifischen Sprachenrechts 1060
3.1. Begriffe und Konzepte: Sprachen, Sprachgruppen, Minderheiten 1060
3.1.1. Das Fehlen von Legaldefinitionen 1060
3.1.2. Der Umgang mit Mundarten: Gegenstand von Pflege und Bekämpfung 1061
3.1.3. Der Umgang mit nicht-standardisierten und zersplitterten Idiomen 1064
3.2. Verfassungsrecht 1066
3.2.1. Der allgemeine Sprachenartikel: Integrative und exklusive Anerkennung von Sprachen 1066
3.2.2. Der Grundsatz der Gleichstellung der Sprachen 1067
3.2.3. Verfassungsbestimmungen über die Sprachengeltung bei obersten Gerichten 1067
3.2.4. Entnationalisierung des Sprachenartikels 1068
3.2.5. Differenzierung und Systematisierung des verfassungsrechtlichen Sprachenrechts 1068
3.3. Das Amtssprachenrecht 1070
3.3.1. Die Gleichheit der Amtssprachen und die Figur der "Teilamtssprache" 1070
3.3.2. Die Figur der "Quasi-Amtssprache" 1071
3.3.3. Sprachregelungen für den behördeninternen Bereich: "Arbeitssprachen", "Dienstsprachen" und "helvetisches Prinzip" 1071
3.3.4. Das Prinzip der Örtlichkeit im zwischenbehördlichen Verkehr 1072
3.3.5. Prinzipien der Sprachengeltung im Außenverkehr bei mehrsprachigen Institutionen 1073
a) Der Grundsatz der Vollständigkeit und Konsistenz der Sprachengeltung: Antwort in der gewählten Sprache 1073
b) Die Bindung der höheren Instanzen an die Sprache des Ausgangsbescheids 1074
c) Die Pflicht zur ermessensfehlerfreien Bestimmung der geltenden Sprache 1074
d) Das Verbot, eine nicht-schweizerische Sprache (z.B. Englisch) zu verwenden 1074
3.3.6. Die Maßgeblichkcit der örtlichen Sprachengeltung für dezentrale Bundesbehörden 1075
3.4. Das Registersprachenrecht 1075
3.4.1. Zivilstandsregister 1076
3.4.2. Grundbuch 1078
3.4.3. Handelsregister 1079
3.4.4. Der allmähliche Übergang vom Prinzip der strikten Einsprachigkeit zum sprachlichen Territorialitätsprinzip 1080
3.5. Die Nomenklatur der Ortsnamen: Zentrale Nomenklaturkommissionen und Geltung des Prinzips der Geschichtlichkeit 1081
3.6. Die Außendarstellung öffentlicher Einrichtungen Anwendungsfeldfürdie identitätsprägende Funktion der Landessprachen 1084
3.7. Die Außenaufschriften privater Einrichtungen - Verteidigung sprachlicherMinderheiten im Straßenbild 1084
3.8. Das Schulsprachenrecht 1086
3.8.1. Der besondere Schutz der Sprachenfreiheit im Bereich der Unterrichtssprache 1086
3.8.2. Kriterien für die Bestimmung der Schulsprache (Unterrichtssprache) im mehrsprachigen Kanton: Bemühungen um eine Mäßigung des Territorialitätsprinzips 1087
3.8.3. Der sprachbedingte Schulortwechsel 1089
3.8.4. Die Integration fremdsprachiger Kinder 1093
3.8.5. Immersion und "Frühsensibilisierung" 1094
3.8.6. Die Rolle der Landessprachen im fremdsprachlichen Unterricht: Prinzip der Priorität der Landessprachen? 1096
3.9. Das Schulsprachenrecht der Privatschulen: Scharfe Regulierung und freies Gewährenlassen 1098
3.10. Universitätssprachenrecht und Wissenschaftsfreiheit 1100
3.11. Das Gerichtssprachenrecht 1102
3.11.1. Territoriale Grundregelungen 1103
a) Die Anknüpfung an die Sprachengeltung der Bezirke und ihre Ausnahmen 1103
b) Das Prinzip der Kantonsteilbildung 1104
3.11.2 . Zivilprozeß 1105
a) Das geltende Recht im Überblick 1105
b) Prinzip der Beklagtensprache oder Prinzip der Sprachenwahl im mehrsprachigen Gerichtsbezirk? 1107
c) Das Prinzip der Ausgangssprache 1107
3.11.3. Strafprozeß 1108
a) Das geltende Recht im Überblick 1108
aa) Bestimmung der Verfahrens sprache 1108
bb) Übersetzungsregelungen 1110
b) Das Prinzip der Beschuldigtensprache im mehrsprachigen Gerichtsbezirk 1111
c) Das Prinzip der Einzigkeit der Verfahrenssprache und seine Durchbrechungen 1112
3.11.4. Verwaltungsprozeß: Maßgeblichkeit der Amtssprache am Ausgangsort oder "Amtssprache der Person" 1113
3.11.5. Das Verbot des exzessiven Formalismus 1114
3.11.6. Tendenzen und Ergebnisse 1115
3.12. Der Sprachgebrauch der Staatsleitung 1116
3.12.1. Das "Prinzip der Nicht-Regelung" 1116
3.12.2. Das "helvetische Prinzip" 1116
3.13. Sprachenrecht in der Gesetzgebung 1118
3.13.1. Die Schaffung mehrsprachiger Normtexte 1118
a) Entwicklungsgeschichte der mehrsprachigen Gesetzgebung: "Ursprache" und Übersetzung 1118
b) Das geltende Recht im Überblick: Simultane Redaktionierung und gleiche Authentizität 1119
c) Das Prinzip der "schöpferischen" Übereinstimmung der Sprachfassungen 1121
3.13.2. Die Auslegung mehrsprachiger Normtexte 1122
3.13.3. Publikation: Tendenz zur formalen Gleichstellung und Sonderstatu s für Kleinstsprachen 1123
3.14. Repräsentation der Sprachgruppen 1125
3.14.1. Parlament: Das Prinzip der Nichtregelung 1125
3.14.2. Regierung 1127
a) Das geltende Recht im Überblick 1127
b) Nichtregelung, garant ierte Mindestrepräsentanz und faktische Überrepräsentation 1129
3.14.3. Verwaltung einschließlich Erziehungskommissionen 1130
a) Das Recht im Überblick 1130
b) Disparate Praktiken und Regulierung 1132
c) Quoten- und Vorzugsregelungen: Zur Zulässigkeit der "Sprachenquote" 1132
3.14.4. Repräsentation und rechtliches Gehör in der Justiz 1135
3.14.5. Sprachkenntnisbestimmungen - organisationsrechtliches Fundament der Mehrsprachigkeit, Garanten des rechtlichen Gehörs oder abgeschwächte Form der Repräsentation? 1137
3.14.6. Vertretung der kantonalen Sprachgruppen in Bundesgremien 1139
3.15. Autonomie und Selbstbestimmung 1140
3.15.1. Sonderfall Jura und Berner Jura 1140
a) Die "Abstimmungskaskade" zur Schaffung des neuen Kantons Jura und ihre Folgeprobleme 1140
b) Die Institutionalisierung des Dialogs 1141
c) Die Paritätische Kommission für den Berner Jura - eine innerkantonale autonome Körperschaft 1142
3.15.2. "Kollektive Rechte"? 1143
3.15.3. Separatistische Vereinigungen 1143
3.16. Medien, Film, Kulturfärderung 1144
3.16.1. Medienrecht 1144
3.16.2. Filmrecht 1146
3.16.3. Kulturförderung 1146
4. Erkenntnisse der Rechtsvergleichung: Querschnittsanalyse des allgemeinen Sprachenrechts 1148
4.1. Zwecksetzende Fundamentalprinzipien 1148
4.1.1. Der Sprachfrieden als "klassisches" Fundamentalprinzip 1148
4.1.2. Die "variable Vielsprachigkeit" der Schweiz: Viersprachigkeit, Dreisprachigkeit und Zweisprachigkeit 1150
4.1.3. Die Gleichheit der Sprachen: Formale oder materielle Gleichheit? 1151
4.2. Das Territorialitätsprinzip 1152
4.2.1. Das System der korrespondierenden Sprachgeltungsebenen - der Bauplan der sprachlichen Territorialität 1152
4.2.2. Die Anerkennung von Sprachen als Amtssprachen 1153
a) Sprachliche Ausscheidung 1153
b) Die Stabilisierung der Sprachengeltung durch normative Kriterien für den Wechsel VOn der Ein- zur Mehrsprachigkeit 1153
c) Die "faktische" oder "inkonsequente" Mehrsprachigkeit - ein inoffizielles Übergangsregime 1155
d) Die konsentierte Sprachengeltung 1155
4.2.3. Von der Pflicht zur sprachlichen "Assimilierung" zur "Integration" 1156
4.2.4. Die Sprachengeltung im öffentlichen und privaten Bereich : Das "sphärenbezogene" Territorialitätsprinzip 1158
4.2.5. Individualschützender Charakter des Territorialitätsprinzips? 1159
4.2.6. Schutzpflichten? 1160
4.2.7. Die nicht-reziproke Anwendung 1161
4.3. Die Sprachenfreiheit 1161
4.4. Das Spannungsverhältnis zwischen Territorialitätsprinzip und Sprachenfreiheit als Grundmechanismus des schweizerischen Sprachenrechts 1162
4.5. Neuere Entwicklungen 1164
4.5.1. Verständigungsklauseln 1164
4.5.2. Die Entwicklung des Minderheitenbegriffs in der Schweiz: Von der Ablehnung über die "historische Minderheit" zur verfassungsrechtlich verankerten "angestammten Minderheit" 1164
4.5.3. Zur ausdrücklichen Verankerung der Sprachenfreiheit 1166
5. Die Relativität des Sprachenrechts 1167
5.1. Signifikante Unterschiede im Sprachenrecht der Kantone 1167
5.1.1. Bern/ Jura 1168
5.1.2. Freiburg 1169
5.1.3. Wallis 1170
5.1.4. Graubünden 1171
5.1.5. Tessin 1171
5.2. Faktoren der Relativität 1172
5.2.1. Der Gliedstaat als "Reservat" relativer Mehrheiten: Minderheitenschutz durch bundesstaatliche Strukturen 1172
5.2.2. Der Zustand der einzelnen Sprachen 1173
a) Das Problem der Kleinstsprache 1173
b) Der Spezialfall der verdrängten oder existenzbedrohten Sprache 1174
c) Die unterschiedliche Bereitschaft der Sprachgruppen, Fremdsprachen zu erlernen 1174
5.2.3. Der Zustand der Sprachgrenze 1175
a) Die Labilität der Sprachgrenze 1175
b) Die Erfahrung des Sprachenwechsels 1175
c) Der Grad an Homogenität: Ist die klare Trennung oder die Verzahnung der Sprachgebiete durch Mischgebiete für den Sprachfrieden vorteilhafter? 1176
Kapitel 15: Die internationale Rolle der Schweiz und ihr Modellcharakter für Europa 1177
1. Das außenpolitische Konzept der Schweiz 1177
1.1. Internationale Sonderrolle und humanitäres Engagement 1177
1.2. Die traditionelle Haltung der Schweiz zum Minderheitenschutz 1181
1.3. Die Beziehungen der schweizerischen Sprachgruppen zum Ausland unter besonderer Berücksichtigung der institutionalisierten Francophonie 1182
1.3.1. Die Schweiz als Mitglied der Organisation Internationale de la Francophonie 1182
1.3.2. Die Sprachgruppen der Schweiz als "Außengruppen" der Völker Deutschlands, Frankreichs und Italiens? 1184
2. Die Schweiz als Vertragsstaat internationaler Konventionen zum Schutz der Menschenrechte und der Minderheiten 1185
2.1. Bedeutung und Rang völkerrechtlicher Verträge im schweizerischen Recht 1185
2.1.1. Unspezifität und Übergesetzesrang der EMRK 1185
2.1.2. Begrenzte Spezifität und beschränkte unmittelbare Anwendbarkeit des IPBPR 1187
2.2. Die Vorbehaltspraxis der Schweiz zu r Garantie der unentgeltlichen Beiziehung eines Dolmetschers im Strafverfahren 1187
2.2.1. Die auslegende Erklärung zu Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK 1187
a) Zustandekommen und Begründung 1187
b) Kritik und Rückzug 1189
c) Der Entscheid des Bundesgerichts im Fall X (2001): Unwirksamkeit der auslegenden Erklärung vor dem Rückzug 1192
d) Ist das Recht auf unentgeltliche Übersetzung dem mehrsprachigen Staat unzumutbar? 1193
2.2.2. Der Vorbehalt zu Art. 14 Abs. 3 lit. f IPBPR 1195
2.2.3. Der Vorbehalt zu Art. 40 Kinderschutzkonvention 1197
2.3. Sprachliche Aspekte des Rechts auf ein faires Straf- bz w. Zivilverfahren (Art. 6 Abs. 3 lit. a EMRK, Art. 14 IPBPR ) 1198
2.4. Die Verteidigung sprachlich-kultureller Vielfalt im Rundfunk und die Anforderungen der EMRK: Der Fall Demuth (2002) 1199
2.5. Völkerrechtlicher Minderheitenschutz und internationales Sprachenrecht 1199
2.5.1. Einzelbestimmungen aus menschenrechtliehen Instrumenten 1199
a) Art. 19,26,27 IPBPR: Freiheitsschutz statt Minderheitenschutz für die Angehörigen bloß "regionaler Minderheiten" 1199
b) Art. 13 IPWSR 1203
c) Art. 30 Kinderschutzkonvention 1204
2.5.2. Spezifisch minderh eitenschützende Dokumente 1205
a) Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigun g jeder Form von Rassendiskriminierung 1205
b) Der KSZE-/ OSZE-Prozeß 1206
c) Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen 1207
aa) Der erste Schritt: Rätoromanisch und Italienisch als "weniger verbreitete Sprachen" 1207
bb) Der zweite Schritt: Die Anerkennung von Jenisch als nicht territorial gebundener Sprache 1213
d) Die Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz der nationalen Minderheiten: KlarsteIlung eines "relativen" Minderheitenbegriffs für die Schweiz 1214
2.5.3. Spezielles internationales Sprachenrecht 1219
a) Das Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Zivilstandsregistern 1219
b) Art. 63 Abs. 1 Satz 1 des TRIPS-Abkommens - "übersehenes" Sprachenrecht? 1220
c) Art. 20bis des schweizerisch-italienischen Abkommens über Soziale Sicherheit: Der Fall Boggi (1983) 1220
3. Der Beitrag des schweizerischen Sprachenrechts zur Entwicklung des Völkerrechts 1222
3.1. Schweizerische Staatenpraxis und internationaler Minderheitenschutz: Impulsgebung oder konzeptioneller Sonderweg? 1222
3.1.1. Die Definition der "Minderheit" im schweizerischen und im internationalen Recht 1222
a) Strittige Elemente 1222
b) Notwendigkeit der Kategorisierung und Typenbildung im Minderheitenrecht 1225
c) Schließt die Eigenschaft als (Teil-)Staatsvolk den Minderheitenschutz aus? 1227
d) Der Schutz "regionaler" (relativer) Minderheiten 1229
3.1.2. Zur Vereinbarkeit der assimilierenden Wirkung des Territorialitätsprinzips mit Völkerrecht 1231
3.2. Die Bedeutung der Bildung des Kantons Jura für das Selbstbestimmungsrecht der Völke r 1233
4. Schweizerisches Sprachenrecht in der Rechtsvergleichung 1236
4.1. DasSpannungsverhältnis zwischen Territorialitätsprinzip und Sprachenfreiheit alsprägendes Strukturmerkmal 1236
4.2. Die Schweiz im Vergleich mit Spanien, Italien, Österreich und den Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien: Typenverschiedenheit wegen fehlender Exklusivität der regional geltenden Minderheitensprachen 1239
4.3. Canada und Schweiz: Strukturähnlichkeiten im Recht - Verschiedenheit der Situation 1241
4.4. Belgien und Schweiz im Vergleich 1243
4.4.1. Die belgisehe Sprachenordnung 1243
4.4.2. Der Belgisehe Sprachenfall (1968) und seine Auswirkungen auf die Schweiz 1244
5. Schweizerische Sprachenordnung und Europarecht 1247
5.1. Das institutionelle Sprachenrecht v on Europäischer Gemeinschaft und Europäischer Union 1248
5.1.1. Die Vertragssprachen 1248
5.1.2. Die Amts- und Arbeitssprachen der Union 1249
5.2. Die Kommunikation mit den Unionsangehörigen 1254
5.3. Die Auslegung mehrsprachiger Normtexte: "Authentizität vor Territorialität" 1256
5.4. Spezielles Sprachenrecht der Europäischen Gemeinschaft 1258
5.4.1. Sprache als Gegenstand der Integration: Vom Verbraucherschutz zum Europäischen Patent 1258
5.4.2. Etikettierung von Lebensmitteln in einer "leicht verständlichenSprache": Die Fälle Piageme I (1991), 11 (1995), Goerres (1998) und Casino France (2000) 1259
5.5. Gemeinschaftsrecht und Sprachenrecht der Mitgliedstaaten 1263
5.5.1. Gemeinschaftsrecht und Minderheitenschutz 1263
a) Die Fälle Mutsch (1985), Bickel (1998) und Angonese (2000) 1264
b) Der Fall Groener (1989) 1267
5.5.2. Fernsehen ohne Sprachgrenzen: Der Fall Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien (1996) 1268
6. Modell Schweiz? 1271
6.1. Modellzuschreibungen in der geschichtlichen Entwicklung 1271
6.2. Das schweiz erische Selbstverständnis 1272
6.2.1. Das "Musterknabensyndrom" 1273
6.2.2. Die Einzigartigkeitshypothese 1274
6.2.3 . Die Übernahme der Vorbildrolle durch die politische Leitung 1275
6.3. Modellhafte Strukturen 1278
6.3.1. Das Spannungsverhältnis zwischen Territorialitätsprinzip und Sprachenfreiheit 1279
6.3.2. Bundesstaatlichkeit und Sprachenfrage 1280
a) Die dritte Dimension 1280
b) Das schweizerische Konzept der Dämpfung sprachnationaler Tendenzen durch föderale Strukturen 1281
c) Der Beitrag föderaler Strukturen zur Behauptung sprachlicher Identität 1283
aa) Die Sprachordnungskompetenz der Kantone 1284
bb) Die Ausführungszuständigkeit der Gliedstaaten 1284
cc) Repräsentativer Föderalismus 1285
6.3.3. Referendumsdemokratie 1286
6.3.4. Neutralität nach außen 1286
7. "Verschweizerung" Europas? 1287
Summary 1292
The Concept of the Study 1292
The Course of the Analysis 1293
The Results Obtained from the Comparative Analysis 1295
Switzerland as a Model State? 1296
The European Union Perspective 1297
Conclusion 1298
Quellen 1299
I. Literatur1 1299
II. Rechtsprechung2 1324
III. Dokumente und Berichte (Auswahl) 1330
IV. Informationsquellen 1333
Stichwortverzeichnis* 1335

Erscheint lt. Verlag 28.5.2010
Reihe/Serie Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht
Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht
Zusatzinfo LIV, 1315 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte Bundesstaat(lichkeit) • Minderheitenschutz • Recht • Schweiz • Sprachenrecht
ISBN-10 3-540-26542-2 / 3540265422
ISBN-13 978-3-540-26542-9 / 9783540265429
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