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Notariatskunde

Buch | Hardcover
947 Seiten
2010 | 17., überabr. Aufl.
Merkur Rinteln (Verlag)
9783812003087 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Notariatskunde - Hermann J Faßbender, Walter Grauel, Peter Kemp, Werner Ohmen, Wolfgang Peter
CHF 82,55 inkl. MwSt
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Walter Grauel, Werner Ohmen, Wolfgang Peter, Heiner Roemer, Ralf Wittkowski, Thorsten Führ, Dirk-Ulrich Otto
2014, 18. Auflage
Buch | Hardcover
CHF 82, 55
zur Neuauflage
Als Erstes gilt unsere Erinnerung dem verstorbenen Mitverfasser, Herrn Notar a.D.
Dr. Peter Kemp aus Bonn, der am 27. April 2010 unerwartet verstarb. Wir danken ihm
für jahrzehntelange Mitarbeit. Die Darstellung des Ehevertragsrechts in unserem
Buch ist durch ihn geprägt. Ausführungen zum Internationalen Privatrecht hat er
schon im Jahre 1979 eingefügt, zu einer Zeit, als die Befassung mit dieser Rechtsmaterie
in einem Handbuch für Notarmitarbeiter und auch Notarassessoren noch
Neuland war.
Seit der 16. Auflage sind keine drei Jahre verstrichen. Wir hatten mit der 16. Auflage
- 30 Jahre nach dem Erscheinen der 1. Auflage - eine gründliche Neubearbeitung
des Buches vorgelegt und gedacht, nunmehr für die nächsten Jahre die Arbeit
abgeschlossen zu haben. Das Gegenteil war der Fall. GeSetzesänderungen und neue
GeSetze zwangen zu einer gänzlichen Neubearbeitung des Buches. Das alte FGG ist
durch das neue FamFG erSetzt worden. Daraus resultieren neue Zuständigkeits- und
Verfahrensregeln für das gesamte in unserem Buch dargestellte Rechtsgebiet.
Wir möchten insbesondere hinweisen auf die Abschaffung des Vormundschaftsgerichts,
das nunmehr durch das Familiengericht und durch das Betreuungsgericht
erSetzt ist. Die familiengerichtliche bzw. betreuungsgerichtliche Genehmigung hat
eine gänzliche Neuausgestaltung erfahren. Eingeführt ist das Rechtskraftzeugnis.
Dies ist besonders zu beachten bei Kaufpreisfälligkeitsmitteilungen, die eine familiengerichtliche
oder eine betreuungsgerichtliche Genehmigung vorausSetzen.
Im Bereich des Familienrechts ist das dritte BetreuungsrechtsänderungsgeSetz
eingearbeitet worden, das am 1. September 2009 in Kraft trat. Dieses GeSetz hat es
notwendig gemacht, die Patientenverfügung vollkommen neu zu fassen. Das Adoptionsrecht
ist um ein Muster einer Volljährigenadoption mit Minderjährigenwirkung
erweitert worden.
Der Versorgungsausgleich ist durch das am 1. September 2009 in Kraft getretene
VersorgungsausgleichsgeSetz grundlegend reformiert worden, was eine vollständige
Neufassung der entsprechenden Abschnitte zum Versorgungsausgleich
erforderte. Ebenfalls einzuarbeiten waren das UnterhaltsrechtsänderungsgeSetz
vom 21. Dezember 2007 und das GeSetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und
Vormundschaftsrecht vom 6. Juli 2009.
Einige Hinweise zum Erbrecht: Nunmehr kann fristgerecht die Ausschlagung einer
Erbschaft auch von dem Amtsgericht des Wohnsitzes des Ausschlagenden entgegengenommen
werden (§ 344 Abs. 7 FamFG). Die bisherigen §§ 2260-2262 BGB
sind erSetzt worden durch die §§ 348ff. FamFG. Vom Notar verwahrte Erbverträge
müssen nunmehr alle 30 Jahre daraufhin überprüft werden, ob einer der Beteiligten
verstorben ist (§ 351 FamFG).
Die Verjährung im Erbrecht und insbesondere im Pflichtteilsrecht wurde neu behandelt
(§ 195 BGB n.F. statt § 2232 a.F.). Pflegende Abkömmlinge haben nunmehr
erweiterte Ausgleichsansprüche (§ 2057a BGB). Besonders zu erwähnen ist die
GeSetzesneufassung der §§ 2306 und 2305 BGB (ErbeinSetzung eines Pflichtteils-
ISBN 978-3-8120-0308-7 / 17. Aufl. 2010
berechtigten unter Beschränkungen und Beschwerung, Zusatzpflichtteil). In diesem
Rahmen wurde das Behindertentestament neu besprochen. Bei den Pflichtteilsergänzungsansprüchen
ist die neue Abschmelzungsregelung im Rahmen des § 2350
Abs. 3 BGB eine wichtige Neuerung. Der Zuwendungsverzicht gem. § 2352 BGB
erstreckt sich nunmehr auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden und wird
dadurch eine größere praktische Bedeutung erhalten. Das Erbscheinsverfahren mit
Auslandsberührung wurde vollkommen neu gefasst, da die deutschen Nachlassgerichte
eine internationale Zuständigkeit erhalten (§§ 105, 345 FamFG) und daraus
resultiert die Neufassung des § 2369 BGB.
Das Vereinsrecht wurde aufgrund des GeSetzes zur Erleichterung elektronischer
Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen
vom 24. September 2009 komplett überarbeitet.
Neu überarbeitet wurde das Recht de

I. Teil: Der Notar und seine Mitarbeiter
II. Teil: Das Büro des Notars
III. Teil: Die Amtsgeschäfte des Notars
IV. Teil: Die einzelnen Geschäfte und ihre Abwicklung
V. Teil: Notariatskostenrecht

Sprache deutsch
Einbandart gebunden
Themenwelt Schulbuch / Wörterbuch Schulbuch / Berufs- und Fachschule
ISBN-13 9783812003087 / 9783812003087
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
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