Schnelleinstieg Finanzbuchhaltung
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-08620-1 (ISBN)
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Schritt erklärt. Dadurch besonders geeignet zur Qualifizierung als Finanzbuchhalter. Einziges Buch zur Finanzbuchführung mit CD-ROM.
Mit diesem praktischen und einfachen Einstieg haben Sie die Finanzbuchhaltung schnell im Griff. Anhand von konkreten Fällen lernen Sie, wie Sie Ihre "Fibu" zuverlässig organisieren und alle Geschäftsvorfälle korrekt behandeln.
INHALTE
- Grundwissen Buchhaltung: von der Inventur über Buchungen bis zur Bilanz
- Belege richtig organisieren, Aufbewahrungsfristen kennen
- Konten, Kontenrahmen und -pläne
- Umsatzsteuer: Buchung, Voranmeldung, Befreiung
- Praxisbeispiele und Übungsaufgaben
- Mit zahlreichen Tipps und konkreten Handlungsanweisungen bei typischen Geschäftsvorfällen
AUF DER CD-ROM
- eTraining Buchhaltung
- Arbeitshilfen
INHALT
VORWORT
EIN KURZER WEGWEISER
1 DER AUSGANGSPUNKT - BELEGE EFFEKTIV VERWALTEN
1.1 Keine Buchung ohne Beleg
1.2 Die wichtigsten Belegarten
1.3 Schaffen Sie Ordnung bei Büchern und Belegen
1.4 So lange müssen Bücher und Belege aufbewahrt werden
1.5 Geschäftsvorfälle richtig aufzeichnen
1.6 Zusammenfassung
2 DAS ELEMENTARWISSEN DER BUCHFÜHRUNG
2.1 Die Aufgaben der Buchführung
2.2 Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
2.3 Fehler, die Sie vermeiden sollten
2.4 Was ist ein Geschäfts+ bzw. Wirtschaftsjahr?
2.5 Inventur - Vermögenswerte und Schulden ermitteln
2.6 Inventurvereinfachungsverfahren
2.7 Vermögen und Schulden richtig bewerten
2.8 Inventar - Verzeichnis von Vermögensgegenständen und Schulden
2.9 Die Bilanz - Aktiva und Passiva im Überblick
2.10 Zusammenfassung
3 DAS KONTENPRINZIP
3.1 Warum Konten geführt werden
3.2 Die Bilanz in Konten auflösen - Bestandskonten
3.3 Der Buchungssatz - Soll und Haben
3.4 Erfolgskonten - Erträge, Aufwendungen und das GuV-Konto
3.5 Personenkonten - offene Posten überwachen
3.6 Zusammenfassung
4 KONTENRAHMEN UND KONTENPLAN
4.1 So ist ein Kontenrahmen aufgebaut
4.2 Einen individuellen Kontenplan erstellen
4.3 Zusammenfassung
5 DIE UMSATZSTEUER
5.1 Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze
5.2 Steuerfreie Umsätze
5.3 Steuerpflichtige Umsätze und Steuersätze
5.4 Die Umsatzsteuer buchen
5.5 Die Umsatzsteuerzahllast
5.6 Umsatzsteuervoranmeldung
5.7 Die Umsatzsteuer in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
5.8 Umsatzsteuerbefreiung der Kleinunternehmer
5.9 Zusammenfassung
6 TYPISCHE GESCHÄFTSVORFÄLLE RICHTIG BUCHEN
6.1 Gewöhnliche Geschäftsvorfälle
6.2 Geldtransfer zwischen Finanzkonten
6.3 Nebenkosten im Warenverkehr
6.4 Preisminderungen im Warenverkehr
6.5 Nebenkosten und Preisminderungen bei betrieblichen Anschaffungen
6.6 Kauf von Anlagegütern und geringwertigen Wirtschaftsgütern
6.7 Abschreibungen
6.8 Löhne und Gehälter
6.9 Privatentnahmen und Privateinlagen
6.10 Nicht abzugsfähige bzw. beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben
6.11 Bestandsveränderungen Waren
6.12 Zusammenfassung
7 BERICHTE UND BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE AUSWERTUNGEN
7.1 So entsteht das Journal
7.2 Die Summen+ und Saldenliste
7.3 Die BWA und ihre Aufgaben
7.4 Zusammenfassung
8 SCHLUSSWORT
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
STICHWORTVERZEICHNIS
Aus Kapitel 2: Das Elementarwissen der Buchführung (S. 33-39) 2 DAS ELEMENTARWISSEN DER BUCHFÜHRUNG In den vorangehenden Kapiteln haben Sie gelernt, wie man wichtige Vorbereitungen für die Buchführung trifft und dabei formelle und materielle Fehler vermeidet. Nun stellt sich die Frage, warum werden eigentlich Belege gesammelt und Bücher geführt? Welche Aufgaben erfüllt die Buchführung und für wen ist sie interessant? 2.1 DIE AUFGABEN DER BUCHFÜHRUNG An den Ergebnissen der Buchführung sind unterschiedliche Personengruppen und Institutionen interessiert. In erster Linie dient die Buchführung der Selbstinformation des Unternehmers. Er kann sich jederzeit über die Lage seines Unternehmens, die Höhe der Geldbestände bei den Banken und in den Kassen, die Höhe der Forderungen und der Verbindlichkeiten informieren. Er benötigt die aktuellen Werte für wichtige unternehmerische Entscheidungen z. B. bei Investitionen, in der Personalpolitik etc. Die nächste Interessentengruppe ist die Finanzverwaltung, die hauptsächlich an einem Wert interessiert ist, und zwar an dem Gewinnbetrag. Der Gewinnbetrag ist nämlich die Grundlage für diverse Steuerarten (Einkommensteuer der natürlichen Personen, Körperschaftssteuer bei Kapitalgesellschaften, Gewerbesteuer). Die steuerlichen Hintergründe zur Ermittlung des Gewinnbetrages sind im Kapitel „Der Gewinn als Besteuerungsgrundlage" auf Seite 109 ff. genau erläutert. Die Buchführung ist auch die Grundlage der Rechenschaftslegung gegenüber Kapitalgebern oder Gesellschaftern. Sie gibt unter anderem Auskunft über die Kapitalverwendung, den Periodenerfolg und die Dividendenaussichten. Eine sehr wichtige Rolle spielt die Buchführung im Rahmen des Gläubigerschutzes. Sie gibt beispielsweise den Banken Auskunft über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens und somit über seine Kreditwürdigkeit. Nicht zuletzt dienen die Buchführungsunterlagen als Beweismaterial bei den Gerichten in Fällen von Steuerhinterziehung. 2.2 DIE GRUNDSÄTZE ORDNUNGSMÄßIGER BUCHFÜHRUNG Die gesetzlichen Grundlagen der Buchführung sind im Handelsund im Steuerrecht festgelegt. Die einzelnen Regelungen sind unter anderem in folgenden Gesetzestexten zu finden: - Handelsgesetzbuch (HGB) - Einkommensteuergesetz (EStG) - Einkommensteuerrichtlinien (EStR) - Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) - Abgabenordnung (AO) - Umsatzsteuergesetz (UStG) - Umsatzsteuerrichtlinien (USt.R) - Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (USt.DV) - Gewerbesteuergesetz (GewStG) - Körperschaftsteuergesetz (KStG) In allen diesen Gesetzen und Richtlinien sind in verschiedenen Normen die Vorgaben für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung enthalten. Es gibt dabei eine ganze Reihe von Vorschriften, die sowohl die Ablage als auch die Aufzeichnungen betreffen. Diese Vorschriften sind unter dem Begriff Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bekannt (GoB). ZU DEN WICHTIGSTEN GOB GEHÖREN: - Keine Buchung ohne Beleg! D. h. zu jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg vorhanden sein. In bestimmten Fällen sind auch sog. Eigenbelege akzeptabel. - Die Belege sind nach ihrer Entstehung zeitnah aufzuzeichnen. - Die Aufzeichnungen müssen vollständig, verständlich und nachvollziehbar sein. - Vorgenommene Änderungen müssen sich nachverfolgen lassen. - Alle Eintragungen müssen der Wahrheit entsprechen. - Die Aufzeichnungen sind in einer lebenden Sprache zu führen (alle Sprachen außer Latein und Altgriechisch). Werden die Regeln der Ordnungsmäßigkeit nicht eingehalten, entstehen Fehler in der Buchführung und Verstöße gegen die Vorschriften, die mit Geldstrafen oder sogar mit Haftstrafen geahndet werden können. 2.3 FEHLER, DIE SIE VERMEIDEN SOLLTEN In der Buchführung unterscheidet man grundsätzlich zwei Arten von Fehlern: formelle Fehler und materielle Fehler. Formelle Fehler Bei den formellen Fehlern liegt, wie schon der Name sagt, das Problem in der Form der Eintragung. Formelle Fehler entstehen, wenn: - Eintragungen grundsätzlich schlecht oder gar nicht lesbar sind. - Eintragungen so vorgenommen werden, dass man sie, ohne den ursprünglichen Inhalt zu sehen, verändern kann. In der Praxis heißt das, dass Bleistift/Radiergummi und Füller/Tintenkiller nicht erlaubt sind. Wird die Buchführung am PC gemacht, dürfen erfasste Einträge nicht einfach gelöscht werden. - Eintragungen werden unlesbar durchgestrichen. Das Durchstreichen von fehlerhaften Eintragungen ist zwar erlaubt, der ursprüngliche Inhalt muss aber lesbar bleiben. - Eintragungen sind mit einem falschen Datum vorgenommen worden. - Die fortlaufende Nummerierung der Belege stimmt nicht mit den Belegen in den Ablageordnern überein. Materielle Fehler Insbesondere materielle Fehler können von schwer wiegender Bedeutung sein, da sie meistens das rechnerische Ergebnis der Buchhaltung beeinflussen. Materielle Fehler entstehen, wenn: - Aufzeichnungen mit unrichtigen Beträgen vorgenommen werden, - Einnahmen mit Ausgaben verwechselt werden, - Einnahmen mit Ausgaben saldiert werden (siehe Seite 111 ff.), - nicht alle Belege erfasst worden sind, - für vorgenommene Eintragungen die dazugehörenden Belege nicht auffindbar sind. 2.4 WAS IST EIN GESCHÄFTS BZW. WIRTSCHAFTSJAHR? In der Buchführung wird der Begriff des Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahres verwendet. Das Wirtschaftsjahr umfasst stets 12 Monate. Beginnt das Wirtschaftsjahr am 01. Januar und endet es am 31. Dezember, spricht man von einem regulären Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr ist dann identisch mit dem Kalenderjahr. Es gibt Unternehmen, die ihr Wirtschaftsjahr nicht im Januar, sondern in einem anderen Monat des Jahres beginnen, z. B. am 1. März (Ende 28. Februar des Folgejahres). In einem solchen Fall spricht man vom abweichenden Wirtschaftsjahr. Die Entscheidung für ein abweichendes Wirtschaftsjahr hängt oft mit dem Geschäftsverlauf zusammen. So entscheiden sich z. B. Handelsbetriebe, die ihre Hauptumsätze in der Vorweihnachtszeit erzielen, für ein abweichendes Wirtschaftsjahr und verlagern damit die aufwändigen Inventur- und Abschlussarbeiten auf die umsatzschwachen Monate. Das abweichende Wirtschaftsjahr ist allerdings auch mit Nachteilen und Mehraufwand im Bereich der Umsatzsteuer und der Personalabrechnung verbunden. Diese beiden Bereiche funktionieren nämlich ausschließlich innerhalb eines Kalenderjahres. Bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung müssen in Betrieben mit abweichendem Wirtschaftsjahr Teile von zwei Wirtschaftsjahren berücksichtigt werden. Entscheidet sich ein Unternehmer bei der Gründung für das reguläre bzw. für das abweichende Wirtschaftsjahr, ist ein eventueller Wechsel nur auf Antrag und mit der Zustimmung des Finanzamtes möglich. Wird ein Unternehmen im Laufe des Wirtschaftsjahres gegründet bzw. aufgelöst, entsteht ein sog. Rumpfwirtschaftsjahr (es hat ausnahmsweise weniger als 12 Monate). Der letzte Tag eines Wirtschaftsjahres wird als Stichtag bezeichnet. Es ist meistens der 31.12. 2.5 INVENTUR - VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN ERMITTELN Der Gesetzgeber verpflichtet jeden buchführungspflichtigen Unternehmer zur Durchführung einer Inventur. Die Inventur ist eine mengen und wertmäßige Bestandsaufnahme aller im Betrieb befindlichen Vermögensgegenstände und Schulden. Unter Vermögensgegenständen versteht man Güter und Rechtsansprüche (also auch Forderungen), mit denen das Unternehmen aktiv arbeitet. Schulden sind Zahlungsverpflichtungen Dritten (Banken, Lieferanten) gegenüber. Methoden zur Durchführung der Inventur Die Inventur ist ein Vorgang, in dem das materielle Vermögen durch - messen, - wiegen oder - zählen aufgezeichnet und bewertet wird. Man spricht an dieser Stelle von körperlicher Inventur. Zu den materiellen Vermögensgegenständen, an denen eine körperliche Inventur möglich ist, gehören unter anderem: - Grundstücke - Bauten - Maschinen - Büroausstattung - Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe - Erzeugnisse und Waren - Kassenbestände Für alle Vermögenswerte, die nicht körperlicher, materieller Natur sind (aber auch für Geldbestände bei den Banken), wird eine sog. Buchinventur durchgeführt. Das bedeutet, dass die Mengen und Werte der Vermögensgegenstände aus den Unterlagen (Rechnungen, Verträge, Saldenmitteilungen der Bank etc) abgeleitet werden. Zu den immateriellen Vermögensgegenständen, an denen nur die Buchinventur möglich ist, gehören: - Lizenzen - Patente - Rechte - Forderungen gegenüber Personal - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Geldbestände bei den Banken Auch an Schulden wird die Buchinventur durchgeführt, da sie grundsätzlich nicht körperlich sind. Zu den Schulden gehören: - Darlehen - Kredite - Verbindlichkeiten gegenüber Banken - Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern - Verbindlichkeiten aus Steuern - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Eine besondere Methode, um die Inventur durchzuführen, ist die sog. permanente Inventur. Sie findet meistens bei Waren eines Groß- oder Einzelhändlers statt, wenn die einzelnen Produkte mit Strichcode versehen sind und ihre Einlieferungen durch den Scannvorgang in eine computergestützte Lagerkartei (Warenwirtschaftsystem) aufgenommen werden. Beim Verkauf gehen die Produkte über die Scannerkasse, wodurch der Lagerbestand automatisch reduziert wird. Ein solches System ermöglicht die permanente Überwachung der Lagerbestände, vor allem der Mindestbestände, bei denen eine rechtzeitige Nachbestellung der Waren unter Berücksichtigung der Lieferfristen gewährleistet ist.
| Reihe/Serie | Haufe Praxis-Ratgeber |
|---|---|
| Sprache | deutsch |
| Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft |
| Schlagworte | Buchführung • Finanzbuchführung • Finanzbuchhaltung • Gewinn- und Verlustrechnung • Umsatzsteuer |
| ISBN-10 | 3-448-08620-7 / 3448086207 |
| ISBN-13 | 978-3-448-08620-1 / 9783448086201 |
| Zustand | Neuware |
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